Terrasse: Die optimale Gestaltung

Einen 3-Punkte-Plan für die Terrassengestaltung liefert das Portal „brigitte.de“. Dabei rät es dazu, die Bedürfnisse zu ermitteln (Punkt 1), den Stil zu wählen (Punkt 2) sowie einen Plan zu erstellen (Punkt 3). Bei Punkt 1 sollte zunächst herausgefunden werden, ob eine größere Terrasse und dafür weniger Platz im Garten infrage kommt oder eine kleinere Terrasse und dafür mehr Platz im Garten. Entscheiden sich Gartenbesitzer für die zweite Variante, geht mit dieser voraussichtlich auch mehr Pflegeaufwand einher.

Bei Punkt 2 sollten Gartenbesitzer sich auf eine Stilrichtung festlegen und ihre Terrasse später entsprechend auf diese abstimmen. Dabei können sie sich beispielsweise für die Stilrichtung „Landhaus“, „Asian Style“, „Modern“, „Mediterran“ oder „Romantisch“ entscheiden. Ist eine Stilrichtung gewählt, sollten unter anderem auch die Gartenmöbel, die Blumentöpfe sowie die Textilien dieser Stilrichtung entsprechen und gewählt werden.

In einem dritten Schritt (Punkt 3) rät das Portal „brigitte.de“ dazu, einen Plan zu erstellen. Hier gibt es noch einmal vier Unterpunkte, die es zu berücksichtigen gilt. So muss die Grundstücksgröße ermittelt werden. Die gewünschten Teilbereiche müssen festgelegt werden. Bei einer Neugestaltung sollte der passende Bodenbelag gewählt und der Materialaufwand (inklusive Reservematerial) berechnet werden. Außerdem sollten die Möbel und die Stellplätze für diese gewählt werden. Dabei sollte können Gartenbesitzer unter anderem darauf achten, dass sie gut von ihnen aufstehen können.

Quelle und weitere Tipps: brigitte.de
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Studie: Wohnen im Alter

In welchem Wohnumfeld leben Hochbetagte in Deutschland? Die Antworten auf diese und weitere Fragen liefert der achte Kurzbericht der D80+-Studie „Hohes Alter in Deutschland“ der Universität zu Köln, gefördert vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ). Dabei ist herausgekommen, dass sich 64,9 Prozent der Befragten mit ihrem Wohnumfeld verbunden fühlen. Diese Verbundenheit ist größer, wenn die Senioren in ihrem gewohnten Umfeld und nicht in einem Pflegeheim leben.

Allerdings müssen die meisten der befragten Senioren in ihrem Wohnumfeld Hürden in Kauf nehmen. Zumindest gaben nur 9,1 Prozent der Befragten an, dass sie keine Hindernisse wie beispielsweise Treppen überwinden müssen. Leben die Senioren in Heimen oder Pflegeeinrichtungen, finden sie dort in dieser Hinsicht bessere Bedingungen vor.

Das BMFSFJ macht darauf aufmerksam, dass die meisten Menschen auch im Alter zuhause wohnen bleiben möchten. Dies sei selbst dann der Fall, wenn sie dabei Unterstützung benötigen. Daher erhalten Interessenten auf der Seite des bmfsfj.de weiterführende Informationen zum Thema, zum Beispiel zu speziellen Programmen oder Broschüren. Der Kurzbericht zur D80+-Studie ist auf der BMFSFJ-Internetseite verlinkt oder direkt unter ceres.uni-koeln.de kostenlos abrufbar.

Quelle und weitere Informationen: bmfsfj.de/ceres.uni-koeln.de
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Gartenbau: Tipps für die naturnahe Gestaltung

Wer sich im Zusammenhang mit dem Hausbau auch für den Gartenbau interessiert, bekommt in dem Leitfaden „Der natürliche Garten – Ökologische Gartengestaltung leicht gemacht“ des Bezirksamts Marzahn-Hellersdorf erste hilfreiche Tipps zur richtigen Bepflanzung und zur Pflege des Gartens. So geht aus dem Leitfaden unter anderem hervor, dass eine naturnahe Gestaltung ratsam ist, um einen kleinen Beitrag zum Natur- und Klimaschutz zu leisten.

Dabei kann unter anderem darauf geachtet werden, heimische anstelle von exotischen Pflanzenarten zu verwenden. Grund dafür ist, dass heimische Pflanzenarten robuster sind und dass exotische Pflanzenarten oft Düngemittel oder Pestizide benötigen, die das Grundwasser belasten können. Zudem bieten heimische Pflanzen den heimischen Tieren ein breiteres Nahrungsangebot. Im Leitfaden wird dazu ein Beispiel genannt: „So ernährt der heimische Wachholder beispielsweise 43 Vogelarten, der chinesische Wachholder dagegen nur eine Art.“

Im Leitfaden finden sich auch Beispiele dazu, welche Pflanzen für eine naturnahe Gartengestaltung zum Einsatz kommen können. Als Wildsträucher eignen sich beispielsweise Brombeere, Schlehe und Rote Johannisbeere. Im Hinblick auf Wildblumen können unter anderem Wiesensalbei, Moschusmalve oder Riesenpflockenblume gewählt werden. Weitere Tipps erhalten Interessenten im Leitfaden, der im Rahmen der Maßnahme 2 „Kampagne „ökologischer Garten“ des Klimaaktionspakets Marzahn-Hellersdorf in Zusammenarbeit mit dem Verband Deutscher Grundstücksnutzer und dem Naturschutz Berlin-Malchow entstand. Der Leitfaden kann kostenlos heruntergeladen werden unter berlin.de/ba-marzahn-hellersdorf/politik-und-verwaltung/beauftragte/klima/artikel.1126373.php

Quelle: berlin.de
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Urteil: Schnellere Erbschaftssteuerbefreiung in Ausnahmefällen möglich

Kann ein Erbe das Familienheim aus gesundheitlichen Gründen nicht selbst nutzen, verliert er damit nicht die Erbschaftssteuerbefreiung für dieses. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH, Urteil vom 1. Dezember 2021 – II R 18/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin das vom Vater geerbte Einfamilienhaus zwar eine Zeit lang selbst bewohnt. Aufgrund von gesundheitlichen Problemen war sie dort aber bereits nach sieben Jahren ausgezogen.

Normalerweise setzt die Steuerbefreiung laut BFH gemäß § 13 Abs. 1 Nr. 4c des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes voraus, dass der Erbe für zehn Jahre das geerbte Familienheim selbst nutzt. Dies sei aber nicht der Fall, wenn er aus „zwingenden Gründen“ daran gehindert wird. Zwingende Gründe liegen wohl allerdings nur sehr selten vor. Denn sie setzen laut BFH nicht nur den Fall der Unmöglichkeit, sondern auch die Unzumutbarkeit der Selbstnutzung des Familienheims voraus.

Im aktuellen Fall gab die Klägerin an, sich aufgrund von gesundheitlichen Problemen in dem Einfamilienhaus kaum noch bewegen und auch nicht ohne fremde Hilfe dort leben zu können. In solchen Fällen könne man laut BFH nicht mehr von einer selbstständigen Haushaltsführung sprechen. Allerdings muss das Finanzgericht nun noch das Ausmaß der gesundheitlichen Beeinträchtigung der Klägerin prüfen, und zwar unter deren Mithilfe.

Quelle und weitere Informationen: bundesfinanzhof.de
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Kinderzimmer: So wirkt es ordentlicher und größer

Einrichtungstipps für Kinderzimmer führt das Portal „Falstaff Living“ aus Wien auf. So sollten Eltern unter anderem sparsam mit verschiedenen Materialien sein. Dadurch können sie verhindern, dass im Kinderzimmer Unruhe entsteht. Damit das Kinderzimmer nicht zu unordentlich erscheint, sollten Spielzeug und Anziehsachen des Öfteren aussortiert werden.

Das Portal rät außerdem dazu, ein Hochbett ins Kinderzimmer zu stellen. Durch dieses kann nicht nur Platz gespart, sondern den Kindern auch eine Freude gemacht werden – schließlich sind Hochbetten bei vielen Kindern begehrt. Jedoch weist das Portal darauf hin, dass Hochbetten erst für Kinder von einem Alter von zirka sechs Jahren geeignet sind.

In Kinderzimmern sollten eher helle Farben zum Einsatz kommen, wenn der Raum optisch größer erscheinen soll. Diesen Effekt kann man laut Falstaff Living auch damit erzeugen, indem man das Kinderzimmer in bestimmten Techniken streicht oder tapeziert. So strecken Tapten mit Längsstreifen das Zimmer und auch an Anstrich, der nur bis knapp unter die Decke geht, sorgt für eine solche Wirkung.

Quelle und weitere Informationen: falstaff.at
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Studie: 25 Prozent der Berliner Privateigentümer finden keine Hausverwaltung

Eigentümer sind laut einer Studie des Unternehmens „Matera“ unzufrieden mit ihren externen Hausverwaltungen. Das betrifft besonders 18- bis 35-Jährige. In dieser Altersgruppe geben 54 Prozent der Befragten an, mit ihrer Hausverwaltung unzufrieden zu sein oder Probleme dabei zu haben, einen geeigneten Verwalter zu finden. Als Gründe für die Unzufriedenheit sehen die Befragten unter anderem fehlende digitale Prozesse, mangelnde Kommunikation und Intransparenz. Insgesamt ist aber nur einer von fünf Eigentümern mit seiner Hausverwaltung unzufrieden.

Laut Matera gibt es hierbei aber Unterschiede von Region zu Region. Besonders groß ist die Unzufriedenheit mit Hausverwaltungen offenbar in Berlin. Dort haben über 25 Prozent der Befragten Schwierigkeiten dabei, eine Hausverwaltung zu finden. Haben die Berliner doch eine Hausverwaltung gefunden, sind 44 Prozent unzufrieden mit dieser. Neben mangelnder Kommunikation und Intransparenz beklagen die Berliner die schlechte Erreichbarkeit ihrer Hausverwaltungen.

„Wir wissen, dass Hausverwaltungen vor allem an größeren Einheiten interessiert sind. Solche mit unter 30 Einheiten sind meist nicht lukrativ für sie“, meint Gero Graf, General Manager von Matera Deutschland. Die Studienergebnisse basieren auf einer Online-Umfrage der YouGov Deutschland GmbH, an der 1.001 Personen zwischen dem 25. und 30. Mai 2022 teilnahmen.

Quelle und weitere Informationen: Matera/presseportal.de
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Transparenz: Softwareentwicklung für die Immobilienbranche

Experten des Fraunhofer IBP und ein Expertenteam des Software- und Beratungsunternehmens msg GillardonBSM AG haben gemeinsam einen Software-Prototypen entwickelt, der die Ökobilanz und die wirtschaftliche Gesamtrechnung von Gebäuden miteinander verbindet. Dazu wird zunächst eine spezielle Software des Fraunhofer IBP genutzt. „Dabei fließen die Kennzahlen aller relevanten Komponenten wie beispielsweise Baustoffe, Fassadenwerkstoffe, Isolation- und Dämmmaterial oder der geplante Heizungstyp in die Bewertung über den gesamten Lebenszyklus mit ein“, erklärt Dr.-Ing. Robert Ilg aus der Geschäftsfeldentwicklung am Fraunhofer IBP und Experte für ganzheitliche Bilanzierung. Der Zugriff erfolgt dabei über Datenbanken der Baustoffe.

Ist dieser Schritt erfolgt, wird die Ökobilanz in die gemeinsam entwickelte Software übertragen. „Wir erstellen ein szenariobasiertes Risikomodul, das eine Abschätzung von Risiken wie beispielsweise der Baukosten, der Vermietungserträge und der Wertentwicklung der Immobilie erlaubt. Dabei fließen auch langfristige Aspekte wie mögliche Mieteinnahmen, Instandhaltungsmaßnahmen und die Dynamik des Marktes mit ein“, so Prof. Dr. Konrad Wimmer, Executive Partner bei der msg GillardonBSM AG.

Die Software soll unter anderem Architekten und Bauherren wertvolle Informationen liefern, zum Beispiel darüber, ob die verwendeten Baustoffe umweltfreundlich sind oder nicht. Ziel der Software ist es außerdem, die Berechnung der für die Finanzplanung und Kreditvergabe nötigen Daten zu beschleunigen und auch mehr Transparenz für Kaufinteressenten sowie Projektentwickler zu schaffen. In einem nächsten Schritt soll die Lizenzierung der Software für den Markt vorbereitet werden.

Quelle und weitere Informationen: fraunhofer.de
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Schlussanträge: Airbnb muss Teil des Mietzinses in Italien wahrscheinlich einbehalten

Italien darf Immobilienvermittler wie Airbnb dazu verpflichten, Steuern von 21 Prozent auf den Mietzins einzubehalten und an den Fiskus abzuführen. Der freie Dienstleistungsverkehr steht weder der Pflicht zur Erhebung und Übermittlung von Informationen noch der Pflicht zur Einbehaltung von Steuern entgegen. Zu dieser Auffassung kommt der Generalanwalt Maciej Szpunar des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) in seinen sogenannten Schlussanträgen.

Der Fall muss vor EuGH verhandelt werden, weil die Airbnb Ireland UC und die Airbnb Payments UK Ltd, die zum Airbnb-Konzern gehören, geklagt hatten. Grund dafür war die Einführung eines Gesetzes zum 1. Juni 2017 in Italien. Mit diesem war eine Steuerregelung für die nicht gewerbliche Kurzzeitvermietung von Immobilien eingeführt worden. Die Steuerregelung gilt für Verträge über die nicht gewerbliche Vermietung von Wohnimmobilien durch natürliche Personen für die Dauer von höchstens 30 Tagen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verträge direkt mit den Mietern oder indirekt über Immobilienvermittler oder Betreiber von Internetportalen wie zum Beispiel Airbnb geschlossen werden.

Wann das Urteil des EuGH erwartet wird, steht noch nicht fest. Interessenten können die Schlussanträge des Generalanwaltes unter curia.europa.eu lesen oder sich diese auch in englischer Sprache auf audiovisual.ec.europa.eu/en/ anschauen. Bei sogenannten Schlussanträgen handelt es sich um Rechtsanträge, an die der EuGH zwar nicht gebunden ist, denen er aber in der Regel folgt. Die Schlussanträge müssen von einem Generalanwalt oder einer Generalanwältin überparteilich und unabhängig erstellt werden.

Quelle: curia.europa.eu
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Holz: IPM warnt vor Knappheit

Engpässe bei Laubholz beklagt zurzeit die Initiative Pro Massivholz (IPM). Besonders Eichenholz sei in den letzten Monaten schwer zu bekommen. Damit erschwerten sich auch die Produktionsprozesse bei Massivholzmöbeln. Große Kritik übt die IPM am Export von Holz in ferne Länder: „Die Bäume werden hierzulande geschlagen, als Rundholz nach China verschifft, dort verarbeitet und dann in Form von Leimholzplatten, Möbeln oder Parkett teils wieder zurück nach Europa geliefert“, sagte Hanhardt, Geschäftsführer der Hartmann Möbelwerke GmbH.

Weil diese Praktik aufgrund der hohen CO2-Emissionen bei der Verschiffung dem Klimaschutz entgegenstehe und die Subventionierung der Laubholzimporte durch den chinesischen Staat zu einer Wettbewerbsverzerrung führe, spricht sich die IPM für eine stärkere regionale Verarbeitung des Laubholzes aus. Auf EU-Ebene fordert sie zudem eine Kontingentierung der Laubholzexporte.

Die IPM appelliert außerdem an die Bundesregierung, sich für eine nachhaltige Waldnutzung sowie für eine stärkere Nutzung regionaler Ressourcen einzusetzen. Denn sie fürchtet Flächenstilllegungen und Einschlagsbeschränkungen in deutschen Wäldern: „Der Rohstoff Holz wird auf diese Weise immer stärker verknappt, durch die Stilllegungen werden unsere Hersteller von ihrem entscheidenden Rohstoff geradezu abgeschnitten“, so IPM-Geschäftsführer Andreas Ruf.

Quelle: IPM/moebelindustrie.de
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Studie: 25.000 Hamburger werden zu Wohnwünschen befragt

In Hamburg möchte die Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen mehr über die Wohnbedürfnisse, Wohnsituation und die Wohnwünsche der Einwohner erfahren. Daher bekommen nun 25.000 zufällig ausgewählte Haushalte einen Fragebogen per Post zugeschickt. Darüber hinaus werden auch Interviews mit Einwohnern geführt, die von der Stadt ins Umland gezogen sind. Ziel der Untersuchungen ist es, die Hamburger Wohnungsneubaupolitik besser auf die verschiedenen Zielgruppen abzustimmen.

Außerdem erhofft sich die Behörde auch Informationen zum Wohnungsmarkt, zur Wohnungswirtschaft und zu Quartiersentwicklungen. „Wir möchten, dass das Wohnen bezahlbar bleibt, dass sich viele Menschen in Hamburg das Wohnen zu angemessenen Bedingungen leisten können und dass die neuen Wohnungen – ob freifinanziert oder öffentlich gefördert – in Funktionalität und Typologie den unterschiedlichen Lebensentwürfen der Menschen entsprechen“, so Dr. Dorothee Stapelfeldt, Senatorin für Stadtentwicklung und Wohnen.

Die Untersuchungen werden wissenschaftlich durch die HafenCity Universität Hamburg in Zusammenarbeit mit dem Forschungsinstitut ALP begleitet. Laut Behörde für Stadtentwicklung und Wohnen sind in Hamburg seit 2011 über 119.000 neue Wohnungen genehmigt und 85.000 Wohnungen fertiggestellt worden. Allerdings, so die Behörde, können sich die Wohnbedürfnisse der Einwohner ändern. Daher hofft sie bei den Untersuchungen auch auf eine rege Beteiligung.

Quelle: hamburg.de
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