F+B-Wohn-Index: Mieten steigen deutlich an:

Die Preise für Neuvertragsmieten sind laut F+B-Wohn-Index Deutschland Q2 gestiegen, und zwar um 0,5 Prozent zum Vorjahresquartal (Q2 2020 auf Q2 2021). Auch die Neuvertragsmieten in den 50 teuersten Städten Deutschlands ziehen an: Sind dort im 1. Quartal 2021 noch in 25 von 50 Städten die Preise für Neuvermietungen gesunken, trifft das im 2. Quartal 2021 nur noch auf 11 der teuersten 50 Städte zu. Zurückzuführen ist dies laut Experten auf eine erhöhte Nachfrage nach Mietwohnungen bei reduziertem Angebot.

Neben den Neuvertragsmieten verteuerten sich auch die Bestandsmieten. Sie verzeichnen einen Anstieg um 1,4 Prozent zum Vorjahresquartal. Somit ist festzustellen, dass die Bestandsmieten stärker ansteigen als die Neuvertragsmieten. Da aber im Vorquartalsvergleich die Neuvertragsmieten stärker anstiegen (um 1,1 Prozent von Q1 2021 auf Q2 2021) als die Bestandsmieten (um 0,4 Prozent von Q1 2021 auf Q2021) ist zu erwarten, dass sich dieser Trend wieder umkehrt.

Neben den Mieten untersuchen die Experten im F+B-Wohn-Index Deutschland Q2/2021 unter anderem den Preisanstieg für Eigentumswohnungen und Eigenheime sowie die energetische Verbesserung des Wohnungsbestandes. Grundlage für den F+B-Wohn-Index sind bereinigte Angebotsdaten von über 30 Millionen Objekten aus einer Preis- und Marktdatenbank. Der vollständige Quartalsbericht kann über https://www.f-und-b.de/datenshop/wohn-index-bestellung.html für 29 Euro als PDF-Broschüre bestellt werden.Quelle: https://www.f-und-b.de/beitrag/fb-wohn-index-deutschland-ii-2021.html
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Studienreihe: Wohnatlas 2021:

Die Kosten fürs Wohnen steigen. Das geht aus dem „Postbank-Wohnatlas“ hervor, in dem die Wohnungsmärkte der 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte von Experten des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) untersucht werden. Als Richtwert ziehen die Experten unter anderem das verfügbare Haushaltseinkommen heran. Fürs Wohnen sollte nach einer gängigen Faustformel nicht mehr als 30 Prozent dieses ausgegeben werden, zum Beispiel für die Kreditfinanzierung.

War eine 70 Quadratmeter große Wohnung nach dieser Faustformel 2019 noch in 379 Landkreisen und kreisfreien Städten zu haben, ist sie es 2020 nur noch in 363 von 401 Landkreisen und kreisfreien Städten. Besonders viel ihres regional verfügbaren Einkommens (mehr als 40 Prozent des Haushaltseinkommens) müssen Einwohner unter anderem in München, Berlin, Frankfurt am Main, Hamburg sowie in den Landkreisen Nordfriesland, Miesbach, Garmisch-Partenkirchen und Aurich für die Kreditfinanzierung – der für die Studie eine spezielle Berechnung zugrunde gelegt wurde – ausgeben. Spitzenreiter ist hier, trotz hoher Haushaltseinkommen, München mit mehr als 50 Prozent des durchschnittlichen Haushaltseinkommens.

Gute Karten dagegen haben Einwohner in Gelsenkirchen (Nordrhein-Westfalen) und Salzgitter (Niedersachsen). Hier sind Käufer gegenüber Mietern sogar im Vorteil. In 26 Großstädten ab 100.000 Einwohnern kommen Käufer mit den finanziellen Belastungen zwar nicht günstiger weg als Mieter, zahlen aber nur unwesentlich mehr für den Erwerb (weniger als 5 Prozentpunkte). Zu diesen Städten zählen unter anderem Bremerhaven, Duisburg und Wolfsburg. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf der Internetseite postbank.de

Quelle: postbank.de
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Bauland: Noch nie so teuer wie jetzt:

Das statistische Bundesamt teilt mit, dass Bauland noch nie so teuer war wie 2020. So zahlen Grundstückskäufer für einen Quadratmeter baureifes Land durchschnittlich 199 Euro. 2010 waren es noch 130 Euro. Das bedeutet einen prozentualen Anstieg um rund 53,08 Prozent.

In den Bundesländern müssen sich Grundstückskäufer jedoch auf enorme Preisunterschiede einstellen. Während Bauland in Bayern und Baden-Württemberg mit durchschnittlich 349 beziehungsweise 245 Euro pro Quadratmeter sehr teuer ist, zahlen Grundstückskäufer in Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt und Thüringen nur 46 bis 63 Euro pro Quadratmeter.

Einen Unterschied gibt es aber nicht nur im Hinblick auf die Bundesländer, sondern auch auf die Größe der Städte. So müssen Grundstückskäufer vor allem in Großstädten tief in die Tasche greifen. Durchschnittlich 1.213 Euro kostet in den 14 größten Städten mit mindestens 500.000 Einwohnern ein Quadratmeter Bauland, in Städten mit weniger als 2.000 Einwohnern sind es durchschnittlich nur 71 Euro pro Quadratmeter.

Weitere Informationen und Quelle: destatis.de
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Dachaufstockung zur Lösung der Wohnungsnot:

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen ist der Mangel an (bezahlbaren) Wohnraum besonders groß. Einer der Hauptgründe für die Wohnungsknappheit ist das nicht verfügbare oder nicht vorhandene Bauland. In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Juni 2019 sprach sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen für Lockerungen im Baurecht im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für Gebäude-und Dachaufstockungen aus. Der GdW sieht im Bereich Gebäudeaufstockung großes Potential in der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum.

Bei den Ausführungen zitiert die GdW die „Deutschlandstudie 2019: Wohnraumpotentiale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“ der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts. Diese besagt, dass durch Dachaufstockung und Umnutzung von Bürokomplexen und Verwaltungsgebäuden bundesweit 560.000 neue Wohnungen entstehen könnten. Weitere 400.00 Wohnungen könnten auf den Dächern von Lebensmittelmärkten und Discountern gebaut werden.

Doch um das große Potential von Gebäude- bzw. Dachaufstockungen zu nutzen, müssen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene baurechtliche Rahmenbedingungen zum Beispiel zu Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnahmen oder zu Stellplatzpflichten und zum Brandschutz geändert werden. Bauherren sollten wirtschaftliche Anreize zum Ausbau von Dächern erhalten, um den Mehraufwand bei der Planung und Ausführung zu kompensieren. Der GdW benennt außerdem weitere Vorteile, die durch Dachaufstockung entstehen. Somit wird zum Beispiel durch einen energetischen Ausbau die Energieeffizienz des gesamten Hauses verbessert. Auch der barrierefreie und qualitätsvolle Wohnungsbau wird gefördert. Da kein zusätzliches Bauland gebraucht wird, fallen keine Grundstückskosten an und Grünflächen bleiben unversiegelt.

Quelle: GdW
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DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021:

Alle zehn Jahre erheben das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert.

Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.
 
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.
 
Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. 
 
Quelle: DDIV © photodune.net

Grundsteuer: Reform erfordert Grundgesetz-Änderung:

Die langjährige Diskussion um die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist auf den Weg gebracht. Am 27. Juni 2019 ist der von der großen Koalition gestellte Antrag zur Änderung der Grundsteuer im Bundestag besprochen und an die zuständigen Ausschüsse weitergegeben worden. Um Änderungen an der Grundsteuer durchzusetzen bedarf es allerdings einer Änderung im Grundgesetz und dafür braucht die große Koalition die Stimmen der Opposition. Bis Ende 2019 muss dem Bundesverfassungsgericht eine endgültige Regelung der Grundsteuer vorliegen. Ist dies nicht der Fall, würde die Grundsteuer ab 2020 wegfallen und den Kommunen damit eine der wichtigsten Einnahmequellen.In dem vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz bevorzugten „wertabhängigen Modell“ würde die Grundsteuer anhand des Bodenwertes, des Alters der Immobilie und der Mieteinnahmen berechnet werden. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft plädieren allerdings zum großen Teil für das Flächenmodell, in dem die Höhe der Grundsteuer über die Größe des Grundstücks berechnet wird; unabhängig von der Lage und dem Wert der Immobilie. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist der Meinung, die Bodenwerte müssen aus der Berechnung der Grundsteuer rausgenommen werden. Auch der Immobilienverband hofft, dass sich möglichst viele Länder für das Flächenmodell entscheiden.Auch wenn der Bundesfinanzminister eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt, sollen die Bundesländer durch eine Öffnungsklausel von der Gesetzgebung abweichen und eigene Grundsteuergesetze erlassen dürfen. Somit ist unklar, wieviel die Steuer in den einzelnen Bundesländern kosten wird, denn die einzelnen Kommunen dürfen die Höhe über Hebesätze festlegen. Um die Bebauung von Grundstücken voranzutreiben, soll in einer weiteren Anhörung am 11. September der Entwurf einer Gesetzesänderung zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung besprochen werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, dass Städte und Gemeinden künftig einen erhöhten Steuersatz auf baureife, jedoch noch unbebaute Grundstücke erheben dürfen.

Quelle: Bundestag / IVD
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