Pflege: Heimbewohner sollten Anspruch auf Wohngeld prüfen

Neben pflegebedürftige Personen, die zuhause gepflegt werden, können auch Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen. Darauf weist die Verbraucherzentrale NRW hin. Vielen sei dies nicht bewusst. Möchten Pflegeheim-Bewohner Wohngeld beantragen, müssen sie dabei allerdings besondere Regelungen beachten.

So orientiert sich der Wohngeldanspruch zum Beispiel nicht an der individuellen Miethöhe, sondern an dem Mietenspiegel in der Region des Pflegeheims. Die Pflegeheim-Bewohner müssen außerdem ihre Finanzen offenlegen und auch zahlreiche Unterlagen einreichen, damit sie vom Wohngeld profitieren können.

Zu den Unterlagen zählen neben dem Wohngeldantrag für Pflegeheim-Bewohner unter anderem Rentenbescheide, Vermögensnachweise sowie aktuelle Kontoauszüge. Hintergrund ist, dass Wohngeld nur Personen zusteht, die beispielsweise ihre Miete nicht eigenständig begleichen können. Allerdings handelt es sich beim Wohngeld nur um einen Zuschuss zu den Wohnkosten.

Quelle und weitere Informationen: verbraucherzentrale.de
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Studie: Immer weniger Deutsche können sich Wohneigentum leisten

Mehr über die „Neuen Herausforderungen für die Wohnungseigentumsbildung“ hat das Institut der deutschen Wirtschaft Köln (IW Köln) im Auftrag der Deutschen Reihenhaus AG herausgefunden. Bei der Studie ist unter anderem herausgekommen, dass sich immer wenigere Deutsche Wohneigentum leisten können.

Konnte sich ein Paar mit einem Einkommen von 3.730 Euro netto (Medianeinkommenshaushalt) zu Beginn des Jahres 2022 noch 40 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende des Jahres 2022 laut Studie nur noch 28 Prozent der angebotenen Objekte. Selbst reiche Paare mit einem Medianeinkommen von 5.000 Euro netto gehen immer öfter leer aus. Konnten sie sich Anfang 2022 noch 62 Prozent der angebotenen Objekte leisten, waren es Ende 2022 nur noch 47 Prozent der angebotenen Objekte.

Die hohe Inflation führt allerdings nicht nur bei Immobilienkäufern zu Kaufzurückhaltung, sondern auch zu Problemen auf dem Mietwohnungsmarkt. Mieter in Städten, die sich Eigentum gekauft haben, sind früher meist an den Stadtrand gezogen. Mietwohnungen wurden so wieder frei. Nun kaufen sich weniger Mieter Eigentum. Die Nachfrage nach Mietwohnungen könnte also größer werden als die nach Eigentum und die Mieten könnten daher weiter steigen. Die vollständige Studie ist unter iwkoeln.de zu finden.

Quelle: iwkoeln.de
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Wissenschaft: Forscher entwickeln optimierte Mittelmangan-Stähle

Einen neue Designstrategie zur Verarbeitung von Mittelmangan-Stahl mit verbesserten Eigenschaften hat nun ein Forschungsteam, hauptsächlich von der chinesischen Northeastern University und dem Düsseldorfer Max-Planck-Institut für Eisenforschung (MPIE), entwickelt. Bei der Entwicklung hat das Forschungsteam beachtet, dass Stähle inzwischen nicht nur nachhaltig, fest und verformbar sein müssen, sondern auch ohne kritische Legierungselemente auskommen und preiswert sein sollen.

„Ultrahochfeste Stähle werden zum Beispiel bei sicherheitsrelevanten Bauteilen in Kraftwerken, Flugzeugen, Industrieanlagen oder auch in der Autokarosserie verwendet. Dort müssen die Stähle fest sein, aber gleichzeitig auch eine hohe Energie im Falle einer Verformung aufnehmen können“, erklärt Professor Dierk Raabe, Direktor am MPIE. Je mehr Energie aufgenommen werde, desto besser werde der Aufprall abgeschwächt und die Insassen blieben geschützt.

Der neue Mittelmangan-Stahl ist mithilfe verschiedener Maßnahmen so optimiert worden, dass er zugfester und dehnbarer als bisherige Stähle ist. Laut des Forschungsteams ist die entwickelte Designstrategie mit bestehenden industriellen Verfahren kompatibel. Ein Artikel zum Thema ist in der Fachzeitschrift Science erschienen und kann kostenpflichtig unter science.org angefordert werden.

Quelle: mpie.de/science.org
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Urteil: Langzeitstudierende können Anspruch auf Wohngeld verlieren

Studierende können ihren Anspruch auf Wohngeld verlieren, wenn sie länger als nötig für ihr Studium brauchen. Dies entschied nun das Verwaltungsgericht Berlin (VG 21 K 144/22). Im vorliegenden Fall befand sich eine Studentin, die Wohngeld beantragte, in ihrem Zweitstudium im 14. Fachsemester und insgesamt im 20. Hochschulsemester.

Den Antrag auf Wohngeld lehnte die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf jedoch ab. Die Begründung: die Inanspruchnahme sei missbräuchlich. Dagegen klagte die Studentin. Doch auch vom Verwaltungsgericht Berlin bekam sie kein Recht. Denn ebenso wie die Wohngeldbehörde des Bezirksamtes geht auch das Verwaltungsgericht bei der Studentin von einer missbräuchlichen Inanspruchnahme aus.

Diese liege bei einer Studiendauer vor, die darauf schließen lässt, dass das Studium nicht oder nicht mehr ernsthaft betrieben werde. Im vorliegenden Fall benötigte die Studentin für ihr Studium nicht nur mehr als das Doppelte der Regelstudienzeit, sondern sie bestand auch nur etwas mehr als die Hälfte aller erforderlichen Klausuren.

Quelle: berlin.de/VG 21 K 144/22
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Wohnen: VDM/VHK erläutern Trends

Detailliebe, Komfort und natürliche Materialien – diese Eigenschaften liegen bei Möbeln laut den Verbänden der deutschen Möbelindustrie (VDM/VHK) 2023 im Trend. Dabei sind auch Baukastenlösungen angesagt, die zahlreiche Möglichkeiten erlauben. Im Hinblick auf die Farbwahl werden zurzeit zum Beispiel die Holzarten Esche und Ulme mit hellen Farben wie weiß, beige oder sand oder pudrigen Pastelltönen kombiniert.

Die Polstermöbel werden gemütlicher, und zwar nicht nur durch Kissen, sondern auch durch Verstell-Funktionen an Kopf-, Rücken-, und Beinelementen. Auch bei den Stühlen ist dieser Trend auszumachen – besonders bequem werden sie durch Sitzschalen, eine Polsterung und Armlehnen. Bei den Bezügen können Stoffe, Leder oder Lederimitate gewählt werden.

Laut VDM/VHK wird das Homeoffice ein Bestandteil des Wohnens bleiben. Verschiedene Möbel-Lösungen ermöglichen das Arbeiten in verschiedenen Räumen des Hauses oder der Wohnung. Im Homeoffice und in den anderen Räumen spielt Holz eine besondere Rolle. Weitere Wohntrends – zum Beispiel in Küche und Schlafzimmer – erfahren Interessenten unter moebelindustrie.de.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Löhne schneller gestiegen als Mieten

Die Löhne sind zwischen 2015 und 2021 im Bundesdurchschnitt schneller gestiegen als die Mieten. Das geht aus der Studie zur „Bezahlbarkeit von Mieten“ des Vereins Haus und Grund hervor. Demnach stiegen die Löhne sozialversicherungspflichtiger Vollzeitbeschäftigter im Median im genannten Zeitraum um 14,2 Prozent auf 3.525 Euro. Im selben Zeitraum stiegen die Bestandsmieten um 7,3 Prozent auf 7,32 Euro pro Quadratmeter und die Neuvertragsmieten um 7,7 Prozent auf 8,02 Euro pro Quadratmeter.

So sei das „Wohnen zur Miete während des Betrachtungszeitraums im Mittel für alle günstiger geworden“. Zu den drei bezahlbarsten Kreisen bei den Bestandsmieten zählen die Uckermark, Vorpommern-Greifswald und Nordsachsen. Bei den Neuvertragsmieten machen Vorpommern-Greifswald, Berlin und Potsdam Mittelmark das Rennen.

Zu den drei am wenigsten bezahlbaren Kreisen zählen im Hinblick auf die Bestandsmieten Wolfsburg, Göttingen und Gifhorn. Bei den Neuvertragsmieten schneiden Kempten (Allgäu), Rosenheim und Dillingen a. d. Donau. Während die Löhne (Median) in Kempten (Allgäu) von 2015 auf 2021 beispielsweise nur um 14,6 Prozent stiegen, legten die Neuvertragsmieten hier um 30 Prozent zu. Die vollständige Studie können Interessenten unter hausundgrund.de kostenlos lesen.

Quelle: hausundgrund.de
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Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis

Den Deutschen Architekturpreis 2023 loben das Bundesbauministerium und die Architektenkammer aus. Noch bis Mittwoch, 29. März, 16 Uhr, können Vorschläge für beispielhafte Bauwerke oder Gebäudeensembles eingereicht werden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland errichtet worden sein. Es können auch Vorschläge für Bauwerke oder Gebäudeensembles im Ausland gemacht werden, wenn dafür überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden weitere insgesamt 30.000 Euro vergeben – verteilt auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro. Interessenten müssen für den Wettbewerb verschiedene Unterlagen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einreichen. Zu diesen zählen mindestens ein Bewerbungsformular, ein Erläuterungsformular sowie Präsentationspläne.

Die Jury beurteilt beispielsweise die gestalterische Qualität und das Entwurfskonzept, die städtebauliche Qualität und Einbindung ins Quartier, die Klimawirksamkeit und den Umweltschutz, den Umgang mit Ressourcen und das Materialkonzept, die Qualität des energetischen Konzepts, die Funktionalität und die Nutzungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Innovationsgehalt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Interessenten unter bbr.bund.de.

Quelle: bbr.bund.de/bmwsb.bund.de
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Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung

Die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon erhält vorerst keine Entschädigung für deren Hotel-Enteignung im November 1949. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Hedwig Adlon war damals infolge des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ enteignet worden.

Laut Verwaltungsgericht Berlin wurde ihr unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe. Die Erbengemeinschaft teilt diese Auffassung nicht und glaubt, dass ihre Verwandten damals zu Unrecht als Naziaktivistin auf die sogenannte „Liste 3“ gesetzt worden sind. Dafür gebe es neue Beweise.

Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. Da die Beweismittel im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren teilweise schon bekannt gewesen seien, seien sie nicht mehr „neu“. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Streit könnte nun in die nächste Runde gehen – die Erbengemeinschaft kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Das Hotel, 1984 abgerissen und um 1997 wieder aufgebaut, zählt zu den bekanntesten Luxushotels in Deutschland.

Quellen: berlin.de/berlinjournal.biz
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Möbelkauf: DGM rät zum ausgiebigen Probesitzen

Zum Ausgiebigen Probesitzen von Stühlen und Polstermöbeln vor dem Kauf rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Kaufinteressenten sollten sich 30 Minuten oder länger Zeit für das Testen des neuen Möbelstücks nehmen. Laut DGM sollten sie dabei nicht nur den individuellen Sitzkomfort überprüfen, sondern auch die weiteren Eigenschaften des Möbelstücks genauer unter die Lupe nehmen.

Dabei spielt unter anderem das Oberflächenmaterial eine Rolle. Für den Kaufinteressenten sollte sich dieses angenehm auf der Haut anfühlen, keine störenden Geräusche verursachen und auch keine unangenehmen Gerüche verbreiten. „Am besten probiert auch die Partnerin oder der Partner beziehungsweise die ganze Familie neue Sitz- oder Polstermöbel aus, um sicherzustellen, dass etwa die Sitzhöhe, die Polsterung und die Lehnen allen späteren Nutzern eine komfortable Sitzposition ermöglichen – auch über mehrere Stunden hinweg“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Außerdem können Kaufinteressenten vor ihrer Kaufentscheidung prüfen, ob das Möbelstück über das Gütezeichen „Goldenes M“ verfügt. Dieses wird von Deutschen Gütergemeinschaft Möbel verliehen und kennzeichnet Möbelstücke, die strenge Kriterien im Hinblick auf Qualität, Sicherheit und Umweltschutz erfüllen. Ist das perfekte Möbelstück erst einmal gefunden worden, sollten die neuen Besitzer dennoch nicht allzu lange auf diesem verweilen. „Wer viel sitzen muss, sei es hinter dem Lenkrad oder vor dem Bildschirm, sollte zwischendurch genügend Pausen machen und aktiv regenerieren“, so Jochen Winning.

Quelle: moebelindustrie.de
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Studie: Bündnis fordert „Sozialwohnungsbau-Offensive“

Zu einer gemeinsamen „Sozialwohnungsbau-Offensive“ fordert das Bündnis „Soziales Wohnen“ den Bund und die Länder auf. Ein Sondervermögen von 50 Milliarden Euro müsse der Staat bis 2025 für soziales Wohnen bereitstellen, um das Ziel von 400.000 Sozialwohnungen bis zum Ende der Legislaturperiode noch zu erreichen. 2022 seien nur 20.000 Sozialwohnungen gebaut worden.

Zudem fordert das Bündnis beim sozialen Wohnungsbau unter anderem die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. Außerdem sollen Förderanträge für den Bau von Sozialwohnungen schneller bearbeitet werden müssen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Laut Bündnis spiele sich auf dem sozialen Wohnungsmarkt zurzeit ein Drama ab. So hätten in Deutschland mehr als 11 Millionen Mieter Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Die Forderungen des Bündnisses beruhen auf Angaben aus der Wohnungsbaustudie des Hannoveraner Pestel-Instituts und der ARGE in Kiel. Diese hatte das Bündnis „Soziales Wohnen“, dem der Deutsche Mieterbund, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie weitere Bündnispartner angehören, dort in Auftrag gegeben.

Quelle und weitere Informationen: mieterbund.de
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