Immobilienkauf: Bewusste Entscheidung treffen

Beim Kauf eines Hauses, das bekannte Mängel aufweist, können keine Gewährleistungsrechte geltend gemacht werden. Ein Mann, der ein Haus mit offensichtlichen Feuchtigkeitsschäden und einer notwendigen Pumpinstallation im Keller kaufte, entdeckte nach dem Kauf weitere erhebliche Schäden am Dach. Trotz des Ausschlusses der Sachmängelhaftung im Kaufvertrag forderte er Schadenersatz, da er arglistige Täuschung vermutete.

Das Landgericht Flensburg (Az.: 7 O 261/22) wies seine Klage ab, da der Mann nicht nachweisen konnte, dass die Verkäufer von den Dachschäden wussten. Zudem war ihm die Kellerproblematik bekannt.

Die Entscheidung unterstreicht die Wichtigkeit, vor dem Immobilienkauf alle bekannten Mängel sorgfältig zu prüfen und die Risiken abzuwägen. Das Urteil bekräftigt, dass Immobilienkäufer, die über Mängel informiert sind und die Immobilie dennoch kaufen, später keine Ansprüche diesbezüglich geltend machen können.
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Wasserschaden: Probe zur Ursachenermittlung nehmen

Bei einem Wasserschaden sollte zunächst die Ursache dafür geklärt werden. Schmutzpartikel weisen darauf hin, dass das Wasser aus dem Außenbereich stammt. Tritt klares Wasser aus, kann es sich beispielsweise um eine Leckage handeln oder um Kondenswasser. Sind im Wasser Schaum und Papierreste sowie Fasermaterial zu finden, ist von Schmutzwasser auszugehen. Der Verband Privater Bauherren VPB rät: „In diesem Fall ist sofort erhöhte Vorsicht geboten, denn so ein Wasserschaden geht mit einer Belastung durch Keime und Krankheitserreger einher“. Durch spezielle Kleidung können sich diejenigen schützen, die die Räumlichkeiten betreten müssen.

Damit später der Verursacher für den Wasserschaden ermittelt werden kann, sollten Betroffene zwei Proben nehmen. Dazu können sie leere, saubere Marmeladen- oder Einmachgläser verwenden. Sind diese nicht vorhanden, können für die Probenentnahme auch Haushaltstücher oder Kaffeefiltertüten benutzt werden. Nachdem sich diese mit dem Wasser vollgesogen haben, sollten die Betroffenen auch den Schmutz damit aufnehmen. Anschließend wird die Probe in einem Gefrierbeutel luftdicht verpackt.

Ebenso sollten Betroffene Fotos des Schadens anfertigen, bevor sie mit dem Aufwischen, Aufräumen und der Reparatur beginnen. Der VPB weist darauf hin, dass keine Dritten mit der Instandsetzung beauftragt werden sollten, falls noch eine Gewährleistungsfrist läuft. Dies könne im schlechtesten Fall zum Verlust sämtlicher Gewährleistungsansprüche führen.
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CO2-Bepreisung: Studie offenbart mangelnde Information

Nur ein Viertel der Menschen empfindet die aktuelle CO2-Bepreisung im Bereich Verkehr und Wärme als akzeptabel. Zudem fühlen sich rund drei Viertel der Befragten schlecht oder gar nicht über die CO2-Bepreisung informiert. Das geht aus einer Studie des Instituts für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hervor. Die Studienautoren halten deshalb bessere Informationen für sinnvoll, um die Akzeptanz der CO2-Bepreisung zu erhöhen.

Viele überschätzen ihre finanziellen aktuellen Belastungen durch den C02-Preis laut Studie erheblich. Sie gehen von jährlichen Kosten von 396 Euro im Jahr aus. Dabei liegen diese laut der Studienautoren bei 192 Euro. Die zukünftigen Kosten werden jedoch unterschätzt. Während Experten bei einem durchschnittlichen Preis von 200 Euro pro Tonne CO2 2027 von jährlichen Kosten von durchschnittlich 853 Euro pro Haushalt ausgehen, gehen die Befragten nur von 564 Euro aus.

Die Befragten sprechen sich außerdem dafür aus, dass die Einnahmen aus dem CO2-Preis insbesondere an Haushalte mit geringerem Einkommen zurückerstattet werden sollen (17 Prozent). Außerdem wollen sie auch Haushalte entlasten, die besonders von der CO2-Bepreisung betroffen sind (8 Prozent).
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Verantwortlichkeiten: Bauherren sollten für klare Verhältnisse sorgen

Bauherren sollten die Versorgung mit Strom und Wasser sicherstellen, bevor mit den Bauarbeiten auf ihrem Grundstück angefangen wird. Sind auf dem Grundstück selbst noch keine Anschlüsse vorhanden, können dazu normalerweise Hydranten und Stromkästen in der Nähe genutzt werden. Möchten Bauherren dies, müssen sie jedoch Genehmigungen dafür bei der Kommune sowie beim örtlichen Versorgungsbetrieb beantragen.

Zudem müssen Bauherren sich für die Einrichtung der Anschlüsse sowie der verbrauchserfassenden Zähler an Fachfirmen wenden. Vorsichtig sein sollten sie bei entsprechenden Klauseln im Bauvertrag wie: „Baustrom und Bauwasser werden vom Bauherrn in ausreichendem Bedarf kostenlos zur Verfügung gestellt.“ Dann könnte es schnell teuer werden, denn die Baufirma habe kein Interesse daran Strom zu sparen. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin (VPB).

Neben der Sicherstellung von Strom und Wasser sollten Bauherren auch darauf achten, dass Baufahrzeuge wie Kräne und Schwerlaster zum Grundstück gelangen können. Außerdem weist der VPB darauf hin, dass eine Baustellentoilette organisiert werden muss. Diese sowie der Bauwagen als Aufenthaltsbereich für die Mitarbeiter und die Entsorgung der Bauabfälle fallen in die Verantwortung des Bauunternehmers. Daher sollten Bauherren keine Klauseln akzeptieren, bei denen sie in diesen Punkten selbst in die Pflicht genommen werden. Sie können sich vor Vertragsunterzeichnung auch von unabhängigen Sachverständigen beraten lassen.
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Altbauwohnungen: Präzisierung des Mangelbegriffs durch BGH

Den Mangelbegriff beim Kauf von Altbauwohnungen hat kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH) in einer Entscheidung konkretisiert (V ZR 79/23). Dabei hat er festgestellt, dass Wohnungen trocken und bewohnbar sein müssen, um als mängelfrei zu gelten. Dies gilt selbst für Souterrainwohnungen in Altbauten in Flussnähe.

Im vorliegenden Fall wurden Souterrainwohnungen verkauft, die feuchte Außenwände aufwiesen. Dies wurde im Kaufvertrag erwähnt. Es wurde vereinbart, dass die Käufer die Sanierung selbst übernehmen sollten. Allerdings rechneten die Käufer nicht mit dem Aufwand und mussten so viel länger als vorgesehen in ihrer Mietwohnung bleiben. Die Mietkosten wollten sie sich daher vom Verkäufer ersetzen lassen. Trotz der Kenntnis der Feuchtigkeitsprobleme entschied der BGH zugunsten der Käufer. Eine Wohnung müsse generell trocken sein, um als bewohnbar zu gelten.

Der BGH stellte klar, dass ein vereinbarter Haftungsausschluss im Kaufvertrag die Verkäuferseite grundsätzlich von der Haftung für Mängel befreit, es sei denn, es liegt ein arglistiges Verschweigen vor. In diesem Fall sei dies nicht auszuschließen. Im Exposé wurde zwar auf den Mangel aufmerksam gemacht, offenbar jedoch nicht auf das Ausmaß dieses. Der Fall wurde zur weiteren Prüfung zurück an das Oberlandesgericht verwiesen. Dieses muss nun feststellen, ob in diesem speziellen Fall Arglist vorlag und die Käufer möglicherweise Anspruch auf Schadenersatz haben.
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Regenwassernutzung: Das ist zu beachten

Die Regenwassernutzung kann zur Einsparung von Trinkwasser beitragen, da es für die Bewässerung von Gärten, das Spülen von Toiletten oder das Wäschewaschen verwendet werden kann. Dies verringert die Abhängigkeit von kommunalen Wasserversorgungssystemen und fördert eine nachhaltigere Nutzung der Wasserressourcen. Haushalte und Kommunen, die Regenwasser nutzen, profitieren also nicht nur von geringeren Wasserkosten, sondern auch von einem aktiven Beitrag zum Umweltschutz und zur Ressourcenschonung.

Die Implementierung solcher Systeme erfordert Investitionen für die Anschaffung und die Instandhaltung, bietet aber langfristige Vorteile. Die Kosten für die Anschaffung und Installation betragen zwischen 2.500 und 5.000 Euro. Beim Regenwassertank sollte unbedingt auf die passende Größe geachtet werden, da die Kosten hierfür einen Großteil der Gesamtkosten ausmachen. Außerdem muss die technische Ausstattung zur Regenwassernutzung, einschließlich Filter und Pumpen, regelmäßig gewartet werden, um ihre Effizienz und Funktionalität sicherzustellen. Auch hierfür können Kosten anfallen. Werden in einem Haushalt mit vier Personen jährlich 40 Kubikmeter Trinkwasser durch Regenwasser gespart, können – sofern keine Abwassergebühren erhoben werden – bis zu 300 Euro jährlich gespart werden.

Die Nutzung von Regenwassersystemen kann auch eine wichtige Rolle bei der Prävention von städtischen Überflutungen spielen. Die Systeme sammeln Regenwasser direkt vom Dach und speichern es, statt es in die Kanalisation fließen zu lassen. Während starker Regenfälle kann das gesammelte Wasser dann kontrolliert genutzt werden, um den Druck auf städtische Abwassersysteme zu verringern. Dadurch wird die Wahrscheinlichkeit von Überflutungen erheblich reduziert, besonders in Gebieten mit unzureichender Kanalinfrastruktur.
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Immobilien-Investments: Aktuelle Chancen und Perspektiven

Der deutsche Immobilienmarkt zeigt 2024 laut der Fünf-Prozent-Studie von Bulwiengesa eine zunehmende Attraktivität für Investoren. Besonders im Bereich der Bestandswohnungen sind wieder höhere Renditen zu erwarten als in den vergangenen Jahren. Dies spiegelt eine Trendwende wider.

Die Studie hebt auch hervor, dass der Anstieg der internen Verzinsung (IRR) die Attraktivität von Wohnimmobilien als Investitionsobjekte steigert. Die IRR-Werte messen die die Rentabilität von Investitionen nach einer zehnjährigen Haltezeit. Der Anstieg weist auf eine positive Entwicklung im Immobiliensektor hin.

Zukünftige Investoren und Eigentümer sollten jedoch bedenken, dass jede Investition auch Risiken birgt. Es empfiehlt sich, die spezifischen Marktbedingungen sorgfältig zu analysieren und gegebenenfalls Fachleute für detailliertere Analysen und Beratungen hinzuzuziehen. Die Dynamik des Marktes und die regionalspezifischen Unterschiede können erheblichen Einfluss auf die erwarteten Renditen haben.
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Bau: VPB gibt Tipps zum Umgang mit Schäden

Beim Entdecken unklarer Feuchteschäden oder Schimmelbildung ist es entscheidend, keine voreiligen Reparaturen zu starten. Diese können oft Beweise zerstören, die für die Klärung der Verantwortlichkeiten wichtig sind. Darauf weist der Verband Privater Bauherren (VPB) hin. Stattdessen rät Marc Ellinger, Leiter des VPB-Regionalbüros Freiburg-Südbaden, zur Ruhe und zur sorgfältigen Dokumentation der Schäden.

Vor weiteren Schritten sollten Eigentümer ihre Versicherung und, falls erforderlich, die Hausverwaltung informieren. Bei Schäden während der Gewährleistungsfrist muss auch die zuständige Baufirma informiert werden. Diese hat – innerhalb einer angemessenen Frist – ein Recht auf Nachbesserung.In Notfällen sind Eigentümer jedoch dazu verpflichtet, umgehend zu handeln, um Schäden minimal zu halten. Dies können sie machen, indem sie entweder selbst eingreifen oder entsprechende Notdienste kontaktieren. Treten Schäden auf, ist eine umfassende fotografische Dokumentation unerlässlich, um später die Ursache und Verantwortlichkeit klären zu können.
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Immobilien: Viele Familien besitzen Eigentum

12,4 Millionen Familien in Deutschland leben im selbst genutzten Eigentum. Damit wohnen 57 Prozent der Familien in der eigenen Immobilie. Besonders häufig wohnen dabei Paare mit Kindern in den eigenen vier Wänden (62 Prozent). Das geht aus Erhebungen des Zensus zum am 15. Mai 2022 hervor. Zu Familien werden neben Paaren ohne und mit Kindern auch alleinziehende Eltern mit Kindern gezählt.

Wo besonders häufig Paare mit Kindern im Eigentum leben, ist jedoch regional sehr unterschiedlich. Während es in Berlin beispielsweise nur 25 Prozent, sind es im Saarland 74 Prozent. Am häufigsten leben Familien auf Wohnflächen zwischen 60 bis 99 Quadratmetern, gefolgt von Wohnflächen mit 120 bis 139 Quadratmetern (15 Prozent).

Aus den Erhebungen geht auch hervor, dass in Ostdeutschland besonders viele Senioren allein leben. So war der Anteil mit jeweils 17 Prozent in den Bundesländern Sachsen-Anhalt, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen und Thüringen besonders hoch. In Bayern, Baden-Württemberg und Hessen leben in 14 Prozent aller Haushalte Menschen über 65. In den kreisfreien Städten leben besonders in Suhl in Thüringen viele Senioren allein (21 Prozent), in Mainz und Heidelberg sind es nur jeweils 12 Prozent.
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Wohnprojekte: Die Antwort auf moderne Herausforderungen?

Neue Wohnkonzepte gewinnen an Bedeutung, da der klassische Familienbegriff sich wandelt und die Einsamkeit zunimmt. Gemeinschaftliche Wohnprojekte, die mehr als nur ein Dach über dem Kopf bieten, könnten eine Antwort auf die Herausforderungen des modernen Wohnens sein. Diese Projekte zielen darauf ab, Räume zu schaffen, in denen Menschen nicht nur leben, sondern auch soziale und unterstützende Netzwerke bilden können.

Anne Weiss, Autorin des Buches „Der beste Platz zum Leben“, erkundet alternative Wohnformen als Reaktion auf die steigenden Herausforderungen des Wohnungsmarktes und die individuellen Bedürfnisse moderner Bewohner. Ihre Suche führte sie durch verschiedene Wohnexperimente, angefangen vom Tiny Houses bis hin zu einem Leben in einer Jurte.

Sie hat festgestellt, dass Wohnprojekte ein Gefühl der Sicherheit und Gemeinschaft bieten können. Zudem lassen sich individuelle und gemeinschaftliche Flächen effektiv kombinieren. In einem Mehrgenerationenhaus hat die Autorin erfahren, dass sich in einzelnen Wohneinheiten die Wände verschieben lassen. Dies ist zum Beispiel vorteilhaft, wenn Kinder ausziehen, und der Wohnraum verkleinert werden kann.
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