Lockdown: Kein Entschädigungsanspruch für Frisörgeschäfte

Frisörgeschäfte, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Einnahmeausfälle haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (III ZR 41/22). Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Friseurin geklagt. Sie forderte für die sechswöchige Schließung ihres Geschäfts im Zuge der Pandemiebekämpfung eine Entschädigung von 8.000 Euro. Das beklagte Land Baden-Württemberg hatte den Betrieb von Frisörsalons und anderen Einrichtungen vorübergehend untersagt. Die Klägerin erhielt in diesem Zeitraum eine Soforthilfe von 9.000 Euro. Diese muss sie aber zurückzahlen.

In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt und die Revision der Klägerin abgelehnt. Laut der Rechtsprechung haben Gewerbetreibende, die aufgrund pandemiebedingter Schutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen finanzielle Verluste erlitten, weder nach Infektionsschutzgesetz noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht Anspruch auf Entschädigung. Die sechswöchige Betriebsschließung wurde als angemessen erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten gesamtwirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen.

Der BGH stellte fest, dass die Schließungen das legitime Ziel verfolgten, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Pandemiegefahren zu bekämpfen. Die Intensität des Eingriffs wurde durch staatliche Hilfsmaßnahmen gemildert, darunter die „Soforthilfe Corona“, die in Baden-Württemberg 245.000 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden Euro erreichte. Schlussendlich wurde festgestellt, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, Ausgleichsansprüche für Belastungen zu regeln, die mit den Betriebsschließungen einhergingen.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Parkett: Branche kämpft mit Absatzrückgang

Die deutsche Parkettindustrie steht vor neuen Herausforderungen, auch im Hinblick auf den internationalen Handel. Laut des Verbands der Deutschen Parkettindustrie (vdp) stieg der Umsatz der Mitgliedsunternehmen in Deutschland 2022 unter anderem durch Verteuerungen in der Lieferkette zwar um 6 Prozent auf 274,4 Millionen Euro. Der Parkettabsatz sank jedoch um 11,7 Prozent auf 7,7 Millionen Quadratmeter.

„Nach den schwunghaften Renovierungsaktivitäten der Menschen in Deutschland während der Pandemie hat sich die Lage nach Kriegsbeginn in der Ukraine stark gewandelt. Im Zuge des Abschwungs in der Bauwirtschaft bekommt unsere Branche zunehmend Gegenwind zu spüren“, kommentiert vdp-Vorsitzender Michael Schmid. Darüber hinaus hat der Druck durch Importe zugenommen. Insbesondere die Parketteinfuhren aus Fernost haben deutlich zugenommen. Deutschlands Importe von Mehrschichtparkett aus China stiegen 2022 auf 9,2 Millionen Quadratmeter, ein Anstieg von rund 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Gegensatz dazu sanken die deutschen Exporte um rund 3 Prozent auf 10,1 Millionen Quadratmeter Parkett. Über 40 Prozent der deutschen Parkettexporte gingen an die benachbarten Länder Österreich, Schweiz und Frankreich.

In Anbetracht der Situation warnt der vdp vor Ungleichgewichten im internationalen Wettbewerb. „Die Vorteile des Naturprodukts Parkett kommen mit Holz aus Europa voll zum Tragen. Verbraucher sollten beim Kauf nach heimischer Ware aus unseren Landen fragen“, so Michael Schmid.

Quelle: moebelindustrie.de
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Wohnimmobilien: Investoren planen Aufstockung

Die Erwartungen der Immobilieninvestoren in Bezug auf europäische Wohnimmobilien sind hoch. Eine Studie von Savills und Savills IM zeigt, dass 42,6 Prozent der Befragten bis 2025 eine deutliche Steigerung des Anteils an Wohnimmobilien in ihrem Portfolio erwarten. Die Untersuchung basiert auf den Antworten von rund 70 Investoren, die zusammen mehr als eine Billion Euro verwalten. Aktuell machen Wohnimmobilien bei über der Hälfte der Befragten (63,2 Prozent) weniger als 25 Prozent ihres Portfolios aus. Doch bis 2025 rechnen fast 49 Prozent der Befragten mit einem Anstieg. In Summe erwarten sie einen Zuwachs ihres Wohnimmobilienvermögens um 82,4 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren.

Investoren konzentrieren sich dabei nicht nur auf traditionelle Mehrfamilienhäuser. Auch andere Sektoren wie das studentische Wohnen, Co-Living und Seniorenresidenzen rücken zunehmend in den Fokus. 65 Prozent der Befragten gaben an, bereits in Studentenwohnheime zu investieren. 38 Prozent investieren in Co-Living und Seniorenwohnanlagen. Bei den Investitionszielen für die kommenden drei Jahre liegen Mehrfamilienhäuser und Studentenwohnheime weiterhin an der Spitze. Das Co-Living gewinnt aber ebenfalls an Beliebtheit. So möchten 51 Prozent der Investoren bis 2025 in diesen Sektor investieren wollen – aber überwiegend weniger als 100 Millionen Euro. Allgemein ist zu sagen, dass für 77 Prozent der Investoren energieeffiziente und für 63 Prozent der Investoren klimaneutralen Gebäude von hoher Relevanz sind.

Die attraktiven Angebot-Nachfrage-Verhältnisse, demografische Veränderungen und Kapitalwertsteigerungen sind einige der Hauptgründe für die Investitionspläne in den europäischen Wohnsektor. „Wir beobachten weiterhin ein großes Interesse von Investoren an Wohnimmobilien. Der rückläufige Wohnungsneubau wird insbesondere in den Großstädten auf absehbare Zeit für einen Vermietermarkt sorgen. Wohnimmobilienkäufer können daher mit der einem vernachlässigbaren Leerstandsrisiko und steigenden Mieten rechnen. Vor allem hochwertige Objekte ohne Sanierungsrisiko stehen dabei stark im Fokus“, meint Marco Högl, Head of Residential Capital Markets von Savills Deutschland.

Quelle und weitere Informationen: savills.de
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Bauwirtschaft: 2022 mehr Wohnungen fertiggestellt als im Vorjahr

2022 wurden 1.900 Wohnungen mehr in Deutschland fertiggestellt als 2021 (+0,6 Prozent). Laut des Statistischen Bundesamtes wurden 295.300 neue Wohnungen errichtet. Allerdings bleibt das Niveau des Jahres 2020 mit 306.400 Wohnungen unerreicht. Bei 258.800 der fertiggestellten Wohnungen handelt es sich um Neubauwohnungen in Wohngebäuden.

Die Unterschiede in der Bauproduktion variierten je nach Art des Wohngebäudes. Es gab einen leichten Rückgang von 1,5 Prozent bei Einfamilienhäusern, jedoch eine deutliche Zunahme von 14,1 Prozent bei Zweifamilienhäusern. Die Anzahl der in Mehrfamilienhäuser errichteten Neubauwohnungen blieb ungefähr auf dem Vorjahresniveau (1,5 Prozent). Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen in Nichtwohngebäuden und Wohnheimen sank allerdings um 9,8 Prozent.

Trotz der erhöhten Bautätigkeit bestand Ende 2022 weiterhin ein Bauüberhang von 884.800 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen. Über die Hälfte der Wohnungen befanden sich allerdings bereits im Bau. Der Trend des steigenden Bauüberhangs hat sich laut des Statistischen Bundesamtes seit 2008 fortgesetzt, wenn zuletzt auch etwas abgeschwächt. Die durchschnittliche Dauer von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung hat sich seit 2020 um zwei Monate auf 22 Monate verlängert.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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Urteil: Außerordentliche Kündigung gerechtfertigt

Ein Vermieter darf dem Lebensgefährten einer ursprünglichen Mieterin außerordentlich kündigen, wenn dieser ihm ihren Tod verschweigt. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 417 C 9024/22). Im vorliegenden Fall ordnete das Amtsgericht ordnete eine mehrmonatige Räumungsfrist an und verpflichtete den Lebensgefährten (Beklagten), die Wohnung zurückzugeben.

Die ursprüngliche Mieterin hatte 1975 einen Mietvertrag mit ihrem Vermieter für eine Zweizimmerwohnung in Milbertshofen geschlossen und lebte zusammen mit ihrem Lebensgefährten in der Wohnung. Die ursprüngliche Mieterin starb im September 2020. Ihr Lebensgefährte informierte die Vermieter jedoch erst ein Jahr später darüber. Aufgrund dieser verspäteten Mitteilung äußerten die Vermieter erhebliche Zweifel an der Zuverlässigkeit des Beklagten und kündigten ihm außerordentlich.

Die Richter bestätigten, dass eine zeitnahe Mitteilung über den Tod eines Mieters an den Vermieter zu den vertraglichen Nebenpflichten gehört. Die unterlassene Mitteilung stelle einen wichtigen Grund für die Kündigung dar, da sie das Vertrauen in die zukünftige Vertragstreue des Beklagten erschüttert. Zudem ergaben sich keine Härtegründe, die eine Fortsetzung des Mietverhältnisses rechtfertigen könnten. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quelle: justiz.bayern.de
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Trend: Sternenhimmel im Wohnzimmer

Der Kindheitstraum von einem eigenen Sternenhimmel im Zimmer lässt sich laut des Portals brigitte.de auf ein unerwartetes Terrain ausweiten – das Wohnzimmer. Moderne Projektoren ermöglichen ein magisches Lichtspiel, das die Sehnsucht nach dem Himmel in unseren eigenen vier Wänden befriedigt.

Die Projektoren sind inzwischen so fortgeschritten, dass sie den Himmel auf Knopfdruck projizieren können. Sie sind einfach zu bedienen, einfach zu installieren und lassen sich per App steuern. Darüber hinaus bieten sie verschiedene Farben und Muster an, sodass Eigentümer oder Mieter sich nicht nur Sterne, sondern sogar Polarlichter ins Wohnzimmer holen können.

Der Effekt eines Sternenhimmels kann aber auch erzeugt werden, indem eine Wand in dunkelblauer Farbe gestrichen und mit einer Lichterkette geschmückt wird. Auch Nachtlichter aus der Kinderabteilung können das Wohnzimmer schmücken und ein Gefühl von Gemütlichkeit und Geborgenheit erzeugen.

Quelle: brigitte.de
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Mieten: Zwei-Zimmer-Wohnungen gefragt

Zwei Zimmer, 63 Quadratmeter, 592 Euro kalt pro Monat: Das ist zurzeit laut immobilienscout24.de die beliebteste Wohnung bei den Deutschen. Allerdings sind die auf dem Markt verfügbaren Wohnungen häufig größer und teurer, was den Bedürfnissen vieler Mietinteressenten nicht entspricht. In Städten wie Berlin, München, Hamburg, Köln und Freiburg im Breisgau ist der Wettbewerb um Mietwohnungen besonders hoch, während in Gebieten wie Görlitz, Mansfeld-Südharz, Saale-Orla-Kreis, Demmin und Hoyerswerda die Nachfrage deutlich geringer ist.

Die größte Nachfrage nach Wohnungen besteht in Berlin, wo sich durchschnittlich 636 Menschen täglich um eine typische Zweizimmerwohnung bewerben. In München und Hamburg sind es 229 bzw. 199 Interessenten pro Tag. In den kleineren Städten und ländlichen Gebieten Deutschlands ist die Nachfrage nach Mietwohnungen jedoch deutlich geringer. So gibt es in Hoyerswerda und Demmin beispielsweise durchschnittlich nur zwei Anfragen pro Woche auf Inserate für die meistgesuchten Wohnungen.

Die Daten stammen aus einer Analyse der 10 Prozent der Wohnungsinserate mit den meisten Interessentenanfragen im April 2023. Sie zeigt, dass es eine deutliche Diskrepanz zwischen der Nachfrage der Mieter und dem tatsächlichen Angebot auf dem Wohnungsmarkt gibt. Das führt laut ImmoScout24 dazu, dass viele Mietinteressenten ihren Suchradius erweitern und auf das Umland ausweichen.

Quelle: immobilienscout24.de
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Biodiversität: Wissensbasiertes Handeln gefordert

Der Botanische Garten Berlin warnt vor blindem Aktionismus im Artenschutz. Thomas Borsch, Direktor des Botanischen Gartens, betont die Notwendigkeit von fundiertem Wissen über Biodiversität und Artenschutz. Er argumentiert, dass gut gemeinte, aber uninformierte Aktionen wie das willkürliche Aussäen von Samen sogar schaden können.

Der Erhalt einer Art sei komplexer ist als allgemein angenommen. Die spezifische Vielfalt innerhalb einer Art und ihre geographischen Muster entstanden über Jahrtausende oder sogar Jahrmillionen. Diese Vielfalt kann nur durch wissenschaftliche Analysen ihrer genetischen Merkmale erkannt werden. Die genaue Identifizierung bedrohter heimischer Arten ist entscheidend, um ihren weiteren Rückgang zu verhindern. Hierbei sind wissenschaftliche Verfahren unabdingbar, um Arten korrekt zu erkennen und ihre regionalen Besonderheiten zu schützen.

Der Botanische Garten Berlin engagiert sich als zentraler Akteur in der internationalen Biodiversitätsforschung für den Erhalt bedrohter Pflanzenarten. Mit speziellen Projekten, wie dem Erfassen der genetischen Vielfalt gefährdeter Arten, wird der unsichtbare Verlust von Vielfalt sichtbar gemacht. Wissenschaftliche Analysen liefern außerdem konkrete Handlungsempfehlungen für die Praxis, wie beispielsweise bei der in Berlin und Brandenburg stark gefährdeten Duft-Skabiose.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de
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Urteil: Reisebüro muss umfassend informieren

Reisende müssen in einigen Fällen nicht für ihre Reise zahlen, wenn das Reisebüro bei der Planung grobe Fehler gemacht hat und die Reise deshalb nicht fortgeführt werden kann. Das entschied das Amtsgericht München (AZ: 114 C 8563/22). Im vorliegenden Fall wollte eine Familie mit ihren Chihuahuas im Passagierraum von München über Zürich nach Dubai reisen. Allerdings war die Familie seitens des Reisebüros im Vorfeld nicht darüber informiert worden, dass Haustiere laut den Regeln der International Air Transport Association (IATA) als Fracht und nicht im Passagierraum nach Dubai transportiert werden dürfen.

Davon erfuhr die Familie erst am Züricher Flughafen. Daraufhin brach sie ihren Flug nach Dubai ab und kehrte zurück. Die Kosten von rund 3.700 Euro für den Flug wollte die Familie daraufhin nicht zahlen. Außerdem verlangte sie vom Reisebüro Schadenersatz von rund 200 Euro, die ihr durch die abgebrochene Reise entstanden waren. Darin enthalten waren unter anderem Kosten für einen Covid-19-Antigentest und der Rücktransport der Hunde nach München. Dagegen klagte das Münchener Reisebüro und scheiterte vor dem Amtsgericht.

Das Amtsgericht München wies die Klage des Reisebüros zurück. Es argumentierte, dass das Reisebüro die Umstände hätte sorgfältig prüfen und den Vertrag mit der Fluggesellschaft niemals hätte abschließen dürfen. Stattdessen hätte das Reisebüro den Wunsch, dass die Chihuahuas im Passagierraum transportiert werden sollen, ernst nehmen und vor der Buchung klären müssen. Zusätzlich bestätigte das Gericht, dass das Reisebüro seine Pflichten aus dem Reisevermittlungsvertrag verletzt hatte. Demnach hatte die Kundin keinen Einfluss auf den Schaden und durfte sich auf die Informationen des Reisebüros verlassen.

Quelle und weitere Informationen: justiz.bayern.de
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Inklusion: Studierende gestalten Quartier

Studierende des Masterstudiengangs „Integrales Bauen“ an der Fachhochschule Bielefeld gestalten ein inklusives Viertel im Wittekindshof in Bad Oeynhausen-Volmerdingsen. Das Viertel soll das Miteinander von Menschen mit und ohne Behinderung fördern. Die Transformation des Geländes spiegelt den Wandel in der Sozialen Arbeit wider, bei dem Menschen mit Behinderung zunehmend in ihren eigenen vier Wänden und nicht in großen Einrichtungen wohnen und unterstützt werden.

Die Studierenden wurden unter der Leitung von Prof. Dr. Matthias Kathmannd dazu aufgefordert, innovative Konzepte für das fünf Hektar große Gelände zu entwickeln. Die praktische Übung zielt darauf ab, komplexe Planungsprozesse zu üben und interdisziplinäre Teamarbeit zu fördern. Die Studierenden arbeiteten in Teams, um unterschiedliche Wohnformen und ein Gemeinschaftszentrum zu entwerfen. Sie erhielten sowohl das Feedback von Projektleiter der Diakonischen Stiftung Jörg Henke als auch von Fachleuten aus der Baupraxis.

Herausgekommen sind kreative Lösungen. Die Bandbreite reichte von der Umnutzung des ehemaligen Küchengebäudes zum Gemeinschaftszentrum bis hin zur Integration von begrünten Terrassen auf den Dächern von Mehrfamilienhäusern, die in den Hang gebaut wurden. Die Diakonischen Stiftung will sich alle Arbeiten noch einmal ansehen und diese dann mit dem eigenen städtebaulichen Entwurf abgleichen.

Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/hsbi.de
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