Erbschaftssteuer: Befreiung in Ausnahmefällen länger möglich

Ein Erbe muss nicht zwingend innerhalb von sechs Monaten in das Familienheim einziehen, um von einer Erbschaftssteuerbefreiung zu profitieren. Das entschied nun der Bundesfinanzhof (BFH) (II R 6/21). Im vorliegenden Fall zog die Alleinerbin eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen und Grundstück nicht sechs Monate später, sondern rund anderthalb Jahre später in eine der beiden Wohnungen ein. Erbschaftssteuerfrei sind Familienheime aber in der Regel nur, wenn sie von den Erben nach zirka sechs Monaten bezogen werden. Auch weil die Alleinerbin nicht unverzüglich in die Wohnung gezogen ist, wurde vom Finanzamt wurde eine Erbschaftssteuer von rund 80.000 Euro angesetzt.

Die Alleinerbin klagte daraufhin zunächst vor dem Finanzgericht Düsseldorf (FG). Aus der Wohnung habe zunächst das Inventar ausgeräumt beziehungsweise verkauft werden müssen, um mit erforderlichen Handwerkerarbeiten beginnen zu können. Die Renovierungsarbeiten vor dem Einzug seien erforderlich gewesen, da das Objekt Instandhaltungsrückstand aufgewiesen habe. Doch aufgrund des Handwerkermangels und gesundheitlicher Probleme der Alleinerbin konnten die Arbeiten nicht vorher durchgeführt werden.

Mit ihrer Klage vor dem FG Düsseldorf scheiterte die Alleinerbin jedoch zunächst. Das wollte sie allerdings nicht auf sich sitzen lassen. Sie ging in Revision. Vor dem BFH hatte sie dann Erfolg. Das Urteil vom FG wird aufgehoben und die Sache wird zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung zurückverwiesen. Der BFH entschied in diesem Fall aber nur so, weil die Alleinerbein (Klägerin) glaubhaft machen und nachweisen konnte, wieso ein früherer Einzug in die Wohnung nicht möglich war.

Quelle: bundesfinanzhof.de/Urteil vom 16. März 2022, II R 6/21
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Urlaub: Schöne Ferienhäuser in Deutschland

Welche Ferienhäuser in Deutschland sind die schönsten? In einer Bilderstrecke liefert das Portal schoener-wohnen.de Interessenten zahlreiche Vorschläge und erste Informationen zu einem möglichen Reiseziel in spe. Neben der Adresse und einem Link zur entsprechenden Internetseite erhalten Reisehungrige so auch erste Informationen zum Preis.

Die Ferienhäuser warten mit verschiedenen Besonderheiten auf: Neben einem Baumhaus in Berlin finden sich in der Bilderstrecke beispielsweise auch alte Bahnwaggons in Groß Neuendorf (Brandenburg) oder ein historischer Bauernhof im Allgäu. Diese und weitere Ferienhäuser überzeugen beispielsweise mit ihrem Design, ihrer Optik oder ihrer Einrichtung.

Die Preise für die Ferienhäuser beginnen bei rund 50 Euro pro Nacht. Einige Immobilien sind aber auch nur für mehrere Tage oder Wochen buchbar. Ist dies der Fall, liegt der Preis auch schon einmal bei rund 2.380 Euro pro Monat. Interessenten, die sich die Ferienimmobilien ansehen möchten oder weitere Informationen zu ihnen benötigen, werden auf schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Analyse: Preise für Eigentumswohnungen nicht mehr so stark gestiegen wie zuletzt

Die Kaufpreise für Eigentumswohnungen steigen nicht mehr so stark wie noch zuletzt. Das geht aus einer Analyse von Jones Lang LaSalle (JLL) hervor. So stiegen die Kaufpreise in den acht größten Städten Deutschlands im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nur um 7,5 Prozent und damit nur halb so stark wie im Vorjahr. Unterschiede gibt es aber in Bezug auf die Städte: Während Käufer von Eigentumswohnungen in Berlin 9,9 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum ausgeben mussten, zahlten die Hamburger nur 4,8 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum.

Während Käufer von Eigentumswohnungen in München im Median 10.000 Euro pro Quadratmeter aufbringen müssen, sind es in Berlin 5.780 Euro pro Quadratmeter und in Hamburg 6.550 Euro pro Quadratmeter. Nach München sind Frankfurt am Main (7.270 Euro pro Quadratmeter) und Hamburg in Bezug auf die Kaufpreise für Eigentumswohnungen die teuersten Städte Deutschlands. Der Preisaufschwung hat sich laut JLL aber nicht nur in den Metropolen abgeschwächt, sondern auch in den kreisfreien Städten. So zahlten Käufer nur noch 6 Prozent mehr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum. Zuvor waren es noch 14,4 Prozent gewesen.

„Insbesondere die seit dem vierten Quartal 2021 deutlich gestiegenen Finanzierungszinsen sind ursächlich für die Zurückhaltung der Wohnungskäufer und der damit verbundenen Abschwächung der Kaufpreissteigerungen“, so Sebastian Grimm, Lead Director Residential Valuation & Transaction Advisory JLL Frankfurt. Neben den Kaufpreisen sind laut JLL auch die Mietpreissteigerungen in vielen Orten schwächer ausgefallen als noch in den Vorjahren. Interessenten, die mehr über die Entwicklung der Angebotsmieten erfahren oder sich die Analyse ansehen möchten, können dies unter jll.de.

Quelle und weitere Informationen: jll.de
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Fliesen: Auf Rutschfestigkeit und Abriebgrad achten

Über Fliesenarten für verschiedene Wohnbereiche informiert das Portal „bauen.de“. Dabei müssen Fliesen unterschiedliche Anforderungen erfüllen. So sind Fliesen im Badezimmer Feuchtigkeit ausgesetzt und sollten zudem rutschfest sein. Hierfür gibt es sogar sogenannte Rutschfestigkeitsklassen, wobei R13 die größtmögliche Rutschfestigkeit bietet. Privatleute sollten mindestens die Rutschfestigkeitsklasse R10 wählen.

Nicht nur im Badezimmer, sondern auch in den Wohnbereichen können Fliesen zum Einsatz kommen. Sie gelten unter anderem als pflegeleicht und hygienisch. Außerdem ist auch eine Fußbodenheizung unter den Fliesen möglich. In Wohnbereichen sollte man laut „bauen.de“ vor allem auf die Abriebklasse achten. Die Abriebklassen unterscheiden sich von Klasse 1 bis Klasse 5, wobei Fliesen mit der Klasse 5 die höchste Abriebbeständigkeit aufweisen.

Während in Räumen wie Küche oder Flur, die schnell verschmutzen, Fliesen mit einem hohen Abriebgrad verlegt werden sollten, reichen Schlafzimmer Fliesen mit einem niedrigen Abriebgrad aus. Neben der Rutschfestigkeit und dem Abriebgrad unterscheiden sich Fliesen auch noch im Hinblick auf das Material: So wird zwischen Keramik- und Natursteinfliesen unterschieden. Welche Fliesen im Trend liegen und worauf beim Verlegen von Fliesen zu achten ist, erfahren Interessenten unter bauen.de.

Quelle: bauen.de
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Urteil: Mieterhöhungen sind nun leichter möglich

Modernisieren Vermieter eine Mietwohnung, müssen sie die Kosten dafür zwar transparent machen. Eine Aufschlüsselung der einzelnen Posten ist dafür jedoch nicht erforderlich, wie der BGH vor Kurzem urteilte (VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21 und VIII ZR 361/21). In den vorliegenden Fällen waren in Bremen von Vermietern Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt worden und hatten für die Mieter eine Mieterhöhung nach sich gezogen.

Über die Mieterhöhung wurden sie mit einem Schreiben informiert, das eine Anlage über die „Kostenzusammenstellung und Berechnung der Mieterhöhung“ erhielt. In dem Dokument finden sich unter anderem Informationen zu den Gesamtkosten der einzelnen Modernisierungsmaßnahmen, dem umlagefähigen Modernisierungskostenteil sowie zur Berechnung der Mieterhöhung. Die Mieter erachteten die Mietkostenerhöhung aus formellen Gründen für unwirksam und forderten einen Teil der bereits gezahlten Miete zurück.

Dass eine Untergliederung der Kostenpositionen erforderlich ist, damit die Mieter die genauen Posten für die Mietkostenerhöhung nachvollziehen können – wie es die Vorinstanzen meinten –, hält der BGH nicht für erforderlich. Dazu erklärt der BGH: „[…] Die Hürden für die Mieterhöhungserklärung in formeller Hinsicht [dürfen] nicht zu hoch angesetzt werden. Denn eine Überspannung der Anforderungen könnte dazu führen, dass der Vermieter eine inhaltlich berechtigte Mieterhöhung nicht durchsetzen könnte“. Der Anreiz zur Durchführung von – vom Gesetzgeber ausdrücklich erwünschten – Modernisierungsmaßnahmen würde ihm sonst genommen.

Quelle: VIII ZR 337/21, VIII ZR 339/21/VIII ZR 361/21/bundesgerichtshof.de
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Küche: Nischen optimal nutzen

Wie Eigentümer oder Mieter die Nische zwischen Küchenarbeitsplatte nutzen können, weiß die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Für die Nische gibt es dabei mehrere Gestaltungsmöglichkeiten, die schon bei der Auswahl der Nischenrückwand anfangen. Dabei kann zum Beispiel Glas, Glaslaminat oder Echtholz gewählt werden.

An der Nischenrückwand können dann sogenannte Reling- oder Organisationssysteme installiert werden, in denen sich Küchenhelfer wie Besteck, Gewürzdosen oder Vorratsgefäße verstauen lassen. Es sind auch Schienensysteme erhältlich und es gibt unter anderem Halterungen für Weingläser, Handtücher sowie Ladeflächen für Smartphones und iPads.

Spielen können Eigentümer und Mieter auch mit der Beleuchtung. So gibt es laut AMK Wandborde mit eingebauten LED-Lichtbändern, beleuchtete Systemregale oder modulare Design-Relingsysteme mit optionaler LED-Lichtführung. Durch die Installation von Systemen an Nischenrückwänden lässt sich nicht nur Platz sparen, sondern es lassen sich auch optische Highlights setzen.

Quelle: moebelindustrie.de/AMK
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Immobilienwirtschaft: Verbund befürchtet Marktteilung

Steigenden Druck auf dem Investmentmarkt beobachtet der Deutsche Anlage-Immobilien Verbund (DAVE). Einerseits würden sich Verkäufer fragen, ob sie den richtigen Zeitpunkt zum Verkauf verpasst hätten. Andererseits seien Bestandshalter unsicher, wie sich die Anschlusskonditionen bei einer Verlängerung einer bestehenden Baufinanzierung entwickeln würden.

Laut DAVE führen unter anderem steigende Zinsen, die Inflation sowie die Unsicherheiten aufgrund des Ukraine-Krieges zu höheren Eigenkapitalforderungen der Banken und dazu, dass diese genauer hinsehen. So prüfen sie unter anderem verstärkt den Beleihungswert. Dieser gibt an, welche Summe die Bank im Falle einer Zwangsversteigerung oder eines Verkaufs der Immobilie erhalten würde. Ist der Beleihungswert zu hoch, kommen Finanzierungen aufgrund des erhöhten Risikos nicht mehr zustande.

Für Banken lohnt sich die Vergabe eines Kredites dadurch jetzt unter anderem nur noch für langfristig nutzbare und nachhaltige Immobilien. Deren Preise sind wahrscheinlich höher und die Käufer können vermutlich höhere Kreditraten aufbringen als Käufer von Bestandsobjekten. „Immobilien, die die aktuellen Top-Anforderungen an Ausstattung und Lage nicht mehr erfüllen, sind somit die Verlierer. Hier gehen die Preise runter“, erläutert Gerhard Alles, Schürrer & Fleischer Immobilien. Es entstehe laut Axel Quester von Armin Quester Immobilien „eine Marktteilung in das weiterhin hochpreisige Segment und in fallende Werte bei nicht mehr marktgängigen Objekten“.

Quelle und weitere Informationen: dave-immobilienverbund.de
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Bauhauptgewerbe: Zahl der Auszubildenden steigt, dennoch werden sie gesucht

Obschon die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe das fünfte Jahr in Folge gestiegen ist, ruft der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) junge Interessenten dazu auf, sich bei einem baugewerblichen Unternehmen zu bewerben. Laut ZDB-Hauptgeschäftsführer Felix Pakleppa sind viele Ausbildungsplätze noch nicht besetzt, zudem herrsche Personalmangel am deutschen Bau.

In vielen Betrieben können die Jugendlichen laut Felix Pakleppa Ferienjobs nachgehen, die den Einstieg in ein Ausbildungsverhältnis erleichtern können. Mit Bezug auf die von der SOKA-Bau (Sozialkassen der Bauwirtschaft) zum Stichtag 30. Juni 2022 veröffentlichten Zahlen, gibt es dennoch Grund zur Freude.

„Die Zahl der Auszubildenden im Bauhauptgewerbe steigt das fünfte Jahr in Folge. Derzeit absolvieren rund 40.000 junge Menschen eine Ausbildung am Bau. Das sind 1,5 Prozent mehr als im Vorjahreszeitraum. Seit 2017 hält damit der erfreuliche Aufwärtstrend bei den Lehrlingszahlen im Bauhauptgewerbe an“, so Felix Pakleppa.

Quelle: zdb.de
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Kündigungsschutz: BGH urteilt

In Berlin profitieren Mieter von einem zehnjährigen Kündigungsschutz, und zwar immer dann, wenn eine Mietwohnung in eine Eigentumswohnung umgewandelt werden soll. In einem aktuellen Urteil (VIII ZR 356/20) stellt der Bundesgerichtshof klar, dass „die Kündigungssperrfrist nach Bildung und Veräußerung von Wohnungseigentum im Sinne des § 577a Abs. 1 BGB für das gesamte Gebiet von Berlin auf zehn Jahre festlegt“ wirksam ist.

Zudem hebt der BGH hervor, dass die Kündigungsschutzklauselverordnung des Landes Berlin sowohl mit dem Grundgesetz als auch mit dem Bundesrecht in Einklang steht. Durch die Kündigungssperrfrist sollen Mieter vor willkürlichen Eigenbedarfskündigungen geschützt werden, die den Bestandsschutz für den Mieter besonders gefährden.

Willkürliche Eigenbedarfskündigungen nach Umwandlung des vermieteten Wohnraums in eine Eigentumswohnung und Veräußerung an einen neuen Eigentümer stellen nach der Auffassung des Gesetzgebers auch die Rechtfertigung für die verlängerte Kündigungssperrfrist dar. Das vollständige Urteil können Interessenten unter juris.bundesgerichtshof.de lesen.

Quelle: VIII ZR 356/20/juris.bundesgerichtshof.de
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Küche: Elemente aus Glas

Tipps dazu, wie Glas in Küchen eingesetzt werden kann, gibt die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). So kann es zum Beispiel als beleuchtete Nischenrückenwand, als Küchenarbeitsplatte oder als Raumteiler zwischen Koch- und Wohnbereich genutzt werden. Eine Nischenrückenwand lässt sich laut AMK individuell gestalten, zum Beispiel in der Lieblingsfarbe, in eigenem Wunschdekor oder mit einem angebotenen Motivdekor.

Küchenarbeitsplatten aus Glas zeichnen sich nicht nur Hygiene aus, sondern können auch optische Highlights setzen, und zwar durch eine Metallic-Optik wie Silber, Kupfer und Messing. Vorteilhaft ist laut AMK aber auch die besonders weiche Haptik einer Küchenarbeitsplatte aus Glas. Für die Farbwahl gibt es bei diesen ebenfalls unterschiedliche Möglichkeiten, zum Beispiel kann eine auf die Möbel abgestimmte Farbe eingesetzt oder es kann mit der Küchenarbeitsplatte ein Akzent gesetzt werden.

Als Raumteiler aus Glas eignen sich zum Beispiel Vitrinenschränke. Ebenfalls gewählt werden können laut AMK beleuchtete und dekorierte Glasregale, die für einen eleganten Übergang zwischen dem Koch- und Wohnbereich sorgen. Neben Nischenrückwänden, Küchenarbeitsplatten und Raumteilern kommt Glas auch bei Dunstabzugshauben, bei Hängeschränken oder in Schubläden vor. Weitere Informationen zu den Einsatzmöglichkeiten von Glas in der Küche erhalten Interessenten unter amk.de.

Quelle: amk.de
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