Analyse: Empirica Regio bringt Immobilienpreisindex heraus

Unter dem Titel „Dem Schweinezyklus geht das Futter aus“ hat Empirica Regio den Immobilienpreisindex 2/2022 herausgebracht. Aus diesem geht hervor, dass die Mieten für Eigentumswohnungen sich gegenüber dem letzten Quartal um 2,0 Prozent erhöht haben. Somit haben sich die Mieten für Eigentumswohnungen erstmals seit langem stärker erhöht die Kaufpreise für diese (1,1 Prozent gegenüber dem letzten Quartal).

Aus dem Immobilienpreisindex geht des Weiteren hervor, dass sich die Neubaumieten deutschlandweit in den vergangenen zehn Jahren um 42 Prozent erhöht haben, in den kreisfreien Städten um 41 Prozent und in den Landkreisen um 44 Prozent. Zu den drei teuersten Städten im Mietpreisranking (Neubauwohnungen) zählen laut Empirica Regio München, Frankfurt und Berlin. Das Kaufpreisranking führen bei Neubauwohnungen München, Frankfurt und Stuttgart an.

Empirica Regio weist im Zusammenhang mit dem Immobilienpreisindex darauf hin, dass der Immobilienmarkt zyklisch ist und die Immobilienbrache heute vor Herausforderungen wie zu wenig Bauland, verschärftem Baurecht und steigenden Zinsen steht. Der Immobilienpreisindex ist unter empirica-institut.de kostenlos abrufbar. Einen kurzen Artikel zum Thema gibt es auch von Empirica-Regio-Geschäftsführer Dr. Reiner Braun ist, und zwar unter linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/.

Quellen: empirica-regio.de/empirica-institut.de/linkedin.com/pulse/dem-schweinezyklus-gehts-futter-aus-reiner-braun/
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Wärme: Heizen mit erneuerbarer Energie

Heizungen sollen künftig mit mindestens 65 Prozent erneuerbarer Energie betrieben werden. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) hervor. Voraussichtlich ab dem 1. Januar 2024 müssen Eigentümer von Neubauimmobilien oder Bestandsimmobilien sich beim Heizungseinbau/Heizungsaustausch daran halten.

Zum Thema haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und das BMWSB gemeinsam das „Konzeptpapier: 65-Prozent-EE beim Einbau von neuen Heizungen“ herausgebracht. Über dieses soll mit betroffenen Akteuren diskutiert werden. In diesem Zusammenhang finden sich im Konzept unter anderem auch Fragen zu den Nachhaltigkeitskriterien für Biomasse, zum Fachkräftemangel sowie zu Zwischenlösungen über temporär gemietete Gaskessel.

Hintergrund für das geplante Konzept ist der Ukraine-Krieg. Laut Angabe des BMWSB wird über 80 Prozent der Wärmenachfrage derzeit noch durch die Verbrennung von Öl und Gas gedeckt, die zum allergrößten Teil importiert werden. Im Gebäudewärmebereich dominiere dabei Erdgas, insbesondere aus Russland. Interessenten, die sich das Konzeptpapier anschauen möchten, können sich dieses über die Internetseite bmwsb.bund.de kostenlos herunterladen.

Quelle und weiter Informationen: bmwsb.bund.de
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Visualisierung: Studierende entwerfen neue Gebiete am Flussufer

Wie kann ein Gelände wie das am Heidingsfelder Mainufer in Würzburg aufgewertet werden? Mit dieser Frage befassten sich Studierende des Studiengangs Geovisualisierung der Hochschule für angewandte Wissenschaften Würzburg-Schweinfurt. Unter dem Motto „Leben am Wasser“ mussten sie Entwürfe entwickeln, die die Bereiche Wohnen, Arbeiten und Freizeit miteinander verbinden.

Die Herausforderung dabei stellte die Größe des Areals dar: Es handelt sich laut Dozent Stefan Sauer um einen Bereich von 530 Metern Länge und 42.000 Quadratmetern Fläche. Zudem mussten die Studierenden in ihre Planungen die Ergebnisse des Integrierten Stadtteilentwicklungskonzepts und einer Bürgerbefragung miteinbeziehen und ihre Entwürfe neben dem Dozenten auch Peter Wiegand und Uwe Kömpel vom Fachbereich Planung der Stadt Würzburg sowie dem Architekten Matthias Braun vorstellen.

Die Studierenden machten verschiedene Vorschläge: Angefangen von einem in den Fluss integrierten Schwimmbad über eine Tiny-House-Siedlung mit bunten Schiffscontainern bis hin zu einem Gelände für die Street-Art-Szene – die 14 Studierenden präsentieren kreative Ideen. Wer sich die Ideen der Studierenden anschauen möchte, findet diese auf geo.fhws.de/studieninteressierte/innovative-projekte/leben-am-wasser/.

Quelle: idw-online.de/geo.fhws.de
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Studie: Grubenwasser mittels Wärmepumpen erhitzen

Wie Grubenwasser des ehemaligen Steinkohlereviers Lugau-Oelsnitz im Nordwesten Sachsens für die Wärmeversorgung genutzt werden kann, erforschen aktuell ein Team des Lehrstuhls für Technische Thermodynamik an der Technischen Universität Bergakademie Freiberg und die Firma DBI Gas- und Umwelttechnik GmbH. Die Idee ist es, das Grubenwasser mit Wärmepumpen zu erhitzen und für die Wärme- und Kälteversorgung von Kommunen zu nutzen.

Das Prinzip erklärt Professor Tobias Fieback wie folgt: „Eine Wärmepumpe funktioniert ähnlich wie ein Haushaltskühlschrank, nur nach dem umgekehrten Prinzip. Aus dem Grubenwasser wird Wärme aufgenommen, durch die Zufuhr von elektrischer Energie wird dann ein Kältemittel verdichtet und auf ein höheres Druck- und Temperaturniveau gebracht. Nachdem die Wärme anschließend an das Gebäude abgeführt wurde, wird das Kältemittel wieder entspannt und es kann wieder Wärme aus der Umgebung aufgenommen werden.“

Das Grubenwasser werde stündlich neu gebildet und könne nach der thermischen Nutzung wieder in die Grube zurückgeleitet werden, damit noch höhere Energiemengen zustande kommen. Aktuell werden beim Forschungsprojekt „MareEn“ verschiedene Messungen und Versuche durchgeführt und die Wärmebedarfe für verschiedene Immobilien mit unterschiedlichen Nutzungsarten berechnet.

Quelle und weitere Informationen: tu-freiberg.de
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Forschung: Paneele aus Popcorn entwickelt

An der Universität Göttingen wurde ein Verfahren für ein Granulat entwickelt, mit dem Paneele und Wände aus Hanf, Falch uns Popcorngranulat anfertigt werden können. Das verwendete Material ist laut der verantwortlichen Arbeitsgruppe „Chemie und Verfahrenstechnik von Verbundwerkstoffen“ an der Fakultät für Forstwissenschaften und Waldökologie wiederverwendbar, recyclebar und kompostierbar. Darüber hinaus biete es gute Dämmeigenschaften sowie einen guten Brandschutz.

Die Universität hat nun sogar einen Lizenzvertrag mit der Firma Smarter Habitat geschlossen, die aus dem neuen Granulat beispielsweise Produkte wie Paneele für den Trockenbau oder tragende Außenwände herstellen möchte. Die Produkte sollen anschließend unter dem Namen „Ecohab“ vertrieben werden. „Wir werden unsere gesamte Kreativität einsetzen, um mit diesem zirkulären Material einen dringend benötigten Paradigmenwechsel in der Bauindustrie anzustoßen“, so Datty Ruth, Gründer und CEO von Smarter Habitat.

Hintergrund des Verfahrens ist, dass die Forschenden nach kosteneffizienten Lösungen für nachhaltiges Bauen suchen. „Mit diesem neuen an die Kunststoffindustrie angelehnten Verfahren lassen sich nunmehr mit reinen Naturprodukten kosteneffizient Paneele für viele Bereich des Bauens im Industriemaßstab herstellen“, meint der Leiter der Forschungsgruppe, Prof. Dr. Alireza Kharazipour.

Quelle: Georg-August-Universität Göttingen/idw-online.de
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Urteil: Architekt muss nicht vor Steuerschäden bewahren

Ein für die Grundlagenermittlung und Entwurfsplanung beauftragter Architekt ist nicht dazu verpflichtet, seine Auftraggeber vor möglichen Steuerschäden zu bewahren. Das entschied kürzlich das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG, Az. 29 U 185/20). Im vorliegenden Fall wollten Auftraggeber ihre Dachgeschosswohnung sanieren und beauftragten dazu einen Architekten mit Leistungen. Diesen bezahlten sie anschließend allerdings nicht.

Grund dafür war, dass ihnen fälschlicherweise gesagt worden sei, dass sie in Bezug auf den Denkmalschutz nichts beachten müssen. Wären sie richtig aufgeklärt worden, hätten sie das gesamte Bauvorhaben durch eine Sonderabschreibung fördern lassen können. So aber sei ihnen ein Steuerschaden von 5.000 Euro entstanden, den sie als eine Art Schadenersatz behielten.

Allerdings hatte bereits das Landgericht Frankfurt am Main dem Architekten das ausstehende Honorar zugesprochen (Urteil vom 24.08.2020, Az. 2-26 O 117/18). Auch das OLG entschied im Interesse des Architekten. Zwar habe er „pflichtwidrig nicht über die denkmalschutzrechtliche Genehmigungsbedürftigkeit aufgeklärt“, so das OLG, allerdings „fehle […] [es] am Zurechnungszusammenhang zwischen dieser Pflichtverletzung und dem behaupteten Steuerschaden“.

Quelle: OLG Frankfurt am Main, Az. 29 U 185/20/ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Möbel: DGM gibt Tipps zur Anschaffung umweltbewusster Produkte

Wie Mieter oder Eigentümer auch beim Möbelkauf umweltbewusst sein können, rät jetzt die Deutsche Gütegemeinschaft für Möbel (DGM). Dazu hält sie drei Tipps für Interessenten bereit. Erstens: Mieter oder Eigentümer können auf eine gute Möbelqualität achten und langlebige sowie gesundheits- und umweltverträgliche Produkte wählen. Laut DGM weist das RAL-Gütezeichnen „Goldenes M“ darauf hin.

Zweites: Beim Möbelkauf kann darauf geachtet werden, dass die Möbel aus Holz gefertigt werden, wobei ein hoher Anteil von Massivholz von Vorteil ist. Den Grund dafür erklärt die DGM wie folgt: „[…] Der Werkstoff aus dem Wald stammt hierzulande aus nachhaltiger Forstwirtschaft: seit über 300 Jahren darf in Deutschland nicht mehr Holz geerntet werden wie nachwächst.“ Eine nachhaltige Waldwirtschaft biete Potenzial zum Speichern klimabedrohender Treibhausgase.

Drittens: An Siegeln wie „Möbelherstellung klimaneutral“ oder „Möbel klimaneutral“ können Mieter und Eigentümer Möbel erkennen, die auch über die Produktion hinaus als klimaneutral gelten. Dabei erhalten nur Unternehmen Siegel, die nach einem Drei-Schritte-Prinzip vorgehen. Zunächst müssen sie den CO2-Fußabdruck für ihr Unternehmen berechnen, dann ihre Emissionen reduzieren und letztlich unvermeidbare Emissionen mit dem Erwerb von Klimaschutzzertifikaten abgelten.

Quelle: holzindustrie.de/DGM
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Studie: Immobilien bei Versicherern beliebt

Versicherer investieren gerne in Immobilien. Dies geht aus der Studie „Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz“ der Steuerberatungsgesellschaft EY hervor. Mit einer sogenannten Immobilienquote von 12,1 Prozent war so hoch wie noch nie seit Beginn der Erhebungen im Jahr 2008. Aus der Studie geht aber auch hervor, dass die Versicherer vorsichtiger werden.

So gibt die Hälfte der Befragten Versicherer an, dass sie die Immobilienquote noch weiter erhöhen möchte. Im vergangenen Jahr wollten aber noch zwei Drittel der Befragten die Immobilienquote erhöhen. Zudem sprechen sich 45 Prozent der in diesem Jahr befragten Versicherer für eine gleichbleibende Immobilienquote aus, 5 Prozent der Versicherer wollen diese sogar senken.

Für das „Trendbarometer Immobilienanlagen der Assekuranz“ wurde im Mai 2022 eine Umfrage unter 30 führenden Versicherern durchgeführt, darunter Pensionskassen sowie Lebens- und Rückversicherungen. Weitere Ergebnisse der Studie, etwa zu den favorisierten Standorten für Immobilieninvestments der Versicherer, erhalten Interessenten kostenlos auf ey.com.

Quelle: ey.com
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Wohnungsneubau: IG Bau appelliert an Immobilienwirtschaft

Die IG-Bau fordert die Immobilienwirtschaft angesichts der schwierigen Neubaubedingungen wie beispielsweise Materialknappheit dazu auf, nach alternativen Lösungen zu suchen. Dabei denkt die Gewerkschaft unter anderem an den Umbau von leerstehenden Büros in Wohnraum sowie Dachaufstockungen bei Wohnhäusern, die in der Nachkriegszeit bis zum Ende der 90er-Jahre gebaut wurden. Allein durch die Dachaufstockungen könnten laut IG-Bau rund 1,5 Millionen neue Wohnungen entstehen.

„Es ist fatal, in einer Phase wachsender Zuwanderung und zunehmender Wohnungsnot beim Neubau auf die Bremse zu treten. Wer dann noch munter an der Mietenschraube drehen will und darüber auch noch öffentlich spricht, lässt jedes Maß an sozialer Verantwortung vermissen“, sagt der IG-BAU-Bundesvorsitzende, Robert Feiger. Die Immobilienwirtschaft müsse ihrer gesellschaftlichen Verantwortung nachkommen. Neben gleichbleibenden Mieten und dem weitgehenden Verzicht auf Mieterhöhungen fordert er Kontinuität beim Wohnungsbau.

Die Immobilienwirtschaft dürfe laut Robert Feiger nicht in eine „bequeme Lethargie“ fallen: „Es ist gerade für große private Wohnungsgesellschaften natürlich bequem, die Hände in den Schoß zu legen, wenn man weiß, dass jede Wohnraumverknappung auf dem Markt letztlich zu steigenden Mieten und damit zu höheren Renditen führt.“ Dies sei allerdings ein „sehr perfider Umgang mit der Krise“.

Quelle und weitere Informationen: igbau.de
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Beschluss: SGB-Angemessenheitsprüfung kann höchstens für sechs Monate ausgesetzt werden

Hartz-V-Empfänger dürfen – trotz einer Sonderreglung aufgrund der COVID-19-Pandemie – nicht dauerhaft in zu teurem Wohnraum wohnen. Das beschloss kürzlich das Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen. Grund dafür ist, dass die sogenannte „SGB-Angemessenheitsprüfung“ längstens für sechs Monate ausgesetzt werden kann.

Danach gilt wieder § 22, 2. Buch SGB. Dieser besagt folgendes: „Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. Erhöhen sich nach einem nicht erforderlichen Umzug die Aufwendungen für Unterkunft und Heizung, wird nur der bisherige Bedarf anerkannt.“

Im vorliegenden Fall hat eine Familie aus Detmold eine Wohnung bewohnt. Die Warmmiete für diese belief sich auf 1.350 Euro. Zu viel, wie das Jobcenter fand und worauf es auch hinwies. Nach dem Ende des zweiten Bewilligungszeitraumes zahlte es daher nur noch 1.000 Euro. Dagegen legte die Familie Widerspruch ein. Das Sozialgericht Detmold verpflichtete das Jobcenter zwar zur vorläufigen Übernahme der gesamten Miete. Daraufhin reichte dieses aber eine Beschwerde beim LSG ein und bekam Recht. Das bedeutet, dass die Familie in eine günstigere Wohnung ziehen muss.

Quelle: lsg.nrw.de
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