Immobilienerbschaft: Pflichtteilsstrafklausel:

Zu einer sogenannten Pflichtstrafklausel im Testament rät Notarin Sonja Reiff (Ehe-)Paaren mit Kindern, um sich für das Alter abzusichern. Hintergrund ist, dass sich (Ehe-)Paare sich häufig für das sogenannte Berliner Testament entscheiden. Bei diesem setzen sich die Ehepartner gegenseitig als Erben ein. Haben sie Kinder, erben diese erst, wenn beide Eltern verstorben sind. Den Pflichtteil können die Kinder beim Berliner Testament dennoch bereits einfordern, wenn ein Elternteil verstirbt.

Tun sie dies, kann dies zu finanziellen Schwierigkeiten für den länger lebende Elternteil führen, zum Beispiel dann, wenn es sich beim Vermögen um eine selbst bewohnte Immobilie handelt. Die Mutter oder der Vater wird in diesem Fall Schwierigkeiten haben, den Pflichtteil in bar zu erbringen. Sie oder er muss die Immobilie belasten, verkaufen oder sich im Alter eine neue Bleibe suchen. Einige (Ehe)-Paare möchten eine solche Situation vermeiden, um zunächst den Ehepartner abzusichern.

Hier kann die Pflichtteilsstrafklausel zum Einsatz kommen: Im Testament oder Erbvertrag wird festgehalten, dass die Kinder nur beim Verzicht als Schlusserben ihrer Eltern eingesetzt werden. Durch die Klausel steigt die Wahrscheinlichkeit, dass die Kinder ihren Pflichtteil beim Tod des ersten Elternteils nicht geltend machen. Den ausführlichen Beitrag finden Interessenten auf: https://www.selzer-reiff.de/fachbeitraege-publikationen/erbe-testament-pflichtteilsstrafklausel-wie-kann-verhindert-werden-dass-ein-enterbtes-kind-seinen-pflichtteil-geltend-macht/

Quelle: https://www.selzer-reiff.de/
© Fotolia

Solaranlagen: Grüne fordern schnelleren Ausbau:

Die Grünen fordern in einem Gesetzesentwurf zur Beschleunigung des Ausbaus von Solaranlagen zur Stromerzeugung auf Gebäuden (Solaranlagenausbaubeschleunigungsgesetz – SolarBeschlG), dass künftig bundesweit die Installation und der Betrieb von Photovoltaikanlagen auf Dachflächen von Neu,- und im Falle von Sanierungen, auch Bestandsbauten, vorgeschrieben ist.

Das neue Gesetz soll für Neubauten gelten, für die nach dem 1. Juni 2022 eine Baugenehmigung beantragt wird, oder für Bestandsbauten, die nach diesem Termin eine neue Dachhaut bekommen. Es sollen aber auch Ausnahmen gelten, beispielsweise dann, wenn die Maßnahmen aufgrund des Denkmalschutzes nicht durchgeführt werden können oder das Dach bereits begrünt werden muss.

Mithilfe des Gesetzes soll ein Beitrag zur Bekämpfung der Klimakrise geleistet werden. Der Gesetzesentwurf knüpft an Gesetze einzelner Länder an, durch die eine Solarpflicht bereits eingeführt wird – so in Hamburg, Berlin und Baden-Württemberg. Der vollständige Gesetzesentwurf kann über das Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien des Deutschen Bundestages eingesehen werden.

Quelle: bundestag.de
© photodune.net

Immobilienverkauf: Makler muss von riskanten Geschäften abraten:

Hat ein Makler Zweifel daran, dass sich der Kaufinteressent eine Immobilie leisten kann, muss er dem Eigentümer vom Verkauf abraten. Für finanzielle Schäden, die dem Kaufinteressenten entstehen, haftet der Makler nicht. Das geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Frankenthal (Pfalz) hervor, die noch nicht rechtskräftig ist (Urteil vom 07.05.2021, Az. 1 0 40 / 20).

Im vorliegenden Fall soll ein Makler für einen Eigentümer eine Immobilie verkaufen. Eine Kaufinteressentin meldete sich, kam zu einer Immobilienbesichtigung und führte mit dem Eigentümer Verkaufsgespräche. Ein Kaufvertrag wurde jedoch nicht abgeschlossen. Der Makler riet dem Eigentümer unter anderem wegen einer fehlenden Finanzierungsbestätigung vom Verkauf ab. Letztendlich wurde die Immobilie an einen anderen Kaufinteressenten veräußert.

Die Kaufinteressentin klagte daraufhin gegen den Makler, weil sie davon ausging, dass ihr die Immobilie nach dem Handschlag mit dem Eigentümer zugesprochen werden würde und auch der Makler ihr mitgeteilt habe, dass sie mit den Umzugsvorbereitungen beginnen könne. Das tat sie. Dafür seien ihr Kosten von knapp 30.000 Euro entstanden. Das Gericht wies darauf hin, dass die Kaufinteressentin zu früh mit dem Umzug begonnen habe und Verkäufe aus vielen Gründen scheitern können. Daher haftet der Makler nicht. Gegen die Entscheidung kann noch Berufung eingelegt werden.

Quelle: LG Frankenthal
© Fotolia

Leben und Wohnen: Wohnpsychologie :

Das Online-Magazin „Wohnen.de“ beschäftigt sich in einem Ratgeber mit dem Thema Wohnpsychologie. Zahlreiche Studien haben bereits die Zusammenhänge zwischen der Art und Weise, wie wir wohnen und unserer Persönlichkeit hergestellt und untersucht und kommen zu folgenden Ergebnissen: Da wir die meisten Gegenstände im eigenen Haushalt frei wählen und darüber bestimmen, an welchen Orten wir sie platzieren, stehen sie sinnbildlich für unser Leben und unsere Persönlichkeit. Denn wir entscheiden selbst darüber, welche Erinnerungsstücke oder Gegenstände wir ansammeln und zur Schau stellen.

Vor allen Dingen Erinnerungsstücke und persönlicher Eigentum verraten viel über die Eigenschaften der Bewohner. Menschen, die beispielsweise ihren Wohnraum gerne mit Fotos und alten Terminkalendern oder Tagebüchern dekorieren, setzen sich oftmals gerne mit der eigenen Persönlichkeit auseinander und haben eine Persönlichkeitsstruktur, die sich durch Nachdenklichkeit auszeichnet. Ein Gefühl von Überlegenheit möchten Menschen ausstrahlen, die im Besitz von preisintensiven oder seltenen Möbeln und Gegenständen sind. Durch diese Form der Einrichtung wird bei Besuchern oftmals ein Gefühl von Neid oder Respekt erzeugt, welches durch die Wahl der Einrichtungsgegenstände unbewusst gewünscht wurde.

Doch auch Aspekte, wie zum Beispiel das Kaufverhalten in unterschiedlichen Altersklassen, spielen eine Rolle in der Wohnpsychologie und in der Einrichtung. Während beispielsweise Studenten sich aufgrund ihrer geringen finanziellen Möglichkeiten mit relativ wenigen Einrichtungs- und Dekorationsgegenständen zufriedengeben, verspüren Menschen nach der Ausbildung den Wunsch, ihren Status in preisintensive oder nützlichere Gegenstände zu investieren. Ist man einmal im Beruf und verdient Geld, entwickelt sich ein Gefühl und ein Wunsch danach, sich das Leben schöner und angenehmer zu machen. Im Alter zwischen 40 und 50 Jahren erfahren Menschen verhältnismäßig viele unglückliche Momente. Sei es durch den Verlust der Eltern, eine Scheidung, Unzufriedenheit im Beruf oder die Auseinandersetzung mit dem Alter und dem Älterwerden. In dieser Zeit „belohnen“ oder „beglücken“ sich Menschen durch die Anschaffung eines besonderen oder teuren Gegenstandes.

Quelle: Wohnen.de
© photodune.net

Aus Eins mach Zwei: Trennwände:

Wer sich in seinem Zuhause mehrere Räume wünscht, um beispielsweise den Büro- oder Arbeitsraum vom Wohnzimmer zu trennen oder ein separates Kinderzimmer einzurichten, wenn Nachwuchs ansteht, kann dies auf eine recht einfache und kostengünstige Weise realisieren. Mit dem Einbau einer Trennwand lassen sich aus einem Raum gleich zwei machen. Damit trotz der Zweiteilung ausreichend Platz vorhanden ist, eignen sich Zimmer ab einer Größe von 20 Quadratmetern besonders gut.

Eine eingebaute Trennwand kann aus Holz, Metall, Porenbeton oder aus Gipsdielen bestehen. Vor allem die Trockenbauweise von Montage-Trennwänden hat gegenüber einer gemauerten Wand viele Vorteile. Mit einer Schritt-für-Schritt-Anleitung auf der Internetseite von „Das Haus online“ erfahren Hobbyhandwerker, wie sie eine Trockenbau-Trennwand in Eigenregie errichten können. Trockenbau-Trennwände sind ökonomisch in der Anschaffung und können individuell gestaltet werden. Bevor es mit dem Bau und Aufbau beginnt, sollte zunächst festgelegt werden, wo die Trennwand im Raum entlangläuft, welche Länge sie haben und wo sich die Tür befinden soll. Ein weiterer Vorteil ist, dass die Trennwand schnell wieder abgebaut werden kann, wenn sie nicht mehr benötigt wird.

Während eine Trennwand aus Metall sich leicht auf- und abbauen und über eine Kurve biegen lässt, sollte ein besonderes Augenmerk auf ihren Schallschutz gelegt werden. Um Geräusche aus dem Nebenraum fernzuhalten, empfiehlt sich eine Metallwandstärke von mindestens 12 bis 15 Zentimetern. Holztrennwände sind in einschaligen oder zweischaligen Varianten erhältlich und lassen sich sehr einfach bearbeiten. Auch die Bearbeitung von Porenbeton ist leicht und hat den Vorteil, dass er nicht verputzt werden muss. Zudem zeichnet sich Porenbeton durch sein geringes Gewicht aus. Wesentlich schwerer sind Trennwände aus Gipsdielen oder Platten. Diese lassen sich allerdings sehr schnell aufbauen, indem die großflächigen Platten mit einer Nut-Feder-Verbindung miteinander verknüpft werden.

Quelle: Das Haus online
© photodune.net

Tipps: Kücheninsel:

Eine Kücheninsel mitten in einer offen Küche sorgt für ein gemütliches Ambiente und ist zudem ein echter Hingucker. Als zentrales Element im Raum ist eine Kücheninsel nicht nur für das Zubereiten von Speisen vorgesehen, sondern dient auch als Meeting-Point zum gemeinsamen Gedankenaustausch und Beisammensein. Doch damit sie auch bei Inbetriebnahme ordentlich aussieht und sich perfekt in die Räumlichkeiten integriert, sind einige Dinge zu beachten.

Damit die Küche mit einer Kochinsel nicht überladen wirkt, sollte der Raum eine Mindestgröße von 15 bis 20 Quadratmetern haben und nach Möglichkeit eine quadratische Form aufweisen. Wichtig ist ein angemessener Abstand der Kochinsel zur Küchenzeile. Empfehlenswert sind mindestens 1,20 Meter, damit nicht nur ausreichend Bewegungsspielraum für den Koch und die Gäste gewährleistet wird, sondern sich beispielsweise auch Schubladen auf beiden Seiten gleichzeitig problemlos öffnen lassen. Die Tiefe der Insel sollte ebenfalls gut geplant sein. Auch wenn hinsichtlich der Größe nach oben hin keine Grenzen gesetzt sind, sollte eine Tiefe von 80 Zentimetern nicht unterschritten werden.

Was die Funktionalität betrifft, sind bei der Gestaltung keine Grenzen gesetzt. So können in eine Kochinsel Herdplatten und eine Spüle integriert werden, auch eine Spülmaschine kann eingebaut und zusätzlicher Stauraum geschaffen werden. Mit modernen Barhockern verwandelt sich die Kochinsel in eine Sitz- und Essgelegenheit mit wohnlichem Ambiente. Ein Küchenausstatter gibt Auskunft darüber, ob eine Dunstabzugshaube mit Abluftbetrieb oder Umluftbetrieb sich besser für die individuellen Vorhaben eignet oder ob zusätzliche Wasser- und Stromanschlüsse und Abflüsse installiert werden müssen. Kücheninseln sind in zahlreichen Materialien und zu unterschiedlichen Preisen erhältlich. Im Durchschnitt ist mit Kosten von mindestens 4.000 Euro zu rechnen, meistens befinden sie sich aber in einem höheren Preissegment.

Quelle: Das Haus online
© photodune.net

Co-Housing: Leben in einer Gemeinschaft:

Wer selbstbestimmt in seinen eigenen vier Wänden leben, jedoch nicht auf die Vorzüge des Lebens in einer Gemeinschaft verzichten möchte, für den kommt das Wohn- und Lebensmodell des Co-Housings in Frage. Eine Co-Housing-Siedlung zeichnet sich dadurch aus, dass die Bewohner in privaten Wohnungen oder Häusern wohnen und sich weitere Bereiche und Flächen gemeinschaftlich teilen. Zu den gemeinschaftlich genutzten Bereichen gehören zum Beispiel eine Küche oder ein Speisesaal, aber auch weitere und größere Gemeinschaftseinrichtungen wie eine Werkstatt oder ein Kindergarten, Büros, eine Bibliothek oder ein Heimkino.

Einer der wichtigsten Leitgedanken des Co-Housings beruht auf dem sozialen Miteinander, dem Austausch und der Nachbarschaftshilfe. Co-Housing-Siedlungen bzw. -Grundstücke werden oftmals von Interessenten gemeinsam erworben, geplant und bewirtschaftet. Die ersten Co-Housing-Wohnprojekte entstanden in Dänemark in den 60er Jahren. Auch in Deutschland entstehen immer mehr Wohnprojekte, wie das Co-Housing, aber auch Mehrgenerationenhäuser, Ökodörfer oder sogenannten Transition-Towns.

Neben einem starken sozialen Austausch bringen Co-Housing-Siedlungen auch weitere Vorteile mit sich. Bewohner profitieren von finanziellen Ersparnissen durch die gemeinsame Anschaffung von Geräten, Materialien u. ä. oder durch Mengenrabatte. Ebenso werden bei der Planung und Bewirtschaftung der Siedlungen Aspekte der Nachhaltigkeit, des Umweltschutzes und der Energieeffizienz bedacht, zum Beispiel durch gemeinschaftlich genutzte Autos. Vor allem Menschen, die gerne gemeinsame Entscheidungen treffen, sich aktiv in der Gemeinschaft einsetzen und den sozialen Austausch suchen, finden hier einen passenden Lebensort.

Quelle: Futurium/Trendyone
© photodune.net

Tipps: So bringen Sie den Frühling ins Wohnzimmer:

Um das Frühlingsgefühl nicht nur draußen genießen zu können, sondern sich die blühende Jahreszeit auch in den Innenbereich zu holen, reichen oftmals schon Kleinigkeiten. Mit wenigen Handgriffen und in kurzer Zeit lässt sich die Wohnung in eine Frühlings-Oase verwandeln. Dabei spielen Licht und Farben eine wesentliche Rolle. So sollten Dekorations-Artikel, Kissen, Handtücher oder das Tischgedeck in Frühlingsfarben wie Gelb, Orange, Mintgrün oder Flieder gewählt werden. Eine frisch gestrichene Wand verleiht der Wohnung neuen Glanz, bestenfalls entscheidet man sich gleich für eine Frühlingsfarbe.

Doch auch die vorhandenen Gegenstände und Accessoires im Haushalt können farblich besser aufeinander abgestimmt werden und mehr Ruhe ausstrahlen. Nach Farben sortierte Bücher im Bücherregal versprühen mehr Harmonie und lassen mit der „Rainbow-Bookshelves“-Methode den Regenbogen gleich zu Hause strahlen. Auch Helligkeit, Tageslicht und weite Räume werden mit dem Frühling assoziiert. Wer in kleinen Wohnungen optisch mehr Raumtiefe schaffen möchte, sollte Spiegel auch als Dekorationsartikel nutzen. Werden sie gut platzieren, reflektieren sie das Licht und lassen Räume zudem größer erscheinen.

Frische Blumen aus dem Garten oder Zweige von Apfel- oder Kirschbäumen bringen die Frühlingsatmosphäre nach Hause. Getrocknete Blüten können anschließend eingerahmt und als Wandbilder genutzt werden. Auch in der Küche lässt sich im Nu Frische zaubern: Ein kleines Kräuterbeet auf der Fensterbank oder gebundene Sträuße aus Rosmarin oder Thymian bringen nicht nur frühlinghaftes Grün ins Haus, sondern versprühen einen angenehmen und frischen Duft. Auch im Wohnbereich soll es nach Frühling riechen: ätherische Öle, Duftspender oder Duftlampen, die nach Frühling riechen, steigern das Wohngefühl.

Quelle: Schöner Wohnen
© fotolia.de

Der Traum einer Hausbar:

Gerade in Zeiten, in denen Restaurants und Bars geschlossen sind und Menschen mehr Zeit zu Hause verbringen, wächst bei vielen der Wunsch nach einer eigenen Hausbar. Ob als Bartresen, Bartheke, als Steh- oder Bartisch, je nach den räumlichen Gegebenheiten und Geschmäckern, lässt sich das Wohnzimmer schnell zu einem gemütlichen und geselligen Ort verwandeln. Wem nur wenig Platz zur Verfügung steht, kann auch mit geringen Mitteln das Bargefühl nach Hause holen. Ein Weinregal mit Minibar oder ein Servier- und Barwagen reichen manchmal schon aus.

Wer es etwas größer haben möchte, sollte auf einen Barschrank nicht verzichten. Dieser ist in zahlreichen Modellen und unterschiedlichen Materialien zu erwerben. Das Besondere ist: Ein Barschrank zeichnet sich durch ein exzellentes Ordnungssystem aus. So finden nicht nur Wein-, Cognac- und Biergläser ihren Platz, sondern auch das Equipment und nicht zu vergessen, die Spirituosen. Für die richtige Atmosphäre sorgen angenehme Lichteffekte, Lampen und vielleicht auch Leuchtbuchstaben. Auch an der Rückwand des Barschranks oder an seinem Boden angebrachte Spiegel sorgen für ein echtes Bar-Feeling.

Hobbyhandwerker und handwerklich Begabte können selbstverständlich auch selbst Hand anlegen und einen Barschrank oder sogar die ganze Hausbar selbst bauen. Ob im Wohnzimmer oder im Partykeller, im Garten oder als mobile Hausbar, Interessenten stehen im Internet zahlreiche Schritt-für-Schritt-Bauanleitungen kostenlos zum Download zur Verfügung. Auch Varianten mit Beleuchtung, elektrisch ausfahrbare Bars oder mobile Bars in einem Schrankkoffer für unterwegs sind möglich – der Gestaltung und der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt.

Quelle: heimwerker.de
© photodune.net

Tipps: Leben im Wohnmobil:

Wer davon träumt, in einem Wohnmobil zu leben, steht vor einigen Hürden. Wenn das Eigenheim oder die Mietwohnung dauerhaft gegen eine mobile Unterkunft getauscht wird, stellt sich zunächst die Frage nach einer Meldeadresse und nach der Gesetzeslage. Auf dem Blog Campofant finden Interessenten zahlreiche Tipps rund um das Leben im Wohnmobil. Auch wenn es kein klar formuliertes Gesetz gibt, welches das dauerhafte Leben im Wohnmobil untersagt, gibt es viele gesetzliche Grauzonen.

Gemäß Bundesmeldegesetz § 20 besteht die Möglichkeit, das Wohnmobil oder den Wohnwagen als Wohnsitz anzumelden. Hierbei ist allerdings zu beachten, dass dieser kaum oder gar nicht bewegt wird. Eine Möglichkeit wäre, die Wohnadresse an einem Dauercampingplatz anzumelden. Auch ist es möglich, das Wohnmobil auf einem eigenen Grundstück anzumelden. Allerdings sind hier die Vorschriften der jeweiligen Gemeinde zu beachten. Welche Möglichkeiten es gibt, Post zu erhalten, wenn man mit dem Wohnmobil auf Reisen ist oder welche Versicherungen benötigt werden, können Interessenten ebenfalls auf dem Blog nachlesen. Ebenso finden sie dort Hinweise zu den jeweiligen Gesetzesvorschriften.

Wer dauerhaft in einem Wohnmobil oder Wohnwagen leben möchte, sollte sich im Vorfeld Gedanken über die Art des Wagens machen. Während ein klassisches Wohnmobil viele Annehmlichkeiten bereithält, bietet ein alter LKW viele Ausbaumöglichkeiten. Ein Wohnwagen hat den Vorteil, dass der PKW beispielsweise zum Einkaufen oder für Sightseeing genutzt werden kann. Platzsparender ist ein Kastenwagen oder ein Bus. Dieser bietet allerdings im Inneren weniger Platz und benötigt eine gute Organisation. Auch Informationen zu Themen rund ums Leben im Wohnmobil, wie beispielsweise Schlafplatzsuche, Kochen, Wäsche waschen oder die Wasserversorgung, sind im Blog nachzulesen.

Quelle: campofant.com
© photodune.net