Architektur: Virtuelle Führung im ZVE

Bei einer virtuellen Führung erhalten Besucher Einblicke in die Architektur des Zentrums für Virtuelles Engineering ZVE des Fraunhofer IAO in Stuttgart an der Nobelstraße 12. Bei der Führung am Freitag, 21. Oktober, 10.30 bis 12 Uhr, erfahren sie unter anderem mehr über die arbeitswissenschaftlichen und energetischen Überlegungen, die dem Bau zugrunde liegen.

Außerdem wird auch beleuchtet, wie der Labor- und Bürobau eine Arbeitsumgebung zur Förderung von Produktivität und Effektivität einerseits sowie Kreativität andererseits miteinander vereint. Darüber hinaus erfahren Interessenten, wie Aspekte der Architektur, der Innengestaltung sowie der Effizienz und der Nachhaltigkeit im Gebäude miteinander kombiniert werden.

Die kostenlose Führung ist Teil der Veranstaltungsreihe „Mitten drin – Laborwelten als 360°-Erlebnis“ und wird von Wissenschaftlern des Fraunhofer-Institutszentrum Stuttgart durchgeführt. Für die Führung ist eine Anmeldung unter crm-portal.iao.fraunhofer.de/eventonline/event.aspx?contextId=A0360307D0153C49127DF90C55AA7FE4&event=0xFA3EC278BAD64E41AD859ADDB94A1AF3 erforderlich.

Quelle und weiter Informationen: iao.fraunhofer.de/idw-online.de
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Report: Life-Science-Immobilien im Fokus

Im Life-Science-Report von Cushman & Walkfield wird die aktuelle Situation von sogenannten Life-Sciene-Immobilien behandelt, die Produktions-, Labor- und Büroflächen miteinander vereinen. Laut Cushman & Walkfield können bei Life-Science-Immobilien mit Büroflächenanteil Renditen zwischen 4 und 4,5 Prozent erzielt werden, während sich diese für klassische Büroimmobilien auf 2,5 bis 2,8 Prozent beliefen.

„Aufgrund der guten Wachstumsaussichten gerät Life Science immer stärker in den Fokus der Immobilieninvestoren und das trotz des limitierten Angebots“, erläutert Alexander Kropf, Head of Capital Markets Germany bei Cushman & Wakefield. Besonders in Metropolregionen wie München, Berlin, Hamburg und das Rhein-Main-Gebiet, aber auch in Städten wie Heidelberg, Tübingen und Freiburg liegen sogenannte Life-Science-Cluster.

Im Life-Science-Report erhalten Interessenten unter anderem weiterführende Informationen zu den Besonderheiten an den Märkten in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, München sowie in der Region Rhein-Neckar. So erhalten sie beispielsweise Auskunft über bedeutende Life-Sciene-Unternehmen am Standort, zur Anzahl der Beschäftigten im Life-Science-Sektor sowie zur Anzahl der Studierenden in Life-Science-Fächern am Hochschulstandort. Der Life-Science-Report kann kostenlos unter cushmanwakefield.com/de-de/germany/insights/life-science-report heruntergeladen werden.

Quelle: cushmanwakefield.com
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Urteil: OLG stärkt Rechte von Bauherren

Bauherren sind nicht dazu verpflichtet, Handwerksunternehmen eine sogenannte Bauhandwerkersicherung zu stellen. Das hat kürzlich das Oberlandesgericht OLG (OLG) Zweibrücken entschieden (Az. 2 O 315/19). Im vorliegenden Fall war es zwischen einem Bauherren-Ehepaar und einem Handwerksunternehmen zum Streit über die Qualität der erbrachten Bauleistungen gekommen. Das Bauherren-Ehepaar verweigerte daraufhin die Zahlung des Restbetrags von 8.000 Euro.

Dies wollte das Bauunternehmen nicht auf sich sitzen lassen und forderte eine Sicherheitsleistung wie eine Bankbürgschaft für die ausstehende Summe. Auch dies lehnte das Bauherren-Ehepaar ab. Das Bauunternehmen zog daraufhin vor das Landgericht (LG) Landau und bekam Recht. Das LG Landau forderte das Bauherren-Ehepaar zum Abschluss einer Bauhandwerkerversicherung auf. Dagegen wiederum ging das Bauherren-Ehepaar in Berufung. Mit Erfolg.

Laut OLG besteht der Anspruch des Handwerksunternehmens nicht, weil es sich hier um einen Verbraucherbauvertrag handelt. In der Rechtsprechung gebe es zwar bislang keine Einigkeit darüber, ob ein Verbraucherbauvertrag auch die Vergabe von Aufträgen an verschiedene Bauunternehmer umfasst. Allerdings könne es keinen Unterschied machen, ob ein Unternehmer alle Leistungen aus einer Hand erbringe oder die Bauherren die Leistungen einzeln vergeben würden. Zudem könnten Bauträger die Verbraucherschutzvorschriften ansonsten durch Herausnahme einzelner Leistungen umgehen. Das OLG ließ die Revision zu, die auch eingelegt wurde. Somit landet der Fall jetzt beim Bundesgerichtshof.

Quelle: olgzw.justiz.rlp.de/AZ: 2 O 315/19
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Mietwohnung: Tipps zur Verschönerung

Wie können Mieter ihre Wohnung verschönern? Welche Maßnahmen können sie auf eigene Faust durchführen? Wann brauchen sie die Zustimmung des Vermieters? Diesen Fragen geht das Portal „schoener-wohnen.de“ nach. Das Wichtigste vorab: Oberflächliche Veränderungen, die rückgängig gemacht werden können, darf der Mieter in der Regel selbst durchführen. Wird allerdings in die Bausubstanz der Wohnung eingegriffen, bedarf es der Zustimmung des Vermieters.

Mieter dürfen so zum Beispiel die Wände streichen, Löcher bohren und einen neuen Boden verlegen. Verlegen sie einen neuen Boden, muss der alte Boden allerdings erhalten bleiben. Deswegen ist eine sogenannte schwimmende Verlegung erforderlich, bei der der alte nicht mit dem neuen Boden verbunden wird. Dazu kommen beispielsweise Klicksysteme zum Einsatz. Liegt in der Wohnung ein alter Holzboden, der abgeschliffen werden muss, sollte hierzu die Zustimmung des Vermieters eingeholt werden.

Auch eine neue Küchenarbeitsplatte kann die Mietwohnung laut „schoener-wohnen.de“ aufwerten. Wurde die Küche vom Vormieter übernommen oder handelt es sich um die eigene Küche, ist der Austausch kein Problem. Anders sieht es hingegen aus, wenn die Küche in die Mietwohnung integriert ist. Dann bedarf es vor dem Austausch der Zustimmung des Vermieters. Auch Türen sollten Vermieter nicht auf eigene Faust verändern, denn diese gehören zur Bausubstanz.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Ferienimmobilien: Ein Traum vieler Deutscher

Mehr als jeder zweite Deutsche (55 Prozent) träumt von einer Ferienimmobilie, etwa 40 Prozent haben sich bereits aktiv mit dem Erwerb einer Ferienimmobilie beschäftigt. Zu diesem Ergebnis kommt eine Studie des Marktforschungsinstituts Ipsos im Auftrag von VillaCircle. Ihren Traum von der Ferienimmobilie möchte sich knapp der Hälfte der Deutschen in Deutschland oder dem europäischen Ausland erfüllen.

Die rund 40 der Befragten, die sich bereits mit dem Erwerb auseinandergesetzt hat, lässt sich noch einmal in folgende Kategorien aufsplitten: 8 Prozent besitzen bereits eine Ferienimmobilie, 17 Prozent sind auf der Suche und 16 Prozent haben die Idee einer eigenen Ferienimmobilie bereits verworfen. Die 17 Prozent der Deutschen, die auf der Suche sind, haben aus verschiedenen Gründen noch keine passende Ferienimmobilie gefunden: Sie verfügen nicht über ausreichendes Eigenkapital, die Region passte noch nicht oder die rechtlichen und steuerlichen Regeln sind zu komplex.

Außerdem stört es die Suchenden auch, wenn sie die Ferienimmobilie nicht vermieten können, sie hohe laufende Kosten haben oder mit dem Erwerb Verwaltungsarbeit einhergeht. Die von VillaCircle in Auftrag gegebene Studie wurde im März 2022 durchgeführt und liefert auch Aufschluss über ein sogenanntes Miteigentumskonzept. Befragt wurden 1.000 Deutsche im Alter zwischen 16 und 75 Jahren. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter dropbox.com/s/32arkuv865ivc44/VC_Top%20Lines%20Umfrage.pdf?dl=0.

Quellen: Cookie Communications GmbH/VillaCircle GmbH/ dropbox.com/s/32arkuv865ivc44/VC_Top%20Lines%20Umfrage.pdf?dl=0
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Wohnungsbau: Immobilienverbände entwickeln Maßnahmenliste

Die Immobilienverbände möchten die Bundesregierung bei ihrem Bestreben unterstützen, 400.000 neue Wohnungen pro Jahr zu bauen, davon 100.000 öffentlich geförderte. „Die Bundesregierung erhält die volle Unterstützung bei ihrem Ziel, in dieser Legislaturperiode jedes Jahr 400.000 neue Wohnungen zu schaffen. Weil sich die Rahmenbedingungen noch einmal kräftig verschlechtert haben durch massive Preiserhöhungen, Zinsanstieg, Zusammenbrüche von Lieferketten, den Wegfall der Förderkulisse und andere Veränderungen, ist es jetzt notwendig, neue Impulse zu geben“, sagt Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des Zentralen Immobilien Ausschusses (ZIA).

Gemeinsam mit dem Immobilienverband Deutschland IVD/Die Immobilienunternehmer, dem Verband der Immobilienverwalter Deutschland (VDIV) sowie dem Hauptverband der Deutschen Bauindustrie (HDB) hat der ZIA unter dem Titel „Zehn Schritte für 400.000“ ein Papier veröffentlicht, in dem eine Liste von Maßnahmen genannt werden, die den Wohnungsbau vorantreiben sollen. Zu diesen Maßnahmen zählen unter anderem die Deregulierung von Planungsverfahren, die Bereitstellung von Grundstücken für den Wohnungsbau sowie die Vereinheitlichung des Bauordnungsrechts.

„Wir haben in den Städten ein großes Potenzial, um Lücken zu schließen, zu verdichten, Gebäude aufzustocken und umzunutzen. Das sind Stellschrauben, an denen die Politik drehen könnte, um schnell und effizient neuen Wohnraum zu schaffen“, so Carolin Hegenbarth, Bundesgeschäftsführerin des IVD. Dazu bräuchte es unter anderem eine deutliche Erhöhung des Anteils von Bauanträgen für Bestandsmaßnahmen sowie eine Vereinfachung der Genehmigungsverfahren. Auch privaten Bauherren und Erwerber, auf die jedes Jahr fast 40 Prozent der Bauanträge zurückgehen, bräuchten „wirksame intensive Impulse“.

Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de
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Urteil: Ausländische Meldeadresse schließt gemeinsamen Haushalt in Deutschland nicht aus

Auch wenn eine Ehefrau eine weitere Meldeadresse im Ausland hat, schließt das nicht aus, dass sie in Deutschland zusammen eine Wohnung mit ihrem Ehemann bewohnt (Amtsgericht Frankfurt am Main, Urt. v. 17.03.2022, 33 C 2294/21 (29)). Das hat das Amtsgericht Frankfurt am Main kürzlich entschieden.

Im vorliegenden Fall war ein Ehemann 2020 verstorben. Dies teilte der Sohn der Vermieterin mit und forderte von ihr eine Wohnungsgeberbestätigung für seine Mutter an. Die Vermieterin jedoch kündigte das Mietverhältnis und klagte auf Räumung der Wohnung. Grund dafür war, dass die Ehefrau ihrer Meinung nach keinen gemeinsamen Haushalt mit ihrem Ehemanne geführt habe und auch nie von den Nachbarn gesehen worden sei.

Die Räumungsklage blieb erfolglos, denn das Gericht war vom Bestehen eines gemeinsamen Haushalts überzeugt. Die Beweisaufnahme habe zwar ergeben, dass die Beklagte auch eine Meldeanschrift in der Türkei unterhielt. Diese diene aber lediglich dem leichteren Abschluss von Rechtsgeschäften bei längeren Auslandsaufenthalten. Zudem habe die Beklagte ihre zurückgezogene Lebensweise nachvollziehbar erklären können. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 33 C 2294/21 (29)
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Küche: Diese modernen Helferlein liegen im Trend

Die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) weist auf Küchengeräte hin, die Funktion und Optik miteinander vereinen. So können beispielsweise neue Marken-Kaffeevollautomaten nicht nur mit ihrem Aussehen punkten, sondern auch mit einer schnellen und intuitiven Bedienung aufwarten und eine große Auswahl an Kaffee- und Milchspezialitäten zubereiten, wahlweise mit einem besonders energiesparenden oder zeitoptimierten Betrieb.

Geräte wie moderne Kaffeevollautomaten sind mittlerweile per App über das Smartphone oder Tablet oder auch per Sprachbefehl steuerbar. Wer es in der seiner Küche stilvoll haben möchte, könne Geräte wie Kaffeevollautomaten, Wasserkocher und Toaster in derselben Farbe bestellen. Im Trend liege zurzeit ein mattes Dunkelgrau. Neben den intuitiv bedienbaren Küchengeräten hat die AMK aber noch einen weiteren Trend ausgemacht: das Indoor Gardening.

Bei diesem Trend wird beispielsweise auf der Küchenplatte oder an der Küchenwand ein Kräutergarten geschaffen. Auch für diesen gibt es lauf AMK bereits die passende Technik, die die Lichtintensität, Wellenlänge und die Bewässerungszyklen einstellt. Zudem kann man sich bei einem intelligenten Kräutergarten per App kann darüber informieren lassen, was wann verzehrbereit ist und geerntet werden kann.

Quelle sowie weitere Informationen: moebelindustrie.de
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CO2-Steuer: Das kommt auf Vermieter zu

Besonders in Mecklenburg-Vorpommern, Berlin und Thüringen müssen Vermieter ab 2023 mit hohen CO2-Steuern rechnen. Das geht aus einer Studie des digitalen Immobilienmanagers objego hervor. Laut dieser wiesen 2021 in Mecklenburg-Vorpommern 41,8 Prozent der Wohngebäude die schlechtesten Energieeffizienzklassen G und H auf, in Berlin 38,7 Prozent und in Thüringen 35,5 Prozent.

Ab 2023 werde bei einer durchschnittlichen unsanierten Wohnung mit 92 Quadratmeter mit Ölheizung ab 2023 eine CO2-Abgabe von bis zu 270 Euro fällig. Davon entfallen 243 Euro auf den Vermieter. Der Mieter müsste die restlichen 10 Prozent zahlen, in diesem Fall 27 Euro. Es gilt: Je niedriger der CO2-Außstoß ist, desto weniger CO2-Steuern muss der Vermieter zahlen. Bei einer Immobilie mit der bestens Energieeffizienzklasse A+ werden beispielsweise keine Steuern fällig.

In Hamburg fallen nur 12,5 Prozent der Immobilien in die Energieeffizienzklassen G und H, somit kommen die Vermieter dort in diesem Hinblick im vergleich zu den anderen Bundesländern am günstigsten weg. objego zeigt in einer Grafik auch die Verteilung der Energieeffizienzklassen nach Bundesland und schlüsselt die CO2-Steuerabgaben für eine durchschnittlich große Wohnung von 92 Quadratmetern mit Ölheizung anhand der Energieeffizienzklassen auf.

Quelle und weitere Informationen: objego.de
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Wohnungsbau: zdb-Hauptgeschäftsführer fordert mehr Stabilität am Wohnungsmarkt

Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (zdb), Felix Pakleppa, geht nicht davon aus, dass die 400.000 von der Bundesregierung angestrebten Wohnungen in diesem Jahr noch gebaut werden können. „Mit rund 293.400 fertig gestellten neuen Wohnungen sind wir im vergangenen Jahr deutlich hinter der Erwartung und der Prognose geblieben. Wir müssen leider davon ausgehen, dass es in diesem Jahr auch nicht mehr werden“, sagt Felix Pakleppa angesichts der kürzlich vom Statistischen Bundesamt (Destatis) veröffentlichten Fertigstellungszahlen.

Demnach wurden 2021 in Deutschland 293.393 Wohnungen fertiggestellt. Das waren 12.983 weniger als im Vorjahr, was einem Minus von 4,2 Prozent entspricht. Die Zahl neuer Wohnungen in Einfamilienhäuser ging um über 10,4 Prozent und in Mehrfamilienhäuser um 3,6 Prozent zurück. Laut Felix Pakleppa dürfte dies die Folge der Coronapandemie sein, unter anderem durch deutlich gestörte Lieferketten und damit verbundene Lieferprobleme, aber auch Zurückhaltung bei den privaten Bauherren angesichts ungewisser Zukunftsaussichten und Förderbedingungen.

„Um mehr Stabilität im Wohnungsmarkt zu bekommen, brauchen wir solide und dauerhafte Rahmenbedingungen und kein Förderchaos. Und wir brauchen vor allem eine auskömmliche Förderung der von der Bundesregierung intendierten neuen energetischen Standards. Zudem müssen wir über eine eigene Rohstoffpolitik und Freihandelszonen sprechen, die uns bei solchen Krisen unempfindlicher machen“, fordert Felix Pakleppa. Ansonsten würde der Wohnungsbau weiter rückgängig sein und auch in diesem Jahr deutlich unter die 300.000 Marke fallen.

Quelle: zdb.de/destatis.de
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