Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich

Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen.

Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“

Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org
© Fotolia

Urteil: Erbbaurecht kann an Kommune zurückfallen

Eine Kommune kann unter Umständen die Rückübertragung eines an einen Verein abgetretenen Grundstücks verlangen. Zu diesem sogenannten Heimfall kann es dann kommen, wenn der Verein seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 191/22). Im vorliegenden Fall hatte die Kommune einem Verein per Erbbaurechtsvertrag erlaubt, innerhalb von vier Jahren auf einem Grundstück eine Moschee sowie ein Kulturhaus zu errichten. Dem Verein gelang dies jedoch nicht.

Für einen solchen Fall behielt sich die Kommune das Wiederkaufsrecht vor und machte dieses geltend. Der Fall landete vor Gericht. Die Kommune bekam sowohl vom Landgericht (17 O 1045/18) als auch vom Oberlandesgericht (10 U 278/21) und vom BGH Recht. Der Verein habe gegen vertraglich geregelte Bauverpflichtungen verstoßen, in dem er den ersten Bauabschnitt nicht innerhalb von vier Jahren fertiggestellt habe, so der BGH.

Die von der Kommune mit dem Verein vereinbarte Bebauungspflicht sei auch nicht unangemessen. Schließlich habe die Kommune ein Interesse daran, dass Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grund für die Entscheidung des BGH ist wohl auch, dass der Verein „schuldhaft missachtet“ habe.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/rsw.beck.de/drklein.de
© Fotolia

Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit

2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit.

Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen.

Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de
© Photodune

Büros: Mangel an hochwertigen Flächen

Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa.

Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen.

Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de.

Quelle: savills.de
© Photodune

Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet.

Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt.

Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de
© Fotolia

Deko: Neues Wohngefühl erzeugen

Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen.

Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair.

Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden.

Quelle: schoener-wohnen.de
© Photodune

Handwerk: ZDH-Präsident äußert sich zu Stimmungslage

In der deutschen Handwerksbranche herrscht eine fragile Stimmung. Das hebt Jörg Dittrich hervor, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Steuern, Abgaben und Dokumentationspflichten würden zu einer weltrekordverdächtigen Belastung für die Betriebe führen. Investitionen und Kreditvergaben sinken in Zeiten, in denen sie eigentlich steigen sollten. „Die Zukunftsaussichten werden in allen Bereichen schlechter“, so Jörg Dittrich.

Auch in speziellen Bereichen wie dem Sanitär-, Heizungs- und Klimasektor sei ein Rückgang des Auftragsvorlaufs zu verzeichnen. Die Diskrepanz zwischen der realen Situation und den gesteckten Transformationszielen werde immer größer.

Im Wohnungsbau und im Gewerbebau verstärke die aktuelle Verunsicherung die negative Entwicklung weiter. Nicht umgesetzte Maßnahmen und kurzfristige Entscheidungen wie die Beendigung der KfW-Förderung verschärfen die Situation. Der ZDH-Präsident rät Verbrauchern, private Investitionen jetzt zu tätigen, da aufgrund der Gesamtlage keine Preissenkungen zu erwarten seien.

Quelle und Informationen: zdh.de
© Photodune

Berufswahl: Infos für angehende Bauingenieure

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie möchte Bauingenieurinnen und Bauingenieure gewinnen und wirbt auf der Seite „werde-bauigenieur.de“ für das Berufsbild. Laut des Hauptverbands spielen Bauingenieure eine zentrale Rolle in der Gestaltung und Entwicklung der modernen Welt. Sie sind verantwortlich für die Planung und den Bau von Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Schienennetzen, öffentlichen Gebäuden, sowie für Projekte im Bereich der Trinkwasser- und Schmutzwasserentsorgung.

Der Berufsalltag eines Bauingenieurs sei vielfältig und umfasse unterschiedlichste Projekte, von großen Infrastrukturvorhaben bis zu kleineren Bauwerken. Bauingenieure müssen dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie den Umfang des Projekts, die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Auftraggeber. Kreativität, Fingerspitzengefühl und umfassendes technisches Wissen seien unerlässlich.

Angehende Bauingenieure sollten technisches Verständnis haben, über eine handwerkliche Begabung verfügen, mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse besitzen und mit Soft Skills wie Kommunikations- und Führungsfähigkeit überzeugen. Die ständige Weiterbildung und Anpassung an neue Herausforderungen sei entscheidend in diesem dynamischen Berufsfeld. Interessenten können sich auf der Seite werde-bauigenieur.de nicht nur über Hochschulen informieren, sondern auch in Videos einen Eindruck über das Berufsbild verschaffen.

Quelle und weitere Informationen: werde-bauingenieur.de
© Photodune

Urteil: Kreuze in Dienstgebäuden dürfen bleiben

Die Kreuze in öffentlichen Gebäuden in Bayern dürfen hängen bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ: BVerwG10 C 3.22). Somit ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, die laut Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden zu entfernen. Die Kreuze gelten als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns.

Die Kläger, Weltanschauungsgemeinschaften, hatten gegen den Kreuzerlass und dessen Umsetzung geklagt. Sie argumentierten, dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Das Gericht befand jedoch, dass die Kreuze keine Grundrechtsverletzung darstellen und keinen Werbeeffekt für christliche Glaubensgemeinschaften haben.

Das Gericht erklärte, das Kreuzsymbol identifiziere den Staat nicht mit christlichen Glaubenssätzen. Vielmehr symbolisiere es die bayerische Geschichte und Kultur und stehe der Offenheit gegenüber anderen Bekenntnissen nicht im Wege. Eine Empfehlung zur Entfernung der Kreuze ist rechtlich unzulässig.

Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG10 C 3.22
© Photodune

Umbau: Modernisierung eines alten Hauses

Wie gelingt es, ein Mehrfamilienhaus aus den 1920er-Jahren zu modernisieren? Das zeigt eine Bilderstrecke des Portals „schoener-wohnen.de“. Bei der Modernisierung war die besondere Herausforderung für den Architekten, dass das viergeschossige Mehrfamilienhaus mit Hanglage keinen ebenerdigen Zugang zum Garten besaß.Dieses Problem löste der Architekt mit einem Trick: eine Treppe führt nun zum Haus und mündet in eine Terrasse. Die Balkone wurden beseitigt, da diese oft nicht mehr notwendig sind, wenn der Hauptraum zum Garten geöffnet wird. Außerdem erhielt das Mehrfamilienhaus unter anderem große Glasfronten und es wurden Farbakzente gesetzt.

Im Zuge der Modernisierung bekam das Mehrfamilienhaus außerdem eine neue Dämmung. Dabei wurde bereits vorhandenes Material mit einem neuen Außenputz verkleidet. Wer mehr über die Umwandlung des Mehrfamilienhauses erfahren möchte, wird in einer Bilderstrecke auf „schoener-wohnen.de“ fündig.Quelle: schoener-wohnen.de
© Photodune