Strategiepapier: „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“:

Ein neues Strategiepapier zum Thema „Vision, Innovation, Umbau. Bauen neu denken“ wurde kürzlich beim Ettersberger Gespräch verabschiedet. In dem Strategiepapier werden drei Forderungen gemacht. Erstens: „Vision – die gebaute Zukunft neu denken“, zweitens: „Innovation – kluge Ideen fördern und verankern“ und drittens: „Umbau – Verantwortung für die Weiterentwicklung des Bestands“.

Im ersten Punkt fordern die Verantwortlichen, Bauen neu zu denken und einen disziplinübergreifenden Wandel vorzunehmen. Als Vorschläge dafür werden unter anderem der Erhalt der Biodiversität, eine Reduzierung der Flächenversieglung sowie der Fortschritt der Digitalisierung für eine zukunftsfähige Bauwirtschaft genannt. Der zweiten Punkt bezieht sich auf ressourcenschonendes Bauen. Die Forschung müsse gefördert, Anschubfinanzierungen geleistet und wirtschaftliche Anreize geschaffen werden.

Im dritten Punkt wird gefordert, Bestandsimmobilien besser in den Fokus der Ordnungs-, Förder- und Steuerpolitik zu rücken. Für eine langfristig erfolgreiche Bauwirtschaft fordern die Verantwortlichen gezielte Investitionen und verlässliche Rahmenbedingungen als Grundlage für nachhaltige Investitionsentscheidungen. Das vollständige Strategiepapier kann unter bundesstiftung-baukultur.de eingesehen werden. Das Ettersberger Gespräch wird jährlich von der Bundesstiftung Baukultur und ihrem Förderverein ausgerichtet. Zu ihm erscheinen unter anderem Entscheidungsträger aus der Bau-, Wohnungs- und Immobilienwirtschaft.

Quellen: bundesstiftung-baukultur.de/zdb.de
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Studie: Häufigste Mängel bei Eigentumswohnungen:

Das Institut für Bauforschung (IfB) und der Bauherren-Schutzbund (BSB) haben in Zusammenarbeit die Kurzstudie „Die 10 häufigsten Mängel bei Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern“ herausgegeben. Mit dieser Studie fassen die Herausgeber die am häufigsten auftretenden Baumängel zusammen. Zudem enthält die Studie hilfreiche Tipps für Wohnungsverkäufer, wie sie die Mängel frühzeitig erkennen können. IfB und BSB empfehlen, bei einem Wohnungskauf einen Sachverständigen zurate zu ziehen.

Denn nur wenn Baumängel frühzeitig erkannt werden, werden Wohnungskäufer nicht zu einem späteren Zeitpunkt mit sichtbaren Folgeschäden überrascht und mit hohen Folgekosten konfrontiert. Bestenfalls lässt man den Kaufvertrag sowie den Modernisierungs-Bauvertrag vor dem Kauf von einem Fachmann prüfen. Ebenso sollte ein Experte in der Bauphase die Arbeiten kontrollieren und bei der Abnahme des Eigentums fachlich beratend zur Seite stehen.

Einige der häufigsten Mängel in Eigentumswohnungen beruhen auf einer lückenhaften Baubeschreibung. So ist in Bauverträgen die Ausstattung oftmals nicht genau definiert, was im Nachhinein der Grund für aufwendige Umbauten ist. Deshalb sollte beispielsweise genau definiert werden, welche Baumaßnahmen zum „seniorengerechten Wohnkomfort“ gehören. Weitere häufige Mängel, die hohe Folgekosten nach sich ziehen, entstehen durch einen unzureichenden Schallschutz sowie durch Feuchteschäden am Bodenbelag, im unbeheizten Dachgeschoss oder im Keller nach einem Heizkesselaustausch. Auch bei fehlender Leitungsdämmung oder mangelhafter Beheizung bei einem Aus- und Anbau können kosten- und arbeitsintensive Folgeschäden entstehen.

Quelle: BSB
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Tipps: Unbeschädigte Fliesen beim Bohren:

Fliesen im Badezimmer, in der Küche oder in anderen Räumlichkeiten sollten nach Möglichkeit nicht bearbeitet werden. Denn sie bestehen aus Keramik, Ton oder Porzellan, sind widerstandsfähig und bieten den perfekten Schutz gegen Feuchtigkeit. Mit einer Ritzhärte von 8 gehören Fliesen zu den härtesten Werkstoffen und befinden sich im oberen Drittel der Härteskala. Die Ritzhärte beschreibt die Widerstandskraft eines Minerals beim Ritzen mit einem scharfkantigen Gegenstand. Zum Vergleich: Ein Diamant hat eine Ritzhärte von 10.

Die Ritzhärte hat zur Folge, dass Fliesen beim Bohren schnell zerbrechen, abplatzen oder Risse entstehen. Doch manchmal lässt sich der Griff zum Bohrer nicht vermeiden. Vor allen Dingen dann, wenn im Badezimmer kaum Sanitäreinrichtungen vorhanden sind. Mit dem passenden Werkzeug und einer korrekten Technik lassen sich Fehler vermeiden und die Fliesen bleiben unbeschädigt. Zu einer der wichtigsten Vorarbeiten gehört die Prüfung der Wand hinsichtlich verlegter Wasser- und Stromleitungen. Mit einem speziellen Leitungssucher lassen sich Metalle innerhalb der Wand aufspüren.

Besonders geeignet für den Bohrvorgang an Fliesen sind sogenannte Glasbohrer. Diese dringen leicht durch Keramik, Ton und Porzellan und lassen die Fliesen bei der richtigen Anwendung unbeschädigt. Auch Bohrmaschinen mit einer sogenannten Bohrkrone eignen sich gut für Wandfliesen. Bohrkronen sind mit unterschiedlichen Durchmessern erhältlich und haben den Vorteil, dass die Fliese durch ein eingebautes Wachs oder mit einer Wasserfüllung gleichzeitig gekühlt wird. Die Kühlung der Fliese ist das A und O beim Bohren. Denn durch die Reibung entsteht viel Wärme, die schnell zu Spannungen und somit zu Sprüngen in der Fliese führen können. Empfehlenswert ist es deshalb, beim Bohren kurze Pausen einzulegen und die Fliese abkühlen zu lassen. Ebenso sollte mit einer kleinen Drehzahl gebohrt und kein Druck aufgebaut werden.

Quelle: Das Haus online
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Tipp: Gewährleistungsfrist beim Hausbau :

Ist das Traumhaus erst einmal bezogen, denken Bauherren zunächst nicht an Mängel und Baufehler. Schließlich ist alles neu und die Freude über das Eigenheim groß. Doch gerade in den ersten Jahren nach Bezug ist es wichtig, das Haus hinsichtlich seiner Schwachstellen zu observieren und zu überprüfen. Denn die Gewährleistungsfrist endet, laut dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), fünf Jahre nach der Bauabnahme. Nach Ablauf der Frist haften private Bauherren für die Mängelbeseitigung und die Baumaßnahmen selbst.

Um dies zu vermeiden, erinnert der Verband privater Bauherren (VPB) daran, die Gewährleistungsfrist im Auge zu behalten. Spätestens zum Ende der Laufzeit, mindestens ein halbes Jahr vor Ablauf der Frist, ist es von Vorteil, einen unabhängigen Bausachverständigen zu engagieren, rät der VPB. In einer sogenannten Schlussbegehung überprüft der Bausachverständige das Haus hinsichtlich möglicher Baumängel, die erst zu einem späteren Zeitpunkt sichtbar werden und auch große Schäden verursachen können. Zudem endet der Hausbau aus rechtlicher Sicht erst mit der Schlussbegehung. Sollten dem Bauherren schon vorher Mängel auffallen, müssen diese reklamiert werden.

Kommt es am Haus zu einer Mangelerscheinung, wie beispielsweise zu Rissen im inneren des Mauerwerks oder Feuchtigkeitsschäden an Fenstern, sollten diese gerügt werden. Der korrekte juristische Begriff für die Reklamation lautet „Mängelrüge“. Bauherren sollten darauf achten, dass die Mängelrüge schriftlich erfolgt und eine angemessene Frist beinhaltet, bis wann die Mängel beseitigt werden sollen. Ein weiterer, sehr wichtiger Aspekt ist, dass das für den Mangel zuständige Bauunternehmen gerügt wird und nicht versehentlich ein anderes. Denn nur der für den Schaden Verantwortliche muss diesen beseitigen. Wurde vom Bauherren ein anderes Bauunternehmen zur Mängelbeseitigung aufgefordert, kann dieses die Anfahrt und Arbeitszeit in Rechnung stellen.

Quelle: VPB
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Elektroinstallationen im Badezimmer:

Vor allem im Badezimmer ist es wichtig, dass bei der Installation von Elektroanschlüssen besondere Schutzmaßnahmen beachtet werden. Ob es sich um Anschlüsse für die Beleuchtung handelt oder um das Anbringen von Steckdosen für den Gebrauch von Alltagsgegenständen wie einem Fön oder einem Rasierer – die technischen Vorgaben sind in der VDE 0100 festgeschrieben. Ebenso finden sich dort die Vorschriften für Gerätschaften wie Lüfter oder Handtuchheizkörper. So müssen beispielsweise Steckdosenstromkreise über einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schutzschalter) verfügen. Auch ein Potentialausgleich ist verpflichtend.

In der DIN 57100/VDE 100 Teil 701 wird das Badezimmer in vier Zonen bzw. Schutzbereiche gegliedert. Innerhalb jeder Zone gelten unterschiedliche Vorgaben für die Betriebsmittel und ihre Verwendung. Der Innenbereich der Badewanne bzw. der Dusche gilt als „Bereich 0“ und beinhaltet u. a. die Vorgabe, dass lediglich Leuchten eingesetzt werden dürfen, die besonders wasserdicht sind und einen hohen Schutz aufweisen. Hier sind nur Leuchten der Schutzart IP X7 erlaubt. Die Betriebsmittel müssen fest installiert sein und dürfen eine Stromspannung von 12 Volt nicht überschreiten.

Der „Bereich 1“ bezieht sich auf die Fläche über der Badewanne oder der Duschwanne. Diese Fläche reicht bis zu 2,25 Metern vom Fußboden in die Höhe. Hier beträgt die Schutzart für die Leuchten IP X5, womit der Schutz vor Strahlwasser gewährleistet ist. Auch sind nur fest installierte Geräte erlaubt. Dazu gehören beispielsweise Lüfter oder Boiler. Die Elektroleitungen dürfen lediglich in senkrechter Richtung angebracht werden. Der „Bereich 2“ definiert die Fläche von 60 Zentimetern Tiefe von der Badewanne oder der Dusche ausgehend und 2,25 Meter in die Höhe entlang der Wand. Hier ist beispielsweise der Anschluss einer Waschmaschine möglich. Der „Bereich 3“ ist eine Ausdehnung des Bereichs 2 und umfasst eine zusätzliche Fläche von 2,40 Metern. Hier dürfen u. a. Steckdosen und Schalter mit einem FI-Schutzschalter angebracht werden.

Quelle: baunetzwissen.de
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Wohngesundheit: Holz vor Schädlingen schützen:

Wer sich beim Hauskauf für eine Bestandsimmobilie mit viel Holzausstattung entscheidet, sollte das Gebäude vor dem Kauf von einem Bausachverständigen hinsichtlich seiner Qualität untersuchen lassen. Denn stand ein Gebäude längere Zeit leer und war ggfs. Feuchte ausgesetzt, besteht die Gefahr, dass es von Schädlingen wie Pilzen oder Insekten befallen wurde. Mit einer Vorabuntersuchung gehen Eigentümer auf Nummer sicher, dass sich das Holz in einem guten und gesunden Zustand befindet.

Sollten Schwachstellen ersichtlich werden und sollte das Holz bereits von Schädlingen befallen sein, gibt ein Sachverständiger Auskunft darüber, welche Sanierungsmaßnahmen durchgeführt werden müssen und wie hoch sich die Kosten dafür belaufen. Der Verband privater Bauherren (VPB) gibt auf seiner Internetseite eine Übersicht über unterschiedliche Holzschädlinge. Dazu gehören beispielsweise der sogenannten Echte Hausschwamm, der Weiße Porenschwamm oder der Braune Kellerschwamm. Auch selten auftretende Holzschädlinge wie die sogenannten Blättlinge können sich bei einer hohen Holzfeuchte bilden und verbreiten.

Der Grund für den Holzbefall liegt meistens darin, dass die Räume einer hohen Luftfeuchtigkeit ausgesetzt waren. Ist das Holz einmal befallen, können sich Pilze und Insekten schnell verbreiten. Temperaturen zwischen 20 und 30 Grad beschleunigen die Ausbreitung des Befalls. Da die Schädlinge keine Zugluft mögen, verstecken sie sich gerne in Hohlräumen, wie beispielsweise in Treppenstufen, Wandverkleidungen oder Fußleisten. Auch feuchte Holzböden oder Dächer sollten vorab gründlich überprüft werden, um bei einem Holzbefall rechtzeitig Abhilfe schaffen zu können. Vorbeugender Holzschutz, eine gute Holzpflege sowie regelmäßige Kontrollen bilden den Grundstein für ein gesundes Wohnklima.

Quelle: VPB
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Tipp: Pergola im Garten:

Eine Pergola im Garten bietet einen guten Sonnen- und Hitzeschutz und verwandelt den Garten optisch in eine angenehme Ruheoase. Vor allem Holz eignet sich hervorragend für eine Pergola. Diese gibt es im Handel zu kaufen, doch auch Hobbyhandwerker können mit etwas Geschick ihrem Garten einen besonderen Flair verleihen. Dazu sollten zunächst eine Skizze und ein Bauplan angefertigt werden. Meistens genügt ein handschriftlicher Entwurf. Wer möchte, kann aber auch eine Planungssoftware nutzen. Handelt es sich um eine baulich sehr aufwendige Pergola, sollte ein Statiker in die Planungen einbezogen werden.

Um eine Pergola zu bauen, werden unterschiedliche Materialien benötigt. Querbalken und Pfeiler bilden zusammen mit Holzbalken und -latten für das Dach die Hauptkonstruktion. Um ausreichend Stabilität zu garantieren, sollten die Pfosten eine Mindestgröße von 10 mal 10 Zentimetern bemessen. Je nachdem, welche Höhe die Pergola haben soll, lassen sich die Balken bereits im Baumarkt auf die gewünschte Größe zurechtschneiden. Elementar wichtig ist zudem ein Bodenfundament aus Beton. Zwar hat die Pergola bereits ein Eigengewicht, welches eine gewisse Stabilität gewährleistet, doch ohne ein Betonfundament stellt sie dennoch ein Sicherheitsrisiko dar.

Empfehlenswert ist es, das Fundament etwa 80 Zentimeter tief in den Boden zu legen. So kann dieses die Pergola im Winter vor Frost schützen. Der Abstand zwischen den einzelnen Fundamenten sollte nicht größer als 2,5 Meter sein. Die einzelnen Fundamentpunkte sollten mindestens eine Größe von 35 mal 35 Zentimetern betragen. Auf der Internetseite von „Hausbau Helden“ finden Hobbyhandwerker Tipps für die Planung und den Bau einer Pergola. Dank der Auflistung der benötigten Materialien und Werkzeuge, einer Schritt-für-Schritt-Bauanleitung und Ideen für die Ausstattung der Pergola, kann der Bau beginnen und schon bald ein gemütliches sonnengeschütztes Eck im eigenen Garten entstehen.

Quelle: hausbauhelden.de
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Installationszonen für Stromkabel im Gebäude:

In Gebäuden gelten für die Verlegung von Stromkabeln die Vorschriften aus der Norm DIN 18015-3. Die Bereiche, in denen demnach Kabel verlegt werden und die Stromzufuhr gewährleistet wird, werden Installationszonen genannt. Wird außerhalb dieser Zonen gebohrt, können sich Hobbyhandwerker in der Regel sicher sein, dass kein Stromkabel beschädigt wird. Sollte beim Bohren doch eine Leitung getroffen werden, besteht keine Gefahr, da die Sicherung direkt aus der Fassung springt. Doch die Reparatur bzw. der Ersatz eines beschädigten Kabel kann recht arbeitsaufwendig sein.

Die Installationszonen haben klar definierte Bereiche, an denen sie verlaufen. Diese befinden sich in einem Abstand von 10 Zentimetern senkrecht neben Fenstern, Türen sowie den Zimmerecken. Insgesamt betragen die senkrecht verlaufenden Zonen eine Breite von 20 Zentimetern. Weitere Installationszonen befinden sich waagerecht über dem Fußboden und unter der Decke. Diese haben eine Breite von 30 Zentimetern und beginnen in einem Abstand von 15 Zentimetern zur Decke oder dem Fußboden.

In der Küche sowie in Arbeitsräumen befindet sich noch eine weitere in der DIN 18015-3 festgelegte Installationszone. Diese verläuft ebenfalls waagerecht und misst einen Abstand von 100 Zentimetern zum Fußboden. Die Breite beträgt ebenfalls 30 Zentimeter. Für das Badezimmer gelten weitere zusätzliche Schutzzonen. Diese sind in der Norm VDE 0100 Teil 701 festgeschrieben und definieren, wo sich keine Steckdosen oder Lichtschalter befinden dürfen. Wer beim Bohren auf Nummer sicher gehen möchte, kann beim Auffinden von Stromleitungen ein Messgerät einsetzen. Hier ist allerdings zu beachten, dass – je nach Gerätetyp – neben Metall auch andere, sich in den Wänden befindliche Werkstoffe wie beispielsweise Plastik oder Holz, angezeigt werden können.

Quelle: Immowelt AG
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Architektenhaus: Bauen mit einem Architekten:

Wer sein Eigenheim gemeinsam mit einem Architekten planen und realisieren möchte, profitiert von vielen Vorteilen. Denn ein Architektenhaus überzeugt durch seine Einzigartigkeit und bietet dem Bauherren Planungssicherheit sowie ein hohes Maß an Individualität. So werden beim ersten Entwurf des Architekten alle Wünsche und Vorstellungen des zukünftigen Eigenheimbesitzers hinsichtlich der baurechtlichen Vorgaben, der Beschaffenheit des Baugrunds und des zur Verfügung stehenden Budgets überprüft.

Steht der Bauentwurf erst einmal fest, können Bauherren den Architekten ebenfalls damit beauftragen, die Behördenangelegenheiten zu übernehmen. So reicht ein Architekt den Bauplan in der zuständigen Baubehörde ein, holt Angebote von unterschiedlichen Handwerksfirmen ein und vergleicht sie miteinander. Ein Architekt begleitet zudem, auf Wunsch, auch während der Bauphase. Neben der Überwachung und Kontrolle der Bautätigkeiten, kann er Mängel am Bau sofort erkennen und diese umgehend beheben lassen. Ebenso überprüft der Architekt, dass der Zeitplan eingehalten wird.

Damit Bauherren ebenfalls Planungssicherheit hinsichtlich der Kosten für die Beauftragung des Architekten haben, gibt es die sogenannte „Honoraranordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI)“. Hier finden Bauherren eine Übersicht über die verschiedenen Leistungsphasen, für die sie einen Architekten beauftragen können. Ebenso beinhaltet diese einen Höchst- und Mindestsatz seines Honorars. Dieses dient dazu, sowohl vor Dumpingpreisen als auch vor überzogenen Honoraren zu schützen. Insgesamt gibt es neun Leistungsphasen. Diese werden einzeln gewichtet und in Bezug zum Gesamthonorar gestellt. Während beispielweise eine Grundlagenermittlung lediglich mit 2 Prozent des Gesamthonorars berechnet wird, beträgt die Leistung für die Bauüberwachung 32 Prozent des gesamten Honorars.

Quelle: hausberater.de
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Traum vom Eigenheim auf kleinem Grundstück:

Wer auf der Suche nach einem passenden Grundstück für sein Eigenheim ist, staunt oftmals über die heutigen Grundstückspreise. Selbst bei einem größeren finanziellen Spielraum kann sich die Suche nach einem passenden Baugrundstück recht schwierig gestalten. Denn Bauland wird immer knapper, vor allem wenn sich das Eigenheim in einer attraktiven Lage befindet.

Deshalb lohnt es sich, Ausschau nach kleineren Baugrundstücken zu halten. Mit weniger Quadratmetern sparen Bauinteressenten Geld, müssen aber dennoch nicht auf Wohnfläche und Komfort verzichten. Ausschlaggebend ist die Bauform eines Hauses, die über die Quadratmeterzahl und den Grundriss entscheidet. So sollten zukünftige Eigenheimbesitzer anstatt eines ausladenden Bungalows mit nur einer Etage lieber auf mehreren Geschossen leben. Bei einem Doppelhaus oder einer Reihenhaushälfte spart man zusätzlich Platz, der bei einem freistehenden Einfamilienhaus für die Grenzabstände berechnet werden muss.

Ein sogenanntes Kettenhaus verbindet gleich mehrere Einfamilienhäuser zu einer Reihe. Die zwischen den Einheiten liegenden Garagen oder Stallungen bieten Abstand zum Nachbarn und sorgen für ausreichend Privatsphäre. Mit einer intelligenten Planung und dem Einbau von Lichthöfen kann selbst im Untergeschoss gemütlicher Wohn- oder Schlafraum entstehen. Je nach Angaben im Bauplan ist mit etwas Glück auch der Anbau eines weiteren Vollgeschosses oder eines Staffelgeschosses erlaubt, welches die Wohnfläche erweitert.

Quelle: hausbauhelden.de
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