Beschluss: Wohnungsrecht kann gelöscht werden

Ein Gläubiger kann das Wohnungsrecht eines Grundstückseigentümers löschen, sofern dieser insolvent ist. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZB 64/21). Im vorliegenden Fall brachte ein Grundstückseigentümer eines bebauten Grundstücks dieses als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein. Die GbR wiederum wurde ins Grundbuch eingetragen und auch eine Eintragung des Wohnungsrechts erfolgte.

Später wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Grundstückseigentümer eröffnet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrenes wollte der Gläubiger wollte das Grundstück verkaufen und das Wohnungsrecht löschen lassen. Gegen die Löschung des Wohnungsrechts legt der Grundstückseigentümer Beschwerde ein. Diese wurde vom Kammergericht abgewiesen. Daraufhin legte der Grundstückseigentümer eine Rechtsbeschwerde ein.

Doch auch diese wies der BGH zurück und führt dazu verschiedene Gründe an. Unter anderem habe bereits 1964 der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass „eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dann pfändbar ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte personenidentisch sind“. Außerdem spiele es im Hinblick auf die Pfändbarkeit keine Rolle, „ob das Wohnungsrecht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es nachträglich zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt“.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Küche: Deko mit Accessoires und Pflanzen

Accessoires und Pflanzen können in einer Küche für eine wohnliche Atmosphäre sorgen. Darauf weist Volker Irle hin, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). In offene Regalsysteme können so unter anderem Kochbücher, Erinnerungsstücke sowie Wein-, Öl- oder Essigflaschen dekorativ wirken.

Zur Dekoration der Küchenwände bieten sich beispielsweise Schriftzüge mit Bezug zum Thema Kochen an. Für diese können Holz- oder Acrylbuchstaben oder Wandtattoos gewählt werden. Auch Kreidetafeln, Plakate und Wanduhren können als Wandschmuck dienen.

Darüber hinaus verschönern pflegeleichte Kräuter oder robuste Zimmerpflanzen wie Sukkulenten oder Ficus Benjamini die Küche. Sie können in Aussparungen der Arbeitsplatte integriert oder in hängenden Pflanztöpfen und offenen Metall-Glas-Regalen präsentiert werden.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Studie: Banken vorsichtiger bei Kreditvergabe

Der Anteil der Banken, die mehr Kredite vergeben möchten, sank im Vergleich zum Vorjahr von 61 auf 14 Prozent. Außerdem planen 67 Prozent der Banken, weniger Kredite zu vergeben als zuvor. Das geht aus der „EY Kreditmarktstudie“ der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Ernst & Young GmbH hervor.

Auch müssen Unternehmer sowie Privatpersonen häufiger damit rechnen, keinen Kredit mehr zu bekommen. Denn 76 Prozent der befragten Kreditmanager kündigen verstärkte Prüfungen innerhalb der nächsten zwölf Monate an und 43 Prozent der Befragten Kreditmanager rechnen mit mehr abgelehnten Kreditanträgen.

Neukunden müssen sich zudem auf steigende Kreditnebenkosten wie Zinsen und Bearbeitungsgebühren gefasst machen – 64 Prozent der Befragten Kreditmanager gaben an, dass das bei ihren Banken der Fall sein wird. Für die EY Kreditmarktstudie wurden insgesamt 120 Kreditmanager von Banken und Sparkassen befragt. Die vollständige Studie kann kostenlos unter ey.com abgerufen werden.

Quelle und weitere Informationen: ey.com
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Hausbau: Bank liefert Tipps zum Sparen

Um möglichst viele Kosten einzusparen, rät die PDS Bank Nord Bauherren zu einer guten Planung und liefert ihnen Tipps. So sollten Bauherren bereits beim Kauf des Grundstücks darauf achten, dass dieses auch erschlossen ist. Andernfalls kämen noch die Kosten für Versorgungs-, Abwasser- und Kabelleitungen auf sie hinzu.

Außerdem könnten Bauherren auch Kosten sparen, wenn sie ein Haus nur mit der nötigen Wohnfläche planen. Laut Bank gilt als Richtlinie, dass jeder zusätzliche Quadratmeter die Baukosten um zirka 1.500 Euro erhöht. Einsparmöglichkeiten bei der Quadratmeterzahl bieten zum Beispiel Eingangsbereiche, Flure und Treppenhäuser, die häufig üppig ausfallen, aber oftmals kaum genutzt werden.

Sparen könnten Bauherren auch, indem sie auf einen Keller verzichten. Allerdings sollten sie sich im Vorfeld gut überlegen, ob sie einen Keller benötigen oder nicht. Denn ist kein Keller vorhanden, muss es im restlichen Haus genügend Abstellmöglichkeiten gegeben. Gegebenenfalls müssen ein Haushaltsraum oder eine Garage geplant werden. Alle Tipps zum günstigen Bauen erhalten Interessenten auf: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html

Quelle: psd-nord.de/baufinanzierung/ratgeber/bauen/10-tipps-fuer-guenstiges-bauen.html
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Grundsteuer: Verbände wollen klagen

Der Steuerzahlerbund und der Eigentümerverband Haus und Grund wollen in fünf Bundesländern gegen die Grundsteuer mit Musterklagen vor Gericht ziehen. Das geht aus verschiedenen Medienberichten hervor. Grund dafür ist unter anderem eine von den beiden Verbänden in Auftrag gegebene Studie. In dieser wird deutlich, dass der Verfassungsrechtler Gregor Kirchhoff das in zahlreichen Bundesländern angewandte Gesetz des Bundes für verfassungswidrig hält.

Auch der Bund der Steuerzahler Deutschland übt Kritik an der neuen Grundsteuer und kritisiert, dass diese zu erheblichen Mehrbelastungen führt. Eigentümer, die bereits einen Grundsteuerbescheid erhalten haben, müssen ab 2025 in vielen Fällen eine höhere Grundsteuer zahlen als bisher. Die Verbände raten Eigentümern daher auch, selbst Einspruch gegen bereits erhaltene Grundsteuerbescheide einzulegen.

Die Grundsteuer gilt als eine der wichtigsten Einnahmequellen der Kommunen. Die Grundsteuer B wird für sonstige bebaute und unbebaute Grundstücke erhoben. Der Hebesatz für die Grundsteuer wird von den Kommunen selbst festgelegt. Die Spannbreite zwischen den Kommunen kann deshalb extrem groß sein.

Quellen und weitere Informationen: zeit.de/wiwo.de/dstgb.de
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Umbau: Aus Alt mach Neu

Wie aus einer dunklen Altbau-Doppelhaushälfte ein modernes und lichtdurchflutetes Zuhause werden kann, zeigt das Portal „schoener-wohnen.de“ in einer Bilderstrecke. Durch verschiedene Maßnahmen wie das Entfernen einer Wand zwischen Küche und Esszimmer, den Umbau der Badezimmer und der Küche sowie die Wahl passender Möbel bekommt die Altbau-Doppelhaushälfte neuen Schwung.

Die Maßnahmen hat eine Familie mit Unterstützung eines Beraters in Eigenregie durchgeführt und zum Beispiel Treppenstufen abgeschliffen, den Wänden einen neuen Anstrich verpasst und alte Möbel umgebaut und eine neue Funktion gegeben. Weitere Möbel stammen unter anderem von einem Flohmarkt und einige Türen von einem Antikhandel.

Die Umbaumaßnahmen dauerten etwas mehr als ein halbes Jahr, die Umbaukosten betrugen zirka 140.000 Euro. Eigentümer, die Ideen für den Umbau ihrer Altbau-Doppelhaushälfte gewinnen möchten, können sich die Bilderstrecke mit den Tipps unter schoener-wohnen.de/architektur/umbauen-renovieren/angekommen-im-neuen-zuhause_12620260-12636112.html anschauen.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Wohnraum: Zu wenig Platz für Familien

Mit zu wenig Wohnraum müssen etwa sechs Prozent der Haushalte in deutschen Großstädten auskommen. Das geht aus dem Kurzbericht „Mismatch im Wohnungsmarkt“ des Instituts der Deutschen Wirtschaft Köln (iw Köln) hervor. Besonders betroffen seien Familien und Haushalte mit Migrationshintergrund. Andererseits leben auch sechs Prozent der Haushalte in Großstädten in für sie eigentlich zu großen Wohnungen.

Von einer Überlegung und somit zu kleinen Wohnungen wird laut iw Köln beispielsweise dann gesprochen, wenn ein Paar mit einem Kind in einer Zwei-Zimmer-Wohnung lebt. Über mehr Wohnraum als nötig verfügt beispielsweise ein Single mit einer Vier-Zimmer-Wohnung. Die Autoren des Kurzberichts sehen auch ein Tauschpotenzial am Wohnungsmarkt.

Der Grund dafür ist, dass neun Prozent der über 70-Jährigen in sehr großzügigen Wohnungen leben. Die Studienautoren führen das darauf zurück, dass ältere Personen ihre Wohnungen auch nach dem Auszug ihrer Kinder oder nach dem Tod des Partners häufig behalten. In einigen Fällen bräuchten sie die großen Wohnungen dann theoretisch nicht mehr. Der vollständige Kurzbericht kann kostenlos unter iwkoeln.de gelesen werden.

Quelle und weitere Informationen: iwkoeln.de
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Wettbewerb: BBSR gibt Ideen bekannt

Das Bundesamt für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hat bekanntgegeben, welche 29 Beiträge es ins Finale des Ideenwettbewerbs „Mitmachen, gemeinsam machen. Wir gestalten den Strukturwandel in unserer Region“ geschafft haben. Gesucht wurden Ideen, durch die unter anderem die Lebensqualität in den vom Kohleausstieg betroffenen Regionen Lausitz, Mitteldeutsches Revier und Rheinisches Revier verbessert werden kann.

In die Vorauswahl haben es 29 von 80 Beiträgen geschafft, die aller Voraussicht nach realisierbar sind und der Region nutzen können. „Die Wettbewerbsbeiträge zeigen, welche Innovationsfreude in der Zivilgesellschaft und bei den Kommunen steckt. Ich bin zuversichtlich, dass viele der Projektideen am Ende auch Realität werden“, so BBSR-Leiter Dr. Markus Eltges.

Über die fünf besten Beiträge entscheidet im Mai eine Jury. Die Siegerbeiträge werden dann auf dem 1. Bundeskongress „Tag der Regionen“ gekürt. Dieser wird vom 14. bis 16. Juni in Cottbus ausgerichtet. Den fünf Gewinnern winkt ein Preisgeld von jeweils 20.000 Euro. Darüber hinaus werden sie noch einmal finanziell unterstützt, wenn sie eine Abschlussveranstaltung ausrichten und ihre Ergebnisse publizieren.

Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de/idw-online.de
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Urteil: Genehmigung erforderlich

Ein Mieter darf eine Wohnung nicht anmieten, um sie an Dritte weiterzuvermieten. Das gilt auch dann, wenn die Vermietung nur über einen kurzen Zeitraum erfolgt. Das entschied kürzlich das Amtsgericht Frankfurt am Main (AZ: 940 OWi 862 Js 45753/22). Im vorliegenden Fall mietete der Angeklagte eine Dreizimmerwohnung in Frankfurt am Main und vermietete diese weiter.

Die Dreizimmerwohnung bot er dazu über ein Internetportal für einen Mindestaufenthalt von 30 Tagen Dritten an. Insgesamt 12 Mal vermietete er auf diese Weise die Dreizimmerwohnung, wobei die Mietdauer von wenigen Tagen bis hin zu vier Monaten reichte. Über eine entsprechende Genehmigung zur Fremdenbeherbergung verfügte der Angeklagte jedoch nicht.

Daher verurteilte das Amtsgericht Frankfurt am Main ihn „wegen vorsätzlicher Änderung der Nutzung einer Wohnung ohne Genehmigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Nutzung von Wohnraum zur Fremdenbeherbergung zu einer Geldbuße von 44.000 Euro“. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 940 OWi 862 Js 45753/22
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Frühlingsdeko: Farbe fürs Zuhause

Welche Accessoires ein Frühlingsgefühl ins Zuhause bringen, hat nun das Portal „brigitte.de“ ausgemacht. Neben Vasen, Holztabletts, Kerzen und Lichterketten können dazu auch Kissenbezüge zum Einsatz kommen. Vasen können entweder aus Glas oder aus Terrakotta gewählt werden.

Auch auf einer Holzscheibe kommen sie Vasen optimal zur Geltung. Tulpen sorgen in beiden Vasenarten für schöne Farbtupfer. Gewählt werden können aber auch getrocknete Blumen und Blätter. Auch Kerzen finden auf einer Holzscheibe ihren Platz. Sie gibt es in verschiedenen Duftvarianten mit Frühlingsdüften. Eine Lichterkette darf im Frühling ebenfalls zum Einsatz kommen. Allerdings sollte hierbei darauf geachtet werden, dass diese nicht zu winterlich wirkt.

Wer für weitere Farbtupfer in seinem Zuhause sorgen möchte, kann beispielsweise mit Kissenbezüge in einem floralen Muster arbeiten. Für Mutige gibt es auch entsprechende Sitzgelegenheiten mit solchen Bezügen. Alle Tipps zum frühlingshaften Dekorieren mit Fotos finden Interessenten auf brigitte.de.

Quelle: brigitte.de
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