Police: Versicherer haftet bei fehlender Beratung

Ein Gebäudeversicherer ist verpflichtet, den Käufer einer versicherten Immobilie zu beraten. Das entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe (AZ: 1 O 164/21). Möchte der Käufer die bestehende Versicherung übernehmen oder für die Prämienzahlung aufzukommen, macht dies gegenüber der Versicherung deutlich und es erfolgt keine Beratung, kann der Versicherer für eine mögliche Unterversicherung haften. Im konkreten Fall musste der Versicherer für einen Schaden von 118.000 Euro aufkommen. Er wies den Interessenten nicht daraufhin, dass er eine eigene Versicherung abschließen muss.

Der Streit entstand, als ein Mann versuchte, die bestehende Gebäudeversicherung seiner Ex-Frau zu übernehmen. Vorab hatte er das bei einer Scheidung ein Grundstück mit Einfamilienhaus übertragen bekam. Der Mann befürchtete, dass seine Exfrau die Prämie nicht mehr zahlen kann, informierte den Versicherer und wollte die Versicherung auf sich umschreiben lassen. Der Versicherer lehnte die Umschreibung jedoch ab, weil die Zustimmung der Exfrau fehlte. Der Mann versuchte draufhin vergeblich, diese einzuholen. Die Versicherung informierte ihn allerdings nicht darüber, dass er selbst eine neue Versicherung abschließen könne.

Nachdem ein Leitungswasserschaden auftrat und die Versicherung aufgrund ausbleibender Zahlungen nicht regulierte, klagte der Mann auf Schadensersatz. Das OLG Karlsruhe entschied zugunsten des Klägers und betonte, dass der Versicherer seine Beratungspflicht verletzt habe. Die einfache Mitteilung, dass eine Umschreibung nur mit Zustimmung der vorherigen Versicherungsnehmerin möglich sei, sei unzureichend. Der Versicherer hätte den Erwerber darauf hinweisen müssen, eine eigene Versicherung abzuschließen, damit der gewünschten Schutz gewährleistet werden kann.
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Soziales: Die Zukunft des Wohnens im Alter

Mit zunehmendem Alter wird das Wohnumfeld entscheidend für die Erhaltung von Selbstständigkeit und sozialer Teilhabe. Die demografische Entwicklung erfordert innovative Wohnkonzepte, die älteren Menschen ermöglichen, aktiv und integriert in der Gesellschaft zu leben. Diese Konzepte reichen von Mehrgenerationenhäusern und betreutem Wohnen bis hin zu spezialisierten Seniorenresidenzen, die ein selbstbestimmtes Leben fördern und gleichzeitig soziale Kontakte erleichtern. Darauf weist die Nachhaltigkeitsexpertin Dr. Alexandra Hildebrandt hin.

Praktische Lösungen wie der Umbau von Immobilien zu barrierefreien Wohnungen oder die Nutzung von Leibrentenmodellen unterstützen ältere Menschen dabei, in ihrer gewohnten Umgebung zu bleiben. Sie tragen dazu bei, dass ältere Menschen ihre Unabhängigkeit bewahren und gleichzeitig auf notwendige Unterstützung zugreifen können. Regional initiierte Projekte und Workshops fördern zudem die Einbindung der älteren Bevölkerung in die Gestaltung ihrer Lebensräume.

Auch ein koordiniertes Netzwerk aus Gesundheits- und Sozialdienstleistern ist entscheidend, um den Bedürfnissen älterer Menschen gerecht zu werden. Dies schließt regelmäßige Maßnahmen ein, um Gesundheits- und Pflegebedarf frühzeitig zu erkennen und zu behandeln. Durch integrierte Versorgungsmodelle, die sowohl die medizinische Betreuung als auch soziale Aktivitäten umfassen, wird eine umfassende Betreuung gewährleistet. Dies kann dann wiederum zu mehr Lebensqualität im Alter beitragen.
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Immobilienpreise: Eine Erholung ist in Sicht

Die Preise für Eigentumswohnungen und Einfamilienhäuser in Deutschland sind im dritten Quartal gestiegen, im Vergleich zum Vorquartal um 1,4 bzw. 1,3 Prozent. Mehrfamilienhäuser wurden zwar günstiger, allerdings nur um 0,4 Prozent. Diese Preisentwicklung deutet darauf hin, dass der Immobilienmarkt sich von einem vorherigen starken Preisrückgang erholt. Das geht aus einer Studie und Interpretation des Kieler Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) hervor.

In größeren deutschen Städten, besonders in den Top-7-Städten, erreichen besonders die Preise für Neubauwohnungen fast wieder ihre Höchstwerte von 2022. Der Rückgang der Preise für Bestandswohnungen in Deutschlands sieben größten Städten bleibe jedoch spürbar. Das Interesse am Immobilienmarkt bleibt verhalten, mit wenigen Transaktionen.

„Insgesamt deutet die geringe Anzahl an Transaktionen darauf hin, dass viele Marktteilnehmer noch in einer abwartenden Haltung verharren“, so Jonas Zdrzalek vom IfW Kiel. Der Immobilienexperte vermutet jedoch, dass Käufer bald zurückkehren könnten, besonders da Neubauten wegen des knappen Angebots sehr begehrt sind. Der Wohnungsmarkt zeigt sich also trotz der allgemeinen Unsicherheit widerstandsfähig.
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Baustelle: Schutz im Winter auch selbst überprüfen

Im Winter erhöht sich das Risiko für Schäden an unvollständigen Bauvorhaben durch Witterungseinflüsse. Um Schäden durch Schnee und Regen zu vermeiden, ist es entscheidend, offene Bereiche wie Fensteröffnungen und Kellerzugänge zu sichern. Die DIN ATV 18299 schreibt vor, dass Baufirmen ihre Baustellen im Winter adäquat schützen müssen. Dennoch sollten Bauherren bei Bedarf auch selbst tätig werden. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Besonders bei erwarteten Baupausen sei es ratsam, dass Bauherren gegebenenfalls selbst Maßnahmen ergreifen. Dazu gehört es, wichtige Punkte am Bau eigenständig mit Folien abzudecken, um sie vor eindringender Feuchtigkeit zu schützen. Das Recht, das eigene Grundstück zu betreten, ermöglicht es Bauherren, unabhängig von den Baufirmen tätig zu werden.

Abhängig vom Baufortschritt sind verschiedene Schutzmaßnahmen nötig. Beispielsweise sollten offene Kellertreppenausschnitte sicher abgedeckt und alle Deckendurchbrüche wasserdicht gemacht werden. Ebenso wichtig ist der Schutz offener Mauerkronen, da eindringendes Wasser und dessen Gefrieren zu ernsthaften Schäden führen kann.
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Eigentümerversammlungen: Eine neue Ära

Seit dem 17. Oktober 2024 ist die Abhaltung von virtuellen Wohnungseigentümerversammlungen (WEG) gesetzlich erlaubt (§ 23 Abs. 1a WEG). Dadurch wird es den Wohnungseigentümern ermöglicht, ohne physische Anwesenheit über Beschlüsse zu entscheiden.

Mit einer erforderlichen Dreiviertelmehrheit der abgegebenen Stimmen können Wohnungseigentümer beschließen, dass die WEG ab Beschlussfassung für drei Jahre als virtuelle Eigentümerversammlung stattfinden kann. Fassen Wohnungseigentümer einen entsprechenden Beschluss, müssen sie dennoch bis einschließlich 2028 jährlich mindestens eine Präsenzversammlung abhalten. Ausnahme: Sie beschließen einstimmig, darauf zu verzichten.

Die Einführung dieser Regelung erfordert von den Verwaltern, sich auf die neuen technischen und organisatorischen Herausforderungen einzustellen, um die Gleichwertigkeit der Teilnahme und Rechteausübung bei virtuellen und physischen Versammlungen sicherzustellen. Die gesetzliche Neuregelung fördert nicht nur die Flexibilität, sondern trägt auch den Bedürfnissen einer digitalisierten Gesellschaft Rechnung.
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Polstermöbel: Der Trend geht zu Komfort und Stil

Modulare Sofas liegen aktuell im Trend. Sie lassen sich leicht umkonfigurieren lassen und bieten Flexibilität für verschiedene Lebensphasen und Raumgröße. Diese Sofas können einfach erweitert oder reduziert werden können, je nach Bedarf der Nutzer. Hinzu kommt, dass die Farbpalette dieser Sofas oft neutral gehalten ist, um verschiedene Einrichtungsstile zu ergänzen und über lange Zeit aktuell zu bleiben.

Zudem setzt sich der Trend organisch geformter Sofas mit weichen, runden Linien fort. Diese Designs bieten nicht nur einen ästhetischen Reiz, sondern auch einen erhöhten Komfort. Die sanften Kurven dieser Sofas fügen sich harmonisch in moderne Wohnräume ein und laden zum Entspannen ein.

Außerdem liegen aktuell Sofas im Trend, die nicht nur das Sitzen und Liegen ermöglichen, sondern auch weitere Funktionen erfüllen. Integrierte Ablageflächen und Beleuchtungslösungen verwandeln Sofas beispielsweise in multifunktionale Möbelstücke, die den Wohnraum optimieren.
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Generationendebatte: Eigentum über Altersgrenzen hinweg gefragt

Der Wunsch nach einem eigenen Zuhause bei Babyboomern und Millennials ist gleichermaßen stark ausgeprägt ist. Dabei bevorzugen beide Generationen das Einfamilienhaus. Der Wunsch nach Eigentum steht sowohl für die 60- bis 75-jährigen Babyboomer als auch für die 25- bis 39-jährigen Millenials auf Platz 2 nach ihrer Gesundheit. Das geht aus der Interhyp-Wohntraumstudie 2024 hervor. Die Studie zeigt auch, dass finanzielle Barrieren den Erwerb erschweren, aber nicht den Wunsch danach mindern.

Millennials sind laut Studie kompromissbereit. Das gilt besonders für diejenigen, die derzeit Mieter sind und den Kauf einer Immobilie anstreben. Viele können sich vorstellen, ihre persönlichen Ausgaben zu reduzieren und zusätzliche Arbeitsbelastungen zu akzeptieren, um sich den Traum vom eigenen Haus zu erfüllen. Dies steht im Gegensatz zur oft geäußerten Annahme, jüngere Menschen seien weniger kompromissbereit. Die Ergebnisse der Studie widerlegen dies und betonen die Entschlossenheit der Millennials, Eigentum zu erwerben.

Sowohl Babyboomer als auch Millennials stimmen überein, dass der Erwerb von Wohneigentum im Laufe der Zeit schwieriger geworden ist. Sie beobachten eine Zunahme der Immobilienpreise und Nebenkosten im Vergleich zu früheren Jahrzehnten, was den Kaufprozess erschwert. Diese gemeinsame Sichtweise beider Generationen auf den Immobilienmarkt spiegelt eine breite Anerkennung der finanziellen Herausforderungen wider, die mit dem Immobilienkauf heute verbunden sind.
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Dachziegeln: Mehr zur Optik und Verwendung

Dachziegel spielen eine entscheidende Rolle beim Schutz von Gebäuden gegen Witterungseinflüsse wie Regen, Schnee und Hagel. Sie sind in verschiedenen Formen und Farben verfügbar. Dadurch ist es möglich, das Erscheinungsbild eines Hauses zu verbessern. Zu den gängigsten Dachziegelarten gehören Hohlziegel mit ihrer geschwungenen Form und die oft halbrund geformten Biberschwanzziegel, die je nach gewünschter Optik und Verwendungszweck ausgewählt werden können.

Dachziegel werden hauptsächlich aus natürlichen Materialien wie Lehm und Ton hergestellt. Sie durchlaufen einen Prozess des Formens, Trocknens und Brennens bei hohen Temperaturen, wodurch ihre Festigkeit und Wetterbeständigkeit gewährleistet wird. Die Kosten für Dachziegel variieren je nach Art und Qualität. Die Preise liegen typischerweise zwischen 12 und 20 Euro pro Quadratmeter.

Die Entscheidung für bestimmte Dachziegel kann wesentlich zur Langlebigkeit und zum Schutz eines Gebäudes beitragen. Modernere Optionen wie Solardachziegel bieten zusätzlich die Möglichkeit, Energieeffizienz zu integrieren, wobei sie jedoch kostenintensiver sind. Bei der Auswahl von Dachziegeln sollten daher sowohl funktionelle als auch ästhetische Aspekte berücksichtigt werden.
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Hammerschlags- und Leiterrecht: Bodenarbeiten müssen geduldet werden

Das Hammerschlags- und Leiterrecht gilt auch für Erdarbeiten auf Nachbargrundstücken. Dies bedeutet, dass Eigentümer unter bestimmten Bedingungen das Recht haben, benachbarte Grundstücke zu betreten und dort beispielsweise Leitern oder Baugeräte zustellen. Das ist dann der Fall, wenn notwendige Bau- oder Instandsetzungsarbeiten vom Nachbargrundstück aus am eigenen Grundstück durchgeführt werden müssen. Voraussetzung dafür ist, dass die Arbeiten von dem eigenen Grundstück aus nicht realisierbar sind. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Köln (AZ: 18 U 17/20) hervor.

In konkreten Fall wurde es einem Bauherrn erlaubt, für die Unterfangung des Fundaments seiner Garage vorübergehend eine Baugrube auf dem Nachbargrundstück anzulegen. Diese Erlaubnis wurde aufgrund der Notwendigkeit gegeben, strukturelle Schäden am Gebäude zu verhindern, die anders nicht kosteneffizient behoben werden konnten.

Aus dem Urteil geht aber auch hervor, dass das Nachbargrundstück nur unter bestimmten Umständen genutzt werden darf. Die erforderlichen Maßnahmen müssen die strukturelle Integrität eines Gebäudes betreffen. Das Hammerschlags- und Leiterrecht sei zudem nicht für rein ästhetische Verbesserungen gedacht. Eigentümer müssen die Bedingungen der Nutzung und die damit verbundenen Einschränkungen klar dem betroffenen Nachbarn kommunizieren und sicherstellen, dass die Arbeiten im Einklang mit rechtlichen Vorschriften stehen.
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Grundrissänderung: Mehr Wohnraum ohne Anbau

Das Anpassen des Grundrisses in bestehenden Gebäuden bietet eine Möglichkeit, mehr Wohnraum zu schaffen, ohne physisch anzubauen. Indem Eigentümer kleine, verschachtelte Räume öffnen oder zusammenlegen, lassen sich oft ungenutzte Platzreserven erschließen. Das ist insbesondere dann von Vorteil, wenn externe Erweiterungen durch das Baurecht oder den Denkmalschutz limitiert sind.

Die Tendenz zu offeneren Wohnbereichen, die Wohnzimmer, Essbereich und Küche vereinen, ist sowohl bei Neubauten als auch bei der Modernisierung älterer Immobilien zu beobachten. Durch das Entfernen unnötiger Wände und die Umgestaltung kleiner Nischen und Kammern zu größeren, zusammenhängenden Räumen, kann ein großzügigeres Wohngefühl erzeugt werden. Diese Art der Grundrissänderung ermöglicht auch das Zusammenlegen von zwei kleinen Wohnungen zu einer größeren.

Umstrukturierungen, wie das Entfernen von Wänden oder das Öffnen von Decken, müssen immer unter Berücksichtigung der Gebäudestatik erfolgen. Solche baulichen Eingriffe sollten niemals ohne die Expertise eines Architekten oder Statikers durchgeführt werden, um die strukturelle Integrität des Gebäudes nicht zu gefährden. Besonders bei älteren Immobilien sind die spezifischen baulichen Gegebenheiten zu beachten, um moderne Wohnkonzepte sicher und effektiv umzusetzen.
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