Mietendeckel: Einbehaltene Beträge kein Grund zu sofortiger Kündigung

Eine Vermieterin darf einer Mieterin, die ihre Miete aufgrund des Berliner Mietendeckels teilweise einbehalten hat, nicht sofort kündigen. Das entschied nun das Landgericht Berlin. Im vorliegenden Fall hatte die Mieterin seit März 2020 im Vertrauen auf die Mietbegrenzung einen Teil der Miete einbehalten. Diesen Teil zahlte sie nach dem Aus des Mietendeckels im Frühjahr 2021 nicht umgehend zurück, sondern erst im Juni 2021.

Daraufhin kündigte ihr die Vermieterin wegen Zahlungsverzuges und erhob vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte eine Räumungsklage. Ohne Erfolg. Auch die Berufung vor dem Landgericht Berlin scheiterte. Grundsätzlich könne ein Vermieter die einbehaltenen Beträge zwar zurückverlangen, so das Landgericht. Jedoch muss dem Mieter vorab eine Zahlungsaufforderung oder eine Mahnung zugehen.

Im vorliegenden Fall hatte die Vermieterin die Mieterin weder zur Zahlung aufgefordert noch eine Mahnung ausgestellt. Das Landgericht Berlin wies in seiner Entscheidung auch auf Folgendes hin: Die Rechtsfragen, die sich aus der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts im Zusammenhang mit dem Berliner Mietendeckel ergeben, sind für Mieter – auch unter Heranziehung professionellen Rechtsrats – nur aufwendig und schwer zu beurteilen.

Quelle: Landgericht Berlin/Aktenzeichen 67 S 298/21
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Deko: Tipps für die erste Wohnung

Worauf können junge Mieter achten, die in die erste eigene Wohnung ziehen? Die Antwort auf diese Frage und verschiedene Tipps liefert die Seite bellevue.nzz.ch. So sei es vor dem Kauf von Möbeln und Accessoires zunächst ratsam, sich Gedanken über den Einrichtungsstil zu machen. Darüber hinaus sollten sich die Mieter vorab über die Farbwahl Gedanken machen und sich für eine Farbfamilie entscheiden.

Dennoch können junge Mieter auf Kontrakte setzen und beim Einrichten zum Beispiel helle und dunkle Farben oder alte und neue Designs miteinander kombinieren. Um es sich in der Wohnung noch gemütlicher zu machen, können auch Leuchten zum Einsatz kommen. Dabei sollte auf die Lichttemperatur geachtet werden, die in Kelvin gemessen wird.

Auch Decken und Kissen können zum Einsatz kommen. Das Portal weist darauf hin, dass Kissen in gerade Anzahl klassischer wirken und in ungerade Anzahl moderner. Alle, die sich weitere Tipps zum Einrichten ihrer ersten eigenen Wohnung anschauen möchten, werden auf der Seite bellevue.nzz.ch unter dem Reiter „Design & Wohnen“ fündig.

Quelle: bellevue.nzz.ch
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Baufi-Barometer: Lust aufs Eigenheim ungebrochen

Die Deutschen investieren trotz der stark gestiegenen Immobilien- und Grundstückspreise immer noch gerne in ein Eigenheim und die Zahl der Darlehensverträge hält sich „auf konstant hohem Niveau“. Zu diesem Schluss kommt die ING Deutschland aufgrund des Baufi-Barometers. Dabei wurden anhand der Frage „Wie finanziert Deutschland“ auf anonymisierter Basis die Baufinanzierungsdaten der ING-Kunden von 2016 bis 2021 ausgewertet.

Die ING Deutschland hat dabei unter anderem herausgefunden, dass das durchschnittliche Darlehensvolumen von 2016 auf 2021 um 40 Prozent gestiegen ist, und zwar von 251.000 auf 348.000 Euro. Die höchsten Kredite werden mit durchschnittlich 449.000 Euro dabei in Bayern ausgezahlt, die niedrigsten mit durchschnittlich 236.000 Euro im Saarland. Diese Entwicklung führt die Bank auf die gestiegenen Preise hervor.

Diese und weitere Ergebnisse gehen aus dem Baufi-Barometer hervor. Die ING Deutschland gewährte 2021 (bis Ende November) rund 56.500 Darlehensverträge. 2020 verzeichnete die Bank rund 56.900, 2019 rund 45.400, 2018 rund 52.300, 2017 rund 49.500 und 2016 rund 55.300 Darlehensverträge.

Quelle und weitere Informationen: ing.de
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Bauprojekte: Gute Planung vermindert Schadstoffausträge

Durch eine gute Planung beim Bauen kann ein Großteil der Schadstoffausträge vermindert werden. Darauf weist jetzt das Umweltbundesamt hin. Eine Studie – durchgeführt in zwischen Sommer 2018 und Winter 2020 in zwei Berliner Neubaugebieten – zeigt, dass durch die Berücksichtigung der Umweltbelange in einer frühen Planungsphase der Schadstoffeintrag aus Bauprojekten um mehr als 90 Prozent reduziert werden kann.

Dazu können unter anderem breite Dachüberstande an Fassaden geschaffen werden, sodass der Kontakt der Baumaterialien mit Regenwasser minimiert wird. Auch der Einsatz biozid- beziehungsweise herbizidfreier Bauprodukte ist laut Umweltbundesamt oftmals möglich. Zudem schützen Fassaden mit mineralischem Putz durch ihren hohen PH-Wert vor dem Bewuchs mit Algen und Pilzen, und zwar ohne Biozide.

Zum Hintergrund: Aus Baumaterialien wie Dachsteinen, Außenputzen und Außenfarben können während der Bauphase schädliche Stoffe in die Umwelt gelangen. Eine Studie des Umweltbundesamtes zeigt, dass diese vor allem bei den Bioziden Diuron und Terbutryn aus Fassaden, den Durchwurzelungsschutzmitteln Mecoprop und MCPA aus Dachbahnen, sowie Zink aus Dach und Fassade der Fall ist. Die gemessenen Konzentrationen überschritten die Zielwerte für Oberflächengewässer zum Teil deutlich.

Quelle und weitere Informationen: umweltbundesamt.de
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Cannabis-Geruch: Nachbarschaftsstreit landet vorm Amtsgericht

In Frankfurt am Main sind zwei Nachbarn wegen Cannabis-Geruchs in Streit geraten. Doch was war vorgefallen? In die Wohnung eines Mannes war eines Abends Cannabisgeruch gezogen. Daraufhin ging er auf den Balkon, um das Gespräch mit seinem Nachbarn zu suchen.

Dieser stritt jedoch alles ab. Als der Mann daraufhin ankündigte, den Vermieter einzubeziehen, sagte sein Nachbar zunächst: „Dann komm rüber und wir klären das wie Männer.“ Daraufhin kündigte der Mann an, die Polizei zu rufen und bekam als Antwort: „Wenn du das machst, dann hole ich fünf Jungs, die machen dich weg.“ Die herbeigerufene Polizei nahm den Cannabis-Geruch ebenfalls wahr und fand unter anderem sogenannte Longpapers vor.

Der Mann, dem gedroht worden ist, stellte schlussendlich einen sogenannten Gewaltschutzantrag beim Amtsgericht Frankfurt Main. Mit Erfolg: Der Nachbar darf sich ihm nun ein halbes Jahr lang nicht mehr nähern. Ansonsten droht ihm ein Ordnungsgeld von bis zu 250.000 Euro oder sogar Gefängnis.

Quelle: AZ: 456 F 5146/21 EAGS/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Möbel: Portal zeigt gemütliche und schicke Stühle

Stühle müssen für die meisten nicht nur bequem sein, sondern auch noch gut aussehen. Welche breite Auswahlmöglichkeiten an Stühlen für das Esszimmer und für die Küche Eigentümer und Mieter haben, zeigt jetzt das Portal schoener-wohnen.de.

Denn ob aus Holz, aus Kunststoff oder aus Fieberglas, schlicht oder bunt, teuer oder günstig – Stühle gibt es in zahlreichen Materialien, Farben und Preiskategorien. Zudem verfügen einige Stühle mit besonderen Features: Sie können sich drehen, haben eine flexible Rückenlehne oder sind stapelbar.

Um eine optische Wärme im Raum zu erzeugen, kann beispielsweise amerikanisches Wahlnussholz gewählt werden. Für Eleganz sorgt ein Stuhl aus hauchdünnem Polypropylen und für eine praktische Handhabung ein Stuhl mit abnehmbarem Bezug. Durch alle Designs können sich Interessenten in der Bildergalerie auf schoener-wohnen.de klicken.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Entwicklung: Mieten sind laut Haus & Grund bezahlbarer geworden

Der Eigentümerverband Haus & Grund Deutschland hat in einer Untersuchung herausgefunden, dass die Mieten zwischen 2015 und 2020 für Lohnempfänger bezahlbarer geworden sind. Für die Untersuchung hat der Eigentümerverband unter anderem die Steigerung der Löhne den Steigerungen der Bestandsmieten und Neuvertragsmieten gegenübergestellt.

Während die Löhne im Erhebungszeitraum durchschnittlich um 11,3 Prozent gestiegen sind, stiegen die Bestandsmieten laut Haus & Grund durchschnittlich um 6,0 und die Neuvertragsmieten um 6,6 Prozent. Die Bestandsmieten sind nur in 4, die Neuvertragsmieten nur in 55 der 401 untersuchten Kreise weniger bezahlbarer geworden.

Jedoch sind für die Untersuchungen die durchschnittlichen Bruttoarbeitsentgelte von sozialversicherungspflichtigen Vollzeitbeschäftigten herangezogen worden. Der Verband schlussfolgert daher aus seinen Untersuchungen selbst, dass sich staatliche Maßnahmen für eine bessere Bezahlbarkeit des Wohnens vor allem auf Alleinerziehende, Rentner und Studenten konzentrieren sollten.

Quelle: hausundgrund.de
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Bauen: Deutscher Fassadenpreis ausgelobt

Welcher Architekt hat zwischen 2020 und 2022 die beste gestalterisch hochwertige, innovative und nachhaltige Fassade geschaffen? Das ermittelt nun der Fachverband Baustoffe und Bauteile für vorgehängte hinterlüftete Fassaden (FVHF). Interessierte Architekten können sich noch bis Freitag, 20. Mai, für den mit 5.000 Euro dotierten „Deutschen Fassadenpreis 2022“ bewerben.

Für die Teilnahme müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein: Die Projekte müssen zwischen dem 1. Januar und 2020 und vor dem 20. Mai 2022 fertiggestellt worden und mit sogenannten vorgehängten hinterlüfteten Fassaden (VHF) nach DIN 18516-1 ausgeführt worden sein.

Eine Jury aus Architektur- und Fassadenexperten kürt die Siegerin oder den Sieger am Donnerstag, 29. September, bei einer Festveranstaltung. Weitere Informationen zu den Teilnahmevoraussetzungen gibt es unter wettbewerbe-aktuell.de/DeutscherFassadenpreis2022.

Quelle: fvhf.de
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Urteil: Nicht ohne die Zustimmung des Nachbarn

Ein Mieter, der in einem Reihenhaus wohnt, darf nicht einfach Bohrlöcher in eine Außenwand bohren, ohne seinen Nachbarn vorab um Erlaubnis zu fragen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (AZ: V ZR 25/21). Im vorliegenden Fall hatte der Mieter (Beklagte) in eine Außenwand Löcher für die Verlegung einer Stromleitung für eine elektrische Markise gebohrt.

Zunächst hatte der Kläger, der auch Eigentümer des Mehrfamilienhauses ist, seinen Mieter per anwaltlichem Schreiben aufgefordert, den ursprünglichen Zustand der Außenwand wieder herzustellen – allerdings ohne Erfolg. Nun zog der Eigentümer vor Gericht. Der Fall landete daraufhin zunächst vor dem Amtsgericht und dem Landgericht und später dann vor dem BGH.

Der BGH bestätigt die Entscheidung des Landgerichts München II weitestgehend und begründet diese unter anderem wie folgt: „Zu einer Einwirkung auf die […] im Alleineigentum des Klägers stehende Wand ist der Beklagte nicht berechtigt, so dass er nach § 1004 Abs. 1 Satz 1 BGB zur Beseitigung des Kabelkanals und der Bohrlöcher verpflichtet ist“. Für das Urteil entscheidend ist auch die Tatsache, dass die Außenmauern durch eine Fuge getrennt sind. So seien die Mauerschalen eindeutig dem jeweiligen Gebäude zuzuordnen.

Quelle: BGH (AZ: V ZR 25/21)
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Einrichtung: Minimalistisches Wohnen

Wie minimalistisches Wohnen geht, zeigt das Portal wmn.de der Funke-Mediengruppe. Zunächst sollten überflüssige Gegenstände aussortiert werden. Dabei müsse nicht alles entsorgt werden, sondern die Gegenstände können auch weiterverkauft oder verschenkt werden. Bei der Möbelwahl sollte auf schlichte Farben, Platz zum Verstauen und klare Linien und Formen geachtet werden.

Die Wände sollten für einen minimalistischen Look nur in einer Farbe gestrichen werden, und zwar in einem dezenten Weiß. Bei den Farben für die Einrichtungsgegenstände kommen vor allem die Töne Weiß, Beige, Grau und Schwarz zum Einsatz. Gemütlich wird es mit Kissen und Decken im passenden Farbstil.

Bei dem Wohnkonzept geht es vor allem aber auch um Ordnung. So sollten zum Beispiel keine Gegenstände auf dem Boden liegen. Durch das Einsortieren dieser in entsprechende Mappen, Schubladen und Boxen mit einem festen Platz wirkt die Wohnung aufgeräumter. Weitere Tipps zum minimalistischen Wohnen erhalten Interessenten auf wmn.de.

Quelle: wmn.de
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