3D-Druck: Wellenförmiges Haus in Heidelberg bezogen

Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de
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Urteil: Wer haftet, wenn ein Baum umstürzt?

Ein Eigentümer kann nicht unbedingt dafür haftbar gemacht werden, wenn es aufgrund eines Sturms zu Schäden kommt. Das entschied das Amtsgericht München (113 C 18489/22). Im vorliegenden Fall stürzte bei einem Unwetter ein Baum auf ein geparktes Auto gegenüber eines Parkhauses, dessen Betreiber die Verkehrssicherungspflicht innehatte. Das Auto erlitt einen Totalschaden. Die Eigentümerin des Autos ging von einer Verletzung der Verkehrssicherungspflicht aus. Sie forderte Schadensersatz. Das Amtsgericht München entschied jedoch gegen die Klägerin. Es konnte nicht nachgewiesen werden, dass der Betreiber des Parkhauses seine Pflichten verletzt hatte.

Aus dem Urteil geht hervor, dass für eine Haftung nicht nur die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht hätte bewiesen werden müssen, sondern auch eine bestehende Schädigung der Bäume. Doch auch bei regelmäßiger Kontrolle und Pflege der Bäume durch den Betreiber – wie in diesem Fall – können naturbedingte Ereignisse wie Unwetter zu Schäden führen, die außerhalb seiner Verantwortung liegen. Das Gericht betonte, dass eine abstrakte Gefahr durch Bäume als naturbedingt hinzunehmen ist.

Das Urteil unterstreicht die Bedeutung einer detaillierten Beweisführung für Kläger in Fällen, in denen sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht vermuten. Für Eigentümer von Fahrzeugen bedeutet das Urteil, dass sie sich nicht automatisch auf eine Entschädigung bei Schäden durch Bäume während eines Unwetters verlassen können.Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 113 C 18489/22
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Holzindustrie: Bundesverband beklagt fehlenden Versicherungsschutz

Der Deutsche Säge- und Holzindustrie Bundesverband (DeSH) sieht sich mit einem ernsten Problem konfrontiert: einem zunehmenden Mangel an Versicherungsschutz in der Branche. Der DeSH Er ist alarmiert über die wachsende Zahl von Unternehmen, die keine Versicherungspartner mehr finden. Maßnahmen zur Brandmeldung und -bekämpfung seien insbesondere für kleine bis mittelständische Unternehmen nicht mehr realisierbar.

„Teilweise übersteigen die geforderten Brandmeldeanlagen mit den Selbstbehalten den halben Jahresumsatz eines Betriebes. Doch ohne Versicherungsschutz gibt es weder Kredite noch Investitionen – mittelfristig droht vielen Unternehmen das Aus“, so DeSH-Hauptgeschäftsführer Lars Schmidt. Diese Entwicklung könne letztlich zu Lücken in der gesamten Wertschöpfungskette führen.

Der DeSH fordert eine Kooperation zwischen der Branche und den Versicherern. Außerdem möchte er mehr Flexibilität und weniger Bürokratie von den Versicherern. Der Verband schlägt moderne, KI-basierte Brandschutzsysteme als Lösung vor und sucht nach neuen, gemeinsamen Wegen, um die Branche und ihre regionalen Arbeitgeber zu unterstützen.

Quelle: holzindustrie.de
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Immobilien: Studie zu Investmentmarkt

Der Immobilien-Investmentmarkt in Deutschland erlebte 2023 einen deutlichen Rückgang. Das Transaktionsvolumen war das niedrigste seit 2011. Trotz dieses Einbruchs hellt sich das Investitionsklima langsam auf, und es wird eine gewisse Erholung erwartet. Das geht aus der Studie „Trendbarometer 2024“ des Unternehmens Ernst & Young (EY) hervor. Ein Viertel der Befragten rechnet weiterhin mit einem Rückgang, während 45 Prozent eine Seitwärtsbewegung und ein Drittel eine Zunahme der Marktdynamik vorhersagen.

Studienautor und Managing Partner von EY Real Estate Florian Schwalm weist darauf hin, dass der Markt sich zwar stabilisiert, aber noch nicht vollständig erholt hat. „Leider sind auch weitere Insolvenzen entlang der Wertschöpfungskette alles andere als unwahrscheinlich. Dies wiederum setzt die Marktpreise der Assetklasse Immobilien weiter unter Druck. 2024 schlägt die Stunde der Restrukturierung“, so Florian Schwalm.

Im Bereich des Wohnungsneubaus und der Büroimmobilien gebe es weiterhin Probleme. Es werden mehr Wohnungen gebraucht als gebaut werden. Für Büroimmobilien erwarten die Investoren weiterhin sinkende Preise. Laut EY gibt es aber auch gute Nachrichten. Für hochwertige Wohnimmobilien in sehr guten Lagen werden stabile oder steigende Preise erwartet. Für Logistikimmobilien rechnen die von EY befragten Investoren ebenfalls mit stabilen Preisen.

Quelle: ey.com
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Dachdeckerbranche: Teilqualifikation möglich

Im Dachdeckerhandwerk soll der Fachkräftemangel durch die Möglichkeit sogenannter Teilqualifikationen bekämpft werden. Diese Teilqualifikationen eröffnen Personen über 25 Jahren die Möglichkeit, sich schrittweise berufliche Kenntnisse anzueignen und letztendlich einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen.

Rolf Fuhrmann, der stellvertretende Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks, hebt die Wichtigkeit dieser Ausbildungsform hervor: „Dieser Ansatz trägt dazu bei, den Einstieg ins Berufsleben zu erleichtern und schafft eine flexible Möglichkeit für Quereinsteiger, sich in der Branche zu etablieren.“

Die Teilqualifikationen werden von der Arbeitsagentur unterstützt. Ein besonderer Aspekt dieser Teilqualifikationen ist die Möglichkeit, nach erfolgreichem Abschluss der einzelnen Module eine Externen-Prüfung abzulegen, um einen vollständigen Berufsabschluss zu erlangen. Diese Initiative zeigt das Bestreben des Dachdeckerhandwerks, sowohl den aktuellen Bedarf an Fachkräften zu decken als auch in die Zukunft der Branche zu investieren.

Quelle und weitere Informationen: dachdecker.org
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Urteil: Erbbaurecht kann an Kommune zurückfallen

Eine Kommune kann unter Umständen die Rückübertragung eines an einen Verein abgetretenen Grundstücks verlangen. Zu diesem sogenannten Heimfall kann es dann kommen, wenn der Verein seine vertraglichen Pflichten nicht erfüllt. Das entschied der Bundesgerichtshof (V ZR 191/22). Im vorliegenden Fall hatte die Kommune einem Verein per Erbbaurechtsvertrag erlaubt, innerhalb von vier Jahren auf einem Grundstück eine Moschee sowie ein Kulturhaus zu errichten. Dem Verein gelang dies jedoch nicht.

Für einen solchen Fall behielt sich die Kommune das Wiederkaufsrecht vor und machte dieses geltend. Der Fall landete vor Gericht. Die Kommune bekam sowohl vom Landgericht (17 O 1045/18) als auch vom Oberlandesgericht (10 U 278/21) und vom BGH Recht. Der Verein habe gegen vertraglich geregelte Bauverpflichtungen verstoßen, in dem er den ersten Bauabschnitt nicht innerhalb von vier Jahren fertiggestellt habe, so der BGH.

Die von der Kommune mit dem Verein vereinbarte Bebauungspflicht sei auch nicht unangemessen. Schließlich habe die Kommune ein Interesse daran, dass Grundstück der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Grund für die Entscheidung des BGH ist wohl auch, dass der Verein „schuldhaft missachtet“ habe.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/rsw.beck.de/drklein.de
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Trends: Schlafqualität, Outdoor-Living und Nachhaltigkeit

2024 liegt der Fokus bei den Do-it-yourself- und Wohntrends unter anderem auf der Gestaltung von Schlafräumen. Die Verwendung beruhigender Farbtöne und lichtundurchlässiger Rollos trage dazu bei, eine optimale Schlafumgebung zu schaffen. Ziel sei es, durch gezielte Raumgestaltung einen erholsamen Schlaf zu ermöglichen und dadurch die Lebensqualität zu verbessern. Das teilt die Baumarkt-Handelskette Obi mit.

Auch der Trend zum Outdoor-Living bleibt bestehen. Die Gestaltung von Außenbereichen wie Gärten, Balkonen und Terrassen als erweiterte Wohnräume gewinne an Bedeutung. Hochwertige Outdoor-Möbel und -Küchen sind gefragt, um sowohl Freizeitaktivitäten als auch Arbeitsmöglichkeiten im Freien zu ermöglichen. Dieser Trend spiegelt das Bedürfnis wider, mehr Zeit im Freien zu verbringen und gleichzeitig Komfort und Stil zu genießen.

Zudem spiele die Nachhaltigkeit bei der Wohnungseinrichtung eine wesentliche Rolle. Energiesparende Maßnahmen und die Nutzung ökologisch nachhaltiger Materialien stehen im Vordergrund. Dies beinhaltet sowohl die energetische Sanierung bestehender Strukturen als auch die bewusste Auswahl umweltfreundlicher Produkte. Weitere Trends können Interessenten unter obi.de nachlesen.Quelle: obi.de
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Büros: Mangel an hochwertigen Flächen

Der Büroleerstand in den europäischen Kernmärkten bleibt gering, insbesondere in Städten wie Paris, Köln und Hamburg. Das teilt das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen Savills mit. Der Büroflächenumsatz in Europa sank im dritten Quartal 2023 zwar, jedoch erwartet das Immobiliendienstleistungs-Unternehmen 2024 einen leichten Anstieg in Europa.

Deutsche Städte aber könnten weiterhin einen Rückgang erleben. Trotz eines leichten Anstiegs der Leerstandsquoten in deutschen Städten blieben hochwertige Büroflächen rar. Das verstärke den Wettbewerb um diese Flächen. Der Mangel an erstklassigen Büroflächen und Bauverzögerungen erhöhen den Wettbewerb und die Mietpreise, insbesondere in zentralen Lagen.

Savills erwartet, dass das Mietwachstum für erstklassige Büroflächen anhält. Ältere Bestände in peripheren Lagen müssten möglicherweise mehr Anreize bieten, wenn diese nicht umfassend saniert werden würden. Weitere Informationen erhalten Interessenten unter savills.de.

Quelle: savills.de
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Urteil: Wassereintritt stellt Sachmangel dar

Wird ein Haus mit überdachter Terrasse verkauft und dringt durch das Terrassendach Regenwasser ein, liegt ein Sachmangel vor. Dies hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (AZ: V ZR 43/23). Der BGH ist der Auffassung, dass dies nicht nur ein Symptom, sondern bereits die Undichtigkeit des Terrassendaches selbst den Mangel begründet.

Der Verkäufer handelt arglistig, wenn er den Käufer nicht über solche Wassereintritte aufklärt, selbst wenn er die genauen Ursachen dafür nicht kennt. Dies bedeutet, dass der vereinbarte Ausschluss der Sachmängelhaftung nicht greift, wenn der Verkäufer von den Mängeln weiß und sie verschweigt.

Das Urteil stellt klar, dass bei solchen Fällen von Undichtigkeit eine Haftung des Verkäufers besteht und der Käufer Anspruch auf Schadensersatz hat.Quelle: AZ: V ZR 43/23/juris.bundesgerichtshof.de
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Deko: Neues Wohngefühl erzeugen

Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen.

Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair.

Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden.

Quelle: schoener-wohnen.de
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