Forschung: Uni entwickelt spezielle Mikrofone

Ein bio-inspiriertes Mikrofon, das die Spracherkennung in Smart-Home-Anwendungen revolutionieren könnte, hat kürzlich die Technische Universität Ilmenau gemeinsam mit Forschungspartnern entwickelt. Das Mikrofon ahmt das menschliche Ohr nach und verbessert somit die Spracherkennung in lauten Umgebungen. Durch diese Technologie könnten akustische Gesamtsysteme aus Mikrofon und Spracherkennung in Zukunft effizienter und energiesparender gestaltet werden.

Spracherkennungssysteme wie Alexa oder Siri haben bereits große Fortschritte gemacht. In lauten Umgebungen wie Bahnhöfen, Restaurants oder Straßen stoßen sie laut der Forschenden jedoch an ihre Grenzen. Das bio-inspirierte Mikrofon der TU Ilmenau ermöglicht es, Sprachbefehle auch in solchen Umgebungen präzise zu erkennen und zu verarbeiten. Dabei ahmt es das menschliche Gehör nach, das auch in lauten Umgebungen einzelne Stimmen vernehmen kann.

Das bio-inspirierte Mikrofon bietet viele Vorteile. Es ermöglicht eine verbesserte Sprachsteuerung von Geräten wie Handys, Weckern oder diversen Smart-Home-Anwendungen. Darüber hinaus sorgt die innovative Technologie für weniger Energieverbrauch und damit auch für Kosteneinsparungen. Die TU Ilmenau arbeitet gemeinsam mit ihren Forschungspartnern an der Weiterentwicklung und Umsetzung von Prototypen des Mikrofons.

Quelle: tu-ilmenau.de
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Abstand: Einige Berliner Wertermittlungsstellen müssen schließen

Wettvermittlungsstellen in Berlin, die ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu Spielhallen (500 Meter) oder Schulen (200 Meter) nicht einhalten, müssen vorübergehend geschlossen werden müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kürzlich entschieden (OVG 1 S 5/23). Durch das Urteil sind mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt worden.

Das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte aufgrund fehlender Erlaubnisse und Nichteinhaltung der Mindestabstände mehreren Wettanbietern untersagt, Sportwetten an bestimmten Standorten weiterhin anzubieten. Dagegen reichten die Wettanbieter Eilanträge ein.

Doch das OVG blieb hart und berief sich auf den Glückspielstaatsvertrag 2021. Es das ausdrückliche Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, die Anzahl der Wettvermittlungsstellen zu reduzieren, um Glücksspiel- und Wettsucht vorzubeugen und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar.

Quelle: berlin.de/ Beschlüsse vom 28. März 2023 – OVG 1 S 5/23 –, 29. März 2023 – OVG 1 S 11/23 –, 19. April 2023 – OVG 1 S 3/23 –, 20. April 2020 – OVG 1 S 9/23 – und 26. April 2020 – OVG 1 S 4/23 u. a.
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Garten: Diese Leuchten liegen im Trend

Ob Hängeleuchten, Stehleuchten oder Tischleuchten – auf dem Balkon, auf der Terrasse und im Garten können laut des Portals „schoner-wohnen.de“ verschiedene Gartenleuchten zum Einsatz kommen. Auch im Hinblick auf die Form sind bei der Beleuchtung offenbar keine Grenzen gesetzt.

Lampen kommen so in Form eines Sonnenschirms, in Form des Buchstabens 0 oder als Laterne daher und sorgen dafür, dass Sommerabende ganz entspannt im Freien verbracht werden können.

Zudem waren die Designer ziemlich kreativ. Sie haben beispielsweise Gartenleuchten mit mehreren Elementen entworfen, die Beleuchtung einfach gleich in die Möbel integriert oder dafür gesorgt, dass die Beleuchtung über eine App gesteuert werden kann. Die Bilderstrecke finden Interessenten unter schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Betrug: Verbraucherzentrale warnt vor fieser Masche

Vor einer Betrugsmasche per E-Mail im Hinblick auf ein angebliches Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) warnt die Verbraucherzentrale. Die KfW biete zwar tatsächlich Förderprogramme an, jedoch kein „Inflationsschutz-Förderprogramm“.

Kriminelle haben eine entsprechende E-Mail mit KfW-Logo verfasst. Sie verfolgen das Ziel, an persönliche Daten zu gelangen. In der E-Mail schreiben sie, dass die Europäische Zentralbank eine Möglichkeit biete, sich gegen bevorstehende Kostensteigerungen absichern. Am Ende der E-Mail können die User auf einen „Jetzt-Antrag-stellen“-Button klicken. Dieser führt jedoch nicht zur KfW-, sondern zu einer anderen Seite.

Der Link sollte daher keinesfalls angeklickt werden – eine entsprechende Förderung gibt es nicht. Auch Daten sollten auf der verlinkten Internetseite nicht eingeben werden, da sie für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Miete: Urteil über Rückzahlungen

Ein Mieter kann zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen, sofern diese von einem Leistungsträger wie einem Jobcenter gezahlt wird. Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 64 S 190/21). Im vorliegenden Fall ging es um einen Mieter, der seinen Vermieter auf Rückzahlung verklagt hatte. Das Landgericht wies die Klage ab, weil der Mieter Sozialleistungen bezog und somit keinen Anspruch auf die Rückzahlung hat. Stattdessen ging dieser Anspruch auf das Jobcenter über.

Das Amtsgerichts Köpenick hatte den Vermieter zuvor zur Rückzahlung von 11.513,77 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Landgericht Berlin hob dieses Urteil jedoch auf. Es begründete die Entscheidung damit, dass dem Kläger die Berechtigung zur Geltendmachung der Rückzahlungsansprüche fehle. Schließlich habe das Jobcenter die Mietzahlungen geleistet. Damit seien sämtliche Forderungen des Mieters auf das Jobcenter übergegangen. Das Jobcenter habe den Kläger allerdings nicht ermächtigt, Rückforderungen es geltend zu machen.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da es eine Vielzahl solcher Fälle gibt und die Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung bekommt. Das Urteil könnte also auch auf andere Fälle Einfluss haben.

Quelle: berlin.de/LG Berlin, AZ: 64 S 190/21, AG Köpenick, AZ: C 260/20
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Energieeffizienz: Auswirkungen auf Kaufpreise

Die energetische Qualität von Gebäuden wird den Kaufpreis von Immobilien in Zukunft stärker beeinflussen als bisher. Das meinen 90 Prozent von 240 befragten Experten aus verschiedenen Bereichen des Immobilienmarkts, die an einer Online-Befragung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) teilnahmen. Die Kaufpreise seien dabei abhängig von der Bauart, dem Wärmeschutz und der Heizungsart.

Jedoch hält nur ein Fünftel der Experten die energetischen Eigenschaften eines Gebäudes im derzeitigen Marktwert für gut eingepreist. Außerdem glauben viele Experten (71 Prozent) nicht, dass Immobilieneigentümer zu Investitionen im Hinblick auf die Gebäudemodernisierung bereit sind. 72 Prozent der Befragten sind zudem der Auffassung, dass es für Eigentümer nicht genügend politische Anreize und Maßnahmen für Energieeinsparmaßnahmen gibt.

77 Prozent der Experten halten die Entwicklung der Hypothekenzinsen für Immobilieninvestitionen für problematisch, gefolgt von der Inflation (55 Prozent). Dass sich der Käufermarkt für Wohneigentum drastisch verkleinern wird, meinen 56 Prozent der Befragten. 53 Prozent glauben, dass künftig eher günstigere Wohnimmobilien gefragt sein werden.

Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de
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Hotelinvestmentmarkt: Schwaches Auftaktquartal

Der Hotelinvestmentmarkt in Deutschland verzeichnete im ersten Quartal 2023 mit einem Transaktionsvolumen von 225 Millionen Euro das schwächste Auftaktquartal seit 2014. Das geht aus einer Mitteilung des Immobilienberaters Colliers hervor. Am gesamten gewerblichen Investmentvolumen betrug der Anteil von Hoteltransaktionen im ersten Quartal 2023 vier Prozent. Das entspricht dem Niveau der letzten drei Jahre.

Laut Colliers blieben vor allem eigenkapitalstarke Investoren und Corporates trotz der eher schwierigen Marktbedingungen aktiv, auch wenn sie wählerischer wurden. Im Allgemeinen ist zu sagen, dass die Bruttospitzenrendite für Hotelimmobilien im ersten Quartal 2023 auf durchschnittlich 5,00 Prozent stieg. Das entspricht dem vierten Anstieg in Folge und dem Niveau von Ende 2016. Das Interesse an Investitionen in Hotels sei nach der Coronakrise wieder größer geworden.

Zurzeit seien sogar Portfolios am Markt, für die es bereits Interessenten gibt. „Wir sehen derzeit auch, dass sich Käufer und Verkäufer in den Preisverhandlungen zusehends annähern“, so René Schappner, Head of Hotel bei Colliers. Grund dafür sei, dass viele Verkäufer ihre Preisvorstellungen mittlerweile dem Zinsniveau angepasst haben.

Quelle und weitere Informationen: colliers.de
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Wettbewerb: Erfolg für Absolventen der Bauhaus-Universität Weimar

Beim bundesweiten Wettbewerb „Auf IT gebaut“ waren Phil Niemeyer, Felix Roder und Niklas Haschke erfolgreich, allesamt Absolventen der Bauhaus-Universität Weimer. Beim Wettbewerb geht es darum, innovative digitale Lösungen in der Bauwirtschaft zu finden. Die prämierten Arbeiten beschäftigen sich mit aktuellen Herausforderungen der Baubranche, wie kostengünstigem Bauen, der Digitalisierung und dem Erreichen von Klimaschutzzielen.

In der Kategorie „Architektur“ siegten die ehemaligen Architekturstudenten Phil Niemeyer und Felix Roder mit ihre Semesterarbeit „Smart Allocate“. Sie befassen sich damit, wie ein algorithmenbasiertes Tool die Planung von bezahlbarem Wohnraum erleichtert. In der Kategorie „Bauingenieurwesen“ siegte Niklas Haschke mit seiner Open-Source-Software „Structural Web Tool“, die er auf Basis seiner Abschlussarbeit im Konstruktiven Ingenieurbau entwickelte. Die Software ermöglicht die Implementierung von Ökobilanzen in frühen Entwurfsphasen von Bauprojekten und unterstützt so die Einsparung von Ressourcen bei Neubau- und Bestandsgebäuden.

Die Preisverleihung fand Mitte April bei der Messe „BAU“ statt. Der Wettbewerb „Auf IT gebaut – Bauberufe mit Zukunft“ des RKW-Kompetenzzentrums steht unter der Schirmherrschaft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Er wurde 2002 ins Leben gerufen und richtet sich an Auszubildende, Studierende und jungen Beschäftigte, die mit innovativen IT-Anwendungen die Zukunft der Bauwirtschaft mitgestalten möchten.

Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/rkw-kompetenzzentrum.de
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Nachbarschaftsstreit: Scheinzypresse muss weichen

Ein Streit um eine Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn in Trudering hat kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt (AZ: 155 C 10864/18). Das Wurzelwerk der Scheinzypresse, die auf dem Grundstück des Beklagten steht, soll das Garagen-Fundament des Nachbarn angehoben haben. Die Tür sei kaum noch zu öffnen. Außerdem seien auch Risse in der Seitenwand der Garage entstanden. Der Nachbar (Kläger) forderte daher die Beseitigung der Scheinzypresse.

Der Beklagte beantragte daraufhin eine Klageabweisung. Er verwies darauf, dass die Garage des Klägers über kein ausreichendes Fundament verfüge, um dem Wurzelwerk standzuhalten. Zudem sei das Wurzelwerk der Scheinzypresse bereits Jahrzehnte alt und nicht erst in den letzten drei Jahren entstanden. Er war daher der Auffassung, dass eine sogenannte Einrede der Verjährung gelte. Das Amtsgericht München hörte jedoch einen Sachverständigen an und entschied zugunsten des Klägers.

Laut des Sachverständigen gehen die Schäden an der Garage tatsächlich auf das Wurzelwerk zurück. Der Beklagten muss daher die Scheinzypresse beseitigen, ohne jedoch den Wurzelstock zu entfernen. Denn die Beseitigung des Wurzelstocks könne die Stand- und Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigen. Auch die Einrede der Verjährung konnte nicht erhoben werden, da ein sicherer Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht bestimmt werden konnte.

Quelle: justiz.bayern.de AZ: [155 C 10864/18 (AG München), 14 S 7742/22 (LG München I)]
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Pflanzen: Kaufzurückhaltung spürbar

Im vergangenen sind weniger Blumen und Pflanzen verkauft worden als in den Vorjahren. Nach Schätzungen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) gaben Verbraucher in Deutschland 2022 durchschnittlich etwa 22 Euro für Beet- und Balkonpflanzen aus, knapp 1 Prozent weniger als vor der Pandemie. Die Zurückhaltung beim Pflanzenkauf führt die AMI auf steigende Energiekosten und eine zunehmende allgemeine Kaufzurückhaltung zurück. Besonders im Herbst sei die Verunsicherung der Verbraucher spürbar gewesen, wodurch der Pflanzenkauf oft zu kurz kam.

Für Zimmerpflanzen gaben Verbraucher insgesamt etwa 19 Euro aus, wobei grüne Zimmerpflanzen das Vorpandemieergebnis um 7 Prozent übertrafen, während blühende Zimmerpflanzen 1 Prozent darunter lagen. Die durchschnittlichen Ausgaben für Schnittblumen lagen bei etwa 37 Euro, was das Vorpandemieergebnis um etwa 1 Prozent übertraf.

Am liebsten kauften die Deutschen 2022 bei den Balkon- und Beetpflanzen übrigens Heidepflanzen, Geranien und Stiefmütterchen. Balkon- und Beetpflanzen, die nach dem Frühjahr Saison haben, rutschten in den Top-10-Listen der Kulturen aufgrund der Inflation und der Sorgen der Verbraucher um steigende Heizkosten laut AMI nach unten. Bei den Zimmerpflanzen waren solche Veränderungen nicht zu sehen. Bei den blühenden Zimmerpflanzen seien Orchideen, Weihnachtssterne und Rosen weiterhin besonders gefragt, bei den grünen Zimmerpflanzen Kakteen und Sukkulenten.

Quelle und weitere Informationen: derdeutschegartenbau.de
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