Immobiliensuche: Die Mehrheit surft im Internet

Bei ihrer Immobiliensuche nutzten 70 Prozent derjenigen, die sich in der Vergangenheit schon einmal auf Immobiliensuche nach einer Wohnung oder einem Haus zur Miete oder zum Kauf befunden haben, teilweise oder ausschließlich das Internet. Das geht aus einer Umfrage von Bitkom Research hervor, einem Tochterunternehmen des Digitalverbands Deutschland. Bei dieser hat das Unternehmen rund 1.000 Personen ab 16 Jahren aus Deutschland befragt.

Die Hälfte der Befragten (52 Prozent) sucht dabei auf großen Immobilienportalen. Rund ein Viertel (24 Prozent) sieht sich private Inserate im Internet an. Jeder Sechste (16 Prozent) durchforstet spezialisierten Immobilienplattformen. Ein Zehntel (11 Prozent) nutzt soziale Netzwerke zur Immobiliensuche. Neben der Internetrecherche werden aber auch klassische Wege genutzt.

So suchen 41 Prozent der Befragten mithilfe eines Immobilienmaklers den passenden Wohnraum, 28 Prozent suchen in Zeitungen nach entsprechenden Inseraten, 18 Prozent fragen bei städtischen Wohnungsbaugesellschaften Wohnraum an und 13 Prozent bei Genossenschaften. Weitere Informationen, auch zu den Tools, die sich Immobiliensuchende bei Online-Inseraten wünschen, erhalten Interessenten auf bitkom.org.

Quelle: bitkom.org
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Breitbandanschluss: Urteil von kurzer Dauer

Müssen Mieter für die gesamte Dauer ihres Mietvertrags die Kosten für einen kostenpflichtigen Breitbandkabelanschluss tragen, verstößt dies nach geltender Rechtslage nicht gegen das Telekommunikationsgesetz. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden. Allerdings ist diese Praxis seit dem 1. Dezember 2021 ohnehin nicht mehr erlaubt. Grund dafür ist eine Änderung des Telekommunikationsgesetzes. Mieter können jetzt, wenn das Mietverhältnis länger als 24 Monate besteht, die Beendigung von Telekommunikationsdiensten im Rahmen des Mietverhältnisses gegenüber ihrem Vermieter erklären. Für Vermieter gibt es noch bis zum 30. Juni 2024 eine Übergangsfrist.

Im aktuellen Fall hatte die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs gegen eine große Wohnungsbaugesellschaft in Nordrhein-Westfalen auf Unterlassung geklagt. Sie war der Meinung, dass die kostenpflichtige Bereitstellung eines Kabelanschlusses wenigstens zum Ablauf einer Laufzeit von 24 Monaten kündbar sein müsse und es keine Mietverträge gibt, in denen die Laufzeit auf höchstens 12 Monate begrenzt ist.

Da die Mietverträge auf unbestimmte Zeit geschlossen sind und die Mieter diese entsprechend der gesetzlichen Regelungen bis zum dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Kalendermonats kündigen können, wies der BGH die Revision der Wettbewerbszentrale zurück. Auch die Vorinstanzen hatten zugunsten des Wohnungsbauunternehmens entschieden.

Quelle: BGH/I ZR 106/20
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Wohntrends: „Home Report 2022“ erschienen:

Im neuen „Home Report 2022“ vom Zukunftsinstitut beleuchtet die Wohnexpertin und Zukunftsforscherin Oona Horx-Strathern die Auswirkungen der Corona-Pandemie auf den Wohnraum. Dabei hat sie drei verschiedene Trends ausgemacht und zusammengefasst. Diese bezeichnet sie als „Conscious Kitchen“, „FurNEARtur“ und „modulare Möbel“.

Mit dem Trend „Conscious Kitchen“ ist gemeint, dass die Küche mehr Wertschätzung erfährt. Durch das Homeoffice werde dabei auf flexible Lösungen wie bewegliche Trennwände gesetzt. Dadurch können Arbeit und Privatleben besser voneinander getrennt werden. Bei Möbeln setzen viele auf Nachhaltigkeit, regionale Rohstoffe und Produkte aus der Nähe. Aufgrund der Nähe wieder dieser Trend bei Möbeln im Home-Report als „FurNEARtur“ bezeichnet.

Zudem sind „modulare Möbel“ gefragt, die bei Bedarf erweitert, verkleinert und in verschiedenen Umgebungen verwendet werden können. Auch hier spiele Nachhaltigkeit eine wichtige Rolle. Zudem sieht Oona Horx-Strathern auch verspielte, farbige und ungewöhnlich geformte Möbel als Trend. Der Home-Report ist für 150 Euro über die Seite zukunftsinstitut.de erhältlich.

Quellen: zukunftsinstitut.de/lifepr.de/hicklvesting Public Relations GbR
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Studie: Immobilienpreise steigen um mehr als 7 Prozent:

In Deutschland müssen Kaufinteressenten für eine Wohnung durchschnittlich einen Quadratmeterpreis von 3.299,70 Euro zahlen. Für Einfamilienhäuser sind es durchschnittlich sogar 3.990.96 Euro. Somit sind die Preise für Wohnungen und Häuser vom Zeitraum Mai bis Oktober 2021 verglichen mit dem Zeitraum November 2020 bis April 2021 um 6,93 beziehungsweise um 7,09 Prozent gestiegen.

Dies geht aus einer Umfrage des Immobilienfinanzierungsvermittlers baufi24.de hervor. Der Vermittler hat dabei nach eigenen Angaben 240.000 Immobilientransaktionen untersucht. Dabei hat es auch die größten sieben Städte Deutschlands – Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart – genauer unter die Lupe genommen.

Hier zahlen Kaufinteressenten mit 10.013.01 Euro pro Quadratmeter am meisten, gefolgt von Frankfurt am Main (6.602,27 €/qm²) und Hamburg (6.162,22 €/qm²). Die Preise stiegen in diesen Städten um 6,37, 5,68 bzw. 10,64 Prozent. Betrachtet man alle Big-Seven-Städte in Deutschland, liegt der durchschnittliche Kaufpreis bei 6.062,49 Euro. Das entspricht einer Steigerung von 8,27 Prozent.

Quelle und weitere Informationen: baufi24.de
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Stadtplanung: Neuer Leitfaden:

Das Deutsche Institut für Urbanistik (difu) hat im Rahmen des vom Bundesumweltamts geförderten Projekts „Steuerbare urbane Stoffströme“ einen neuen Leitfaden entwickelt. Dieser trägt den Titel „Stadtplanung und Stadtentwicklung als Hebel für den Ressourcen- und Klimaschutz: Kommunale Instrumente, Fallbeispiele und Potenziale zur Reduktion der Ressourceninanspruchnahme“.

Der Leitfaden beschäftigt sich unter anderem mit Instrumenten der Stadtplanung und Stadtentwicklung zur Steuerung von sogenannten Stoffströmen, also dem Weg eines Stoffes von seiner Gewinnung als Rohstoff über seinen Gebrauch bis hin zur Entsorgung. Zudem werden in dem Leitfaden Anwendungsbeispiele zur ressourcenschonenden Planung in den Städten Hamburg, Hannover, Heidelberg und Jena aufgeführt.

Der Leitfaden richtet sich unter anderem an Planer, Fachämter und Politiker. Er soll ihnen aufzeigen, mit welchen Werkzeugen der Stadtplanung und -entwicklung das Klima und die Ressourcen geschützt werden können. Der Leitfaden kann kostenlos auf der Seite umweltbundesamt.de heruntergeladen werden. Weitere Informationen zum Thema erhalten Interessenten auch auf der Seite difu.de.

Quelle: difu.de/umweltbundesamt.de
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Einrichtung: Den passenden Esstisch finden:

Wie finden Eigentümer oder Mieter den richtigen Esstisch für ihr Haus oder ihre Wohnung? Dieser Frage geht das Portal immonet.de nach. Es rät dazu, sich bei der Wahl des Tisches an der Anzahl der Bewohner zu orientieren. Pro Person sollte, laut Portal, eine Fläche von 60 x 40 Zentimetern eingeplant werden.

Kommen häufig Gäste zu Besuch, können Eigentümer oder Mieter auch über einen ausziehbaren Esstisch nachdenken. An diesem können zahlreiche Personen Platz nehmen. Sind die Gäste weg, kann er aber auch wieder eingeklappt werden. Für besonders kleine Räume eignen sich Klapptische, die beispielsweise in die Küchenzeile integriert sind.

Ob ein runder oder eckiger Esstisch infrage kommt, entscheidet nicht nur die Optik, sondern auch der Platz und das Geld. So weist das Portal darauf hin, dass eckige Tische platzsparender und häufig günstiger sind als runde. Hobbyhandwerker könnten sich zudem einen Tisch nach ihren eigenen Vorlieben bauen und sich dazu die gewählte Tischplatte und die gewählten Tischbeine in einem Baumarkt zuschneiden lassen.

Quelle: immonet.de
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Studie: Geringere Mieten im Einzelhandel:

Die Mietpreisentwicklung im Einzelhandel hat der Immobilienverband Deutschland (IVD) genauer untersucht und dabei vier Entwicklungen festgestellt. Erstens: Aufgrund der Corona-Pandemie gibt es vor allem in Innenstädten viele leerstehende Ladenflächen. Zweitens: Besonders in den sieben größten Städten Deutschlands sind die Mietpreise je stärker zurückgegangen, desto höher sie vorher waren.

Drittens: Klein- und Mittelstädten stehen besser da als Großstädte, da sie von stabileren Einzelhandelsmieten profitieren. Viertens: Aufgrund des Leerstands vieler Einzelhandelsimmobilien geht der IVD künftig von einer Umnutzung in Wohnraum aus, vor allem in Klein- und Mittelstädten. Dazu stellt IVD-Präsident Jürgen Michael Schick auch Forderungen an die Politik.

„Vermieter müssen in die Lage versetzt werden, Einzelhandelsflächen, deren Zuschnitt und Belichtung sich für eine Wohnnutzung eignen, entsprechend umzubauen“, so der IVD-Präsident. Derzeit stehe dem jedoch unter anderem das Bauordnungsrecht entgegen. Hier sollen die Länder laut Jürgen Michael Schick zugunsten von Wohnraum Ausnahmen schaffen. Weitere Informationen finden Interessenten unter ivd.net.

Quelle: ivd.net
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Bau: Tipps zum Arbeiten im Herbst:

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) gibt Tipps zum sicheren Arbeiten für Beschäftigte im Bau in der kühleren Jahreszeit. Um Unfälle zu verhindern, sollten die Baustellen rechtzeitig auf den Herbst vorbereitet werden. Dazu müssen wegen der schlechten Lichtverhältnisse am Morgen und ab dem späten Nachmittag künstliche Lichtquellen eingesetzt werden.

Die BG Bau empfiehlt dazu eine Beleuchtung mit einer breit strahlenden oder asymmetrischen Lichtverteilung. Auch auf die Beleuchtungsstärke, die in der Maßeinheit Lux angegeben wird, sollte am Bau geachtet werden. So erfordern beispielsweise einige Tätigkeiten eine Beleuchtungsstärke von bis zu 500 Lux. Die Beleuchtungsstärke muss damit heller sein als die Nennbeleuchtungsstärke für ein Sitzungs- und Besprechungszimmer von 300 Lux.

Neben einer guten Beleuchtung reduziere auch das Räumen von Verkehrswegen die Unfälle. Diese müssen unter anderem geräumt und von Laub befreit werden. Zudem müssen Treppen, Gerüste und Laufstege gegebenenfalls gestreut werden, damit sie nicht zur gefährlichen Schlitterpartie werden. Weitere Tipps, auch zur Warnkleidung, erhalten Interessenten auf bgbau.de. Eine Borschüre zum Thema können DG-Bau-Mietglieder kostenlos beziehen, alle anderen zahlen 5 Euro.

Quellen: bgbau.de/dieenergiesparlampe.de
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Urteil: BVerwG kippt Vorkaufsrecht zu Teilen:

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat das Vorkaufsrecht von Immobilien in Berlin zu Teilen gekippt und damit der Klage einer Immobiliengesellschaft stattgegeben. Mit dem Vorkaufsrecht soll normalerweise sichergestellt werden, dass Häuser nicht aufgekauft werden und die Mieter wegziehen – zum Beispiel aufgrund von Sanierungsmaßnahmen, die höhere Mieten nach sich ziehen.

Im vorliegenden Fall hatte die Immobiliengesellschaft gegen die Ausübung des gemeindlichen Vorkaufsrechts geklagt. Sie hatte ein Mehrfamilienhaus im Berliner Stadtbezirk Friedrichshain-Kreuzberg erworben, in dem sich 20 Mietwohnungen und zwei Gewerbeeinheiten befinden. Das Mehrfamilienhaus liegt auf einem Grundstück, das laut BVerwG dem Schutz der Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung aus besonderen städtebaulichen Gründen dient. Diese Praxis wird auch als „Milieuschutzsatzung“ bezeichnet. Die Klage hatte in den Vorinstanzen keinen Erfolg, vor dem BVerwG allerdings schon.

Das Gericht begründet seine Entscheidung damit, dass laut Paragraf 26 Nr. 4 Alt 2 des Baugesetzbuches „die Ausübung des Vorkaufrechts ausgeschlossen [ist], wenn das Grundstück entsprechend den Zielen oder Zwecken der städtebaulichen Maßnahmen bebaut ist und genutzt wird und eine auf ihm errichtete bauliche Anlage keine Missstände oder Mängel […] aufweist“. Der Deutsche Mieterbund kritisiert dazu: „Mit anderen Worten: Die Gemeinde darf das Vorkaufsrecht auch im Milieuschutzgebiet nur geltend machen, wenn es sich um eine zweckentfremdete Schrottimmobilie handelt.“

Quellen: BVerwG/Mieterbund/wavepoint
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Kamine: Neue Trends:

Bewohner können in ihnen die lodernden Flammen bestaunen, sich wärmen und mit ihnen für Gemütlichkeit in Ihrem Zuhause sorgen: die Rede ist von Kaminen und Öfen. Neuheiten stellt das nun das Portal schoener-wohnen.de in einer Bilderstrecke dar.

Von einem Pelletofen für engere Räume über Speicheröfen für Neubauten bis hin zu einem Holzofen, der Heizkörper und Backofen vereint – der Fantasie der Kamin- und Ofenhersteller sind offenbar keine Grenzen gesetzt. Spezielle Verkleidungen können zudem dafür sorgen, dass der Ofen oder der Kamin gut zum Zuhause passt.

Neben einer Bilderstrecke stellt das Portal auch Informationen zum Thema bereit. Dazu hat es unter anderem mit einem Experten über die Abholzung von Bäumen sowie über die Feinstaubbelastung gesprochen, die beim Heizen mit Holz entsteht.

Quelle: schoener-wohnen.de
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