Studie: Gemeinschaftliche Wohnprojekte:

Gemeinschaftliche Wohnformen bringen sowohl Vor- als auch Nachteile mit sich. Das geht aus der Studie „Familien in gemeinschaftlichen Wohnformen“ der Hochschule Karlsruhe und des Deutschen Jugendinstituts (DJI) hervor. So sind 60 Prozent der Befragten, dass diese Wohnform die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtert.

Außerdem geht aus der Studie hervor, dass die Wohnform auch bei Änderungen der Lebenssituationen eine gute Option darstellen können. Als Beispiel werden sogenannte Optionsräume genannt, die vorübergehend bezogen werden können, etwa von den Großeltern. Zudem unterstützen sich die Bewohner gegenseitig, beispielsweise bei der Erledigung von Einkäufen und Reparaturen.

Aus den Studienergebnissen geht aber auch hervor, dass die Mitgestaltung bei dieser Wohnform viel Zeit kostet und damit gerade junge Familien, bei denen die Zeit knapp ist, auch vor Herausforderungen stellt. Allgemein sollten Bewohner gemeinschaftlicher Wohnformen laut Studie offen und tolerant sein, da die Nähe auch Konfliktpotenzial birgt. Die vollständige Studie können sich Interessenten über die Internetseite des DJI (dji.de) herunterladen.

Quelle: DJI
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Tipp: Dach winterfest machen:

Der Verband Privater Bauherren (VPB) rät Eigentümern dazu, ihr Haus winterfest zu machen. Einen besonderen Fokus sollten sie dabei aufs Dach legen. Denn lockere Ziegel könnten bei Stürmen hinunterfallen und defekte Ziegel mit kleinen Rissen das Dach undicht werden lassen. Infolgedessen kann Feuchtigkeit ins Haus eindringen und Schimmel entstehen.

Mit der Wartung eines Steildaches sollten Eigentümer einen Experten beauftragen, wohingegen das flache Dach oft selbst kontrolliert und auf Vordermann gebracht werden kann. Der VPB rät dazu, auch Abläufe und Anschlüsse zu reinigen und das Herbstlaub vom Dach zu kehren. Sind dabei Beschädigungen am Dach zu erkennen, sollte ebenfalls ein Experte beauftragt werden.

Darüber hinaus sei in diesem Zusammenhang auch die Prüfung der An- und Abschlüsse rund um den Kamin und die Entlüftungsrohre sowie der Dachflächenfenster sinnvoll – inklusive der Regenrinnen und -abläufe.

Quelle: VPB
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Urteil: Schwarzarbeit stellt keinen Baumangel dar:

Der Bundesgerichtshof (BGH) erkennt Schwarzarbeit nicht als Baumangel an (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin ein Grundstück für 253.000 Euro erworben und später festgestellt, dass am Gebäude Mängel an der Abdichtung des Kellers sowie des Haussockels gegen Feuchtigkeit vorliegen. Außerdem war ihr aufgefallen, dass Arbeiten am Gebäude schwarz durchgeführt worden waren. Im Vertrag wurden die Rechte der Käuferin wegen eines Sachmangels des Grundstücks, des Gebäudes sowie mitverkaufter Sachen jedoch ausgeschlossen.

Die Käuferin klagte dennoch auf Schadenersatz und bekam vor dem Berufungsgericht Recht. Denn dieses ging davon aus, dass der Verkäufer ihr die Mängel am Gebäude nach Paragraf 444 des Bürgerlichen Gesetzbuches arglistig verschwiegen hat. Somit könne er sich nicht auf die Vereinbarung berufen, durch die die Rechte der Käuferin wegen eines Mangels ausgeschlossen oder beschränkt werden können.

Der Bundesgerichtshof sah das jedoch anders und widersprach der Entscheidung des Berufungsgerichts. Es könne nicht allein aus der Tatsache, dass der Verkäufer von der Schwarzarbeit weiß, auch die Tatsache abgeleitet werden, dass er Kenntnis von den Mängeln hat und der Käuferin diese arglistig verschweigt.

Quelle: (BGH, Urteil v. 28.5.2021, V ZR 24/20)
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Einrichtung: Wohnen für Alpenfans:

Für alle, die die Berge lieben, hält das Portal zuhausewohnen.de Einrichtungstipps bereit. So können Alpenfans zum Beispiel mit einer Eckbank, einem Bollerofen und einem Dielenboden für einen entsprechenden Look sorgen. Dekoartikel wie Höcker, Kissen und ein Teppich können den Alpen-Look ebenfalls unterstreichen.

Ein sogenannter Hussenstuhl sorgt ebenfalls für ein angenehmes Urlaubs- oder Heimatgefühl. Wer sich nicht nur in dem Stil einrichten, sondern auch durch seine Anziehsachen mit den Alpen verbunden sein möchte, bestickt diese mit entsprechenden Motiven und wählt gemütliche Clogs.

Auch das Essen kann wie im Urlaub genossen werden. Auf Geschirr im alpinen Design lässt sich eine leckere Brotzeit mit Obatzda, Bauernbrot und Landjägern verspeisen. Weitere Tipps, zum Beispiel zu verschiedenen Wohnstilen, zur Beleuchtung und zur Gartengestaltung, finden Interessenten auf zuhausewohnen.de

Quelle: zuhausewohnen.de
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Handelsinvestmentmarkt: Mehr Risikofreude:

Der Handelsinvestmentmarkt in Europa wird für opportunistische Investoren attraktiver. Davon geht das Immobilienberatungsunternehmen Savills aus. Die opportunistische Investoren, die bei ihren Immobiliengeschäften das höchste Risiko eingehen, dafür aber auch die größten Renditechancen haben, suchen laut Savills besonders nach Einzelhandelsimmobilien.

In Groß-Britannien seien zurzeit beispielsweise Shopping-Center gefragt, die nicht nur eine stabile Mieterzahl aufweisen, sondern auch die Bedürfnisse der Kunden erfüllen. Die erzielbaren Spitzenrenditen lagen bei diesen nach Angaben von Savills im zweiten Quartal 2021 bei 6,75 Prozent. Auch in Deutschland sieht es laut des Immobilienberatungsunternehmens ähnlich aus. Für klassische Shopping-Center mit einem hohen Textilbesatz über 30 Prozent, liegen die Spitzenrenditen laut Savills bereits bei 5 Prozent.

Das Immobilienberatungsunternehmen erwartet für Deutschland allerdings nicht dieselben Renditen wie in Groß-Britannien. Grund dafür sei unter anderem die deutliche geringere Dichte der Shopping-Center. Weitere Informationen, auch zum Transaktionsvolumen auf dem europäischen Handelsinvestmentmarkt, finden Interessenten auf savills.de.

Quelle: savills.de
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Eigenheim: Mehr Klimaschutz erforderlich:

Mehr als 50 Prozent der Eigenheimbesitzer wissen nicht oder nicht genau, wie sie bei ihrer Immobilie Energie sparen können. Nur 14 Prozent wissen genau, wie viel Energie ihr Haus verbraucht. Und nur 10 Prozent der Eigenheimbesitzer und Mieter glauben, dass in der Zukunft im Gebäudesektor besonders viel CO2 eingespart werden kann.

Das geht aus einer forsa-Umfrage hervor, die der Bauherren-Schutzbund (BSB) in Auftrag gegeben hat. Befragt wurden weniger als 1.000 Eigenheimbesitzer sowie Mieter, die sich ein Eigenheim wünschen. BSB-Geschäftsführer Florian Becker kritisiert in diesem Zusammenhang, dass das Erreichen der Klimaziele im Gebäudesektor auch von den Einzelentscheidungen der Eigenheimbesitzer abhänge.

Er fordert deshalb ein neues Fördermodell: ein Bauklimageld für Modernisierungsmaßnahmen, die nachweislich CO2 einsparen. Geprüft werden soll das anhand eines Vorher-Nachher-Vergleichs des Energieausweises. Florian Becker sieht an dem neuen Fördermodell zwei Vorteile. Erstens: Eigenheimbesitzer können auf Anhieb erkennen, wo Modernisierungen erforderlich sind. Zweitens: Der Direktzuschuss soll den Eigenheimbesitzern unbürokratisch bei der Finanzierung helfen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Urteil: Bank muss nach Zwangsversteigerung zahlen:

Wird eine Immobilie zwangsversteigert und beauftragt die Bank dazu einen Immobilienmakler, darf sie die Courtage nicht aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bezahlen, sondern muss selbst für diese aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 13 U 226/20).

Im vorliegenden Fall hatte die Bank durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers gehofft, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Denn der Verkehrswert der Immobilie war von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen auf 660.000 Euro geschätzt worden, die Forderung der Bank an den Schuldner belief sich aber auf zirka 885.000 Euro.

Letztendlich wurde der geschätzte Verkehrswert mit einem Gebot von über einer Million Euro weitaus übertroffen. Die Bank zahlte dem Grundstückseigentümer den Übererlös aus, zog von diesem aber die Courtage ab. Dies ist laut Gericht jedoch nicht zulässig, da der Grundstückseigentümer den Immobilienmakler nicht selbst beauftragt hat.

Quelle: anwalt.de/Az.: 13 U 226/20
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Arbeitsplatten: Ein Überblick:

Wer eine neue Arbeitsplatte für seine Küche kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld von einem Experten beraten lassen. Dazu rät Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AKM). Denn laut AKM gibt es zahlreiche Designs, Materialien und Möglichkeiten, bei denen ein Käufer schnell den Überblick verlieren kann. So gibt es beispielsweise Arbeitsplatten aus Laminat, Holz, Naturstein, Keramik, Edelstahl, Glas sowie aus Hightech- und Mineralwerkstoffen.

Alle Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. So sind Arbeitsplatten aus Laminat und Keramik beispielsweise in vielen Varianten erhältlich. Arbeitsplatten aus Holz sind mit ihrer Haptik und Maserung sehr schön anzusehen. Arbeitsplatten aus Naturstein überzeugen hingegen mit einer ausgesprochenen Widerstandsfähigkeit. Glas-Arbeitsplatten sind ebenfalls sehr robust und werden vor allem in offenen Küchen eingesetzt.

Arbeitsplatten aus Hightech-Werkstoffen wie Nanotech-Material bestehen aus samtweichen Oberflächen und verfügen über Antifingerprint-Eigenschaften. Käufer, die sich für eine Arbeitsplatte aus einem Mineralwerkstoff entscheiden, bekommen eine Küche, bei der die Arbeitsplatte und das Spülbecken nahtlos ineinander übergehen. Für Profi-Hobbyköche eignet sich dagegen eine Arbeitsplatte aus Edelstahl besonders, da diese Hitze und Kälte aushält, sich leicht reinigen lässt und sich dadurch eine besondere Hygiene gewährleisten lässt.

Quelle: amk.de
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Studie: Ungleichheit auf Wohnungsmärkten:

Immobilienkäufer und -mieter mit mittleren bis geringen Einkommen haben es seit der Corona-Pandemie noch schwerer. Das ist das Ergebnis einer von der Hanns-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Forschern der International Real Estate Business School (IREBS) an der Universität Regensburg. Die für 2020 erwarteten Preiseinbrüche bei Immobilien seien ausgeblieben; die Immobilienpreise in einigen Regionen sogar noch gestiegen.

Auch im bundesweiten Durchschnitt zogen die Preise an, und zwar um 0,7 Prozentpunkte für Eigentumswohnungen und um 1,1 Prozentpunkte für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Kauf. Die Nettokaltmiete für neue Mietverträge stieg ebenfalls an, und zwar um 0,6 Prozentpunkte. Laut der Forscher seien von diesen 0,3 Prozentpunkte auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen.

Gerade für Käufer und Mieter mit geringen Einkommen gehen damit laut Studie negative Auswirkungen einher. Wohneigentum werde für diese Käufer in vielen Orten unerschwinglich. Mieter mit geringen Einkommen, die bereits einen hohen Preis fürs Wohnen zahlen, würden ebenfalls stärker belastet, und zwar durch hohe Wohnkosten. Haushalte mit hohen Einkommen, seien hingegen nicht so stark betroffen. Grund dafür sei, dass gerade in Regionen, in denen Wohnraum vorab noch erschwinglich gewesen sein, die Preise angezogen sind.

Quelle: boeckler.de
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Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:

Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“.

Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden.

Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de
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