Wohnungsleerstand: Historischer Rückgang

Der Leerstandindex von CBRE-empirica verzeichnete Ende 2022 einen historischen Rückgang an leerstehenden Wohnungen in Deutschland. Die Leerstandsquote fiel gegenüber 2021 um etwa 53.000 Einheiten auf 554.000, was 2,5 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Dieser Rückgang ist der größte in der 22-jährigen Geschichte des Index.

Die Zuwanderung aus der Ukraine beeinflusste 2022 stark den Wohnungsmarkt. Die gleichmäßige Verteilung der Zuwanderung über das Land verhinderte in allen 400 Kreisen einen Anstieg des Leerstands.

Trotz einer Entspannung durch Binnenmigration ist laut des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts empirica bis 2025 mit weiteren Mietanstiegen zu rechnen. Die Fertigstellung neuer Wohnungen wird durch aktuelle Markteinflüsse abnehmen, was den Wohnungsmangel verschärft.

Quelle und weitere Informationen: empirica-institut.de
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BG BAU: Änderungen 2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) führt 2024 neue Regelungen und Services ein. Dazu gehört der 4. Gefahrtarif, der die Beitragsermittlung durch die Zuordnung von Gefahrklassen zu den Tarifstellen neu regelt. Diese Änderung betrifft Unternehmen im Bereich Fertighausbau und Fertigteilherstellung, die anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.

Eingeführt wird auch ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen, das das bisherige System sv.net ersetzt. Dieses Portal dient der verschlüsselten Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und erfordert eine Registrierung mit einem Elster-Unternehmenszertifikat.

Ab 2024 müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Die BG BAU stellt hierfür ein Onlineformular und das Kundenportal „meine BG BAU“ zur Verfügung. Bis Ende 2027 sind jedoch noch Meldungen per Post oder Fax möglich.Quelle und weitere Informationen: bgbau.de
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Urteil: Kündigung bei unwahren Mieterbehauptungen?

Unwahre Behauptungen eines Mieters können in einem Rechtsstreit mit dem Vermieter eine ordentliche Kündigung gemäß § 573 Abs. 1, 2 Nr. 1 BGB rechtfertigen. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (VIII ZR 147/22). Allerdings setzt dies eine umfassende Einzelfallprüfung voraus, wobei die Relevanz und Tragweite der falschen Aussagen sowie eventuelle vorherige Vertragsverletzungen des Vermieters zu berücksichtigen sind.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin aus Berlin ihren Mietern wegen angeblich vertragswidriger Hundehaltung die Wohnung gekündigt. Die Mieter behaupteten daraufhin unter anderem, dass die Vermieterin sie aus dem Haus mobben wollte. Die Vermieterin kündigte den Mietern nun fristlos, hilfsweise ordentlich, wegen unwahrer Äußerungen.

Der BGH betonte, dass bei der Beurteilung der Kündigungsberechtigung das gesamte Verhalten beider Parteien berücksichtigt werden muss. Insbesondere sei relevant, ob das Fehlverhalten des Mieters durch zuvor erfolgte unberechtigte Handlungen des Vermieters hervorgerufen wurde. Diese könnten das Verhalten des Mieters in einem milderen Licht erscheinen lassen und die Schwere der Pflichtverletzung beeinflussen.

Quelle und weitere Informationen: VIII ZR 147/22/juris.bundesgerichtshof.de
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Deko: Leuchten-Trends 2024

Im Jahr 2024 liegen Leuchten aus verschiedenen Materialien wie Metall, Papier und Glas im Trend. Die Leuchten können teilweise nicht nur Licht spenden, sondern auch weitere Funktionen erfüllen. So gibt es zum Beispiel eine Tischleuchte, die Smartphone-Akkus aufladen kann.

Außerdem sind auch sehr auffällige Leuchten gefragt. Diese gibt es kommen unter anderem in Kugelform, skulpturartig oder mit glockenartigem Schirm daher.

Weiterhin gefragt sind aber auch praktische Lösungen fürs Homeoffice oder Wandleuchten, die nicht viel Platz wegnehmen. Wer sich verschiedene LED-Leuchten ansehen möchte, wird auf „schoener-wohnen.de“ fündig.Quelle: schoener-wohnen.de
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Altersgerechtes Wohnen: Angebot in Deutschland

Deutliche regionale Unterschiede im Angebot altersgerechter Wohnungen in Deutschland zeigt eine gemeinsame Auswertung von immoverkauf24 und ImmoScout24. Demnach ist der Mangel an solchen Wohnungen in Ostdeutschland am ausgeprägtesten. Dies steht im Kontrast zu Bundesländern wie Hessen, Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg, in denen es ein breiteres Angebot an altersgerechten Immobilien zum Kauf gibt. Bei der Verfügbarkeit von Mietwohnungen für ältere Menschen führen Berlin, Rheinland-Pfalz und Bayern.

Die Preise für seniorengerechte Wohnungen sind in Hamburg mit 7.339 Euro pro Quadratmeter, in Berlin mit 6.975 Euro pro Quadratmeter und Bayern mit 6.823 Euro pro Quadratmeter am höchsten. Auch die Mieten für seniorengerechten Wohnraum sind mit jeweils rund 16 Euro pro Quadratmeter in Hamburg, Berlin und Bayern extrem hoch.

Der Bedarf an altersgerechtem Wohnraum wird in den kommenden Jahren aufgrund des demografischen Wandels weiter steigen. Die Studie betont die Notwendigkeit, diesen Trend zu berücksichtigen und politische Maßnahmen anzupassen, um ein ausgewogenes Angebot zu schaffen und die Wohnsituation älterer Menschen zu verbessern.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Gutachten: Günstigerer Wohnungsbau möglich?

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz die Möglichkeit beleuchtet, im Bauvertragsrecht durch einfachere Standards günstiger zu bauen, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Die derzeitigen strengen DIN-Normen führen laut GdW oft zu unnötig hohen Baukosten.

Das Gutachten empfehle gesetzliche Änderungen, um vereinfachte und kostengünstigere Bauweisen rechtssicher zu ermöglichen. Dies könnte deutlich günstigere Baupreise ermöglichen, während gleichzeitig gute Wohnstandards beibehalten werden. Der Blick ins europäische Ausland zeige, dass ein erheblicher Spielraum für solche Vereinfachungen besteht, der genutzt werden könnte.

Schließlich wird hervorgehoben, dass eine Entkopplung der werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen von den anerkannten Regeln der Technik notwendig ist, um günstigere und dennoch qualitativ gute Standards zu ermöglichen. Interessenten, die mehr zum Thema oder über das Rechtsgutachten erfahren möchten, werden fündig unter: gdw.de.

Quelle: gdw.de
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Urteil: Keine Räumung bei Ausbleiben von Spenden

Ein Mieter gerät nicht in Zahlungsverzug, wenn vereinbarte Spendengelder des Vermieters zur Mietzahlung ausbleiben. Das hat das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (AZ: 2 U 115/22) entschieden. Im konkreten Fall ging es um eine gemeinnützige Stiftung, die ein Museum in einem angemieteten Geschäftshaus betrieb. Die Vermieterin leistete eine Spende, mit der die gemeinnützige Stiftung die Miete beglich.

2020 wurde das Gebäude jedoch an einen neuen Eigentümer verkauft. Jedoch überwies diese Immobiliengesellschaft keine Spendengelder mehr an die gemeinnützige Stiftung, obwohl dies anders vereinbart worden war. Die Stiftung konnte die Miete daher nicht mehr zahlen und geriet in Zahlungsverzug. Die Immobiliengesellschaft klagte daraufhin die ruckständige Miete ein.Das Gericht wies die Klage auf Räumung und Mietzahlung zurück, da die Stiftung der Immobiliengesellschaft durch das Ausbleiben der Spenden faktisch keine Miete schuldete. Die ursprünglich vereinbarte Miete wurde durch die als Spende deklarierten Zahlungen reduziert. Die Beteiligten hatten die Spendenvereinbarung separat ausgehandelt, um von steuerlichen Vorteilen zu profitieren. Die Spende galt nicht als Gegenleistung für eine bestimmte Leistung, sondern zur Förderung gemeinnütziger Zwecke. Dies ermöglichte eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Spende, was für beide Parteien vorteilhaft war. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig.Quelle: AZ: 2 U 115/22/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Immobilienverrentung: Kostenlose Vorträge zum Thema

Ältere Immobilienbesitzer stehen oft vor der Frage, wie es mit ihrer Immobilie weitergehen soll. Ein kostenloser Online-Vortrag mit dem Titel „Immobilie verrenten – Haus zu Geld machen?“ der Verbraucherzentrale bietet jetzt Hilfestellungen und zeigt unter anderem verschiedene Arten der Immobilienverrentung auf.

Der Vortrag behandelt Themen wie den Verkauf mit Nießbrauch oder Rückvermietung, Teilverkauf sowie Kreditlösungen wie Hypotheken und Darlehen. Diese Optionen ermöglichen es, das eigene Haus zur Aufbesserung der Rente zu nutzen oder finanzielle Unterstützung für Kinder zu gewähren.

Es werden vier Termine für den Online-Vortrag angeboten, die von verschiedenen Verbraucherzentralen organisiert werden. Der Vortrag der Verbraucherzentrale Hessen ist am Montag, 22. Januar, 10 bis 11 Uhr. Die Vorträge der Verbraucherzentrale Sachsen folgen am Montag, 22. Januar, 17 bis 18 Uhr, sowie am Freitag, 26. Januar, 10 bis 11 Uhr. Die Verbraucherzentrale Bremen informiert voraussichtlich am Mittwoch, 24. Januar, von 10 bis 11 Uhr, zum Thema.

Quelle: vebraucherzentrale.de
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Wohnen: Präferenzen in Deutschland verändern sich

75 Prozent der Personen in deutschen Haushalten überdenken aufgrund finanzieller Aspekte ihre Wohnsituation. In städtischen Gebieten geben 25 Prozent der Befragten an, mehr als 40 Prozent ihres Einkommens für Wohnkosten aufzuwenden. Das führt dazu, dass sich eine verstärkte Präferenz für das Wohnen auf dem Land zeigt. Dort scheint auch die Wohnzufriedenheit mit 76 Prozent besonders hoch zu sein. Dies offenbart eine Studie der Technischen Universität Darmstadt in Zusammenarbeit mit Baufi24.

Der Trend weg von zentralen Stadtgebieten hin zu ländlichen und Stadtrandlagen ist geprägt von gestiegenen Wohnkosten in urbanen Lagen und einem zunehmenden Umweltbewusstsein. 68 Prozent der Befragten sehen die Nähe zur Natur als wichtigen Faktor für ihre Lebensqualität. Die digitale Infrastruktur spielt eine zunehmend wichtige Rolle, besonders für diejenigen, die in ländlichere Gegenden umziehen und im Homeoffice arbeiten.

Studienleiter Dr. Andreas Pfnür, Professor am Fachgebiet Immobilienwirtschaft und Baubetriebswirtschaftslehre an der Technischen Universität Darmstadt betont die Notwendigkeit politischer Maßnahmen zur Förderung ländlicher Regionen. Denn 43 Prozent der Befragten überlegen umzuziehen, werden jedoch vor die Herausforderung gestellt, dass sie keine passenden Wohnflächen finden. Dr. Andreas Pfnür in der Bewegung zum Land einerseits eine Chance zur Entlastung der städtischen Wohnungsmärkte. Andererseits bestehe auch ein Risiko für städtische Neubauprojekte, die nicht zum Bedarf der Bevölkerung passen und nur schwer verkauft werden können.Quellen: presseportal.de/news.baufi24.de
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Bauvertragsrecht: VPB stellt Broschüre zur Verfügung

Informationen zum Bauvertragsrecht stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einem kostenlosen PDF-Dokument bereit. Das Bauvertragsrecht in Deutschland hat eine signifikante Reform erfahren, die seit 2018 wirksam ist. Diese Änderung stellt einen bedeutenden Schritt im Verbraucherschutz dar, insbesondere für diejenigen, die als Laien in den Bau oder Kauf einer Immobilie investieren. Laut VPB wählen über 90 Prozent der privaten Bauherren den Schlüsselfertigbau, wobei der neue Verbraucherbauvertrag eine zentrale Rolle spielt. Dieser Vertragstyp stärkt die Position der Verbraucher erheblich, indem er klare Regelungen und Schutzmaßnahmen bietet.

Die Reform des Bauvertragsrechts umfasst verschiedene Vertragstypen, darunter Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge. Diese Änderungen sind besonders relevant, da der Bau oder Erwerb einer Immobilie oft die größte Investition im Leben eines Menschen darstellt. Die Broschüre des VPB bietet hierzu umfassende Informationen, um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Rechte und Pflichten verstehen und anwenden können.

Es ist entscheidend, dass Verbraucher sich über die neuen Regelungen im Klaren sind, um von den verbesserten Schutzmaßnahmen profitieren zu können. Die Broschüre ist interessant für alle, die in den Bau oder Kauf einer Immobilie involviert ist. Sie bietet eine solide Grundlage für eine sichere und informierte Investitionsentscheidung im Bauwesen. Unterstützt wurde die Erstellung mit Fördermitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: vpb.de
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