Energie: Effiziente Gebäudehülle

Hohe Strom- und Wärmerechnungen veranlassen Immobilienbesitzer dazu, in ihre Gebäude zu investieren. Doch wie können Eigenheimbesitzer den Energieeinsatz minimieren, um hohe Energierechnungen zu vermeiden? Neben der Heizung spielt laut des Verbandes Fenster + Fassade (VFF) insbesondere die Gebäudehülle eine wichtige Rolle, um solare Gewinne zu erzielen.

Eine effiziente Gebäudehülle hilft, den Wärmebedarf in der kalten Jahreszeit zu reduzieren. Integrierte moderne Wärmeschutzfenster sowie gut sanierte Fenster und Türen ermöglichen es, Wärmeverluste zu minimieren. Der Einbau neuer Fenster und Türen lässt sich übrigens staatlich fördern.

Bei der Planung sollte auch ein effektiver Sonnenschutz berücksichtigt werden, um Überhitzung der Räume im Sommer zu vermeiden. Lösungen wie Rollläden, Raffstoren oder Textilscreens können eingesetzt werden. Eigentümer, die sich über Fördermöglichkeiten informieren möchten, können dies unter xn--fenster-knnen-mehr-l3b.de/foerdermittel-assistent/. Der kostenlose Förderassistent des VFF hilft dabei, passende Programme zu finden.

Quelle: holzindustrie.de
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Immobilien: Interhyp-Studie beleuchtet Bedenken von Käufern

Die Immobilienpreise werden weniger abschreckend empfunden, doch die Angst vor einer hohen finanziellen Belastung beim Immobilienkauf bleibt bestehen. Das geht aus einer Interhyp-Studie mit über 1.000 Immobilienkäufer und -interessenten hervor. Der Vorstandsvorsitzender der Interhy-Gruppe Jörg Utecht betont die Notwendigkeit, sich intensiv mit dem Immobilienkauf auseinanderzusetzen und das Projekt durchzurechnen.

Die Interhyp-Studie zeigt allerdings, dass nur 37 Prozent der Befragten die monatlichen Finanzierungskosten ausgerechnet haben. Aus der Studie geht auch hervor, dass die Bereitschaft gesunken ist, die eigene Lebensqualität für höhere Finanzierungsraten einzuschränken. Die Kompromissbereitschaft im Hinblick auf Lage und Ausstattung sei zwar gestiegen, jedoch habe jeder dritte angehende Immobilienkäufer sein Vorhaben verschoben oder hinauszögert. Unsanierter Altbau gilt als unattraktiv, während energieeffizienter Neubau und sanierte Bestandsimmobilien bevorzugt werden.

Ein Drittel der Befragten mussten für den Immobilienkauf ein Erbe oder eine Schenkung nutzen. Das Vertrauen in staatliche Förderungen hat im vergangenen Jahr gelitten. Als Gründe dafür werden bürokratische Hürden und schlechte Konditionen genannt werden. Laut Interhyp AG kann sich für Immobilieninteressenten der Blick auf unsanierte Bestandsimmobilien lohnen. Die Preise für solche Objekte seien von Q2 2022 zu Q1 2023 mit 9 Prozent am stärksten gefallen. Allerdings sei dann ein klarer Sanierungsplan erforderlich.

Quellen: presseportal.de/Interhyp AG
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Raumentwicklung: Das sind die Herausforderungen

Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine beeinflusst direkt die Raumentwicklung in Deutschland und Europa. Er hat Auswirkungen auf die Energie- und Rohstoffversorgung und wirft Fragen zur Widerstandsfähigkeit von Siedlungsstrukturen und zum Schutz kritischer Infrastrukturen auf. Die Fachzeitschrift IzR des Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befasst sich in ihrer aktuellen Ausgabe mit dem Thema „Zeitenwende – Neue Anforderungen an die Raumentwicklung“.

„Mit der Zeitenwende steigen die Ansprüche an die Flächennutzung in Deutschland, das Flächensparen dürfte deutlich anspruchsvoller werden“, sagt Dr. Peter Jakubowski, Leiter der Abteilung Raum- und Stadtentwicklung im BBSR. Neben Flächen für erneuerbare Energien und Energienetze werden zusätzliche Flächen für Industrie, Gewerbe und Wohnraum benötigt. Auch der Ausbau von Daseinsvorsorge-Einrichtungen und technischer Infrastruktur sei erforderlich. Die Raumordnung müsse Veränderungen steuern und dabei private und öffentliche Interessen abwägen.

Die Beiträge in der IzR-Ausgabe behandeln Ansätze zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit von Regionen gegenüber externen Ereignissen und zur Gestaltung einer nachhaltigen Zukunft. Das eJournal der IzR-Ausgabe ist beim Franz-Steiner-Verlag online erhältlich. Interessenten können die Fachzeitschrift auch gedruckt für 19 Euro (inklusive Versand) per E-Mail unter service@steiner-verlag.de bestellen oder unter bbsr.bund.de anfordern.

Quelle: bbsr.bund.de
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Fitnessstudio: Unwirksame Kündigung wegen Corona-Maßnahmen

Eine außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudiovertrags aufgrund von Corona-Schutzmaßnahmen ist laut des Amtsgerichts München ungültig. Das Amtsgericht verurteilte die Beklagte daher zur Zahlung der ausstehenden Mitgliedsbeiträge von rund 1.200 Euro (AZ: 161 C 2028/22).

Die Beklagte aus München schloss im April 2021 einen 18-monatigen Fitnessstudiovertrag mit einem monatlichen Beitrag von 74 Euro. Im August 2021 kündigte sie außerordentlich und verweigerte trotz Mahnungen und der Einschaltung eines Inkassobüros weitere Zahlungen. Das Fitnessstudio (die Klägerin) argumentierte, die Kündigung sei ungültig. Die Beklagte hätte unter Einhaltung der Corona-Schutzmaßnahmen jederzeit trainieren können, entweder durch den Nachweis einer Impfung oder die Vorlage eines negativen Coronatests.

Die Beklagte behauptete, ihr stünde ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Sie habe Aus persönlichen und gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona geimpft werden können. Das Amtsgericht entschied zugunsten der Klägerin. Grund dafür war, dass das Studio während des fraglichen Zeitraums geöffnet und bei Einhaltung der Corona-Schutzvorschriften nutzbar war.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 161 C 2028/22
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Immobilienpreise: Leichter Rückgang

Die Immobilienpreise sind 2022 inflationsbereinigt erstmals in der Mehrheit der deutschen Landkreise und kreisfreien Städte leicht gesunken. Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2023“ hervor. In etwa 63 Prozent der Regionen konnten Eigentumswohnungen günstiger erworben werden als im Vorjahr. Die sieben größten Metropolen verzeichneten stärkere Rückgänge als die Mittelstädte. Im Durchschnitt lag der inflationsbereinigte Preisrückgang gegenüber 2021 bei – 0,7 Prozent.

Die gestiegenen Zinsen, die hohe Inflationsrate und eine stagnierende Nachfrage bestimmten 2022 den Immobilienmarkt in Deutschland. Obwohl die nominalen Preise für Eigentumswohnungen weiterhin leicht anstiegen, sanken die realen Preise in vielen Gebieten. Experten sehen derzeit eine Preisdelle, nach der wieder höhere Preise für Wohnimmobilien erwartet werden.

Den höchsten realen Preisrückgang unter den größten sieben deutschen Städten verzeichnet München (rund – 6,9 Prozent), gefolgt von Hamburg (rund -3,9 Prozent) und Frankfurt am Main (rund – 5,9 Prozent). Eigentumswohnungen an der Nordsee hingegen wurden weiterhin teurer, mit realen Preissteigerungen von 8,2 Prozent im Landkreis Nordfriesland und 17,7 Prozent im Landkreis Aurich.

Quelle und weitere Informationen: postbank.de
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Forschung: Uni entwickelt spezielle Mikrofone

Ein bio-inspiriertes Mikrofon, das die Spracherkennung in Smart-Home-Anwendungen revolutionieren könnte, hat kürzlich die Technische Universität Ilmenau gemeinsam mit Forschungspartnern entwickelt. Das Mikrofon ahmt das menschliche Ohr nach und verbessert somit die Spracherkennung in lauten Umgebungen. Durch diese Technologie könnten akustische Gesamtsysteme aus Mikrofon und Spracherkennung in Zukunft effizienter und energiesparender gestaltet werden.

Spracherkennungssysteme wie Alexa oder Siri haben bereits große Fortschritte gemacht. In lauten Umgebungen wie Bahnhöfen, Restaurants oder Straßen stoßen sie laut der Forschenden jedoch an ihre Grenzen. Das bio-inspirierte Mikrofon der TU Ilmenau ermöglicht es, Sprachbefehle auch in solchen Umgebungen präzise zu erkennen und zu verarbeiten. Dabei ahmt es das menschliche Gehör nach, das auch in lauten Umgebungen einzelne Stimmen vernehmen kann.

Das bio-inspirierte Mikrofon bietet viele Vorteile. Es ermöglicht eine verbesserte Sprachsteuerung von Geräten wie Handys, Weckern oder diversen Smart-Home-Anwendungen. Darüber hinaus sorgt die innovative Technologie für weniger Energieverbrauch und damit auch für Kosteneinsparungen. Die TU Ilmenau arbeitet gemeinsam mit ihren Forschungspartnern an der Weiterentwicklung und Umsetzung von Prototypen des Mikrofons.

Quelle: tu-ilmenau.de
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Abstand: Einige Berliner Wertermittlungsstellen müssen schließen

Wettvermittlungsstellen in Berlin, die ohne Erlaubnis betrieben werden und den Mindestabstand zu Spielhallen (500 Meter) oder Schulen (200 Meter) nicht einhalten, müssen vorübergehend geschlossen werden müssen. Das hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) kürzlich entschieden (OVG 1 S 5/23). Durch das Urteil sind mehrere Beschlüsse des Verwaltungsgerichts Berlin bestätigt worden.

Das zuständige Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten hatte aufgrund fehlender Erlaubnisse und Nichteinhaltung der Mindestabstände mehreren Wettanbietern untersagt, Sportwetten an bestimmten Standorten weiterhin anzubieten. Dagegen reichten die Wettanbieter Eilanträge ein.

Doch das OVG blieb hart und berief sich auf den Glückspielstaatsvertrag 2021. Es das ausdrückliche Ziel des Glücksspielstaatsvertrags, die Anzahl der Wettvermittlungsstellen zu reduzieren, um Glücksspiel- und Wettsucht vorzubeugen und den Jugend- und Spielerschutz zu gewährleisten. Die getroffenen Entscheidungen sind unanfechtbar.

Quelle: berlin.de/ Beschlüsse vom 28. März 2023 – OVG 1 S 5/23 –, 29. März 2023 – OVG 1 S 11/23 –, 19. April 2023 – OVG 1 S 3/23 –, 20. April 2020 – OVG 1 S 9/23 – und 26. April 2020 – OVG 1 S 4/23 u. a.
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Garten: Diese Leuchten liegen im Trend

Ob Hängeleuchten, Stehleuchten oder Tischleuchten – auf dem Balkon, auf der Terrasse und im Garten können laut des Portals „schoner-wohnen.de“ verschiedene Gartenleuchten zum Einsatz kommen. Auch im Hinblick auf die Form sind bei der Beleuchtung offenbar keine Grenzen gesetzt.

Lampen kommen so in Form eines Sonnenschirms, in Form des Buchstabens 0 oder als Laterne daher und sorgen dafür, dass Sommerabende ganz entspannt im Freien verbracht werden können.

Zudem waren die Designer ziemlich kreativ. Sie haben beispielsweise Gartenleuchten mit mehreren Elementen entworfen, die Beleuchtung einfach gleich in die Möbel integriert oder dafür gesorgt, dass die Beleuchtung über eine App gesteuert werden kann. Die Bilderstrecke finden Interessenten unter schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Betrug: Verbraucherzentrale warnt vor fieser Masche

Vor einer Betrugsmasche per E-Mail im Hinblick auf ein angebliches Förderprogramm der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) warnt die Verbraucherzentrale. Die KfW biete zwar tatsächlich Förderprogramme an, jedoch kein „Inflationsschutz-Förderprogramm“.

Kriminelle haben eine entsprechende E-Mail mit KfW-Logo verfasst. Sie verfolgen das Ziel, an persönliche Daten zu gelangen. In der E-Mail schreiben sie, dass die Europäische Zentralbank eine Möglichkeit biete, sich gegen bevorstehende Kostensteigerungen absichern. Am Ende der E-Mail können die User auf einen „Jetzt-Antrag-stellen“-Button klicken. Dieser führt jedoch nicht zur KfW-, sondern zu einer anderen Seite.

Der Link sollte daher keinesfalls angeklickt werden – eine entsprechende Förderung gibt es nicht. Auch Daten sollten auf der verlinkten Internetseite nicht eingeben werden, da sie für kriminelle Zwecke missbraucht werden könnten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Miete: Urteil über Rückzahlungen

Ein Mieter kann zu viel gezahlte Miete nicht zurückverlangen, sofern diese von einem Leistungsträger wie einem Jobcenter gezahlt wird. Das entschied kürzlich das Landgericht Berlin (Aktenzeichen: 64 S 190/21). Im vorliegenden Fall ging es um einen Mieter, der seinen Vermieter auf Rückzahlung verklagt hatte. Das Landgericht wies die Klage ab, weil der Mieter Sozialleistungen bezog und somit keinen Anspruch auf die Rückzahlung hat. Stattdessen ging dieser Anspruch auf das Jobcenter über.

Das Amtsgerichts Köpenick hatte den Vermieter zuvor zur Rückzahlung von 11.513,77 Euro plus Zinsen verurteilt. Das Landgericht Berlin hob dieses Urteil jedoch auf. Es begründete die Entscheidung damit, dass dem Kläger die Berechtigung zur Geltendmachung der Rückzahlungsansprüche fehle. Schließlich habe das Jobcenter die Mietzahlungen geleistet. Damit seien sämtliche Forderungen des Mieters auf das Jobcenter übergegangen. Das Jobcenter habe den Kläger allerdings nicht ermächtigt, Rückforderungen es geltend zu machen.

Gegen das Urteil kann noch Revision eingelegt werden, es ist noch nicht rechtskräftig. Das Gericht hat die Revision zugelassen, da es eine Vielzahl solcher Fälle gibt und die Entscheidung eine grundsätzliche Bedeutung bekommt. Das Urteil könnte also auch auf andere Fälle Einfluss haben.

Quelle: berlin.de/LG Berlin, AZ: 64 S 190/21, AG Köpenick, AZ: C 260/20
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