Urteil: Bank muss nach Zwangsversteigerung zahlen:

Wird eine Immobilie zwangsversteigert und beauftragt die Bank dazu einen Immobilienmakler, darf sie die Courtage nicht aus dem Erlös der Zwangsversteigerung bezahlen, sondern muss selbst für diese aufkommen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt hervor (Az.: 13 U 226/20).

Im vorliegenden Fall hatte die Bank durch die Beauftragung eines Immobilienmaklers gehofft, einen höheren Verkaufserlös zu erzielen. Denn der Verkehrswert der Immobilie war von einem gerichtlich beauftragten Sachverständigen auf 660.000 Euro geschätzt worden, die Forderung der Bank an den Schuldner belief sich aber auf zirka 885.000 Euro.

Letztendlich wurde der geschätzte Verkehrswert mit einem Gebot von über einer Million Euro weitaus übertroffen. Die Bank zahlte dem Grundstückseigentümer den Übererlös aus, zog von diesem aber die Courtage ab. Dies ist laut Gericht jedoch nicht zulässig, da der Grundstückseigentümer den Immobilienmakler nicht selbst beauftragt hat.

Quelle: anwalt.de/Az.: 13 U 226/20
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Arbeitsplatten: Ein Überblick:

Wer eine neue Arbeitsplatte für seine Küche kaufen möchte, sollte sich im Vorfeld von einem Experten beraten lassen. Dazu rät Volker Irle, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AKM). Denn laut AKM gibt es zahlreiche Designs, Materialien und Möglichkeiten, bei denen ein Käufer schnell den Überblick verlieren kann. So gibt es beispielsweise Arbeitsplatten aus Laminat, Holz, Naturstein, Keramik, Edelstahl, Glas sowie aus Hightech- und Mineralwerkstoffen.

Alle Materialien haben unterschiedliche Eigenschaften. So sind Arbeitsplatten aus Laminat und Keramik beispielsweise in vielen Varianten erhältlich. Arbeitsplatten aus Holz sind mit ihrer Haptik und Maserung sehr schön anzusehen. Arbeitsplatten aus Naturstein überzeugen hingegen mit einer ausgesprochenen Widerstandsfähigkeit. Glas-Arbeitsplatten sind ebenfalls sehr robust und werden vor allem in offenen Küchen eingesetzt.

Arbeitsplatten aus Hightech-Werkstoffen wie Nanotech-Material bestehen aus samtweichen Oberflächen und verfügen über Antifingerprint-Eigenschaften. Käufer, die sich für eine Arbeitsplatte aus einem Mineralwerkstoff entscheiden, bekommen eine Küche, bei der die Arbeitsplatte und das Spülbecken nahtlos ineinander übergehen. Für Profi-Hobbyköche eignet sich dagegen eine Arbeitsplatte aus Edelstahl besonders, da diese Hitze und Kälte aushält, sich leicht reinigen lässt und sich dadurch eine besondere Hygiene gewährleisten lässt.

Quelle: amk.de
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Studie: Ungleichheit auf Wohnungsmärkten:

Immobilienkäufer und -mieter mit mittleren bis geringen Einkommen haben es seit der Corona-Pandemie noch schwerer. Das ist das Ergebnis einer von der Hanns-Böckler-Stiftung geförderten Studie von Forschern der International Real Estate Business School (IREBS) an der Universität Regensburg. Die für 2020 erwarteten Preiseinbrüche bei Immobilien seien ausgeblieben; die Immobilienpreise in einigen Regionen sogar noch gestiegen.

Auch im bundesweiten Durchschnitt zogen die Preise an, und zwar um 0,7 Prozentpunkte für Eigentumswohnungen und um 1,1 Prozentpunkte für Ein- und Zweifamilienhäuser zum Kauf. Die Nettokaltmiete für neue Mietverträge stieg ebenfalls an, und zwar um 0,6 Prozentpunkte. Laut der Forscher seien von diesen 0,3 Prozentpunkte auf die Auswirkungen der Pandemie zurückzuführen.

Gerade für Käufer und Mieter mit geringen Einkommen gehen damit laut Studie negative Auswirkungen einher. Wohneigentum werde für diese Käufer in vielen Orten unerschwinglich. Mieter mit geringen Einkommen, die bereits einen hohen Preis fürs Wohnen zahlen, würden ebenfalls stärker belastet, und zwar durch hohe Wohnkosten. Haushalte mit hohen Einkommen, seien hingegen nicht so stark betroffen. Grund dafür sei, dass gerade in Regionen, in denen Wohnraum vorab noch erschwinglich gewesen sein, die Preise angezogen sind.

Quelle: boeckler.de
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Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:

Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“.

Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden.

Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de
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Urteil: Rechte von Mietern gestärkt:

Die gelegentliche Nutzung einer Zweitwohnung stellt keinen „vorübergehenden Gebrauch der Mietsache“ dar. Das hat das Landgericht (LG) Berlin entschieden (LG Berlin Az.: 63 S 19/20). Im vorliegenden Fall hat eine Vermieterin ihrer Mieterin gekündigt. Als Grund führte sie eine Zweckentfremdung der Wohnung an, da die Mieterin die Zweitwohnung nur gelegentlich nutze und der Mieterschutz für eine Kündigung somit nicht gelte.

Doch die Mieterin weigerte sich auszuziehen. Ihre Vermieterin reichte daraufhin eine Räumungsklage beim Amtsgericht Berlin-Schöneberg ein. Diese wurde allerdings abgewiesen. Auch die Klage vor dem LG Berlin scheiterte. Die Richter wiesen darauf hin, dass es ein vorübergehender Gebrauch der Mietsache die zeitliche Begrenzung der Nutzungsabsicht der Mietsache bei Vertragsschluss voraussetzt. Da der Mietvertrag unbefristet ist, sei dies allerdings nicht der Fall.

Zum Hintergrund: An angespannten Wohnungsmärkten wie in Berlin gibt es Vorgaben, mit denen eine Zweckentfremdung von Wohnungen – wie zum Beispiel die Weitervermietung an Touristen – verhindert werden soll. Mieter, die eine Wohnung als Zweitwohnung nutzen, verstoßen damit allerdings nicht gegen diese.

Quellen/Urteil: hausundgrund-verband.de/LG Berlin Az.: 63 S 19/20
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Einrichtungstipps: Hauswirtschaftsraum:

Putzmittel, Wasserkästen, Waschmaschine und Trockner – all diese Utensilien können gegebenenfalls in einem Hauswirtschaftsraum aufbewahrt oder aufgestellt werden. Das Portal schoener-wohnen.de hat für Interessenten Tipps zusammengestellt, wie die Einrichtung eines solchen Hauswirtschaftsraums am besten gelingt.

So weist das Portal unter anderem darauf hin, dass in einem Hauswirtschaftsraum mit einer Waschküche für eine gute Belüftung gesorgt werden muss. Dazu können Luftentfeuchter zum Einsatz kommen. Wer sich unsicher ist, kann sich vor dem Einbau von einem Experten beraten lassen.

Um den Staubsauger, den Besen oder das Bügeleisen zu verstauen, eignen sich Schränke. In diesen sind angeschrägte Regalböden praktisch, um Wasserkästen zu verstauen. Liegt der Hauswirtschaftsraum hinter der Küche, kann man ihn mit Schränken auch verdecken, sofern die Schranktür zu einer Durchgangstür umfunktioniert wird. Weitere Tipps gibt es auf: schoener-wohnen.de

Quelle: schoener-wohnen.de
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Interview: Eigenheime bei 25- bis 39-Jährigen gefragt:

39 Prozent der 25- bis 39-Jährigen möchten laut der Bausparkasse Schwäbisch Hall innerhalb der nächsten zehn Jahre ein Eigenheim kaufen oder bauen. Auch Corona ändere daran nichts. Ralf Oberländer, Finanzierungsexperte der Bausparkasse, geht allerdings davon aus, dass die Immobilienpreise weiterhin steigen werden.

Zudem erwartet er, dass das Angebot von Wohnraum die hohe Nachfrage nicht deckt. Den zirka 350.000 benötigten Wohnungen würden laut Prognosen nur 2023 lediglich 295.000 Wohnungsfertigstellungen gegenüberstehen.

Dennoch rät der Finanzierungsexperte Interessenten mit genügend Eigenkapital und sicherem Einkommen zum Immobilienkauf. Dafür spreche unter anderem die „Robustheit des Marktes“. Außerdem komme es der Altersvorsorge und Vermögensbildung zugute, wenn Personen statt der Miete den Immobilienkredit zahlen. Das vollständige Kurz-Interview finden Interessenten auf schwaebisch-hall.de.

Quelle: schwaebisch-hall.de
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Wohnungsüberlassung: Schnelles Handeln erforderlich:

Trennt sich ein Ehepaar und verbleibt nicht der Eigentümer, sondern der andere Partner in der Immobilie, muss er die Überlassung dieser innerhalb eines Jahres beantragen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH; XII ZB 243/20) entschieden. Im vorliegenden Fall trennte sich ein Ehepaar 2014, die Scheidung folgte 2015. Seit der Trennung nutzte die Frau die Wohnung, die ihrem Mann gehörte, allein. Eine Wohnung im selben Haus, die ihrem Besitz war, übertrug sie 2016 unentgeltlich ihrem Sohn.

Überlassungsansprüche auf die Wohnung, in der sie lebte, machte die Frau nicht geltend. Außerdem zahlte sie ihrem Mann weder Miete noch andere Kosten – auch nicht nach dessen Zahlungsaufforderungen. Zudem gab sie die Wohnung nicht an ihn heraus. Daraufhin beantragte der Mann einen Räumungs- und Herausgabeantrag beim Amtsgericht. Mit Erfolg. Die Frau akzeptierte dies allerdings nicht und zog daraufhin zunächst zum Oberlandesgericht, das die Beschwerde zurückwies, und dann zum Bundesgerichtshof. Doch auch dieser entschied zugunsten des Mannes.

Für die Entscheidung wird unter anderem der Grund angeführt, dass die Sperrwirkung durch § 1568 a Abs. 6 im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) zeitlich begrenzt ist. Dieser führt zwar keine Regelungen zur Überlassung aus, besagt aber, dass „der Anspruch auf Eintritt in ein Mietverhältnis oder auf seine Begründung ein Jahr nach Rechtskraft der Endentscheidung in der Scheidungssache [erlischt], wenn er nicht vorher rechtshängig gemacht worden ist“.

Quelle: BGH (XII ZB 243/20)
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Fliesen: Kleine Bäder schön gestalten:

Eigentümer, die in kleinen Bädern Fliesen verlegen wollen, können dabei einige Tipps beherzigen. Das Portal „schoener-wohnen.de“ gibt ihnen Ratschläge, worauf sie dabei achten können. So sorgen zum Beispiel helle, große und gleichmäßig gestaltete Fliesen für mehr Weite im Raum.

Außerdem ist es auch möglich, lediglich auf dem Boden Fliesen zu verlegen und mit verschiedenen Farben zu arbeiten. Möchten Eigentümer in ihrem kleinen Badezimmer auch dunkle Farben einsetzen, sollten sie dies relativ weit unten im Raum tun. Durch die Kombination mit hellen Wänden, Flächen und Sanitärmöbeln entsteht ebenfalls mehr Weite.

Zudem können Eigentümer, die sowohl am Boden als auch an der Wand Fliesen einsetzen möchten, darauf achten, mit den gleichen Materialien oder zumindest mit ähnlichen Farben zu arbeiten. Auch so wirkt das Badezimmer größer. Zudem sorgen enge Fugen für optische Ruhe.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Berliner Wohnimmobilie wird mit Smart-Home-Technologie ausgestattet:

Wie ungenutzte Parkhäuser zu modernen Wohnungen mit neuester Smart-Home-Technologie umgebaut werden, zeigt das Bauprojekt „Gleis Park“ in Berlin Kreuzberg. Auf über 10.000 Quadratmetern Fläche entstehen derzeit 178 hochwertige und digitalisierte Wohnungen. Die Architekten von Jürgen Engel und das Immobilienunternehmen Bauwens fördern mit dem Projekt „Gleis Park“ den Bestand öffentlicher Grünanlagen und machen mit der technischen Ausstattung der Wohnung die Immobilie zukunftsfähig. 
 
Insgesamt 110 der 178 Wohneinheiten im „Gleis Park“ am Schöneberger Ufer werden mit der Smart-Home-Technologie der Firma PropTech Sensorberg ausgestattet. Ein in die Türen installierter „Access Hub“ ermöglicht den Mietern den Zugang zu ihrer Wohnung durch die Nutzung der digitalen Technologie via Smartphone. Die Zugangsberechtigungen dafür werden verschlüsselt auf den jeweiligen Endgeräten gespeichert. 
 
Außerdem stattet Bauwens die Wohneinheiten mit der von der Firma PropTech entwickelten cloudbasierten App „Living 25“ aus. Via App können die Bewohner Licht, Jalousien und die Fußbodenheizung digital steuern und den Verbrauch von Wasser, Strom und Wärme in Echtzeit verfolgen und regulieren. Wer möchte, kann weitere Services, wie zum Beispiel die digitale Nutzung von Waschmaschinen und Trocknern hinzu buchen. Auch Vermieter profitieren von der technischen Ausstattung, denn die Services lassen sich zentral steuern und die Immobilie kann durch das digitalisierte Mietermanagement effizient verwaltet werden. 
 
Quelle: Bauwens und KSP Jürgen Engel GmbH
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