Biodiversität: Wissensbasiertes Handeln gefordert

Der Botanische Garten Berlin warnt vor blindem Aktionismus im Artenschutz. Thomas Borsch, Direktor des Botanischen Gartens, betont die Notwendigkeit von fundiertem Wissen über Biodiversität und Artenschutz. Er argumentiert, dass gut gemeinte, aber uninformierte Aktionen wie das willkürliche Aussäen von Samen sogar schaden können.

Der Erhalt einer Art sei komplexer ist als allgemein angenommen. Die spezifische Vielfalt innerhalb einer Art und ihre geographischen Muster entstanden über Jahrtausende oder sogar Jahrmillionen. Diese Vielfalt kann nur durch wissenschaftliche Analysen ihrer genetischen Merkmale erkannt werden. Die genaue Identifizierung bedrohter heimischer Arten ist entscheidend, um ihren weiteren Rückgang zu verhindern. Hierbei sind wissenschaftliche Verfahren unabdingbar, um Arten korrekt zu erkennen und ihre regionalen Besonderheiten zu schützen.

Der Botanische Garten Berlin engagiert sich als zentraler Akteur in der internationalen Biodiversitätsforschung für den Erhalt bedrohter Pflanzenarten. Mit speziellen Projekten, wie dem Erfassen der genetischen Vielfalt gefährdeter Arten, wird der unsichtbare Verlust von Vielfalt sichtbar gemacht. Wissenschaftliche Analysen liefern außerdem konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis, wie beispielsweise bei der in Berlin und Brandenburg stark gefährdeten Duft-Skabiose.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de
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Urteil: Reisebüro muss umfassend informieren

Reisende müssen in einigen Fällen nicht für ihre Reise zahlen, wenn das Reisebüro bei der Planung grobe Fehler gemacht hat und die Reise deshalb nicht fortgeführt werden kann. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 114 C 8563/22). Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit ihren Chihuahuas im Passagierraum von München über Zürich nach Dubai reisen. Allerdings war die Familie seitens des Reisebüros im Vorfeld nicht darüber informiert worden, dass Haustiere laut den Regeln der International Air Transport Association (IATA) als Fracht und nicht im Passagierraum nach Dubai transportiert werden dürfen.

Davon erfuhr die Familie erst am Züricher Flughafen. Daraufhin brach sie ihren Flug nach Dubai ab und kehrte zurück. Die Kosten von rund 3.700 Euro für den Flug wollte die Familie daraufhin nicht zahlen. Außerdem verlangte sie vom Reisebüro Schadenersatz von rund 200 Euro, die ihr durch die abgebrochene Reise entstanden waren. Darin enthalten waren unter anderem Kosten für einen Covid-19-Antigentest und der Rücktransport der Hunde nach München. Dagegen klagte das Münchener Reisebüro und scheiterte vor dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht München wies die Klage des Reisebüros zurück. Es argumentierte, dass das Reisebüro die Umstände hätte sorgfältig prüfen und den Vertrag mit der Fluggesellschaft niemals hätte abschließen dürfen. Stattdessen hätte das Reisebüro den Wunsch, dass die Chihuahuas im Passagierraum transportiert werden sollen, ernst nehmen und vor der Buchung klären müssen. Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass das Reisebüro seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hatte. Demnach hatte die Kundin keinen Einfluss auf den Schaden und durfte sich auf die Informationen des Reisebüros verlassen.

Quelle und weitere Informationen: justiz.bayern.de
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Inklusion: Studierende gestalten Quartier

Studierende des Masterstudiengangs „Integrales Bauen“ an der Fachhochschule Bielefeld gestalten ein inklusives Viertel im Wittekindshof in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen. Das Viertel soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Die Transformation des Geländes spiegelt den Wandel in der Sozialen Arbeit wider, bei dem Menschen mit Behinderung zunehmend in ihren eigenen vier Wänden und nicht in großen Einrichtungen wohnen und unterstützt werden.

Die Studierenden wurden unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Kathmannd dazu aufgefordert, innovative Konzepte für das fünf Hektar große Gelände zu entwickeln. Die praktische Übung zielt darauf ab, komplexe Planungsprozesse zu üben und interdisziplinäre Teamarbeit zu fördern. Die Studierenden arbeiteten in Teams, um unterschiedliche Wohnformen und ein Gemeinschaftszentrum zu entwerfen. Sie erhielten sowohl das Feedback von Projektleiter der Diakonischen Stiftung Jörg Henke als auch von Fachleuten aus der Baupraxis.

Herausgekommen sind kreative Lösungen. Die Bandbreite reichte von der Umnutzung des ehemaligen Küchengebäudes zum Gemeinschaftszentrum bis hin zur Integration von begrünten Terrassen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern, die in den Hang gebaut wurden. Die Diakonischen Stiftung will sich alle Arbeiten noch einmal ansehen und diese dann mit dem eigenen städtebaulichen Entwurf abgleichen.

Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/hsbi.de
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Studie: Hoffnungsschimmer bei Immobilienfinanzierungen?

Die Situation auf dem Immobilienfinanzierungsmarkt scheint sich nach jüngsten Daten des Baufinanzierungsvermittlers Hüttig & Rompf AG zu stabilisieren. Der Rückgang der Neugeschäfte für Wohnungsbau- und Hypothekarkredite für private Haushalte hat sich abgeschwächt. „Die Kaufinteressenten scheinen sich somit zögerlich auf die neuen Zinsgegebenheiten bei Hypothekendarlehen einzustellen“, so der Vorstandsvorsitzende der Hüttig & Rompf AG Benjamin Papo.

Die Kosten der finanzierten Objekte sanken um etwa 15 Prozent, unabhängig vom Käufertyp. Obschon die monatlichen Belastungen für neu abgeschlossenen Hypothekendarlehen insgesamt gestiegen sind, war in den letzten drei Monaten ein leichter Rückgang der monatlichen Belastungen zu beobachten. Gleichzeitig stiegen die Eigenkapitalanforderungen vieler Banken. Heute müssen potenzielle Immobilienkäufer und Bauinteressenten genauer kalkulieren und benötigen verstärkt fachliche Beratung bei der Finanzierung.

Staatliche Unterstützungsmaßnahmen sind laut Hüttig & Rompf dringend erforderlich, um den Erwerb privaten Wohneigentums für breitere Käuferschichten zu ermöglichen. Ein breites Maßnahmenpaket, das unter anderem die Wiedereinführung einer Eigenheimzulage und die steuerliche Absetzbarkeit von Hypothekenzinsen beinhaltet, wäre laut Benjamin Papo wünschenswert. Er prognostiziert, dass die EZB die Zinsen in Anbetracht der anhaltenden Inflation möglicherweise weiter erhöhen muss.

Quelle und weitere Informationen: huettig-rompf.de
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Sonne: Studie zur Hautkrebsprävention

Wie schützen sich Arbeiternehmer vor intensiver Sonneneinstrahlung, die überwiegend im Freien arbeiten? Und welche Vorsorgemaßnahmen ergreifen Arbeitgeber? Das haben nun Forschende der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) untersucht. Aus der Studie geht hervor, dass es Unterschiede in Bezug auf das Geschlecht, den Industriezweig und die Arbeitszeiten beim individuellen Sonnenschutzverhalten gibt.

So tragen beispielsweise 88 Prozent der Männer schulterbedeckende Hemden, die mindestens vier Stunden draußen arbeiten. Bei Männern, die zwei bis drei Stunden draußen arbeiten, waren es nur 73 Prozent. Aus der Studie geht auch hervor, dass Frauen häufiger Sonnenschutz fürs Gesicht verwenden als Männer. Daher unterstreichen die FAU-Forscher die Notwendigkeit, insbesondere Männer stärker für die Verwendung von Sonnenschutzmitteln zu sensibilisieren und auch über den UV-Index besser aufzuklären. Ebenso könnten Arbeitgeber einen wesentlichen Beitrag leisten, indem sie besseren Zugang zu Schattenplätzen, Schutzkleidung und Sonnenschutzmitteln bereitstellen.

Berufliche Hautkrebserkrankungen, insbesondere Plattenepithelkarzinome und ihre Vorstufen, stellen in Deutschland eine häufige Berufskrankheit dar. Die jährlichen Behandlungskosten werden auf 3,15 Millionen Euro geschätzt. Daher ist ein effektiver Sonnenschutz am Arbeitsplatz nicht nur für einzelne Arbeiternehmer, sondern auch für die Gesellschaft von großer Bedeutung.

Quelle und weitere Informationen: fau.de
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Immobilienrecht: Klärung von Aufklärungspflichten in Due-Diligence-Prozessen

Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt in Kürze in einem Verfahren, das die Aufklärungspflichten des Immobilienverkäufers bei einer Ankaufsuntersuchung (Due Diligence) betrifft (V ZR 77/22). Im Mittelpunkt steht die Frage, welche Verantwortung der Immobilienverkäufer für die Bereitstellung relevanter Informationen trägt, insbesondere im Kontext von vorvertraglichen Versicherungen über zukünftige finanzielle Verpflichtungen.

Im konkreten Fall ging es um den Verkauf mehrerer Gewerbeeinheiten. Im Kaufvertrag versicherte die Immobilienverkäuferin, dass keine zukünftigen Sonderumlagen fällig seien, außer einem Beschluss zur Dachsanierung. Später wurde jedoch eine Sonderumlage für Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen am Gemeinschaftseigentum in beträchtlicher Höhe von Käuferin (der Klägerin) verlangt. Die Klägerin focht daraufhin den Kaufvertrag an und forderte Schadensersatz. Das Berufungsgericht lehnte die Forderungen ab, da die Immobilienverkäuferin ihrer Meinung nach keine arglistige Täuschung vorgenommen und korrekte Informationen zur Verfügung gestellt hatte.

Mit dem Verfahren vor dem BGH wird nun geklärt, inwieweit die Aufklärungspflichten von Immobilienverkäufern bei einer Due Diligence greifen und ob die Immobilienverkäuferin ihre Pflichten in diesem Fall verletzt hat. Das Urteil könnte wichtige Auswirkungen auf die Immobilienbranche und die Verhandlungen im Vorfeld eines Immobilienverkaufs haben.

Quelle und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de; AZ: V ZR 77/22
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Garten: Spalierobst bei wenig Platz

Spalierobst bietet Ertrag und Sichtschutz in einem und fungiert laut des Portals „schoener-wohnen.de“ darüber hinaus als elegante Alternative zu traditionellen Mauern oder Hecken. Die Baumkultivierung an Gerüsten erlaubt selbst in kleineren Gärten den Anbau von Äpfeln, Birnen, Kirschen und anderen Obstsorten.

Obstbäume an Holz- oder Stahlgerüsten zu formen, ist eine jahrhundertealte Technik, die auch Vorteile für das Obst bietet. Alle Früchte erhalten eine gleichmäßige Sonneneinstrahlung, was die Qualität verbessert. Darüber hinaus können durch diese Methode auch in kälteren Regionen wärmeliebende Obstsorten angebaut werden, zum Beispiel an einer Hauswand.

Spalierobst ist in verschiedenen Formen zu sehen, darunter im U-Spalier, in der waagerechten oder einfachen Palmette oder als senkrechter Schnurbaum. Welche Form gewählt wird, hängt vom Platz sowie von der Obstsorte ab. Alle Formen sind relativ einfach zu pflegen und erfordern nur einen regelmäßigen Schnitt. Wer mehr zum Thema Spalierobst erfahren möchte, wird unter schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Nachhaltigkeit: BBSR-Studie über energetische Stadtsanierung

Über 1.500 energetische Sanierungsprojekte sind bislang durch das KfW-Förderprogramm Energetische Stadtsanierung angestoßen worden. Das teilte kürzlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit. In einer Studie hatte es untersucht, wie das Förderprogramm von 2018 bis 2022 umgesetzt worden ist und es für erfolgreich befunden.

„Dem integrierten Ansatz ‚vom Gebäude zum Quartier‘ gehört die Zukunft. Das Programm der Energetischen Stadtsanierung trägt dazu bei, die Energie- und Wärmewende lokal zu beschleunigen, bedarfsgerechten Wohnraum zu schaffen und zugleich die Lebensqualität im Quartier zu verbessern“, sagt BBSR-Direktor Markus Eltges.

Mit den KfW-Zuschüssen können Kommunen Sanierungskonzepte entwickeln und ein Management beauftragen, das die Umsetzung vorantreibt. Neben energetischer Gebäudesanierung und effizienten Versorgungssystemen fördert das Programm auch den Ausbau erneuerbarer Energien und quartiersbezogene Maßnahmen. Die Studie „Begleitforschung KfW-Programm 432. Energetische Stadtsanierung 2018–2022“ des BBSR analysierte 63 Referenzprojekte. Sie ist unter bbsr.bund.de verfügbar.

Quelle und weitere Informationen: bbsr.bund.de
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Bau: ZDB begrüßt digitalen Bauantrag

Bauherren in Deutschland sollen ihre Bauanträge noch in diesem Jahr auch digital einreichen können. Felix Pakleppa, Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), begrüßt diese Entwicklung. Er fordert jedoch verpflichtende Richtlinien.

Ende 2023 sollen über die Hälfte der unteren Bauaufsichtsbehörden den digitalen Pfad beschreiten, so das Bundesbauministerium. „Das ist auf jeden Fall ein wichtiger Schritt in die digitale Richtung. Es ist aber noch ein langer Weg“, betont Felix Pakleppa.

Derzeit haben mehrere Bundesländer individuelle Systeme eingeführt, was eine Vielfalt an Plattformen für Bauherren und Architekten bedeutet. Der Hauptgeschäftsführer hält es für vorteilhafter, wenn sich die Länder auf ein einheitliches System geeinigt hätten. Außerdem fordert er eine verbindliche Vorgabe, bis wann der digitale Bauantrag für alle Bundesländer verbindlich wird.

Quelle: zdb.de
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Entsorgung: Müllabfuhr muss nicht rückwärtsfahren

Eigentümer müssen ihre Mülltonnen laut des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße an anderer Stelle als ihrem Grundstück bereitstellen, wenn dieses von der Mülllabfuhr aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht angefahren werden kann (AZ: 4 K 488/22.NW). Dies gilt insbesondere dann, wenn die Anfahrt nur rückwärts möglich ist. Grund dafür ist, dass das Rückwärtsfahren laut den Unfallverhütungsvorschriften der Unfallversicherungsträger vermieden werden soll.

Im konkreten Fall wehrten sich die Eigentümer (Kläger) aus dem Landkreis Kusel gegen eine Anordnung der Kreisverwaltung, ihre Mülltonnen an der 50 Meter von ihrem Grundstück entfernten Straße aufzustellen. Ihr Grundstück ist lediglich über einen schmalen Zufahrtsweg erreichbar, der keine Wendemöglichkeit bietet. Sie argumentierten, dass ihre Nachbarin das Wenden der Müllfahrzeuge auf ihrer Parkfläche erlaube und das Unternehmen andere Grundstücke rückwärts anfahre.

Die Kammer lehnte diese Argumente ab. Sie hielt an ihrer Ansicht fest, dass die Anordnung rechtmäßig ist. Es wurde nicht klar, ob die genannte Wendemöglichkeit tatsächlich geeignet und rechtlich gesichert ist. Das Unternehmen könne nicht gezwungen werden, gegen Unfallverhütungsvorschriften zu verstoßen, indem es das Grundstück der Kläger rückwärts anfährt. Es liegt in der Entscheidung des Unternehmens, welche Haftungsrisiken es eingehen kann. Außerdem bestehe durch das Rückwärtsfahren ein erhöhtes Unfallrisiko, dass durch die Aufstellung der Mülltonnen 50 Meter weiter vermieden werden kann.

Quelle: vgnw.justiz.rlp.de/AZ: 4 K 488/22.NW
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