Immobilienwirtschaft: Verbund befürchtet Marktteilung

Steigenden Druck auf dem Investmentmarkt beobachtet der Deutsche Anlage-Immobilien Verbund (DAVE). Einerseits würden sich Verkäufer fragen, ob sie den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf verpasst hätten. Andererseits seien Bestandshalter unsicher, wie sich die Anschlusskonditionen bei einer Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung entwickeln würden.

Laut DAVE führen unter anderem steigende Zinsen, die Inflation sowie die Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Krieges zu höheren Eigenkapitalforderungen der Banken und dazu, dass diese genauer hinsehen. So prüfen sie unter anderem verstärkt den Beleihungswert. Dieser gibt an, welche Summe die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs der Immobilie erhalten würde. Ist der Beleihungswert zu hoch, kommen Finanzierungen aufgrund des erhöhten Risikos nicht mehr zustande.

Für Banken lohnt sich die Vergabe eines Kredites dadurch jetzt unter anderem nur noch für langfristig nutzbare und nachhaltige Immobilien. Deren Preise sind wahrscheinlich höher und die Käufer können vermutlich höhere Kreditraten aufbringen als Käufer von Bestandsobjekten. „Immobilien, die die aktuellen Top-Anforderungen an Ausstattung und Lage nicht mehr erfüllen, sind somit die Verlierer. Hier gehen die Preise runter“, erläutert Gerhard Alles, Schürrer & Fleischer Immobilien. Es entstehe laut Axel Quester von Armin Quester Immobilien „eine Marktteilung in das weiterhin hochpreisige Segment und in fallende Werte bei nicht mehr marktgängigen Objekten“.

Quelle und weitere Informationen: dave-immobilienverbund.de
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Bauhauptgewerbe: Zahl der Auszubildenden steigt, dennoch werden sie gesucht

Obschon die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe das fünfte Jahr in Folge gestiegen ist, ruft der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) junge Interessenten dazu auf, sich bei einem baugewerblichen Unternehmen zu bewerben. Laut ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind viele Ausbildungsplätze noch nicht besetzt, zudem herrsche Personalmangel am deutschen Bau.

In vielen Betrieben können die Jugendlichen laut Felix Pakleppa Ferienjobs nachgehen, die den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis erleichtern können. Mit Bezug auf die von der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) zum Stichtag 30. Juni 2022 veröffentlichten Zahlen, gibt es dennoch Grund zur Freude.

„Die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe steigt das fünfte Jahr in Folge. Derzeit absolvieren rund 40.000 junge Menschen eine Ausbildung am Bau. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Seit 2017 hält damit der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Lehrlingszahlen im Bauhauptgewerbe an“, so Felix Pakleppa.

Quelle: zdb.de
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Kündigungsschutz: BGH urteilt

In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist.

Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden.

Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen.

Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de
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Küche: Elemente aus Glas

Tipps dazu, wie Glas in Küchen eingesetzt werden kann, gibt die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). So kann es zum Beispiel als beleuchtete Nischenrückenwand, als Küchenarbeitsplatte oder als Raumteiler zwischen Koch- und Wohnbereich genutzt werden. Eine Nischenrückenwand lässt sich laut AMK individuell gestalten, zum Beispiel in der Lieblingsfarbe, in eigenem Wunschdekor oder mit einem angebotenen Motivdekor.

Küchenarbeitsplatten aus Glas zeichnen sich nicht nur Hygiene aus, sondern können auch optische Highlights setzen, und zwar durch eine Metallic-Optik wie Silber, Kupfer und Messing. Vorteilhaft ist laut AMK aber auch die besonders weiche Haptik einer Küchenarbeitsplatte aus Glas. Für die Farbwahl gibt es bei diesen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel kann eine auf die Möbel abgestimmte Farbe eingesetzt oder es kann mit der Küchenarbeitsplatte ein Akzent gesetzt werden.

Als Raumteiler aus Glas eignen sich zum Beispiel Vitrinenschränke. Ebenfalls gewählt werden können laut AMK beleuchtete und dekorierte Glasregale, die für einen eleganten Übergang zwischen dem Koch- und Wohnbereich sorgen. Neben Nischenrückwänden, Küchenarbeitsplatten und Raumteilern kommt Glas auch bei Dunstabzugshauben, bei Hängeschränken oder in Schubläden vor. Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Glas in der Küche erhalten Interessenten unter amk.de.

Quelle: amk.de
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Analyse: Empirica Regio bringt Immobilienpreisindex heraus

Unter dem Titel „Dem Schweinezyklus geht das Futter aus“ hat Empirica Regio den Immobilienpreisindex 2/2022 herausgebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Mieten für Eigentumswohnungen sich gegenüber dem letzten Quartal um 2,0 Prozent erhöht haben. Somit haben sich die Mieten für Eigentumswohnungen erstmals seit langem stärker erhöht die Kaufpreise für diese (1,1 Prozent gegenüber dem letzten Quartal).

Aus dem Immobilienpreisindex geht des Weiteren hervor, dass sich die Neubaumieten deutschlandweit in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent erhöht haben, in den kreisfreien Städten um 41 Prozent und in den Landkreisen um 44 Prozent. Zu den drei teuersten Städten im Mietpreisranking (Neubauwohnungen) zählen laut Empirica Regio München, Frankfurt und Berlin. Das Kaufpreisranking führen bei Neubauwohnungen München, Frankfurt und Stuttgart an.

Empirica Regio weist im Zusammenhang mit dem Immobilienpreisindex darauf hin, dass der Immobilienmarkt zyklisch ist und die Immobilienbrache heute vor Herausforderungen wie zu wenig Bauland, verschärftem Baurecht und steigenden Zinsen steht. Der Immobilienpreisindex ist unter empirica-institut.de kostenlos abrufbar. Einen kurzen Artikel zum Thema gibt es auch von Empirica-Regio-Geschäftsführer Dr. Reiner Braun ist, und zwar unter linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/.

Quellen: empirica-regio.de/empirica-institut.de/linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/
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Wärme: Heizen mit erneuerbarer Energie

Heizungen sollen künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hervor. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 müssen Eigentümer von Neubauimmobilien oder Bestandsimmobilien sich beim Heizungseinbau/Heizungsaustausch daran halten.

Zum Thema haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMWSB gemeinsam das „Konzeptpapier: 65-Prozent-EE beim Einbau von neuen Heizungen“ herausgebracht. Über dieses soll mit betroffenen Akteuren diskutiert werden. In diesem Zusammenhang finden sich im Konzept unter anderem auch Fragen zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, zum Fachkräftemangel sowie zu Zwischenlösungen über temporär gemietete Gaskessel.

Hintergrund für das geplante Konzept ist der Ukraine-Krieg. Laut Angabe des BMWSB wird über 80 Prozent der Wärmenachfrage derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiere dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Interessenten, die sich das Konzeptpapier anschauen möchten, können sich dieses über die Internetseite bmwsb.bund.de kostenlos herunterladen.

Quelle und weiter Informationen: bmwsb.bund.de
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Visualisierung: Studierende entwerfen neue Gebiete am Flussufer

Wie kann ein Gelände wie das am Heidingsfelder Mainufer in Würzburg aufgewertet werden? Mit dieser Frage befassten sich Studierende des Studiengangs Geovisualisierung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Unter dem Motto „Leben am Wasser“ mussten sie Entwürfe entwickeln, die die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Freizeit miteinander verbinden.

Die Herausforderung dabei stellte die Größe des Areals dar: Es handelt sich laut Dozent Stefan Sauer um einen Bereich von 530 Metern Länge und 42.000 Quadratmetern Fläche. Zudem mussten die Studierenden in ihre Planungen die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts und einer Bürgerbefragung miteinbeziehen und ihre Entwürfe neben dem Dozenten auch Peter Wiegand und Uwe Kömpel vom Fachbereich Planung der Stadt Würzburg sowie dem Architekten Matthias Braun vorstellen.

Die Studierenden machten verschiedene Vorschläge: Angefangen von einem in den Fluss integrierten Schwimmbad über eine Tiny-House-Siedlung mit bunten Schiffscontainern bis hin zu einem Gelände für die Street-Art-Szene – die 14 Studierenden präsentieren kreative Ideen. Wer sich die Ideen der Studierenden anschauen möchte, findet diese auf geo.fhws.de/studieninteressierte/innovative-projekte/leben-am-wasser/.

Quelle: idw-online.de/geo.fhws.de
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Studie: Grubenwasser mittels Wärmepumpen erhitzen

Wie Grubenwasser des ehemaligen Steinkohlereviers Lugau-Oelsnitz im Nordwesten Sachsens für die Wärmeversorgung genutzt werden kann, erforschen aktuell ein Team des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und die Firma DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH. Die Idee ist es, das Grubenwasser mit Wärmepumpen zu erhitzen und für die Wärme- und Kälteversorgung von Kommunen zu nutzen.

Das Prinzip erklärt Professor Tobias Fieback wie folgt: „Eine Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie ein Haushaltskühlschrank, nur nach dem umgekehrten Prinzip. Aus dem Grubenwasser wird Wärme aufgenommen, durch die Zufuhr von elektrischer Energie wird dann ein Kältemittel verdichtet und auf ein höheres Druck- und Temperaturniveau gebracht. Nachdem die Wärme anschließend an das Gebäude abgeführt wurde, wird das Kältemittel wieder entspannt und es kann wieder Wärme aus der Umgebung aufgenommen werden.“

Das Grubenwasser werde stündlich neu gebildet und könne nach der thermischen Nutzung wieder in die Grube zurückgeleitet werden, damit noch höhere Energiemengen zustande kommen. Aktuell werden beim Forschungsprojekt „MareEn“ verschiedene Messungen und Versuche durchgeführt und die Wärmebedarfe für verschiedene Immobilien mit unterschiedlichen Nutzungsarten berechnet.

Quelle und weitere Informationen: tu-freiberg.de
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Forschung: Paneele aus Popcorn entwickelt

An der Universität Göttingen wurde ein Verfahren für ein Granulat entwickelt, mit dem Paneele und Wände aus Hanf, Falch uns Popcorngranulat anfertigt werden können. Das verwendete Material ist laut der verantwortlichen Arbeitsgruppe „Chemie und Verfahrenstechnik von Verbundwerkstoffen“ an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie wiederverwendbar, recyclebar und kompostierbar. Darüber hinaus biete es gute Dämmeigenschaften sowie einen guten Brandschutz.

Die Universität hat nun sogar einen Lizenzvertrag mit der Firma Smarter Habitat geschlossen, die aus dem neuen Granulat beispielsweise Produkte wie Paneele für den Trockenbau oder tragende Außenwände herstellen möchte. Die Produkte sollen anschließend unter dem Namen „Ecohab“ vertrieben werden. „Wir werden unsere gesamte Kreativität einsetzen, um mit diesem zirkulären Material einen dringend benötigten Paradigmenwechsel in der Bauindustrie anzustoßen“, so Datty Ruth, Gründer und CEO von Smarter Habitat.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Forschenden nach kosteneffizienten Lösungen für nachhaltiges Bauen suchen. „Mit diesem neuen an die Kunststoffindustrie angelehnten Verfahren lassen sich nunmehr mit reinen Naturprodukten kosteneffizient Paneele für viele Bereich des Bauens im Industriemaßstab herstellen“, meint der Leiter der Forschungsgruppe, Prof. Dr. Alireza Kharazipour.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen/idw-online.de
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Urteil: Architekt muss nicht vor Steuerschäden bewahren

Ein für die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt ist nicht dazu verpflichtet, seine Auftraggeber vor möglichen Steuerschäden zu bewahren. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 29 U 185/20). Im vorliegenden Fall wollten Auftraggeber ihre Dachgeschosswohnung sanieren und beauftragten dazu einen Architekten mit Leistungen. Diesen bezahlten sie anschließend allerdings nicht.

Grund dafür war, dass ihnen fälschlicherweise gesagt worden sei, dass sie in Bezug auf den Denkmalschutz nichts beachten müssen. Wären sie richtig aufgeklärt worden, hätten sie das gesamte Bauvorhaben durch eine Sonderabschreibung fördern lassen können. So aber sei ihnen ein Steuerschaden von 5.000 Euro entstanden, den sie als eine Art Schadenersatz behielten.

Allerdings hatte bereits das Landgericht Frankfurt am Main dem Architekten das ausstehende Honorar zugesprochen (Urteil vom 24.08.2020, Az. 2-26 O 117/18). Auch das OLG entschied im Interesse des Architekten. Zwar habe er „pflichtwidrig nicht über die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit aufgeklärt“, so das OLG, allerdings „fehle […] [es] am Zurechnungszusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem behaupteten Steuerschaden“.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az. 29 U 185/20/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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