Neues Baurecht: Was sich für Eigentümer ändert

Änderungen im Baurecht haben oft weitreichende Auswirkungen auf Eigentümer, Bauherren und Investoren. Auch 2025 gibt es neue Regelungen, die den Bau und die Modernisierung von Immobilien betreffen. Wer über eine Sanierung, einen Anbau oder einen Neubau nachdenkt, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Vorschriften informieren.

Erleichterungen für energetische Sanierungen
Um den Gebäudebestand energieeffizienter zu machen, wurden Genehmigungsverfahren für energetische Sanierungen vereinfacht. Eigentümer profitieren von schnelleren Bauanträgen, wenn sie Maßnahmen wie eine Fassadendämmung, den Einbau einer Wärmepumpe oder den Austausch von Fenstern planen.

Digitalisierung der Bauanträge
Viele Bundesländer setzen verstärkt auf digitale Genehmigungsverfahren. Bauanträge können in vielen Regionen bereits online eingereicht und bearbeitet werden, was die Wartezeit für Genehmigungen verkürzt. Eigentümer sollten sich bei ihrer Kommune erkundigen, ob digitale Anträge möglich sind und welche Unterlagen erforderlich sind.

Strengere Vorgaben für Neubauten
Die Anforderungen an Neubauten wurden weiter verschärft, insbesondere im Hinblick auf Energieeffizienz und Nachhaltigkeit. Neubauten müssen künftig noch höhere Standards bei der Wärmedämmung erfüllen und nachhaltige Baustoffe werden stärker gefördert. Dies kann für Eigentümer, die ein neues Haus planen, zu zusätzlichen Kosten führen – gleichzeitig steigen dadurch jedoch die Wertstabilität und die langfristige Rentabilität der Immobilie.

Fazit
Das neue Baurecht bringt sowohl Chancen als auch Herausforderungen für Eigentümer. Während energetische Sanierungen erleichtert werden, steigen die Anforderungen an Neubauten weiter. Wer seine Immobilie modernisieren oder neu bauen möchte, sollte sich frühzeitig über die aktuellen Vorschriften informieren, um von Förderungen zu profitieren und Verzögerungen zu vermeiden.
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Neue Mietrechtsreformen: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Die Politik nimmt regelmäßig Anpassungen im Mietrecht vor, um die Interessen von Mietern und Vermietern auszugleichen. Für Eigentümer ist es wichtig, über aktuelle Reformen informiert zu sein, um ihre Immobilien strategisch zu bewirtschaften und rechtliche Fallstricke zu vermeiden.

Anpassungen bei der Mietpreisbremse
In vielen Städten gilt die Mietpreisbremse, die die Erhöhung der Miete bei Neuvermietung begrenzt. In einigen Bundesländern wurde die Regelung verlängert und verschärft. Eigentümer sollten daher prüfen, ob ihre Immobilie in einem Gebiet liegt, in dem diese Einschränkungen gelten.

Neuregelungen bei Index- und Staffelmieten
Angesichts der Inflation haben viele Vermieter auf Indexmieten gesetzt, bei denen die Miete an die allgemeine Preisentwicklung gekoppelt ist. Neue gesetzliche Vorgaben könnten Indexmieten jedoch stärker regulieren, um Mieter vor stark steigenden Wohnkosten zu schützen.

Modernisierungskosten und Umlage auf Mieter
Sanierungen zur Verbesserung der Energieeffizienz bleiben weiterhin förderfähig, doch die Umlage von Modernisierungskosten auf die Mieter unterliegt strengeren Regeln. Vermieter können bis zu 8 % der Kosten umlegen, jedoch nur bis zu einer bestimmten Maximalhöhe. Eine sorgfältige Kalkulation ist daher entscheidend.

Erleichterungen für klimafreundliche Immobilien
Die neue Reform sieht auch steuerliche Vorteile und Förderungen für Eigentümer vor, die ihre Immobilie energieeffizient sanieren. Wer in moderne Heizsysteme oder Dämmung investiert, profitiert von höheren Abschreibungsmöglichkeiten und staatlichen Zuschüssen.

Fazit
Eigentümer sollten sich regelmäßig über mietrechtliche Änderungen informieren, um ihre Immobilien wirtschaftlich und rechtssicher zu verwalten. Besonders bei Neuvermietungen, Sanierungen und Mietanpassungen lohnt sich eine sorgfältige Planung, um gesetzliche Vorgaben einzuhalten und gleichzeitig langfristig von der Immobilie zu profitieren.
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Neue Wohnbauförderungen: Welche Vorteile Eigentümer nutzen können

Die Bundesregierung hat kürzlich mehrere Förderprogramme eingeführt, die darauf abzielen, den Wohnungsbau zu unterstützen und Eigentümern finanzielle Anreize zu bieten. Diese Programme sind besonders für Familien und Investoren interessant, die in den Bau oder Kauf von Immobilien investieren möchten.

KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“

Das Programm „Wohneigentum für Familien“ der KfW-Bank bietet zinsgünstige Kredite für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind. Gefördert wird der Bau oder Kauf eines klimafreundlichen Neubaus. Die Einkommensgrenze liegt bei 90.000 Euro zu versteuerndem Einkommen für Familien mit einem Kind, wobei sich diese Grenze für jedes weitere Kind um 10.000 Euro erhöht. Die maximale Kreditsumme beträgt bis zu 270.000 Euro.

Programm „Jung kauft Alt“

Mit dem Programm „Jung kauft Alt“ unterstützt die KfW den Erwerb von sanierungsbedürftigen Bestandsimmobilien durch Familien. Neu ist, dass ab 2025 auch der Kauf von Angehörigen förderfähig ist. Zudem wurden die energetischen Anforderungen angepasst, um den Erwerb denkmalgeschützter Gebäude attraktiver zu machen.

Förderung für den Umbau von Gewerbe zu Wohnraum

Ab 2025 plant die Bundesregierung ein neues Programm, das den Kauf, Umbau und die Sanierung von leerstehenden Büros und Läden zu Wohnraum mit günstigeren Zinsen unterstützt. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen und gleichzeitig Leerstand zu reduzieren.

Fazit

Die neuen Förderprogramme bieten Eigentümern und solchen, die es werden möchten, attraktive finanzielle Unterstützung. Es lohnt sich, die individuellen Voraussetzungen und Förderbedingungen genau zu prüfen, um die passenden Programme für das eigene Vorhaben zu identifizieren.
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Möbelbranche: Verbände plädieren für mehr Planungssicherheit

Mehr Planungssicherheit und ein Sofortprogramm für den Wohnungsbau fordern der BVDM Handelsverband Möbel und Küchen, VDM Verband der Deutschen Möbelindustrie und der Verband der Deutschen Holzwerkstoffindustrie (VHI) in einem offenen Brief an Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck.

Die angestrebte Zahl von 400.000 fertiggestellten Wohneinheiten pro Jahr erscheint den Verbänden weit entfernt. Demnach würden nur 245.000 Einheiten für dieses Jahr und voraussichtlich nur 210.000 für das nächste Jahr prognostiziert. Es brauche laut der Verbände mehr politisches Tempo, damit der Wohnungsbau wieder ins Gleichgewicht kommt und das Investitionsvertrauen und der Konsum zurückkehren.

Die Verbände beklagen zudem eine Kaufzurückhaltung der Verbraucher und führen diese auf steigende Zinsen, die Inflation und ungewisse wirtschaftlicher Aussichten zurück. Insbesondere die unteren und mittleren Möbelpreissegmente seien von Kaufzurückhaltung betroffen. Seit Mai 2023 würden die Möbelhändler einen spürbaren Rückgang der Kundenzahlen registrieren. Zudem verzeichneten sowohl die Möbelindustrie als auch die Zulieferer stark rückläufige Auftragseingänge.

Quelle und Link zum offenen Brief: moebelindustrie.de
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Pflegekosten: Starke Belastungen für Bewohner

Pflegebedürftige in Deutschland stehen zunehmend unter finanzieller Belastung. Das geht aus einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Besonders stark steigen die Kosten für Neuankömmlinge in Pflegeheimen. Deren Eigenbeteiligung ist – im Vergleich zu 2022 – durchschnittlich um monatlich 348 Euro gestiegen. Selbst für diejenigen, die schon länger in einem Pflegeheim leben, hat die finanzielle Belastung stark zugenommen. Der durchschnittliche Anstieg liegt, je nach Aufenthaltsdauer, zwischen 165 Euro und 292 Euro pro Monat.

Dieser rapide Anstieg der Eigenbeteiligung sei vor allem auf die Einführung einer Tariftreue-Regelung für Pflegepersonal zurückzuführen, die im September 2022 in Kraft trat. Die daraus resultierenden Kosten fließen direkt in den Pflegesatz ein. Angesichts der laufenden Tarifverhandlungen und der ab Juli 2023 geltenden neuen Personalbemessung in der Pflege dürfte die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen laut vdek weiter steigen.

Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom vdek-Vorstand zeigt Verständnis für die Maßnahmen zur gerechten Entlohnung des Pflegepersonals, kritisiert jedoch die zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Er fordert, dass die Bundesländer die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen. Eine solche Maßnahme könne die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten, meint er.

Quelle: vdek.com
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Flut: Forschende fordern bessere Warnsysteme

In Deutschland müssen Frühwarnsysteme verbessert und Gefahren klarer kommuniziert werden. Zu diesem Schluss kommt eine Arbeitsgruppe der Universität Potsdam. Die Arbeitsgruppe hatte direkt nach der Flutkatastrophe im Sommer 2021 Betroffene online darüber gefragt, wie sie vor der Flut gewarnt worden sind.

Dabei zeigte sich, dass 35 Prozent der Befragten aus Nordrhein-Westfalen und 29 Prozent der Befragten aus Rheinland-Pfalz überhaupt keine Warnung erhalten hatten. Allerdings haben auch diejenigen, die gewarnt worden sind, nicht mit einem solchen Ausmaß der Überschwemmungen gerechnet (85 Prozent).

Die Arbeitsgruppe Geographie und Naturrisikenforschung unter Leitung von Professorin Annegret Thieken der Universität Potsdam, Institut für Umweltwissenschaften und Geographie, bemängelt darüber hinaus fehlende Empfehlungen von Medien oder offiziellen Stellen. So geht beispielsweise aus einem Steckbrief hervor, dass sich nur 5 Prozent der Befragten aus dem besonders stark betroffenen Landkreises Ahrweiler daran erinnern können, über die lebensbedrohliche Lage informiert worden zu sein.

Quelle und weitere Informationen: uni-potsdam.de/idw-online.de
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Dachaufstockung zur Lösung der Wohnungsnot:

Gerade in Großstädten und Ballungsräumen ist der Mangel an (bezahlbaren) Wohnraum besonders groß. Einer der Hauptgründe für die Wohnungsknappheit ist das nicht verfügbare oder nicht vorhandene Bauland. In einer Expertenanhörung im Ausschuss für Bau, Wohnen, Stadtentwicklung und Kommunen im Juni 2019 sprach sich der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen für Lockerungen im Baurecht im Hinblick auf die Rahmenbedingungen für Gebäude-und Dachaufstockungen aus. Der GdW sieht im Bereich Gebäudeaufstockung großes Potential in der Schaffung von neuem bezahlbarem Wohnraum.

Bei den Ausführungen zitiert die GdW die „Deutschlandstudie 2019: Wohnraumpotentiale in urbanen Lagen, Aufstockung und Umnutzung von Nichtwohngebäuden“ der TU Darmstadt und des Pestel-Instituts. Diese besagt, dass durch Dachaufstockung und Umnutzung von Bürokomplexen und Verwaltungsgebäuden bundesweit 560.000 neue Wohnungen entstehen könnten. Weitere 400.00 Wohnungen könnten auf den Dächern von Lebensmittelmärkten und Discountern gebaut werden.

Doch um das große Potential von Gebäude- bzw. Dachaufstockungen zu nutzen, müssen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene baurechtliche Rahmenbedingungen zum Beispiel zu Abstandsflächen und Ausgleichsmaßnahmen oder zu Stellplatzpflichten und zum Brandschutz geändert werden. Bauherren sollten wirtschaftliche Anreize zum Ausbau von Dächern erhalten, um den Mehraufwand bei der Planung und Ausführung zu kompensieren. Der GdW benennt außerdem weitere Vorteile, die durch Dachaufstockung entstehen. Somit wird zum Beispiel durch einen energetischen Ausbau die Energieeffizienz des gesamten Hauses verbessert. Auch der barrierefreie und qualitätsvolle Wohnungsbau wird gefördert. Da kein zusätzliches Bauland gebraucht wird, fallen keine Grundstückskosten an und Grünflächen bleiben unversiegelt.

Quelle: GdW
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DDIV kritisiert Entwurf des Zensus 2021:

Alle zehn Jahre erheben das Statistische Bundesamt und die Landesämter Daten über die Bevölkerung und Wohnungssituation in Deutschland. Der nächste Zensus der EU Mitgliedstaaten findet am 10. Mai 2021 statt. Das Zensusgesetz aus dem Jahre 2011 wurde in einem Entwurf der Bundesregierung um zwei Erhebungsmerkmale erweitert, die der Dachverband Deutscher Immobilienverwalter (DDIV) deutlich kritisiert und die Änderung des Entwurfes fordert.

Zum einen wird der in dem Zensusentwurf undifferenzierte Verwalterbegriff kritisiert, der für Unstimmigkeiten und Abgrenzungsprobleme hinsichtlich der Auskunftspflicht sorgt. Für den DDIV ist die fehlende Definition des Verwalterbegriffs unverständlich, denn seit Mitte 2018 liegt bereits eine Definition für Wohnimmobilienverwalter in der Gewerbeordnung (GewO) vor, die zwischen einem Mietverwalter und einem Immobilienverwalter von Wohneigentum (WEG-Verwalter) und seinen Zuständigkeiten unterscheidet.
 
Der zweite Kritikpunkt bezieht sich auf die Erweiterung des Erhebungsmerkmals „energetischer Zustand eines Gebäudes“. Auch hier verlangt der DDIV eine genaue Definition, denn es ist unklar, welche Daten zusätzlich erhoben werden sollen und in wessen Zuständigkeitsbereich die Erhebung fällt. Die im Energieausweis erfassten Daten hinsichtlich des Energiebedarfs eines Gebäudes reichen der Bundesregierung für die Erhebung nicht aus.
 
Laut DDIV geht die von der Bundesregierung gewünschte Erweiterung der Erhebungsmerkmale weit über die Richtlinien der EU hinaus. Der Entwurf des Zensusgesetzes soll nach der Sommerpause vom Bundestag beschlossen werden. 
 
Quelle: DDIV © photodune.net

Grundsteuer: Reform erfordert Grundgesetz-Änderung:

Die langjährige Diskussion um die Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts ist auf den Weg gebracht. Am 27. Juni 2019 ist der von der großen Koalition gestellte Antrag zur Änderung der Grundsteuer im Bundestag besprochen und an die zuständigen Ausschüsse weitergegeben worden. Um Änderungen an der Grundsteuer durchzusetzen bedarf es allerdings einer Änderung im Grundgesetz und dafür braucht die große Koalition die Stimmen der Opposition. Bis Ende 2019 muss dem Bundesverfassungsgericht eine endgültige Regelung der Grundsteuer vorliegen. Ist dies nicht der Fall, würde die Grundsteuer ab 2020 wegfallen und den Kommunen damit eine der wichtigsten Einnahmequellen.In dem vom Bundesfinanzminister Olaf Scholz bevorzugten „wertabhängigen Modell“ würde die Grundsteuer anhand des Bodenwertes, des Alters der Immobilie und der Mieteinnahmen berechnet werden. Die Verbände der Wohnungs- und Immobilienwirtschaft plädieren allerdings zum großen Teil für das Flächenmodell, in dem die Höhe der Grundsteuer über die Größe des Grundstücks berechnet wird; unabhängig von der Lage und dem Wert der Immobilie. Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V. ist der Meinung, die Bodenwerte müssen aus der Berechnung der Grundsteuer rausgenommen werden. Auch der Immobilienverband hofft, dass sich möglichst viele Länder für das Flächenmodell entscheiden.Auch wenn der Bundesfinanzminister eine bundeseinheitliche Regelung anstrebt, sollen die Bundesländer durch eine Öffnungsklausel von der Gesetzgebung abweichen und eigene Grundsteuergesetze erlassen dürfen. Somit ist unklar, wieviel die Steuer in den einzelnen Bundesländern kosten wird, denn die einzelnen Kommunen dürfen die Höhe über Hebesätze festlegen. Um die Bebauung von Grundstücken voranzutreiben, soll in einer weiteren Anhörung am 11. September der Entwurf einer Gesetzesänderung zur Mobilisierung von baureifen Grundstücken für die Bebauung besprochen werden. Die Koalitionsfraktionen schlagen vor, dass Städte und Gemeinden künftig einen erhöhten Steuersatz auf baureife, jedoch noch unbebaute Grundstücke erheben dürfen.

Quelle: Bundestag / IVD
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