Nachbarschaftsstreit: Scheinzypresse muss weichen

Ein Streit um eine Scheinzypresse an der Grundstücksgrenze zweier Nachbarn in Trudering hat kürzlich das Amtsgericht München beschäftigt (AZ: 155 C 10864/18). Das Wurzelwerk der Scheinzypresse, die auf dem Grundstück des Beklagten steht, soll das Garagen-Fundament des Nachbarn angehoben haben. Die Tür sei kaum noch zu öffnen. Außerdem seien auch Risse in der Seitenwand der Garage entstanden. Der Nachbar (Kläger) forderte daher die Beseitigung der Scheinzypresse.

Der Beklagte beantragte daraufhin eine Klageabweisung. Er verwies darauf, dass die Garage des Klägers über kein ausreichendes Fundament verfüge, um dem Wurzelwerk standzuhalten. Zudem sei das Wurzelwerk der Scheinzypresse bereits Jahrzehnte alt und nicht erst in den letzten drei Jahren entstanden. Er war daher der Auffassung, dass eine sogenannte Einrede der Verjährung gelte. Das Amtsgericht München hörte jedoch einen Sachverständigen an und entschied zugunsten des Klägers.

Laut des Sachverständigen gehen die Schäden an der Garage tatsächlich auf das Wurzelwerk zurück. Der Beklagten muss daher die Scheinzypresse beseitigen, ohne jedoch den Wurzelstock zu entfernen. Denn die Beseitigung des Wurzelstocks könne die Stand- und Verkehrssicherheit möglicherweise beeinträchtigen. Auch die Einrede der Verjährung konnte nicht erhoben werden, da ein sicherer Zeitpunkt des Schadenseintritts nicht bestimmt werden konnte.

Quelle: justiz.bayern.de AZ: [155 C 10864/18 (AG München), 14 S 7742/22 (LG München I)]
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Pflanzen: Kaufzurückhaltung spürbar

Im vergangenen sind weniger Blumen und Pflanzen verkauft worden als in den Vorjahren. Nach Schätzungen der Agrarmarkt Informations-Gesellschaft mbH (AMI) gaben Verbraucher in Deutschland 2022 durchschnittlich etwa 22 Euro für Beet- und Balkonpflanzen aus, knapp 1 Prozent weniger als vor der Pandemie. Die Zurückhaltung beim Pflanzenkauf führt die AMI auf steigende Energiekosten und eine zunehmende allgemeine Kaufzurückhaltung zurück. Besonders im Herbst sei die Verunsicherung der Verbraucher spürbar gewesen, wodurch der Pflanzenkauf oft zu kurz kam.

Für Zimmerpflanzen gaben Verbraucher insgesamt etwa 19 Euro aus, wobei grüne Zimmerpflanzen das Vorpandemieergebnis um 7 Prozent übertrafen, während blühende Zimmerpflanzen 1 Prozent darunter lagen. Die durchschnittlichen Ausgaben für Schnittblumen lagen bei etwa 37 Euro, was das Vorpandemieergebnis um etwa 1 Prozent übertraf.

Am liebsten kauften die Deutschen 2022 bei den Balkon- und Beetpflanzen übrigens Heidepflanzen, Geranien und Stiefmütterchen. Balkon- und Beetpflanzen, die nach dem Frühjahr Saison haben, rutschten in den Top-10-Listen der Kulturen aufgrund der Inflation und der Sorgen der Verbraucher um steigende Heizkosten laut AMI nach unten. Bei den Zimmerpflanzen waren solche Veränderungen nicht zu sehen. Bei den blühenden Zimmerpflanzen seien Orchideen, Weihnachtssterne und Rosen weiterhin besonders gefragt, bei den grünen Zimmerpflanzen Kakteen und Sukkulenten.

Quelle und weitere Informationen: derdeutschegartenbau.de
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Strom: Grundsicherungshaushalte mit hohen Ausgaben

Beziehen Haushalte Grundsicherung oder Bürgergeld im Alter, geben sie monatlich mehr Geld für Heizung und Strom aus als vergleichbare Haushalte mit geringen Einkommen. Das geht aus einer kürzlich veröffentlichen Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin) hervor. Die betroffenen Haushalte zahlten zwischen 2010 und 2019 monatlich durchschnittlich 5,30 Euro mehr fürs Heizen und 9,10 Euro mehr für Strom.

Laut DIW Berlin könnten die höheren Kosten darauf zurückzuführen sein, dass Grundsicherungshaushalte ältere und weniger energieeffiziente Elektrogeräte besitzen. Diese könnten aufgrund von finanziellen Einschränkungen oftmals nicht durch energieeffizientere Alternativen ersetzt werden. Außerdem lebten Grundsicherungshaushalte häufig in älteren und schlecht gedämmten Mietwohnungen, was zu höheren Energiekosten führen kann. Sowohl sozialpolitische als auch klimapolitische Auswirkungen seien die Folge.

Zur Bewältigung der Problematik empfehlen die Studienautoren die Einführung von Förderprogrammen. Diese sollen Grundsicherungshaushalten und Haushalten mit niedrigen Einkommen den Kauf energieeffizienterer Geräte erleichtern. Zusätzlich solle es Informationskampagnen geben, die konkrete Einsparmöglichkeiten aufzeigen. Außerdem sei eine Anpassung der Förderung der energetischen Gebäudesanierung notwendig, um diese effektiver zu gestalten.

Quelle: diw.de
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Bauen: Die besten Lösungen im Bestand

Die Gewinner des „Häuser-Awards 2023“ der der Architekturzeitschrift „Häuser“ für individuelle Lösungen im Bestand stehen fest. Den ersten Platz belegt der Berliner Architekt Thomas Kröger (Thomas Kröger Architekten) für das „Haus in den Söllen“ in der Uckermark – ein Landhaus mit Waschputzfassade.

Der zweite Platz geht an das Büro DMVA aus Mechelen für das „Haus PVO“ im belgischen Mechelen. Das Büro renovierte das 1957 von Lucien Engels entworfene experimentelle Wohngebäude mit versetzten Ebenen zeitgemäß. Gelobt wurde das Büro vor allem für „den einfühlsamen Umgang mit einer Bestandsarchitektur aus den 1950er Jahren“.

Den dritten Platz belegt der Leipziger Architekt Florian Voigt (Büro Voigt) für die „Blechbüchse“ in Leipzig. Dabei entstand aus einer schlanken Stahlkonstruktion ein Anbau an einem Altbau. Fotos der prämierten Häuser und weiterer ausgezeichneter Immobilien können sich Interessenten unter schoener-wohnen.de/architektur/haeuser-award/die-gewinner-des-haeuser-award-2023-13501352.html ansehen.

Quellen: vpb.de/schoener-wohnen.de
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BGH-Urteil: Reservierungsgebühren bei Maklern unwirksam

Die Vereinbarung von Reservierungsgebühren in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Immobilienmaklern ist unwirksam. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Die Entscheidung betrifft auch Fälle, in denen die Reservierungsgebühr nicht im ursprünglichen Maklervertrag steht, sondern erst später separat vereinbart wurde. Kunden können die gezahlte Reservierungsgebühr also zurückzufordern, wenn der Immobilienkauf nicht zustande kommt.

In einem konkreten Fall verlangten Kunden die Rückzahlung einer Reservierungsgebühr, die sie an ein Maklerbüro gezahlt hatten. Das Maklerbüro hatte das gewünschte Haus bis zu einem festgelegten Zeitpunkt exklusiv für die Kunden reserviert und sollte es während dieser Zeit keinen anderen Käufern zeigen. Laut tagesschau.de konnten die Kunden jedoch keine Bank finden, die ihnen den Kauf finanzierte. Der Kaufvertrag kam somit nicht zustande. Sie zogen vor Gericht, um die Reservierungsgebühr zurückzufordern.

Der BGH hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf und verurteilte das Maklerbüro zur Rückzahlung der Reservierungsgebühr. Die Reservierungsvereinbarung sei kein eigenständiger neuer Vertrag, sondern eine ergänzende Regelung zum Maklervertrag. Ein Reservierungsvertrag benachteilige „die Maklerkunden […] unangemessen und ist daher unwirksam, weil die Rückzahlung der Reservierungsgebühr ausnahmslos ausgeschlossen ist“, so der BGH. Aus dem Reservierungsvertrag ergeben sich weder für die Kunden nennenswerte Vorteile, noch müsse das Maklerbüro eine geldwerte Gegenleistung erbringen.

Quellen und weitere Informationen: bundesgerichtshof.de/tageschau.de
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Leben: Wohnung kindersicher einrichten

Bereits im ersten Lebensjahr werden Babys mobil und beginnen ihre Umgebung zu erkunden. Deshalb ist es wichtig, das Kinderzimmer und die Wohnung rechtzeitig kindersicher zu gestalten. Laut der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM) können Eltern beim Möbelkauf auf das RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ achten. So erhalten sie kindersichere und schadstoffgeprüfte Möbel.

Um Verletzungsrisiken zu minimieren, sollten Eltern potenzielle Gefahrenstellen wie Kanten, Steckdosen und Fenster ausmachen und gegebenenfalls die nötigen Sicherheitsmaßnahmen treffen. Sie können beispielsweise Schutzkappen an Möbelecken und Sicherheitssperren an Schubladen und Schranktüren anbringen und dadurch das Verletzungsrisiko für ihr Kind erheblich reduzieren.

„Kindgerechte Wohnungseinrichtung muss nicht nur ein sicheres Wohnumfeld für die ersten Jahre schaffen, sondern von der Herstellung über den gesamten Lebenszyklus bis hin zum Recycling auch die Umwelt und das Klima für nachfolgende Generationen schützen“, meint Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Kindermöbel mit dem RAL-Gütezeichen könnten daher auch im Familien- und Freundeskreis weitergegeben werden, sobald das erste Kind zu groß für diese geworden ist.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Etliche altersgerechte Wohnungen fehlen

In Deutschland fehlen zirka 2,2 Millionen altersgerechte Wohnungen. Das geht laut übereinstimmenden Medienberichten aus einer Studie des Pestel-Instituts im Auftrag des Bundesverbandes Deutscher Baustoff-Fachhandel hervor. So sind aktuell nur etwa 600.000 der 2,8 Millionen Senioren-Haushalte altersgerecht. Das Institut prognostiziert allerdings, dass bis 2040 bereits mindestens 3,3 Millionen altersgerechte Wohnungen benötigt werden. Die Situation werde sich außerdem durch weitere Aspekte verschärfen.

Einer diese Aspekte ist, dass es zurzeit an einer ausreichenden Anzahl bezahlbarer Wohnungen mangelt. Außerdem verfügen Rentner oftmals nicht über genügend Geld, um ihre Wohnungen altersgerecht zu modernisieren. Auch steigenden Mieten und Immobilienpreise können dazu führen, dass immer mehr ältere Menschen ihre Mietwohnungen verlieren und sogar obdachlos werden. Die Studienautoren fordern deshalb unter anderem mehr staatliche Unterstützung für den altersgerechten Umbau von Wohnungen.

Der Neubauwohnung seniorengerechter Wohnungen müsse laut der Studienautoren ebenfalls gefördert werden. Denn ohne Förderung seien neue seniorengerechte Wohnungen für die Mehrheit der Senioren weder im Eigentum noch zur Miete finanzierbar. Könnten sich Senioren den Umzug in entsprechende Wohnungen leisten, werden ihre alten Wohnungen oder Häuser frei. In diese wiederum könnten beispielsweise Familien einziehen. Die vollständige Studie ist kostenlos abrufbar unter https://www.tagesschau.de/wirtschaft/studie-wohnen-im-alter-101.pdf

Quellen und weitere Informationen: tagesschau.de/focus.de
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Photovoltaik: Mehr Farbe

Farbige Photovoltaik-Module können jetzt nicht nur ein optisches Highlight darstellen, sondern auch eine hohe Effizienz aufweisen. Dazu hat das Fraunhofer-Institut für Solare Energiesysteme ISE eine neue Technologie entwickelt, die MorphoColor®-Technologie. Diese ermöglicht eine Farbgebung von PV-Modulen in verschiedenen Farben, ohne dabei – wie bislang – den Wirkungsgrad des Moduls signifikant zu beeinträchtigen.

Die neue Technologie basiert auf einer besonderen Struktur, bei der eine Schicht mit einem Substrat kombiniert wird. Dadurch wird nur eine schmale Bandbreite des Lichts reflektiert und das restliche Sonnenlicht kann ungehindert passieren. Die farbigen Photovoltaik-Module können auch für bauwerkintegrierte farbige solarthermische Kollektoren oder Photovoltaik-Kollektoren verwendet werden.

Die Lizenz für diese neue Technologie hat die Schweizer Firma Megasol Energie AG erworben. Die Technologie eröffnet laut der Verantwortlichen unter anderem im Denkmalschutz neue Möglichkeiten. So können farbige PV-Module jetzt beispielsweise ästhetisch in Gebäudefassaden und Dächern integriert werden. Das erhöht den Gestaltungsspielraum von Architekten.

Quelle und weitere Informationen: ise.fraunhofer.de
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Beschluss: Wohnungsrecht kann gelöscht werden

Ein Gläubiger kann das Wohnungsrecht eines Grundstückseigentümers löschen, sofern dieser insolvent ist. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, V ZB 64/21). Im vorliegenden Fall brachte ein Grundstückseigentümer eines bebauten Grundstücks dieses als Einlage in eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ein. Die GbR wiederum wurde ins Grundbuch eingetragen und auch eine Eintragung des Wohnungsrechts erfolgte.

Später wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Grundstückseigentümer eröffnet. Im Rahmen des Insolvenzverfahrenes wollte der Gläubiger wollte das Grundstück verkaufen und das Wohnungsrecht löschen lassen. Gegen die Löschung des Wohnungsrechts legt der Grundstückseigentümer Beschwerde ein. Diese wurde vom Kammergericht abgewiesen. Daraufhin legte der Grundstückseigentümer eine Rechtsbeschwerde ein.

Doch auch diese wies der BGH zurück und führt dazu verschiedene Gründe an. Unter anderem habe bereits 1964 der V. Zivilsenat des BGH entschieden, dass „eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit dann pfändbar ist, wenn der Eigentümer des Grundstücks und der Berechtigte personenidentisch sind“. Außerdem spiele es im Hinblick auf die Pfändbarkeit keine Rolle, „ob das Wohnungsrecht von Anfang an als Eigentümerwohnungsrecht bestellt wird oder ob es nachträglich zu einer Vereinigung von Wohnungsrecht und Eigentum in einer Person kommt“.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Küche: Deko mit Accessoires und Pflanzen

Accessoires und Pflanzen können in einer Küche für eine wohnliche Atmosphäre sorgen. Darauf weist Volker Irle hin, Geschäftsführer der Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). In offene Regalsysteme können so unter anderem Kochbücher, Erinnerungsstücke sowie Wein-, Öl- oder Essigflaschen dekorativ wirken.

Zur Dekoration der Küchenwände bieten sich beispielsweise Schriftzüge mit Bezug zum Thema Kochen an. Für diese können Holz- oder Acrylbuchstaben oder Wandtattoos gewählt werden. Auch Kreidetafeln, Plakate und Wanduhren können als Wandschmuck dienen.

Darüber hinaus verschönern pflegeleichte Kräuter oder robuste Zimmerpflanzen wie Sukkulenten oder Ficus Benjamini die Küche. Sie können in Aussparungen der Arbeitsplatte integriert oder in hängenden Pflanztöpfen und offenen Metall-Glas-Regalen präsentiert werden.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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