Küchen: Nachhaltige Einbaugeräte:

Die Arbeitsgemeinschaft „Die Moderne Küche“ (AMK) weist darauf hin, dass es für Küchen immer mehr engerie- und wassersparende Einbaugeräte gibt, für die sich immer mehr Kunden entscheiden. So könne zum Beispiel mit entsprechenden Geschirrspülern im Vergleich zum normalen Abwasch Wasser gespart werden.

Außerdem seien auch Einbaugeräte aus dem Produktbereich Kühlen besonders nachhaltig. Mithilfe einer sogenannten Frischetechnologie sollen sich empfindliche Lebensmittel laut AMK bis zu fünfmal länger halten als in einem Kühlschrank ohne diese Technologie.

Des Weiteren gibt es auch nachhaltige Lösungen in den Bereichen Backen, Braten und Garen. Mittlerweile kann eine Sensortechnologie dafür sorgen, dass nichts anbrennt, verkocht oder überkocht. Im Zusammenhang mit nachhaltigen Einbaugeräten für Küchen weist der AKM auch auf die neuen EU-Energielabels hin, über die Küchenspezialisten ihre Kunden bei Bedarf gerne informieren.

Quelle: AMK
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Studie: Mobilfunkstandard beeinflusst Immobilienwert:

Der Mobilfunkstandart 5G, der eine schnelle Datenübertragung ermöglicht, kann sich auf den Wert von Immobilien auswirken. Dies geht aus einer Studie hervor, die den Titel „Werteinfluss von Mobilfunkanlagen auf Grundstückspreise für Einfamilienhaus-Nutzung im ländlichen Raum“ trägt. Diese hat Heribert Franz Pölzl im Mai 2021 beim Department für Bauen und Umwelt an der Donau-Uni Krems in Österreich eingereicht.

Für die Studie befragte Pölzl Makler. Diese gaben an, dass die Immobilienvermittlung in Gebieten ohne ausreichende Mobilfunkversorgung schwierig geworden sei. Laut Studie gehöre eine gute Mobilfunkversorgung mit hohen Bandbreiten, wie sie 5G ermögliche, mittlerweile zu Wohnimmobilien genauso dazu wie Strom, Wasser, Kanalisation und andere Infrastrukturen.

Aus der Studie geht auch hervor, dass Immobiliensuchende seit der Corona-Pandemie verstärkt Wert auf eine entsprechende Mobilfunkversorgung samt vorhandener Bandbreite legen. Der Mobilfunkstandard 5G ist der Nachfolger von LTE und bietet steigende Übertragungsgeschwindigkeiten bei gleichzeitig sinkenden Kosten und niedrigem Energieverbrauch.

Quelle: Forum Mobilkommunikation (FMK)
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Bauen: Neue EPD für Kalksandstein:

Für Kalksandstein gibt es eine neue Umwelt-Produktdeklaration (EPD). Umwelt-Produktdeklarationen liefern Auskunft über die Umweltauswirkungen und den Lebenszyklus einzelner Bauteile. Die neue EPD wurde nach der ISO 14025 und der neuen Norm DIN 15804+A2 erstellt und umfasst Datensätze aus 52 deutschen Kalksandstein-Herstellerwerken aus dem Jahr 2019. Sie ist bis 2026 gültig.

Nach Informationen des Bundesverbandes der Kalksandsteinindustrie (BV KSI) hat sich die CO2-Bilanz der Kalksandsteinproduktion in den letzten fünf Jahren verbessert. Beim Indikator „Global Warming Potential“ konnte gegenüber der EPD aus 2016 eine CO2-Einsparung von rund acht Prozent verzeichnet werden.

Die neue Umwelt-Produktdeklaration des BVI KSI, der die Interessen von über 76 Kalksandsteinwerken in Deutschland vertritt, kann kostenlos unter anderem über die Internetseite kalksandstein.de eingesehen werden. Sie richtet sich unter anderem an Architekten, Bauherren, Facility-Manager und andere Interessenten.

Quelle: BVI KSI
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Urteil: Widerrufsrecht gilt auch für Treppenlifts:

Der Verkauf und die Montage eines Treppenlifts stellen Werkverträge dar, die innerhalb von 14 Tagen widderrufen werden können. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) nach einer Klage einer Verbraucherzentrale gegen einen Vertreiber von Kurventreppenliften entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte der Vertreiber der Kurventreppenlifte seinen Kunden – außer für ein Modell – kein gesetzliches Widerrufsrecht gewährt. Die Verbraucherzentrale (Klägerin) sah hierin unter anderem einen Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht und klagte beim Landgericht auf Unterlassung. Ohne Erfolg. Auch das Oberlandesgericht wies die Berufung der Klägerin zurück.

Der BGH jedoch hat eine andere Auffassung: Er hob auf die Revision der Klägerin das Urteil des Oberlandesgerichts auf und verurteilte den Vertreiber der Kurventreppenlifte zur Unterlassung. Zum Hintergrund: Die Verbraucherzentrale hatte geklagt, weil Kunden unter anderem von „Planungsfehlern“, „Sicherheitsmängeln“ oder einem „unzureichendem Service“ im Zusammenhang mit dem Einbau von Treppenliften berichtet hätten.

Quellen: BGH (I ZR 96/20)/verbraucherzentrale.de
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Deko: Blumensträuße sorgen für gute Stimmung:

Welche Blumensträuße sind im Herbst und Winter gefragt? Und wie können sie nachgebunden werden? Antworten auf diese Fragen liefert das Portal schoener-wohnen.de. Neben schlichten Sträußen werden in einer Fotostrecke auch auffälligere Sträuße gezeigt.

Wer es eher schlicht mag, kann zum Beispiel auf einen Trockenblumenstrauß aus Reitgras und Fuchsschwanz in brauner und roter Farbe setzen. Auch ein Strauß mit Chinaschilf, Eukalyptus, Flamingoblumen, Pampasgras und Silberblatt ist für alle geeignet, die auf natürliche Akzente setzen möchten.

Auffälliger hingegen sind beispielsweise farbige Sträuße mit vielen verschiedenen Blumenarten wie der der Blaublättrigen Akazie, Christrosen, Chrysantheme, Freesien, Gerbera, Rosen, Sterndolden und Zimmer-Alpenveilchen. Solche Kombinationen sind nicht nur schön anzusehen, sondern sorgen auch für eine gute Stimmung. Alle Ideen für Blumensträuße finden Interessenten unter: schoener-wohnen.de.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Tokenisierung von Immobilien:

Eine Studie zur Tokenisierung von Immobilien mittels Blockchain-Technologie haben die Hamburg Commercial Bank AG (HCOB) und das Frankfurt School Blockchain Center (FSBC) an der Frankfurt School of Finance and Management veröffentlicht. Darin schlussfolgern sie, dass diese Methode den konservativen Immobilienmarkt revolutionieren kann.

Bei der Tokenisierung einer Immobilie werden laut HCBO und FSCB die mit der Immobilie verbundenen Eigentumsrechte in direkter Form tokenisiert beziehungsweise digital verbrieft. Dies geschieht mithilfe der sogenannten Blockchain-Technologie. Bei den Blockchains handelt es sich um digitale und schwer manipulierbare Datensätze, die die Basis von Kryptowährungen wie Bitcoins bilden.

Durch dieses Verfahren könnten laut HCOB und FSBC unter anderem Kosten für die Emittenten gespart werden, die für die Herausgabe von Wertpapieren verantwortlich sind. Außerdem könnten mehr Anleger erreicht werden, da Immobilien durch die Methode in kleinste handelbare Einheiten aufgeteilt werden können. Für die Studie haben die Verantwortlichen weltweit Anbieter tokenisierter Immobilien untersucht und verglichen. Alle Ergebnisse finden Interessenten auf: hcob-bank.de.

Quelle: hcob-bank.de
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Digitalisierung: HDB und ZIA fordern Modernisierung am Bau:

Die Voraussetzungen schaffen für mehr Digitalisierung und weniger Demokratie beim Bauen – dies fordern Tim Müller, Hauptgeschäftsführer beim Hauptverband der Bauindustrie (HDB), sowie Oliver Wittke, Hauptgeschäftsführer des „Zentralen Immobilien Ausschusses“ (ZIA) von der Politik. Dazu schlagen sie unter anderem eine digitale Vollständigkeitsprüfung von Antragsunterlagen für Baugenehmigungsprozesse sowie digitale 5D-Pläne vor.

Dadurch können ihrer Meinung nach Planung und Bau stärker miteinander verzahnt und die Arbeit von Auftraggebern, Planern und Bauunternehmen erleichtert werden. Dabei soll auch das sogenannte Building Information Modeling (BIM) zum Einsatz kommen. Mittels dieser Methode könne das Team ganzheitlich planen und zielgenau bauen.

Außerdem schlagen sie eine Kostensenkung durch serielles und modulares Bauen vor, vor allem im Bereich der Gewerbeimmobilien und Verwaltungsgebäude. In diesem Zusammenhang fordern HDB und ZIA eine bundeseinheitliche Anwendung der Musterbauordnung sowie länderübergreifende Typenbaugenehmigungen.

Quelle: bauindustrie.de
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Urteil: Eigentümer dürfen Immobilie nicht verfallen lassen:

Ist eine Immobilie in die Jahre gekommen, dürfen die Eigentümer nicht so lange mit Modernisierungs- oder Sanierungsmaßnahmen warten, bis diese nicht mehr betreten werden kann. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vor. Darin heißt es, dass die „Wohnungseigentümer verpflichtet [sind], die Behebung gravierender baulicher Mängel des gemeinschaftlichen Eigentums zu veranlassen, die eine Nutzung des Sondereigentums zu dem vereinbarten Zweck erheblich beeinträchtigen oder sogar ausschließen“.

Im aktuellen Fall ging es um ein sanierungsbedürftiges und jahrzehntealtes Parkhaus. Drei der insgesamt elf Etagen zählten zum Sondereigentum der Klägerin, die diese an ein Hotel vermietete. Die übrigen Etagen waren seit Jahren nicht mehr in Betrieb. Nun forderte aber das Bauordnungsamt Nachweise für die Einhaltung des Brandschutzes. Daraufhin beschloss die Eigentümergemeinschaft, dass die Klägerin die Etagen nicht mehr nutzen darf.

Diese klagte gegen den Mehrheitsbeschluss. Mit Erfolg. Der BGH urteilte, dass Eigentümer auch sanieren müssen, wenn Immobilien überaltert sind oder instandgehalten werden müssen. Dabei können die Eigentümer sich nicht darauf berufen, dass damit zu hohe Kosten verbunden sind. Nur in seltenen Fällen – zum Beispiel nach einem Brand, einer Überflutung oder einer Explosion – gilt ein nicht mehr nutzbares Gebäude als zerstört.

Quelle: BGH (V ZR 225/20)
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Tipps: Platzsparen im Wohnzimmer:

Oftmals ist es eine besondere Herausforderung, kleine Wohnungen einzurichten. Daher liefert das Portal zimmerschau.de „5 Einrichtungstipps zum Raumsparen“. Die Tipps betreffen die allgemeine Einrichtung des Wohnzimmers, die Farbauswähl, die Möbelauswahl, die Optik und das Licht.

Im Hinblick auf die Einrichtung rät das Portal dazu, minimalistische Lösungen zu wählen. Anstelle eines Sofas und eines Sessels könnten sich die Bewohner beispielsweise besser für einen Sofahocker in satten Farbtönen entscheiden. Bei der Farbwahl für Fliesen und Teppich dagegen gilt: Je heller, desto besser, denn so wirken sie optisch größer.

Bei den Möbeln ist Flexibilität gefragt: Ausziehbare Tische lassen sich nach Bedarf verwenden und Einbauschränke und hohe Regale erzeugen den Eindruck einer besseren Raumtiefe. Im Hinblick auf die Optik lassen auch Spiegel den Raum größer wirken. Beim Licht sollte auf eine dezente, indirekte Beleuchtung gesetzt werden, um das Wohnzimmer größer erscheinen zu lassen.

Quelle: zimmerschau.de
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Immobilienblase: Frankfurt mit größtem Risiko:

Frankfurt am Main ist laut der Studie „UBS Global Real Estate Bubble Index 2021“ neben Toronto und Hongkong eine der Städte mit dem höchsten Immobilienblasen-Risiko. Als einer der Gründe dafür wird unter anderem das inflationsbereinigte Preiswachstum bei Wohneigentum genannt. Von Mitte 2020 bis Mitte 2021 habe sich dies bei den genannten und weiteren Städten im Durchschnitt um sechs Prozent beschleunigt.

Auch Corona habe laut UBS zu dieser Situation beigetragen. Immer mehr Menschen entscheiden sich für einen Immobilienkauf. Dabei profitieren sie zwar von günstigen Krediten, gehen wegen der steigenden Immobilienpreise jedoch ein größeres Risiko ein: Der Verschuldungsgrad steigt, weil die Kredite nicht mehr rechtzeitig zurückgezahlt werden können.

Die Verantwortlichen von UBS haben bei der Studie 25 Großstädte weltweit analysiert und unter anderem auch die Entwicklungen für Europa, den Nahen Osten, Asien-Pazifik (APAC) und die USA festgehalten. In Deutschland besteht neben Frankfurt am Main auch in München ein hohes Blasenrisiko. Weitere Informationen zur Studie erhalten Interessenten auf der Interneseite ubs.com.

Quelle: ubs.com
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