Broschüre: „Länger zuhause leben“

Wie können ältere Menschen so lange wie möglich selbstständig in ihrem vertrauten Umfeld leben? Das wird in der Broschüre „Länger zuhause leben“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) aufgeschlüsselt. In der Broschüre werden ältere Menschen dazu ermutigt, das eigene Zuhause altersgerecht zu gestalten, sei es durch bauliche Veränderungen oder technische Hilfsmittel.

Außerdem werden in der Broschüre verschiedene Wohnformen für das Alter vorgestellt. Diese reichen von gemeinschaftlichen Wohnprojekten, die das Zusammenleben von älteren Menschen und jungen Familien fördern, bis hin zu betreutem Wohnen. Die Broschüre unterstreicht, dass jede Wohnform darauf abzielt, den Bewohnern ein Höchstmaß an Selbstbestimmung und Lebensqualität zu bieten, unabhängig von ihrem Pflegebedarf.

Zudem sei es laut BMFSFJ ebenfalls wichtig, dass sich auch diejenigen, die sich um ältere Menschen kümmern, auf Unterstützung verlassen können. Dieser ganzheitliche Ansatz soll sicherstellen, dass alle Menschen, unabhängig von ihrem Alter, ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen können. Die Broschüre kann kostenlos unter bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/laenger-zuhause-leben-77502 heruntergeladen werden.

Quelle und weitere Informationen: bmfsfj.de
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Baugenehmigungen: Rückgang im Wohnungsbau

Im September 2023 erreichte der Wohnungsbau in Deutschland einen neuen Tiefpunkt: Laut des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie fiel die Zahl der Baugenehmigungen um 29,7 Prozent auf 19.300 Wohnungen – die niedrigste Rate seit 2013. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller äußerte sich besorgt über diesen anhaltenden Rückgang. Er betonte, dass weder politische Gipfeltreffen noch bisherige politische Initiativen eine positive Trendwende herbeigeführt haben. Er forderte daher eine entschlossenere Reaktion der Politik, um einer weiteren Verschärfung der Wohnungsnot entgegenzuwirken, besonders angesichts des ungebremsten Zuzugs nach Deutschland.

Die Situation werde durch die hohe Zahl genehmigter, aber noch nicht begonnener Bauprojekte (100.000 Wohnungen) verschärft. Investoren zögern, Bauvorhaben zu beginnen, da die gestiegenen Baukosten nicht durch die erzielbaren Mieten gedeckt werden können. Die Bauindustrie habe bereits Möglichkeiten aufgezeigt, die Mietpreise um zirka 20 Prozent zu senken – etwa durch industrielles, serielles Bauen. Der Hauptgeschäftsführer forderte Bund und Länder auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnen in Deutschland wieder erschwinglich zu machen. Ohne zusätzliche Maßnahmen geht er davon aus, dass die Fertigstellungszahlen im Jahr 2025 unter die Marke von 200.000 fallen könnten.

Tim-Oliver Müller wiederholte seine Forderung nach einer landesweiten Senkung der Grunderwerbsteuer und der Vereinheitlichung der Landesbauordnungen. Er erhofft sich zudem von der Bundesregierung die baldige Umsetzung eines Zinsverbilligungsprogramms. Nur durch die Senkung der Refinanzierungskosten der Investoren sei mit einem Anspringen des Wohnungsbaumotors zu rechnen.Quelle: bauindustrie.de
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Urteil: Vorsicht bei Haftungsausschluss für Sachmängel

Eine Käuferin kann vom Verkäufer nicht immer den Kaufpreis zurückverlangen, wenn sich später herausstellt, dass keine Baugenehmigung für die Immobilie vorliegt (AZ: 6 U 210/22). Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG). Die Käuferin hatte eine Wohnung im Frankfurter Nordend für 330.000 Euro erworben. Im Kaufvertrag war allerdings ein Haftungsausschluss für Sachmängel vereinbart worden. Das bedeutet, dass die Klägerin auf ihre Gewährleistungsrechte im Hinblick auf die gekaufte Wohnung verzichtet.

Ein solcher Haftungsausschluss für Sachmängel schließe die fehlende Baugenehmigung mit ein. Daher bestätigte das OLG die vorangegangene Entscheidung des Landgerichts, dass die Klägerin den Kaufpreis nicht zurückfordern kann. Der Beklagte (Verkäufer) hatte zudem glaubhaft gemacht, dass er selbst 14 Jahre in der Wohnung gewohnt hatte und von der fehlenden Baugenehmigung keine Kenntnis hatte. Die Klägerin konnte kein arglistiges Verhalten des Beklagten nachweisen. Zudem konnte dem Beklagten auch keine Beteiligung am Bau oder Umbau der Wohnung vorgeworfen werden.

Das OLG stellte ferner klar, dass die Bezeichnung „Wohnung“ im Kaufvertrag keine Beschaffenheitsgarantie für die baurechtliche Unbedenklichkeit darstellt. Der Begriff „Wohnung“ beziehe sich lediglich auf den tatsächlichen Zustand der Räumlichkeiten und ihre Verwendung zu Wohnzwecken. Eine weitergehende Haftung des Beklagten für die baurechtliche Unbedenklichkeit konnte aus der Verwendung des Begriffs nicht abgeleitet werden. Die Entscheidung des OLG ist nicht rechtskräftig. Die Klägerin kann noch mit einer Nichtzulassungsbeschwerde die Zulassung der Revision begehren.

Quelle: Beschluss vom 31.10.2023, Az. 6 U 210/22/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Bodenbelag: Die passende Wahl

Welcher Fußbodenbelag ist der richtige für die Wohnung oder das Haus? Dabei kommt es nicht nur auf den Raum an, in dem er verlegt wird, sondern auch auf persönliche Ansprüche sowie die Optik. In einer Bilderstrecke zeigt das Portal „schoener-wohnen.de“ verschiedene Fußbodenbeläge und schlüsselt auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten auf.

So gilt Parkett beispielsweise als sehr langlebig und wärmedämmend. Es gibt sogar Fertigparkett mit Klickverbindungen. Parkett ist aber auch empfindlich und relativ teuer. Wer sich für eine robustere Variante entscheiden möchte, kann Bambusparkett wählen. Allerdings ist die Maserung eher unruhig und das Bambusparkett ist häufig noch teurer als normales Parkett.

Wer Fliesen haben möchte, hat zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können in nahezu jedem Zimmer verlegt werden. Wegen des Halls und der Kühle sind sie jedoch nicht fürs Schlafzimmer geeignet. Einen Loft-Charme können Eigentümer mit Sichtestrich erzeugen. Dabei ist allerdings eine hohe Qualität beim Material und bei der Verlegung erforderlich. Zudem können Risse entstehen. Wer sich für weitere Fußbodenbeläge und deren Vor- und Nachteile interessiert, wird in der Bilderstrecke des Portals schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Städteranking: Mainz führt im Dynamikranking

Mainz hat sich im aktuellen Städteranking 2023 als dynamischste Stadt Deutschlands behauptet (Platz 1) und hat sich damit in den vergangenen fünf Jahren am besten entwickelt. Berlin und Leipzig liegen im Dynamikranking auf Platz 2 und 3. Im Niveauranking, das die Wirtschaftskraft der Städte abbildet, hat es München auf Platz 1 geschafft. Mainz liegt in diesem Ranking auf Platz 2, Stuttgart auf Platz 3.

Im Bereich Nachhaltigkeit Heidelberg sticht hervor und erklimmt den ersten Platz, gefolgt von Ingolstadt und Wolfsburg. Die Stadt Heidelberg beeindruckt durch ihre zukunftsorientierte Ausrichtung, hervorragende Forschungseinrichtungen und eine starke digitale Infrastruktur. Herne, Duisburg und Gelsenkirchen nehmen im Nachhaltigkeitsranking dagegen die untersten Ränge ein.

Das Ranking offenbart eine bemerkenswerte Dynamik in den Metropolen. Sechs der sieben größten Städte Deutschlands sind unter den Top-15 des Dynamikrankings vertreten, mit Hamburg als Aufsteiger des Jahres. Einzig Stuttgart schneidet mit Platz 57 schwächer ab. Die Metropolen punkten insbesondere im Immobilienmarkt, wobei Berlin, Köln und Hamburg die höchsten Steigerungen bei den Mieten verzeichnen. Dieser Trend zeigt die hohe Attraktivität dieser Städte, stellt aber gleichzeitig eine Herausforderung für Mietsuchende dar. Das Städteranking ist eine gemeinsame Initiative von der Wirtschaftswoche, ImmoScout24 und IW Consult, bei der alle 71 deutschen Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnern anhand verschiedener Faktoren wie Wirtschaftskraft, Lebensqualität und Nachhaltigkeit bewertet werden.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Bau: BSB warnt vor sinkender Modernisierungsbereitschaft

Vor einem deutlichen Rückgang des Interesses an Immobilienmodernisierungen unter privaten Eigentümern warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des BSB zeigt, dass lediglich ein Drittel der Eigentümer älterer Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Besorgniserregend sei, dass 61 Prozent der Befragten keinerlei Modernisierungsabsichten für ihre Immobilien haben. „Die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung steht im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die Modernisierungsquote in Deutschland mindestens zu verdoppeln. Die Bereitschaft der Menschen, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren, ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Das gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die Zukunft unserer Immobilien“, meint BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Staatliche Förderprogramme zur Modernisierung würde viele Eigentümer nicht effektiv erreichen; 62 Prozent der Befragten empfinden die Förderbedingungen als unzureichend. Diese negative Einschätzung habe sich laut BSB seit Anfang 2022 verschärft, was zu einem Vertrauensverlust in die Regierungspolitik geführt habe. Florian Becker appelliert an die Politik, für Planungssicherheit, passgenaue Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zu sorgen, um einen Stimmungswandel in der Bevölkerung zu bewirken.

Ein weiteres Hindernis für Modernisierungen sei der akute Mangel an Bauunternehmen und Handwerkern. Mehr als 75 Prozent der Eigentümer sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, besonders in städtischen Gebieten. Dieser Fachkräftemangel dämpfe zusätzlich den Modernisierungswillen. Florian Becker weist darauf hin, dass ein Auftragsrückgang im Bausektor zwar kurzfristig Kapazitäten freisetzen könnte. Dieser berge jedoch auch das Risiko, dass Unternehmen in die Kurzarbeit gehen müssen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn sich die Lage im Neubausektor weiterhin verschlechtere.Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Urteil: Kein Schadenersatz für Unfall mit Garagentor

Eine Porsche-Coupé-911-Fahrerin will aus der Tiefgarage einer Wohnanlage fahren. Sie öffnet das Tor mit einem Sensorschlüssel und fährt los. Das Garagentor schließt sich unerwartet, kracht auf ihr Autodach und beschädigt dieses. Weil das Garagentor geöffnet gewesen sei und während der Ausfahrt ihren Wagen getroffen habe, sieht sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der sie selbst angehört. Sie verklagt diese auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht München weist die Klage jedoch zurück (AZ: 1290 C 17690/22 WEG). Es moniert, dass kein eindeutiger Beweis dafür vorliegt, dass die Porsche-Fahrerin (Klägerin) tatsächlich bei grünem Lichtsignal die Ausfahrt begonnen und das Tor fehlerfrei passiert hat. Ebenso sei es möglich und nach der Schilderung der Klägerin sogar wahrscheinlicher, dass sie bei sich schließendem Tor die Ausfahrtsrampe befuhr. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Beginn ihrer Fahrt bei grünem Lichtsignal trug die Klägerin, jedoch konnte sie diesen Beweis nicht erbringen.

Die WEG (Beklagte) betonte zudem, dass das Tor den technischen Standards entspricht und fehlerfrei funktioniert. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Klägerin beweisfällig blieb und wies die Klage daher ab. Es erklärte zudem, dass für den Fall, dass die Klägerin bei einem roten Signal in die Rampe eingefahren sei, keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seitens der WEG erforderlich gewesen wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: justiz.byern.de/AZ: 1290 C 17690/22 WEG
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Demografie: Barrierearme Wohnungen fehlen

In Deutschland leben zunehmend mehr Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Privathaushalten. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wohnte 2022 in etwa 13 Millionen Haushalten mindestens eine Person dieser Altersgruppe. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent aller Haushalte. Vor 20 Jahren lebte in nur 29 Prozent der Haushalte mindestens eine Person ab 65 Jahren.

Über ein Drittel der älteren Menschen ab 65 Jahren lebt allein. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Alleinlebenden außerdem, vor allem in der Gruppe der über 85-Jährigen. Der Verlust des Partners oder der Partnerin ist ein häufiger Grund dafür.

Ein dringendes Problem im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist der Mangel an barrierearmen Wohnungen. 2022 hatten 81 Prozent der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren keinen stufenlosen Zugang zu ihrer Wohnung. Nur 6 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Kriterien für barrierearmes Wohnen. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen steigt der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen kontinuierlich.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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Trend: Rückgang der Immobilienpreise in Deutschland

Laut des Immobilienpreisindexes (GREIX) ist ein signifikanter Rückgang der Wohnimmobilienpreise in Deutschland im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Dieser Trend ist in allen Wohnsegmenten erkennbar, mit regional unterschiedlichen Ausprägungen. Insbesondere in den großen Städten Köln und Berlin blieben die Preise relativ stabil, während in anderen Regionen teils erhebliche Preisrückgänge festgestellt wurden. Parallel dazu sank auch die Zahl der Immobilientransaktionen deutlich, was auf ein schwächelndes Marktinteresse hindeutet.

Im Detail zeigen die Daten des GREIX, dass die Preise für Eigentumswohnungen im Durchschnitt um 1,5 Prozent gesunken sind, während Einfamilienhäuser einen Rückgang von 3,2 Prozent und Mehrfamilienhäuser sogar einen Rückgang von 5,9 Prozent verzeichneten (gegenüber Q2 2023). Inflationsbereinigt fallen diese Rückgänge noch deutlicher aus (2,2 Prozent, 3,9 Prozent und 6,6 Prozent). Im Jahresvergleich zu Q3 2022 erlebten alle Wohnsegmente starke Preisrückgänge: Die Preise für Eigentumswohnungen sanken um 10,5 Prozent, die für Einfamilienhäuser um 12,1 Prozent und die für Mehrfamilienhäuser um 24 Prozent.

In den sieben größten deutschen Metropolen – mit Ausnahme von Köln, wo ein leichter Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war – gingen die Preise für Eigentumswohnungen zurück. Düsseldorf verzeichnete dabei mit minus 6,6 Prozent den stärksten Preisrückgang. Außerhalb der Top-7-Städte zeigten sich ebenfalls Rückgänge, wobei Leipzig, Duisburg, Münster und Erfurt besonders stark betroffen waren. Positive Ausnahmen bildeten Chemnitz und Potsdam mit Preissteigerungen. Der Greix wird durch öffentliche Fördermittel finanziert. Er ist ein Projekt des von der DFG geförderten Bonn-Kölner-Exzellenzclusters ECONtribute und des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) in Kooperation mit den lokalen Gutachterausschüssen.

Quelle und weitere Informationen: ifw-kiel.de
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Baubranche: Gefahr durch Asbest

Die Gefahr von Asbest in der Baubranche ist weiterhin eine ernste Bedrohung für die Gesundheit. Das zeigen Zahlen auf, die Dipl.-Ing. Martin Kessel nennt, Experte der VDI-Gesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“. Jährlich sterben demnach in Deutschland nach offiziellen Zahlen etwa 1.600 Menschen an den Folgen von Asbest. Der Experte geht aber davon aus, dass es hierzulande jährlich sogar zirka 15.000 Menschen sind. Die Schäden durch Asbest, das in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet wurde, gelten schon seit 1937 als Berufskrankheit. Seine Verwendung wurde jedoch erst 1993 verboten, also vor 30 Jahren.

Trotz des Verbots ist Asbest immer noch in vielen Gebäuden vorhanden, was ein anhaltend hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Asbestose, eine durch Asbest verursachte Krankheit, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Lungenfunktion und erhöht das Risiko verschiedener Krebsarten. Dipl.-Ing. Martin Kessel betont, dass die Zahlen der Asbestopfer trotz des Verbots nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen sind. Grund dafür sei, dass ein Großteil der Baumaßnahmen in potenziell asbestbelasteten Bestandsgebäuden stattfindet.

Für die Baubranche bedeutet dies, dass umfassende Informationen, die Bewusstseinsbildung und der fachgerechte Umgang mit Asbest unerlässlich sind. Die Identifizierung von Asbestbelastungen ist oft nur durch qualifizierte Probenahme und Analyse möglich. Dabei muss stets vorsichtig vorgegangen werden, um eine Freisetzung von Fasern zu vermeiden. Dipl.-Ing. Martin Kessel findet es wichtig, das Thema Asbest ernst zu nehmen und verantwortungsvoll damit umzugehen, um die Gesundheit der Menschen in der Baubranche zu schützen.

Quelle: vdi.de
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