Vorkaufsrecht: BGH stärkt Mieterrechte

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die Vorkaufsrechte von Mietern in einem aktuellen Urteil gestärkt (VIII ZR 305/20). Im vorliegenden Fall wollte eine Mieterin einer 46,60 Quadratmeter großen unsanierten Wohnung in einem Mehrparteienhaus in Berlin, das die Eigentümerin in Wohnungseigentumseinheiten aufteilte, von ihrem Vorkaufsrecht Gebrauch machen. Für die Wohnung sollte sie laut Kaufvertrag 163.266,67 Euro zahlen.

Im Kaufvertrag stand allerdings folgende Klausel: „Wird das Wohnungseigentum [ent]gegen vorstehender Beschreibung mit dem laufenden oder einem anderen Mietverhältnis geliefert, mindert sich der Kaufpreis um 10 % auf 146.940,00 Euro für das Wohnungseigentum.“ Diese Klausel bedeutet, dass ein anderer Käufer für die Wohnung über 16.326,67 Euro weniger hätte zahlen müssen, wenn diese zu dem Zeitpunkt vermietet ist.

Die Mieterin kaufte die Wohnung letztlich und überwies die 163.266,67 Euro – aber unter dem Vorbehalt der teilweisen Rückforderung. Zuvor hatte sie bereits bereits darauf hingewiesen, dass sie die getroffene Kaufpreisregelung für unwirksam halte, dass sie als vorkaufsberechtigte Mieterin einen höheren Preis zahlen solle als ein anderer Kaufinteressent. Der BGH entschied, dass die Mieterin ebenfalls nur 146.940,00 Euro muss. Das Argument, dass sich eine vermietete Wohnung unter Umständen nur günstiger verkaufen lasse als eine unvermietete ließ der BGH nicht gelten.

Quelle: BGH/VIII ZR 305/20
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Besitz: Eigentümer glücklicher als Mieter

Immobilienbesitzer in Baden-Württemberg sind zufriedener als Mieter. Zu diesem Ergebnis kommt Prof. Dr. Frank Brettschneider von der Universität Hohenheim in einer von den baden-württembergischen Bausparkassen in Auftrag gegeben Studie. Aus dieser geht hervor, dass 71 Prozent der Eigentümer in Baden-Württemberg mit ihrer aktuellen Wohnsituation zufrieden sind. Bei Mietern sind es nur 52 Prozent.

Für die Befragten leistet ihre Immobilie ihnen einen wesentlichen Beitrag zur Altersvorsorge (77 Prozent). Außerdem profitieren sie von Gestaltungsfreiheit (73 Prozent) und Unabhängigkeit (65 Prozent). Bei Mietern spielen diese Aspekte eine deutlich geringere Rolle (Altersvorsorge: 55 Prozent, Gestaltungsfreiheit: 53 Prozent, Unabhängigkeit: 41 Prozent).

Außerdem gaben mehr Immobilienbesitzer als Mieter an, sich während der corona-bedingten Einschränkungen in ihrem Eigenheim zurückziehen und sich entspannen zu können (87 Prozent). Bei den Mietern waren es nur 79 Prozent. Aus der Umfrage geht aber auch hervor, dass viele Mieter mit dem Gedanken spielen, Eigentum zu erwerben (58 Prozent), dies aber wegen finanzieller Belastungen oder des Risikos einer möglichen Arbeitslosigkeit bisher noch nicht getan haben.

Quelle & weitere Informationen: arge-online.org
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Studie: „Die familienfreundlichsten Städte Deutschlands“

Die familienfreundlichste Stadt in Deutschland 2022 ist laut des Portals „savoo“ Berlin, gefolgt von Nürnberg und Münster. Für die Befragung hat das Portal in 30 Städten Faktoren wie die „Anzahl der Ärzte“, die „Kriminalitätsrate“ und die „Anzahl der Parks“ aber beispielsweise auch die „Anzahl der Kitas“, den „durchschnittlichen Stundenlohn für einen Babysitter“ und die „durchschnittliche Miete für eine 3-Zimmer-Wohnung“ untersucht.

In Berlin gibt es laut Studie unter anderem besonders viele kinderfreundliche Aktivitäten, Restaurants und Parks. Nürnberg überzeugt mit einer bezahlbaren Kinderbetreuung, einer niedrigen Kriminalitätsrate sowie derselben Anzahl an Ärzten wie in Berlin. Münster kann ebenfalls mit einer bezahlbaren Kinderbetreuung punkten. Außerdem gibt es dort vielen Ärzte und die Kriminalitätsrate ist niedriger als in Städten wie Berlin, Köln und Hamburg.

Neben den besten hat das Portal „savoo“ aber auch die im Hinblick auf die Familienfreundlichkeit schlechtesten Städte ermittelt. Dabei handelt es sich um Augsburg, Leipzig und Chemnitz. Die Verantwortlichen führen dies in Augsburg unter anderem zurück auf die geringe Anzahl der Kitas, in Leipzig auf niedrige Löhne und eine hohe Kriminalitätsrate sowie in Chemnitz ebenfalls auf niedrige Löhne, nennen aber auch die Vorzüge dieser Städte.

Quelle & weitere Informationen: savoo.de
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Ukraine-Krieg: Verband schließt Baustopps nicht aus

Aufgrund des Ukraine-Kriegs kann der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Baustopps für viele Projekte nicht mehr ausschließen. Laut des Verbandes ist es unsicher, ob genügend Material für alle Baustellen in Deutschland vorhanden sein wird. Neben Stahlproduzenten, die ihre Produktion drosseln müssten, hätten auch große Raffinerien angekündigt, ihre Bitumen-Produktion reduzieren zu müssen. Bitumen wird unter anderem im Straßenbau und zur Herstellung von Dachbahnen eingesetzt.

Laut des Hauptverbands der Deutschen Bauindustrie kommen selbst Schrauben und Nägel aufgrund von Sanktionen nicht mehr in Deutschland an. „Wir sollten uns […] die Frage stellen, welche Projekte wir einstellen müssen und auf welche wir nicht verzichten können“, sagt Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Bauindustrie. Die großen Preissteigerungen wie etwa bei Stahl, Bitumen und Aluminium führen dazu, dass Materiallieferanten keine verbindlichen Angebote mehr abliefern können.

Da Unternehmen Preissteigerungen in laufenden Verträgen aber nicht an ihre Kunden weitergeben können, führe dies zu einem wirtschaftlichen Risiko und dazu, dass sie auf den Mehrkosten sitzen blieben. Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie fordert daher eine Preisgleitklausel für Verträge. Dies würde allerdings bedeuten, dass die Auftraggeber die Mehrkosten übernehmen müssten. Ändere sich an der jetzigen Situation nichts, können kurzfristige Baustopps laut Verband nicht ausgeschlossen werden.

Quelle: bauindustrie.de
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Urteil: Geldautomat in Mehrfamilienhaus darf bleiben

Die Bewohner eines Mehrfamilienhauses im nordrhein-westfälischen Ratingen machen sich Sorgen darüber, dass ein Geldautomat, der sich in diesem befindet, gesprengt werden könnte. Der Grund dafür ist, dass in den Medien immer wieder über Geldautomaten-Sprengungen berichtet wird. Der Mehrfamilienhaus-Eigentümer fordert daher von der Bank, den Geldautomaten zu entfernen.

Damit war er jedoch bereits am Landgericht Düsseldorf gescheitert (Urteil vom 8. November 2020, Az. 13 O 353/19). Daraufhin ging die Eigentümergemeinschaft in Berufung – jedoch ebenfalls ohne Erfolg. Denn auch das Oberlandesgericht Düsseldorf (OLG) entschied, dass der Geldautomat im Mehrfamilienhaus nicht entfernt werden muss.

Laut OLG habe die Eigentümergemeinschaft mit dem Betrieb einer Bankfiliale auch das Aufstellen eines Geldautomaten genehmigt. Eine Änderung der Benutzungsregeln ihrer Immobilie könnten die Eigentümer aber nur einstimmig beschließen, was nicht geschehen sei. Die bloß abstrakte Gefahr eines Zugriffsversuchs durch Kriminelle genüge nicht, um der Mieterin einer Teileigentumseinheit die ihr genehmigte Nutzung zu untersagen.

Quelle: OLG Düsseldorf/(Az. I-9 U 25/21)
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Gartensaison: Das sind die Möbel-Trends

Die Outdoor-Trends für die Gartensaison 2022 hat das Portal „schoener-wohnen.de“ unter die Lupe genommen. Angesagt sind laut des Portals unter anderem Outdoor-Polstermöbel, die sich kaum von einem Sofa fürs Wohnzimmer unterscheiden. Außerdem sind Gartenliegen wieder in, sowohl mit Rädern als auch ohne.

Auf ihre Kosten kommen in dieser Gartensaison auch alle, die kräftige Farben mögen: Mit Möbeln in Farben wie einem tiefen Blau oder einem strahlenden Gelb können sie Akzente auf ihrer Terrasse setzen. Dies gelingt im Übrigen auch mit Möbeln in anderen intensiven Farben, bunten Teppichen und sonstigen verspielten Details.

Wer pflegeleichte, witterungsbeständige und leichte Möbel sucht, kann zum Beispiel auf Stühle aus Aluminium wählen. Etwas gemütlicher dagegen wird es mit Loungebetten und gepolsterten Schaukeln und Hängesesseln. Damit an warmen Sommertagen die Nacht zum Tag gemacht werden kann, dürfen auch tragbare LED- und Solarleuchten nicht fehlen. Weitere Outdoor-Trends finden Interessenten auf schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Umfrage: 2/3 der Deutschen zieht es aufs Land

Immer mehr Deutsche denken darüber nach, aufs Land zu ziehen. Das geht aus einer aktuellen Online-Umfrage der Innofact AG im Auftrag von ImmoScout24 unter 1.000 Befragten hervor. Die Online-Umfrage zeigt, dass zwei von drei Befragten (63 Prozent) schon mit dem Gedanken gespielt haben, weiter aufs Land zu ziehen. Dabei sind es eher Männer (66 Prozent), die es in eine ländliche Region zieht als Frauen (knapp 60 Prozent). In Bezug auf die Altersgruppen denken besonders 18- bis 29-Jährige und 30- bis 39-Jährige über diesen Schritt nach.

Doch was erhoffen sich die Befragten von einem Umzug aufs Land? Auch das haben die Verantwortlichen in der Online-Umfrage ermittelt. Dabei gaben 72 Prozent der Befragten an, dass sie sich dadurch mehr Ruhe versprechen. Außerdem finden 2/3 der Befragten die Nähe zur Natur gut und 63 Prozent gefällt die Möglichkeit, einen Garten zu haben. Neben den Vor- sehen die Befragten aber auch einige Nachteile. Zu diesen zählen längere Anfahrtswege zur Arbeit, weniger Einkaufsmöglichkeiten und weniger kulturelle Angebote.

Die Ergebnisse der Online-Umfrage decken sich laut den Verantwortlichen auch mit anderen Daten von ImmoScout24. Diese zeigen unter anderem, dass die Nachfrage nach Einfamilienhäusern von Januar 2020 bis Januar 2022 um mehr als 31 Prozent gestiegen ist. Auch Eigentumswohnungen werden stärker nachgefragt (+ 20 Prozent). Zudem ist es Käufern von Eigentumswohnungen in den vergangenen zwei Jahren zunehmend wichtiger geworden, einen Balkon (+ 19 Prozent) oder einen Garten zu haben (+ 23 Prozent). Diese Entwicklungen führen die Verantwortlichen auf die Corona-Pandemie zurück.

Quelle: immobilienscout24.de
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Neubauprojekt: Leben in einer Disney-Siedlung

In Rancho Mirage im kalifornischen Coachelly Valley soll eine Disney-Siedlung entstehen. Dies ist einer Mitteilung des Konzerns zu entnehmen. Dabei will der Konzern mit angesehenen Bauherren zusammenarbeiten. Geplant ist unter anderem die Errichtung einiger Immobilien speziell für die Zielgruppe 55+. Käufer können sich unter anderem zwischen Villen, Einfamilienhäusern und Eigentumswohnungen entscheiden.

Die künftigen Bewohner sollen auch von einer 24 Hektar großen blauen Lagune profitieren, die die Siedlung umgibt. Eine freiwillige Clubmitgliedschaft gewährt den Bewohnern während des ganzen Jahres unter anderem Zugang zu einem Clubhaus am Wasser, einem VIP-Strandbereich sowie zu Disney-Programmen, Unterhaltung und Aktivitäten.

Vorgesehen ist in der Disney-Siedlung eine Mischnutzung aus Wohnen und Gewerbe (Einkaufen und Gastronomie). Zur Siedlung sollen später auch externe Besucher Zutritt erhalten. Dazu müssen sie allerdings ein Tagesticket erwerben. Weitere Informationen zur Disney-Siedlung und zu den aktuellen Entwicklungen erhalten Interessenten in englischer Sprache auf thewaltdisneycompany.com.

Quelle: thewaltdisneycompany.com
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Urteil: Keine Einkommensteuer bei Verkauf eines selbst bewohnten Gartenhauses

Werden Grundstücke verkauft, die sich noch keine zehn Jahre im Besitz des Eigentümers befinden, muss der Gewinn normalerweise versteuert werden. Befindet sich auf dem Grundstück allerdings eine Immobilie, die selbst vom Eigentümer bewohnt wird, sieht es anders aus: Dann werden beim Verkauf keine Steuern fällig – selbst dann nicht, wenn es sich dabei um ein Gartenhaus handelt, das baurechtswidrig dauerhaft bewohnt wird. Zu diesem Schluss kommt der Bundesfinanzhof (BFH).

Im vorliegenden Fall bewohnte der Eigentümer ein Gartenhaus in einem Kleingartengelände und veräußerte Grundstücke, die auf diesem liegen, innerhalb der Zehn-Jahres-Frist. Die Errichtung des Gartenhauses war ihm nur unter der Auflage genehmigt worden, dass das Gebäude nicht zum dauerhaften Aufenthalt von Personen genutzt werden darf. Beim Verkauf verlangten das Finanzamt und das Finanzgericht daher Einkommenssteuer auf den Gewinn. Daraufhin klagte der Eigentümer.

Der BFH gab im Recht. Denn das gesetzliche Merkmal „Nutzung zu eigenen Wohnzwecken“ setzt unter anderem voraus, dass eine Immobilie zum Bewohnen tatsächlich dauerhaft geeignet ist. Diese betreffe vor allem die Beschaffenheit des Gebäudes. Eine baurechtswidrige Nutzung könne daher ebenfalls begünstigt sein. Bei seiner Entscheidung geht der BFH darauf ein, dass „die Norm […] der Verhinderung der ungerechtfertigten Besteuerung eines Veräußerungsgewinns bei Wohnsitzaufgabe, z. B. wegen eines Arbeitsplatzwechsels [dient]“. Dies sei bei der baurechtswidrigen Nutzung von Wohneigentum ebenso erfüllt wie bei einer Nutzung, die mit dem Baurecht übereinstimmt.

Quelle: IX R 5/21/bundesfinanzhof.de
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Einrichtung: Möbel, die sich selbst aufbauen

Möbel, die sich wie von Zauberhand aufbauen, haben nun Forschende des Instituts für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung (ICD) der Universität Stuttgart unter der Leitung von Prof. Achim Menges entwickelt. Das Konzept fassen sie unter dem Namen HygroShape zusammen. Bei diesem wirken nicht nur die Formkräfte, sondern auch die Möglichkeiten der Digitalisierung.

Bei ihrem Konzept profitieren die Forschenden Dr. Dylan Wood und Laura Kiesewetter am ICD von der intrinsischen Eigenschaft von Holz: Die Zellwände dehnen sich in nassem Zustand aus und ziehen sich beim Trocknen zusammen. Dieses Wissen lässt sich für gezielte Formänderungen nutzen. Sind die Möbel einmal geformt, verriegeln sich die Teile mechanisch und schaffen so Stabilität.

Bislang handelt es sich bei den gefertigten Möbeln – einem Loungesessel und einer Chaiselongue – um Einzelstücke. Doch mit ihrem Unternehmen hylo-tech möchten die Forschenden die Markttauglichkeit der Technologie anhand einer limitierten Serie testen. Unterstützt wurde das Projekt mit einer internen Förderung aus dem Wissens- und Technologiefonds der Universität Stuttgart sowie durch die Henkel AG, die Schönweiler GmbH und Gettylab.

Quelle und weitere Informationen: Universität Stuttgart/icd.uni-stuttgart.de/de/projekte/hygroshape/hylo.tech
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