Mehr Bauland durch vereinfachte Umnutzung? Neue Gesetzespläne vorgestellt

Angesichts der anhaltenden Wohnraumknappheit will die Politik künftig stärker auf Umnutzung bestehender Flächen setzen. Ein aktueller Gesetzesentwurf sieht vor, die Umwidmung von Gewerbe- und Mischflächen in Wohngebiete zu erleichtern. Auch leerstehende Bürogebäude könnten einfacher in Wohnraum umgewandelt werden. Was bedeutet das für Eigentümer – und welche Chancen ergeben sich daraus?

Schnellere Genehmigung bei Umwidmung
Bisher waren Nutzungsänderungen häufig mit aufwendigen Verfahren verbunden. Künftig sollen Kommunen mehr Handlungsspielraum erhalten, um Projekte lokal anzustoßen – etwa durch vereinfachte Bebauungspläne oder Fristverkürzungen bei der Baugenehmigung. Für Eigentümer von ungenutzten Gebäuden ergibt sich dadurch ein neuer Anreiz, bestehende Immobilien aufzuwerten und für den Wohnungsmarkt verfügbar zu machen.

Chancen für Eigentümer mit Weitblick
Gerade im städtischen Raum sind ehemalige Gewerbeflächen oft gut erschlossen, infrastrukturell eingebunden und verkehrsgünstig gelegen – ideale Voraussetzungen für Umnutzungen. Wer hier frühzeitig plant und auf nachhaltige Konzepte setzt, kann nicht nur Fördermittel nutzen, sondern auch von steigender Nachfrage nach zentralem Wohnraum profitieren.

Was zu beachten ist
Trotz vereinfachter Verfahren müssen Schallschutz, Belüftung, Energieeffizienz und Stellplatzregelungen erfüllt werden. Eine Machbarkeitsstudie oder Beratung durch Architekten kann helfen, wirtschaftliche und bauliche Hürden realistisch einzuschätzen. Wer professionell vorgeht, macht aus leerstehenden Flächen neue Werte – für sich und die Stadt.

Fazit
Die geplanten Gesetzesänderungen könnten vielen Eigentümern neue Möglichkeiten eröffnen. Wer frühzeitig plant und Potenziale erkennt, profitiert von Förderungen, Wertsteigerung und einer gesellschaftlich sinnvollen Nutzung bestehender Immobilien.
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Neue Förderimpulse geplant: Was Eigentümer erwarten dürfen

Die Bundesregierung plant für den Herbst 2025 eine neue Förderinitiative, die gezielt Eigentümer von Bestandsimmobilien entlasten soll. Angesichts der Herausforderungen durch steigende Bau- und Energiekosten sowie wachsender Anforderungen an Energieeffizienz sollen Zuschüsse und Steuererleichterungen neu strukturiert werden. Für viele Eigentümer bietet sich damit die Chance, notwendige Maßnahmen mit weniger Eigenkapital umzusetzen – und gleichzeitig den Wert der Immobilie zu steigern.

Sanierungen und Energieeffizienz im Fokus
Im Zentrum der neuen Programme stehen Maßnahmen zur energetischen Sanierung: Dämmung, neue Fenster, moderne Heizsysteme oder Photovoltaik sollen künftig einfacher und schneller gefördert werden. Neben direkten Zuschüssen ist auch eine verbesserte steuerliche Absetzbarkeit von Einzelmaßnahmen im Gespräch. Ziel ist es, Eigentümer zu motivieren, ihre Immobilie zukunftsfähig zu gestalten – und dabei gleichzeitig zum Erreichen der Klimaziele beizutragen.

Digitalisierung und Beratung sollen gestärkt werden
Ein weiterer Schwerpunkt der geplanten Initiative liegt auf der besseren Erreichbarkeit und Übersichtlichkeit der Förderangebote. Digitale Plattformen, Beratungshotlines und standardisierte Förderassistenten sollen helfen, Bürokratie abzubauen und Eigentümern eine einfache Antragstellung zu ermöglichen. Wer bislang wegen komplizierter Anträge zurückschreckte, könnte künftig deutlich leichter an Unterstützung gelangen.

Attraktive Perspektiven für Eigentümer
Wer Modernisierung, Sanierung oder energetische Aufwertung plant, sollte die kommenden Monate aufmerksam verfolgen. Frühzeitig über die geplanten Maßnahmen informiert zu sein, kann bares Geld bedeuten – und eröffnet die Möglichkeit, Investitionen strategisch zu timen. Ein kluger Schachzug für alle, die ihr Eigentum zukunftssicher machen wollen.

Fazit
Die geplanten Förderimpulse bringen frischen Schwung für Eigentümer. Wer die Entwicklung im Blick behält, kann bei Sanierungen gezielt sparen – und die Weichen für eine wertstabile und zukunftsfähige Immobilie stellen.
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Wohnbauförderung 2025: Neue Programme für Eigentümer und Käufer

Im Rahmen der Wohnraumoffensive hat die Bundesregierung 2025 neue Förderprogramme aufgelegt. Ziel ist es, den Erwerb von Wohneigentum zu erleichtern und energetische Sanierungen voranzutreiben. Für Eigentümer und Kaufinteressierte eröffnen sich damit attraktive finanzielle Vorteile – vorausgesetzt, sie nutzen die Programme gezielt.

Förderung für Familien und Selbstnutzer
Das „Klimafreundliche Wohngebäude“-Programm wurde erweitert: Familien mit Kindern können beim Kauf oder Bau eines Eigenheims besonders profitieren. Neben günstigen Krediten winken Tilgungszuschüsse von bis zu 30.000 Euro – abhängig von Einkommen und Energieeffizienzstandard.

Modernisierung statt Neubau
Im Fokus steht auch die Sanierung bestehender Immobilien. Wer ein älteres Objekt kauft und energetisch modernisiert, kann Zuschüsse für Dämmung, Fenster, Heizung oder Lüftung beantragen. Voraussetzung ist meist ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) durch einen Energieberater.

Wohnraum für die Zukunft schaffen
Zusätzliche Förderungen gibt es für Dachaufstockungen, Anbauten oder Umnutzung leerstehender Immobilien – etwa von Gewerbe zu Wohnraum. Damit sollen bestehende Flächen effizienter genutzt werden. Auch Barrierefreiheit wird gefördert.

Digitale Antragstellung vereinfacht
Die neue Förderplattform „MeinZuschuss“ ermöglicht erstmals gebündelte Anträge für verschiedene Programme. Eigentümer und Käufer können hier individuelle Förderchancen prüfen, Nachweise hochladen und die Auszahlung digital verfolgen.

Fazit
Die Wohnbauförderung 2025 bringt echte Entlastung – für Bauherren, Käufer und Modernisierer. Wer rechtzeitig plant und Förderoptionen gezielt kombiniert, spart nicht nur bares Geld, sondern trägt aktiv zur Energiewende im Gebäudebestand bei.
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Gebäudeenergiegesetz 2024: Was Eigentümer jetzt wissen sollten

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG), das seit Anfang 2024 gilt, bringt die Politik klare Vorgaben für den Klimaschutz im Gebäudesektor. Eigentümer sind direkt betroffen – ob bei Neubauten, Heizungstausch oder Sanierung. Doch was genau verlangt das Gesetz, und wo gibt es Spielräume oder Förderungen?

Neubauten: Mindestens 65 % erneuerbare Energie
Für Neubauten gilt: Die eingesetzte Heiztechnik muss zu mindestens 65 % auf erneuerbaren Energien basieren. Wärmepumpen, Holzheizungen oder Fernwärme erfüllen diese Anforderung. Gas- oder Ölheizungen sind nur noch in Ausnahmefällen zulässig – etwa bei Hybridlösungen mit Solarthermie.

Bestandsgebäude: Austauschpflicht für alte Heizungen
Für Heizungen, die älter als 30 Jahre sind und bestimmte Bauarten aufweisen, besteht eine Austauschpflicht. Gleichzeitig gelten Übergangsfristen und Härtefallregelungen – z. B. für ältere Eigentümer oder bei unwirtschaftlichem Aufwand. Eigentümer sollten prüfen lassen, ob ihre Heizung betroffen ist.

Förderungen für klimafreundliche Lösungen
Das Gesetz wird von umfangreichen Förderprogrammen flankiert. Wer eine alte Heizung durch eine klimafreundliche Anlage ersetzt, kann Zuschüsse von bis zu 70 % erhalten. Auch für Dämmmaßnahmen, Fenster oder smarte Steuerungstechnik gibt es finanzielle Unterstützung.

Sanierungsfahrplan schafft Klarheit
Ein individueller Sanierungsfahrplan (iSFP) hilft Eigentümern, langfristige Modernisierungen schrittweise zu planen – und wird ebenfalls gefördert. Wer systematisch vorgeht, kann technische, finanzielle und gesetzliche Anforderungen optimal aufeinander abstimmen.

Fazit
Das neue GEG verändert den Immobilienmarkt nachhaltig. Für Eigentümer bedeutet das: Jetzt informieren, individuell prüfen lassen – und Chancen für Förderung und Werterhalt nutzen. Wer rechtzeitig plant, bleibt handlungsfähig und profitiert von staatlicher Unterstützung.
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Wohnungsbauförderung: Neue Impulse für mehr Eigentum

Der Bedarf an Wohnraum bleibt hoch – gleichzeitig sinkt die Zahl der Baugenehmigungen. Um gegenzusteuern, setzen Bund und Länder 2025 neue Anreize zur Förderung von Wohnungsbau und Eigentumsbildung. Für private Bauherren und Käufer entstehen dadurch neue Chancen – vor allem, wenn Fördermittel gezielt genutzt werden.

Wohneigentumsförderung für Familien
Familien mit mittlerem Einkommen profitieren weiterhin von vergünstigten Krediten und Zuschüssen, etwa über das KfW-Programm „Wohneigentum für Familien“. Je nach Kinderzahl und Einkommen sind bis zu 270.000 Euro Förderkredit mit Tilgungszuschuss möglich – ein attraktiver Einstieg ins Eigentum.

Förderung von klimafreundlichem Neubau
Besonders effizient geplante Neubauten erhalten zusätzliche Zuschüsse – unter der Voraussetzung, dass sie bestimmte Energieeffizienzklassen erfüllen. Wer zukunftssicher baut, erhält nicht nur staatliche Unterstützung, sondern reduziert auch langfristig Betriebskosten und erhöht den Immobilienwert.

Erleichterungen im Baurecht
In vielen Bundesländern werden 2025 Genehmigungsprozesse digitalisiert und beschleunigt. Zudem sollen Umbauten, Dachaufstockungen und Umnutzungen künftig einfacher genehmigt werden, um bestehende Flächen besser auszunutzen. Wer kreativ plant, kann so auch mit kleinen Maßnahmen zusätzlichen Wohnraum schaffen.

Fazit
Die aktuelle Förderlandschaft bietet vielfältige Impulse für alle, die in Eigentum investieren wollen. Mit der richtigen Planung und professioneller Beratung lassen sich Fördermittel effizient nutzen – für ein nachhaltiges, bezahlbares und zukunftssicheres Zuhause.
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Förderprogramme 2025: Welche Zuschüsse Eigentümer nutzen können

Sanieren, modernisieren, energieeffizient bauen – wer in seine Immobilie investiert, kann von attraktiven staatlichen Förderprogrammen profitieren. 2025 wurden einige Regelungen angepasst, erweitert oder neu aufgelegt. Eigentümer, die rechtzeitig planen und gezielt beantragen, können erhebliche finanzielle Vorteile nutzen.

KfW-Förderprogramme: Klassiker mit neuen Schwerpunkten
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) bleibt die wichtigste Anlaufstelle für Förderkredite und Zuschüsse rund um die Immobilie. Besonders relevant:

KfW 261/262: Förderkredite für Sanierungen mit bis zu 150.000 € Kreditbetrag und Tilgungszuschüssen bis 25 %
KfW 300: Förderung für klimafreundliche Neubauten (z. B. Effizienzhaus 40), ideal für Bauherren

Neu ist die stärkere Ausrichtung auf „klimaneutrale Sanierung“, bei der zusätzlich Punkte wie Lüftung, Wärmerückgewinnung oder PV-Anlagen berücksichtigt werden. Für Eigentümer mit ganzheitlichem Konzept ergibt sich dadurch ein echter Mehrwert.

BAFA-Zuschüsse ergänzen die Finanzierung
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) vergibt Zuschüsse für Einzelmaßnahmen wie Wärmepumpen, Heizkörpertausch oder Dämmarbeiten. Die Höhe variiert je nach Maßnahme – bis zu 40 % Zuschuss sind möglich, wenn zusätzlich ein individueller Sanierungsfahrplan vorliegt.

Regionale Förderungen nicht übersehen
Viele Bundesländer und Kommunen bieten ergänzende Programme – zum Beispiel Zuschüsse für barrierefreien Umbau, Entsiegelung von Flächen oder Fassadenbegrünung. Wer in kleineren Städten oder ländlichen Räumen investiert, sollte prüfen, ob es spezielle Förderinitiativen für Bestandsentwicklung gibt.

Fazit
2025 bieten sich Eigentümern zahlreiche Möglichkeiten, Investitionen durch Fördermittel zu finanzieren. Wer frühzeitig plant, verschiedene Programme klug kombiniert und Förderbedingungen beachtet, spart bares Geld und macht seine Immobilie fit für die Zukunft.
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Grundsteuerreform: Was Eigentümer jetzt wissen müssen

Die Grundsteuerreform beschäftigt Eigentümer seit geraumer Zeit – 2025 werden die neuen Berechnungsgrundlagen in vielen Bundesländern erstmals wirksam. Wer eine Immobilie besitzt, sollte sich über die Änderungen informieren, da sie Auswirkungen auf die jährliche Steuerlast haben können.

Warum die Reform notwendig war
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherige Berechnung der Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt, weil sie auf veralteten Einheitswerten basierte. Nun wird die Steuer neu berechnet, wobei die tatsächlichen Werte der Grundstücke und Gebäude stärker berücksichtigt werden sollen.

Welche Modelle gibt es?
Je nach Bundesland kommen unterschiedliche Modelle zur Anwendung: Während einige Länder das sogenannte Bundesmodell nutzen, setzen andere eigene Landesmodelle um. Unterschiede bestehen vor allem darin, wie stark Faktoren wie Grundstücksgröße, Lage und Bebauung in die Steuerberechnung einfließen.

Was Eigentümer beachten sollten
Viele Eigentümer mussten bereits 2022 eine Grundsteuererklärung abgeben, auf deren Basis nun die neuen Bescheide erstellt werden. Wer Einspruch gegen fehlerhafte Feststellungen einlegen möchte, sollte die Fristen genau prüfen. Zudem lohnt es sich, die ermittelte Steuerlast zu kontrollieren und bei Bedarf eine Neubewertung anzustoßen.

Fazit
Die Grundsteuerreform bringt für viele Eigentümer Veränderungen – sowohl im positiven als auch im negativen Sinne. Eine genaue Prüfung der neuen Bescheide ist empfehlenswert, um unberechtigte Belastungen zu vermeiden und Einsparpotenziale zu nutzen.
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Welche neuen Gesetze Immobilieneigentümer 2025 betreffen

Auch 2025 bringt für Immobilieneigentümer zahlreiche gesetzliche Änderungen und Anpassungen, die sowohl Bestandsimmobilien als auch Neubauten betreffen. Wer frühzeitig informiert ist, kann gezielt handeln, Förderungen nutzen und unnötige Kosten vermeiden. Besonders im Fokus stehen Klimaschutzmaßnahmen, neue Vorgaben im Mietrecht sowie Anpassungen bei steuerlichen Regelungen.

Verschärfte Energieeffizienzvorgaben
Die EU und nationale Gesetzgeber treiben die Umsetzung von Klimazielen weiter voran. Für Eigentümer bedeutet das: Ab 2025 gelten strengere Anforderungen an die Energieeffizienz von Gebäuden. Bestandsgebäude müssen in vielen Fällen energetisch modernisiert werden, um Mindeststandards zu erfüllen. Insbesondere die Dämmung und der Austausch veralteter Heizsysteme werden gefördert, aber langfristig auch verpflichtend.

Änderungen im Mietrecht
Vermieter müssen sich auf neue Informationspflichten einstellen. Wer eine Wohnung vermietet, muss künftig detailliertere Angaben zur Energieeffizienz machen und eventuelle Modernisierungsmaßnahmen frühzeitig ankündigen. Zudem gibt es neue Regelungen bei Mieterhöhungen nach Modernisierungen, die die zulässige Umlage begrenzen sollen.

Steuerliche Anpassungen
Gute Nachrichten gibt es für Eigentümer, die energetisch sanieren: Der Steuerbonus für Sanierungsmaßnahmen bleibt bestehen und wird teilweise ausgeweitet. Wer etwa Dämmungen oder Heizsysteme modernisiert, kann bis zu 20 % der Kosten von der Steuer absetzen. Gleichzeitig wird bei der Grundsteuer ab 2025 eine neue Bewertungsgrundlage schrittweise eingeführt, die langfristig höhere Belastungen für bestimmte Immobilienarten bringen könnte.

Fazit
Eigentümer sollten sich frühzeitig über die neuen gesetzlichen Anforderungen informieren. Energetische Sanierungen, Transparenzpflichten im Mietrecht und Änderungen bei der Besteuerung betreffen viele Immobilienbesitzer direkt. Wer proaktiv handelt, kann Förderprogramme nutzen und finanzielle Vorteile sichern.
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Neue Regeln für Immobilienfinanzierungen: Was sich ändert

Welche neuen Vorschriften Kreditnehmer beachten müssen
Die Finanzierungsbedingungen für Immobilien werden regelmäßig angepasst, um sowohl Käufern als auch Banken mehr Sicherheit zu bieten. 2025 treten neue Regelungen in Kraft, die sich auf die Kreditvergabe und die Eigenkapitalanforderungen auswirken. Wer eine Immobilie kaufen möchte, sollte sich frühzeitig mit den Änderungen vertraut machen.

Strengere Eigenkapitalanforderungen
Eine der wichtigsten Neuerungen betrifft die Höhe des Eigenkapitals, das Käufer für eine Immobilienfinanzierung mitbringen müssen. Während bisher eine Finanzierung mit 10 bis 20 Prozent Eigenkapital möglich war, setzen Banken zunehmend auf strengere Vorgaben. Für einige Kreditmodelle werden nun mindestens 30 Prozent empfohlen, um ein besseres Finanzierungsangebot zu erhalten.

Diese Änderung soll verhindern, dass Käufer sich finanziell überlasten und Kreditrisiken für Banken minimiert werden. Wer sich frühzeitig mit den Eigenkapitalanforderungen auseinandersetzt, kann sich bessere Konditionen sichern.

Verlängerung der Zinsbindung als Standard
Angesichts der schwankenden Zinspolitik setzen immer mehr Banken auf langfristige Zinsbindungen. Während früher eine zehnjährige Zinsbindung üblich war, werden nun vermehrt 15- oder 20-jährige Modelle angeboten. Dies bietet Käufern Planungssicherheit und schützt vor steigenden Zinsen.

Allerdings sollten Kreditnehmer genau prüfen, ob sie sich langfristig binden wollen. Wer erwartet, in den kommenden Jahren größere Tilgungen leisten zu können, sollte auf flexible Vertragsklauseln achten.

Fazit
Die neuen Finanzierungsregeln machen eine gute Vorbereitung wichtiger denn je. Höheres Eigenkapital und eine langfristige Finanzstrategie sind entscheidend, um günstige Konditionen zu erhalten. Käufer sollten sich frühzeitig mit den neuen Vorgaben auseinandersetzen, um ihre Finanzierung optimal zu planen.
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Wie neue EU-Regulierungen den Immobilienmarkt beeinflussen

Die Europäische Union verschärft ihre Klimaziele, und das hat direkte Auswirkungen auf den Immobilienmarkt. Neue Richtlinien zu Energieeffizienz, Nachhaltigkeit und Bauvorschriften beeinflussen Eigentümer und Investoren gleichermaßen. Wer frühzeitig handelt, kann von Fördermöglichkeiten profitieren und sich auf künftige Marktanforderungen einstellen.

Strengere Energieeffizienzstandards
Eines der zentralen Themen ist die energetische Sanierung von Bestandsimmobilien. Die EU plant, dass bis 2030 alle Gebäude eine Mindestenergieeffizienzklasse erreichen müssen. Dies bedeutet, dass ältere, schlecht gedämmte Gebäude in den kommenden Jahren modernisiert werden müssen. Eigentümer sollten prüfen, welche Maßnahmen erforderlich sind, um ihr Gebäude an die neuen Standards anzupassen.

Die Anforderungen betreffen vor allem Dämmung, Heiztechnik und die Nutzung erneuerbarer Energien. Für Neubauten gelten bereits strengere Vorschriften, doch auch Altbauten müssen auf lange Sicht nachziehen. Wer frühzeitig investiert, kann nicht nur Energiekosten sparen, sondern auch den Wert seiner Immobilie steigern.

Förderungen und steuerliche Vorteile
Um den Übergang zu energieeffizienten Gebäuden zu erleichtern, bietet die EU zusammen mit nationalen Regierungen Förderprogramme und steuerliche Anreize. Dazu gehören zinsgünstige Kredite, Zuschüsse für Sanierungen und steuerliche Abschreibungen für energetische Maßnahmen. Eigentümer, die ihre Immobilie auf den neuesten Stand bringen, können so von finanziellen Erleichterungen profitieren.

Auswirkungen auf den Immobilienmarkt
Die neuen Richtlinien könnten dazu führen, dass ältere unsanierte Immobilien an Attraktivität verlieren, während moderne, energieeffiziente Gebäude stärker nachgefragt werden. Käufer werden zunehmend darauf achten, ob eine Immobilie bereits den neuen Standards entspricht oder ob hohe Investitionen nötig sind.

Für Investoren bedeutet dies, dass Immobilien mit schlechter Energiebilanz an Wert verlieren könnten. Auf der anderen Seite bieten sanierte Objekte und Neubauten mit nachhaltiger Bauweise langfristig gute Renditechancen. Wer in den kommenden Jahren eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchte, sollte diese Entwicklungen genau beobachten.

Fazit
Die neuen EU-Regulierungen zielen darauf ab, den Immobiliensektor klimafreundlicher zu gestalten. Für Eigentümer und Investoren bringen sie sowohl Herausforderungen als auch Chancen. Wer frühzeitig in energetische Sanierungen investiert, kann von Fördermitteln profitieren und den Wert seiner Immobilie langfristig sichern.
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