Bauabfälle: Initiative Kreislaufwirtschaft Bau bringt neuen Bericht heraus

Die Initiative Kreislaufwirtschaft Bau unter der Obhut des Bundesverband Baustoffe – Steine und Erden hat kürzlich einen neuen Monitoring-Bericht mit Zahlen zum Aufkommen und zum Verbleib mineralischer Bauabfälle veröffentlicht. Laut Dr. Matthias Frederichs, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Baustoffe – Steine und Erden, werden „mineralische Bauabfälle heute nahezu vollständig im Stoffkreislauf geführt“. Dadurch würden Deponien entlastet und Primärrohstoffe geschont.

Auf der Seite kreislaufwirtschaft-bau.de schlüsselt die Initiative auf, wie viel Bauabfälle 2020 angefallen sind und zu wie viel Prozent beispielsweise „Boden und Steine“, „Bauschutt“ und „Straßenaufbruch“ recycelt, verwertet oder beseitigt werden können beziehungsweise müssen. Von 129,2 Millionen Tonnen „Boden und Steine“ könnten so 75,1 Prozent verwertet und 10,6 Prozent recycelt werden. Beseitigt werden müssten 14,3 Prozent.

2020 fielen darüber hinaus 60 Millionen Tonnen Bauschutt an. Davon können laut der Initiative 78,8 Prozent recycelt und 15,7 Prozent verwertet werden. Entsorgt werden müssten noch 5,5 Prozent des Bauschutts. Von den 16,9 Millionen Tonnen angefallenen Straßenaufbruchs könnten 92,2 Prozent recycelt und 3 Prozent verwertet werden. 4,1 des Straßenaufbruchs müssten entsorgt werden. Weitere Informationen, zum Beispiel zum Aufkommen und zum Verbleib von Bauabfällen auf Gipsbasis, erhalten Interessenten unter kreislaufwirtschaft-bau.de.

Quelle: kreislaufwirtschaft-bau.de
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Urteil: Streuobstwiese muss einer Schule weichen

Eine Streuobstwiese muss in Berlin-Johannisthal/Adlershof einem Schulbau weichen. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 24 L 36/23). Im vorliegenden Fall soll eine Gemeinschaftsschule auf einem rund 3,5 Hektar großen Grundstück gebaut werden, auf dem sich zurzeit eine Streuobstwiese befindet.

Laut Bundesnaturschutzgesetz handelt es sich bei Streuobstwiesen um geschützte Biotope, die nicht zerstört werden dürfen. Jedoch erteilte das Bezirksamt Treptow-Köpenick dem Wohnungsbauunternehmen eine Befreiung von diesem Verbot. Dagegen reichte ein Naturschutzverband einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin ein. Ohne Erfolg.

Ein entsprechendes Verbot könne laut des Verwaltungsgerichts Berlin aufgehoben werden, wenn diesem ein öffentliches Interesse entgegensteht. Das sei hier der Fall, weil durch den Bau der Gemeinschaftsschule ab dem Schuljahr 2025/26 die zu erwartende Nachfrage nach Schulplätzen gedeckt werden könne. Auch gebe es keine alternative Fläche für den Schulbau. Gegen den Beschluss kann allerdings noch Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/VG 24 L 36/23
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Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen

Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.

So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.

Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten

Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.

Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.

Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.

Quelle: iwkoeln.de
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Wissenschaft: Forscher entwickeln optimierte Mittelmangan-Stähle

Einen neue Designstrategie zur Verarbeitung von Mittelmangan-Stahl mit verbesserten Eigenschaften hat nun ein Forschungsteam, hauptsächlich von der chinesischen Northeastern University und dem Düsseldorfer Max-Planck-Institut für Eisenforschung (MPIE), entwickelt. Bei der Entwicklung hat das Forschungsteam beachtet, dass Stähle inzwischen nicht nur nachhaltig, fest und verformbar sein müssen, sondern auch ohne kritische Legierungselemente auskommen und preiswert sein sollen.

„Ultrahochfeste Stähle werden zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Bauteilen in Kraftwerken, Flugzeugen, Industrieanlagen oder auch in der Autokarosserie verwendet. Dort müssen die Stähle fest sein, aber gleichzeitig auch eine hohe Energie im Falle einer Verformung aufnehmen können“, erklärt Professor Dierk Raabe, Direktor am MPIE. Je mehr Energie aufgenommen werde, desto besser werde der Aufprall abgeschwächt und die Insassen blieben geschützt.

Der neue Mittelmangan-Stahl ist mithilfe verschiedener Maßnahmen so optimiert worden, dass er zugfester und dehnbarer als bisherige Stähle ist. Laut des Forschungsteams ist die entwickelte Designstrategie mit bestehenden industriellen Verfahren kompatibel. Ein Artikel zum Thema ist in der Fachzeitschrift Science erschienen und kann kostenpflichtig unter science.org angefordert werden.

Quelle: mpie.de/science.org
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Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.

Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.

Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.

Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22
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Wohnen: VDM/VHK erläutern Trends

Detailliebe, Komfort und natürliche Materialien – diese Eigenschaften liegen bei Möbeln laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK) 2023 im Trend. Dabei sind auch Baukastenlösungen angesagt, die zahlreiche Möglichkeiten erlauben. Im Hinblick auf die Farbwahl werden zurzeit zum Beispiel die Holzarten Esche und Ulme mit hellen Farben wie weiß, beige oder sand oder pudrigen Pastelltönen kombiniert.

Die Polstermöbel werden gemütlicher, und zwar nicht nur durch Kissen, sondern auch durch Verstell-Funktionen an Kopf-, Rücken-, und Beinelementen. Auch bei den Stühlen ist dieser Trend auszumachen – besonders bequem werden sie durch Sitzschalen, eine Polsterung und Armlehnen. Bei den Bezügen können Stoffe, Leder oder Lederimitate gewählt werden.

Laut VDM/VHK wird das Homeoffice ein Bestandteil des Wohnens bleiben. Verschiedene Möbel-Lösungen ermöglichen das Arbeiten in verschiedenen Räumen des Hauses oder der Wohnung. Im Homeoffice und in den anderen Räumen spielt Holz eine besondere Rolle. Weitere Wohntrends – zum Beispiel in Küche und Schlafzimmer – erfahren Interessenten unter moebelindustrie.de.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Löhne schneller gestiegen als Mieten

Die Löhne sind zwischen 2015 und 2021 im Bundesdurchschnitt schneller gestiegen als die Mieten. Das geht aus der Studie zur „Bezahlbarkeit von Mieten“ des Vereins Haus und Grund hervor. Demnach stiegen die Löhne sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter im Median im genannten Zeitraum um 14,2 Prozent auf 3.525 Euro. Im selben Zeitraum stiegen die Bestandsmieten um 7,3 Prozent auf 7,32 Euro pro Quadratmeter und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent auf 8,02 Euro pro Quadratmeter.

So sei das „Wohnen zur Miete während des Betrachtungszeitraums im Mittel für alle günstiger geworden“. Zu den drei bezahlbarsten Kreisen bei den Bestandsmieten zählen die Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Nordsachsen. Bei den Neuvertragsmieten machen Vorpommern-Greifswald, Berlin und Potsdam Mittelmark das Rennen.

Zu den drei am wenigsten bezahlbaren Kreisen zählen im Hinblick auf die Bestandsmieten Wolfsburg, Göttingen und Gifhorn. Bei den Neuvertragsmieten schneiden Kempten (Allgäu), Rosenheim und Dillingen a. d. Donau. Während die Löhne (Median) in Kempten (Allgäu) von 2015 auf 2021 beispielsweise nur um 14,6 Prozent stiegen, legten die Neuvertragsmieten hier um 30 Prozent zu. Die vollständige Studie können Interessenten unter hausundgrund.de kostenlos lesen.

Quelle: hausundgrund.de
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Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis

Den Deutschen Architekturpreis 2023 loben das Bundesbauministerium und die Architektenkammer aus. Noch bis Mittwoch, 29. März, 16 Uhr, können Vorschläge für beispielhafte Bauwerke oder Gebäudeensembles eingereicht werden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland errichtet worden sein. Es können auch Vorschläge für Bauwerke oder Gebäudeensembles im Ausland gemacht werden, wenn dafür überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden weitere insgesamt 30.000 Euro vergeben – verteilt auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro. Interessenten müssen für den Wettbewerb verschiedene Unterlagen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einreichen. Zu diesen zählen mindestens ein Bewerbungsformular, ein Erläuterungsformular sowie Präsentationspläne.

Die Jury beurteilt beispielsweise die gestalterische Qualität und das Entwurfskonzept, die städtebauliche Qualität und Einbindung ins Quartier, die Klimawirksamkeit und den Umweltschutz, den Umgang mit Ressourcen und das Materialkonzept, die Qualität des energetischen Konzepts, die Funktionalität und die Nutzungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Innovationsgehalt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Interessenten unter bbr.bund.de.

Quelle: bbr.bund.de/bmwsb.bund.de
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Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung

Die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon erhält vorerst keine Entschädigung für deren Hotel-Enteignung im November 1949. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Hedwig Adlon war damals infolge des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ enteignet worden.

Laut Verwaltungsgericht Berlin wurde ihr unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe. Die Erbengemeinschaft teilt diese Auffassung nicht und glaubt, dass ihre Verwandten damals zu Unrecht als Naziaktivistin auf die sogenannte „Liste 3“ gesetzt worden sind. Dafür gebe es neue Beweise.

Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. Da die Beweismittel im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren teilweise schon bekannt gewesen seien, seien sie nicht mehr „neu“. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Streit könnte nun in die nächste Runde gehen – die Erbengemeinschaft kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Das Hotel, 1984 abgerissen und um 1997 wieder aufgebaut, zählt zu den bekanntesten Luxushotels in Deutschland.

Quellen: berlin.de/berlinjournal.biz
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