Bauvertragsrecht: VPB stellt Broschüre zur Verfügung

Informationen zum Bauvertragsrecht stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einem kostenlosen PDF-Dokument bereit. Das Bauvertragsrecht in Deutschland hat eine signifikante Reform erfahren, die seit 2018 wirksam ist. Diese Änderung stellt einen bedeutenden Schritt im Verbraucherschutz dar, insbesondere für diejenigen, die als Laien in den Bau oder Kauf einer Immobilie investieren. Laut VPB wählen über 90 Prozent der privaten Bauherren den Schlüsselfertigbau, wobei der neue Verbraucherbauvertrag eine zentrale Rolle spielt. Dieser Vertragstyp stärkt die Position der Verbraucher erheblich, indem er klare Regelungen und Schutzmaßnahmen bietet.

Die Reform des Bauvertragsrechts umfasst verschiedene Vertragstypen, darunter Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge. Diese Änderungen sind besonders relevant, da der Bau oder Erwerb einer Immobilie oft die größte Investition im Leben eines Menschen darstellt. Die Broschüre des VPB bietet hierzu umfassende Informationen, um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Rechte und Pflichten verstehen und anwenden können.

Es ist entscheidend, dass Verbraucher sich über die neuen Regelungen im Klaren sind, um von den verbesserten Schutzmaßnahmen profitieren zu können. Die Broschüre ist interessant für alle, die in den Bau oder Kauf einer Immobilie involviert ist. Sie bietet eine solide Grundlage für eine sichere und informierte Investitionsentscheidung im Bauwesen. Unterstützt wurde die Erstellung mit Fördermitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: vpb.de
© Fotolia

Urteil: Kamera darf nicht immer aufgestellt werden

Eine Wildkamera auf einem Grundstück kann das Persönlichkeitsrecht der Nachbarn verletzen. Das entschied das Amtsgericht in München (AZ: 171 C 11188/22). Damit bestätigte das Amtsgericht eine einstweilige Verfügung, die der Besitzerin der Kamera das Aufstellen auf ihrem Grundstück untersagt, wenn sie damit den Bereich der Nachbarin erfassen könnte oder dies den Anschein erweckt.

Obwohl die Kamera später entfernt wurde, bestätigte das Gericht die Notwendigkeit der einstweiligen Verfügung. Die Richter berücksichtigten dabei, dass die vermeintliche Überwachung bereits eine Persönlichkeitsrechtsverletzung darstellen kann.

Der Fall betont die Wichtigkeit, die Privatsphäre und das Persönlichkeitsrecht von Nachbarn zu respektieren und zeigt auf, dass auch die Überwachung selbst dann rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann, wenn die Kamera nicht das Nachbargrundstück filmt, aber ein solcher Eindruck entstehen kann.

Quelle: www.justiz.bayern.de/AZ: 171 C 11188/22
© Fotolia

Schlaf: Die Vorteile von Massivholzbetten

Die Qualität des Schlafes hängt nicht nur von täglichen Routinen ab, sondern auch von der Wahl des Bettes. Das erklärt Andreas Ruf, Geschäftsführer der Initiative Pro Massivholz. Er weist darauf hin, dass Massivholzbetten durch ihre natürlichen Eigenschaften Vorteile für den Schlafkomfort bieten können.

Denn das Massivholz gibt natürliche Inhaltsstoffe an die Raumluft ab, die Entspannung fördern und den Herzschlag regulieren können. Zusätzlich wirken Holzoberflächen antibakteriell, was das Immunsystem unterstützt.

Der Geschäftsführer empfiehlt, bei Schlafproblemen die Wahl des Bettgestells zu überdenken und sich über die Vorteile von Massivholzbetten und besonders harzreichen Hölzer wie Zirbelkiefer beraten zu lassen.

Quelle: moebelindustrie.de
© Photodune

Cyberkriminalität: Herausforderung in der Immobilienbranche

Die Immobilienbranche steht vor neuen Herausforderungen durch Cyberangriffe. Das zeigt eine Studie des Unternehmens KPMG und des Zentralen Immobilienausschusses (ZIA). Aus dieser geht hervor, dass zwar 93 Prozent der Unternehmen der Branche Cybersecurity für wichtig erachten, aber nur 51 Prozent eine entsprechende Strategie haben. Vor allem fehlt es an spezifischen Schutzmaßnahmen für Gebäudetechnik. Nur 20 Prozent der Unternehmen gaben an, Sicherheitsvorkehrungen in diesem Bereich zu treffen.

Die Studienergebnisse zeigen laut ZIA, dass Cybersecurity wichtig ist, um die digitale Infrastruktur zu schützen. Die stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des ZIA, Aygül Özkan, weist darauf hin, dass die aktive Beteiligung der Führungsebene unerlässlich ist, um das gesamte Unternehmen widerstandsfähig gegen Cyberkriminalität aufzustellen.

Aygül Özkan hebt außerdem hervor, dass der Faktor Mensch als potenzielles Einfallstor für Cyberangriffe nicht vernachlässigt werden darf. Eine umfassende Risikoaufklärung und regelmäßige Schulungen der Mitarbeitenden seien daher von großer Bedeutung, um die Sicherheit zu erhöhen.Quelle und weitere Informationen: zia-deutschland.de
© wavepoint

Blog: „Wohnen und Finanzieren“

Zu Themen wie Bauen, Kaufen, Sanieren und Finanzieren erhalten Interessenten auf dem Blog „Wohnen und Finanzieren“ Informationen. Der Blog richtet sich an Bauherren und Käufer mit Immobilienvorhaben. Sie werden durch regelmäßig aktualisierte Artikel, Ratschläge und Fallstudien auf dem Laufenden gehalten.

Das Hauptziel des Blogs ist es, den Bauherren und Käufern eine klare Orientierung in der vielschichtigen Welt der Immobilien zu bieten. Sie erhalten Antworten auf häufige Fragen und komplexe Themen werden einfach erklärt. Das umfasst beispielsweise die Funktionsweise von Baufinanzierungen, Zinsbindungsfristen und Strategien, um eine Finanzierungslösung für individuelle Anforderungen zu finden.

Zudem erhalten Interessenten Ratschläge zu Themen wie Bauvorbereitungen, Immobilienkauf, Renovierungsmethoden und Finanzierungsmöglichkeiten, um ein umfassendes Verständnis für alle Aspekte des Wohnens zu bekommen. Der Blog wird von einem Team mit Erfahrung auf den Gebieten Immobilien, Bau, Finanzen und Sanierung betrieben.

Quellen: openpr.de/wohnen-und-finanzieren.de
© Photodune

Grundbuch: Keine Löschung von Zwangseintragungen

Grundstückseigentümer haben nach der Löschung rechtmäßiger Zwangseintragungen keinen Anspruch auf eine Umschreibung der Grundbuch-Eintragungen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: V ZB 17/22) entschieden. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümerin vom Grundbuchamt gefordert, neue Wohnungsgrundbuchblätter anzulegen, aus denen die gelöschten Eintragungen nicht mehr ersichtlich wären. Da die gelöschten Eintragungen im Grundbuch lediglich markiert, aber nicht entfernt werden, sind sie immer noch ersichtlich. Dagegen wollte die Eigentümerin vorgehen.

Der BGH urteilte jedoch, dass weder aus der Grundbuchverfügung noch aus Datenschutzregelungen ein Umschreibungsanspruch abzuleiten ist. Die geforderte Umschreibung würde die Übersichtlichkeit und Funktionsfähigkeit des Grundbuchs nicht wesentlich verbessern. Zudem ist eine Entfernung der Eintragungen aus dem Grundbuch nicht vorgesehen und es sei nicht praktikabel, bei jeder gelöschten Zwangseintragung ein neues Grundbuchblatt anzulegen und das alte zu schließen. Bestehe ein berechtigtes Interesse, könne zudem auch in ein geschlossenes Grundbuchblatt Einsicht genommen werden.

Die Entscheidung betont das öffentliche Interesse an der Zuverlässigkeit und Vollständigkeit des Grundbuchs. Der BGH erkannte an, dass die Verweigerung der Umschreibung die informationelle Selbstbestimmung der Eigentümerin berührt, sah aber darin keine Grundrechtsverletzung. Die Aufrechterhaltung der Funktionsfähigkeit des Grundbuchsystems und die zuverlässige Dokumentation der Rechtsverhältnisse an Grundstücken rechtfertigten diese Entscheidung.Quelle: bundesgerichtshof.de/AZ: V ZB 17/22
© Fotolia

Küchentrends 2024: Modern, natürlich und nachhaltig

Die Küchen des Jahres 2024 bieten eine Vielzahl an optischen, haptischen sowie funktionalen Neuerungen. Laut Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK) zeichnen sich diese Küchen durch ihre Kombination aus natürlichen und technischen Elementen, Flexibilität und Stabilität sowie Nachhaltigkeit und Innovation aus. Sie bieten eine harmonische Mischung aus Authentizität und High-Tech, die sowohl für ästhetische Anziehung als auch für funktionale Vielfalt steht.

Im Trend liegen echte und nachgebildete Materialien wie Holz, kombiniert mit neuen Farbpaletten, Oberflächen und Lichtdesigns. Besondere Aufmerksamkeit erhalten vertikale Rillen- und Lamellen-Designs, die neben ihrer Optik auch haptische Erlebnisse bieten. Ebenso gefragt sind seidenmatte Oberflächen mit Antifingerprint-Eigenschaften, die zugleich robust und nachhaltig sind. Die Farbpalette für 2024 umfasst sowohl dezente als auch kräftigere Farbtöne, von Pastelltönen bis zu erdigen Farben und angesagten Metallic-Oberflächen in Bronze. Diese Farbvielfalt ermöglicht individuelle Gestaltungsmöglichkeiten, abhängig vom persönlichen Geschmack und Einrichtungsstil.

Zu den technischen Highlights gehören blendfreie Beleuchtungskonzepte und illuminierte Design-Regalsysteme, die den Wohncharakter der Küchen betonen. Hinzu kommen hochwertige Innenausstattungen und innovative Einbaugeräte mit smarten Funktionen und KI-Einsatz. Diese tragen nicht nur zum Komfort bei, sondern sind auch unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten attraktiv.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
© Photodune

Immobilienkauf: Trotz sinkender Preise teurer als Mieten

Obwohl die Immobilienpreise im zweiten Quartal 2023 einen historischen Rückgang von 9,9 Prozent im Vergleich zum Vorjahr verzeichneten, bleibt der Kauf einer Immobilie finanziell unerschwinglicher als die Miete. Selbst bei einem weiteren Anstieg der Mieten um 20 Prozent sei der Immobilienkauf aufgrund der hohen Kreditzinsen eine weniger attraktive Option als die Miete. Das geht aus einer Studie der Kreditversicherungsgruppe Allianz Trade hervor.Der Wohnungsmarkt werde zunehmend von steigenden Mieten und realen Lohnverlusten geprägt. Die derzeitige Inflation und der Anstieg der Zinsen haben Bauprojekte stark verteuert, was zu einem deutlichen Rückgang der Baugenehmigungen führe. Eine fast ein Drittel geringere Anzahl an Baugenehmigungen für Wohnungen im August 2023 im Vergleich zum Vorjahr spiegele die zunehmende Wohnungsknappheit wider. Die schlechte Auftragslage betreffe vor allem mittelständischer Subunternehmer. Sie können die Preise für ihre Produkte oder Dienstleistungen nicht so stark erhöhen oder senken wie große Unternehmen (sogenannte Preissetzungsmacht) und geraten durch mangelnde Aufträge unter Druck.

Aus der Studie geht auch hervor, dass die Insolvenzen im deutschen Bau- und Immobiliensektor bis August 2023 im Vergleich zum Vorjahr um 20 Prozent gestiegen sind. Das mache einen Anteil von 21 Prozent aller Insolvenzen in Deutschland aus. Dieser Trend zeichne sich durch einen Rückgang an Baugenehmigungen und zahlreiche Baustopps aufgrund hoher Zinsen und Materialkosten ab.Quelle und weitere Informationen: allianz-trade.de
© Photodune

Baugesetzbuch: Neue Regelungen zur Vereinfachung von Bebauungsplänen

Wichtige Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die wesentlich zur Rechtsklarheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich beitragen, hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Einführung des Paragrafen 215a des Baugesetzbuches (BauGB), einer „Reparaturvorschrift“, die den bisherigen § 13b BauGB ersetzt. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den § 13b für rechtswidrig erklärte. Diese Entscheidung hatte in vielen Gemeinden zu Unsicherheit geführt, insbesondere in Bezug auf laufende und fehlerhafte Planverfahren.

Mit der neuen Vorschrift des § 215a BauGB müssen Gemeinden nun eine umweltrechtliche Vorprüfung durchführen. Diese Vorprüfung dient der Feststellung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen. Nur wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, ist eine vollständige Umweltprüfung erforderlich. Die anderen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens, wie der Verzicht auf frühe öffentliche Beteiligung, bleiben bestehen. Ziel dieser Neuregelung ist es, den Mehraufwand für betroffene Gemeinden unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben möglichst gering zu halten.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch können sich die Gemeinden bereits im Vorfeld an den neuen Regelungen orientieren. Der § 215a BauGB löst den bisherigen § 13b BauGB ab, der aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode klarstellend aufgehoben wird. Diese Anpassung stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Rechtsklarheit im Bereich der Bebauungspläne im Außenbereich dar.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de
© Photodune

Steuern: Keine Erleichterung bei Vermietung von Luxusimmobilien

Verluste aus der Vermietung von Immobilien mit einer Wohnfläche von über 250 Quadratmetern können nicht automatisch mit anderen Einkünften des Steuerpflichtigen verrechnet werden. Dies betrifft insbesondere Luxusobjekte, deren Marktmiete den hohen Wohnwert und die damit verbundenen Kosten nicht adäquat abbildet, was eine kostendeckende Vermietung oft unmöglich macht. Das hat der Bundesfinanzhof (BFH) kürzlich entschieden (AZ: IX R 17/21).

Im konkreten Fall hatten Eltern drei Villen mit je über 250 Quadratmetern Wohnfläche an ihre volljährigen Kinder vermietet. Daraus entstandene jährliche Verluste von 172.000 bis 216.000 Euro hatten sie mit ihren anderen Einkünften verrechnet. Dies führte zu einer beträchtlichen Einkommensteuerersparnis, die der BFH jedoch nicht anerkannte. Der BFH fordert, dass Steuerpflichtige in solchen Fällen nachweisen müssen, dass die Vermietung mit der Absicht erfolgt, langfristig finanzielle Überschüsse zu erzielen. Kann dieser Nachweis nicht erbracht werden und entstehen über längere Zeit Verluste, wird die Vermietung als steuerlich irrelevant eingestuft.

Die Entscheidung des BFH unterstreicht die bisherige Rechtsprechung, dass bei der Vermietung von aufwendig gestalteten oder ausgestatteten Objekten nicht automatisch von einer steuerbaren Tätigkeit auszugehen ist. Um als steuerliche Einkunftsquelle anerkannt zu werden, muss nachgewiesen werden, dass über einen Zeitraum von 30 Jahren ein positives Ergebnis erwirtschaftet werden kann.

Quelle: AZ: IX R 17/21/bundesfinanzhof.de
© Fotolia