Baugenehmigungen: Rückgang im Wohnungsbau

Im September 2023 erreichte der Wohnungsbau in Deutschland einen neuen Tiefpunkt: Laut des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie fiel die Zahl der Baugenehmigungen um 29,7 Prozent auf 19.300 Wohnungen – die niedrigste Rate seit 2013. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller äußerte sich besorgt über diesen anhaltenden Rückgang. Er betonte, dass weder politische Gipfeltreffen noch bisherige politische Initiativen eine positive Trendwende herbeigeführt haben. Er forderte daher eine entschlossenere Reaktion der Politik, um einer weiteren Verschärfung der Wohnungsnot entgegenzuwirken, besonders angesichts des ungebremsten Zuzugs nach Deutschland.

Die Situation werde durch die hohe Zahl genehmigter, aber noch nicht begonnener Bauprojekte (100.000 Wohnungen) verschärft. Investoren zögern, Bauvorhaben zu beginnen, da die gestiegenen Baukosten nicht durch die erzielbaren Mieten gedeckt werden können. Die Bauindustrie habe bereits Möglichkeiten aufgezeigt, die Mietpreise um zirka 20 Prozent zu senken – etwa durch industrielles, serielles Bauen. Der Hauptgeschäftsführer forderte Bund und Länder auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnen in Deutschland wieder erschwinglich zu machen. Ohne zusätzliche Maßnahmen geht er davon aus, dass die Fertigstellungszahlen im Jahr 2025 unter die Marke von 200.000 fallen könnten.

Tim-Oliver Müller wiederholte seine Forderung nach einer landesweiten Senkung der Grunderwerbsteuer und der Vereinheitlichung der Landesbauordnungen. Er erhofft sich zudem von der Bundesregierung die baldige Umsetzung eines Zinsverbilligungsprogramms. Nur durch die Senkung der Refinanzierungskosten der Investoren sei mit einem Anspringen des Wohnungsbaumotors zu rechnen.Quelle: bauindustrie.de
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Bodenbelag: Die passende Wahl

Welcher Fußbodenbelag ist der richtige für die Wohnung oder das Haus? Dabei kommt es nicht nur auf den Raum an, in dem er verlegt wird, sondern auch auf persönliche Ansprüche sowie die Optik. In einer Bilderstrecke zeigt das Portal „schoener-wohnen.de“ verschiedene Fußbodenbeläge und schlüsselt auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten auf.

So gilt Parkett beispielsweise als sehr langlebig und wärmedämmend. Es gibt sogar Fertigparkett mit Klickverbindungen. Parkett ist aber auch empfindlich und relativ teuer. Wer sich für eine robustere Variante entscheiden möchte, kann Bambusparkett wählen. Allerdings ist die Maserung eher unruhig und das Bambusparkett ist häufig noch teurer als normales Parkett.

Wer Fliesen haben möchte, hat zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können in nahezu jedem Zimmer verlegt werden. Wegen des Halls und der Kühle sind sie jedoch nicht fürs Schlafzimmer geeignet. Einen Loft-Charme können Eigentümer mit Sichtestrich erzeugen. Dabei ist allerdings eine hohe Qualität beim Material und bei der Verlegung erforderlich. Zudem können Risse entstehen. Wer sich für weitere Fußbodenbeläge und deren Vor- und Nachteile interessiert, wird in der Bilderstrecke des Portals schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Bau: BSB warnt vor sinkender Modernisierungsbereitschaft

Vor einem deutlichen Rückgang des Interesses an Immobilienmodernisierungen unter privaten Eigentümern warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des BSB zeigt, dass lediglich ein Drittel der Eigentümer älterer Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Besorgniserregend sei, dass 61 Prozent der Befragten keinerlei Modernisierungsabsichten für ihre Immobilien haben. „Die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung steht im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die Modernisierungsquote in Deutschland mindestens zu verdoppeln. Die Bereitschaft der Menschen, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren, ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Das gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die Zukunft unserer Immobilien“, meint BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Staatliche Förderprogramme zur Modernisierung würde viele Eigentümer nicht effektiv erreichen; 62 Prozent der Befragten empfinden die Förderbedingungen als unzureichend. Diese negative Einschätzung habe sich laut BSB seit Anfang 2022 verschärft, was zu einem Vertrauensverlust in die Regierungspolitik geführt habe. Florian Becker appelliert an die Politik, für Planungssicherheit, passgenaue Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zu sorgen, um einen Stimmungswandel in der Bevölkerung zu bewirken.

Ein weiteres Hindernis für Modernisierungen sei der akute Mangel an Bauunternehmen und Handwerkern. Mehr als 75 Prozent der Eigentümer sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, besonders in städtischen Gebieten. Dieser Fachkräftemangel dämpfe zusätzlich den Modernisierungswillen. Florian Becker weist darauf hin, dass ein Auftragsrückgang im Bausektor zwar kurzfristig Kapazitäten freisetzen könnte. Dieser berge jedoch auch das Risiko, dass Unternehmen in die Kurzarbeit gehen müssen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn sich die Lage im Neubausektor weiterhin verschlechtere.Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Baubranche: Gefahr durch Asbest

Die Gefahr von Asbest in der Baubranche ist weiterhin eine ernste Bedrohung für die Gesundheit. Das zeigen Zahlen auf, die Dipl.-Ing. Martin Kessel nennt, Experte der VDI-Gesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“. Jährlich sterben demnach in Deutschland nach offiziellen Zahlen etwa 1.600 Menschen an den Folgen von Asbest. Der Experte geht aber davon aus, dass es hierzulande jährlich sogar zirka 15.000 Menschen sind. Die Schäden durch Asbest, das in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet wurde, gelten schon seit 1937 als Berufskrankheit. Seine Verwendung wurde jedoch erst 1993 verboten, also vor 30 Jahren.

Trotz des Verbots ist Asbest immer noch in vielen Gebäuden vorhanden, was ein anhaltend hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Asbestose, eine durch Asbest verursachte Krankheit, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Lungenfunktion und erhöht das Risiko verschiedener Krebsarten. Dipl.-Ing. Martin Kessel betont, dass die Zahlen der Asbestopfer trotz des Verbots nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen sind. Grund dafür sei, dass ein Großteil der Baumaßnahmen in potenziell asbestbelasteten Bestandsgebäuden stattfindet.

Für die Baubranche bedeutet dies, dass umfassende Informationen, die Bewusstseinsbildung und der fachgerechte Umgang mit Asbest unerlässlich sind. Die Identifizierung von Asbestbelastungen ist oft nur durch qualifizierte Probenahme und Analyse möglich. Dabei muss stets vorsichtig vorgegangen werden, um eine Freisetzung von Fasern zu vermeiden. Dipl.-Ing. Martin Kessel findet es wichtig, das Thema Asbest ernst zu nehmen und verantwortungsvoll damit umzugehen, um die Gesundheit der Menschen in der Baubranche zu schützen.

Quelle: vdi.de
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Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Wohnimmobilienmarkt: Das sind die Entwicklungen

Tel Aviv hat als teuerste Immobilienstadt im Wirtschaftsraum Europa-Arabien-Afrika (EMEA-Raum) mit einem Quadratmeterpreis von 14.740 EUR Paris überholt. Südosteuropäische Länder wie Bosnien-Herzegowina, Ungarn und Kroatien verzeichneten beachtliche Preissteigerungen von über 20 Prozent. Im Gegensatz dazu erlebten Großbritannien und Dänemark deutliche Preisrückgänge von 17,9 bzw. 9,6 Prozent. Das geht aus dem Deloitte-Property-Index hervor.

Das Jahr 2022 stand laut Deloitte im Zeichen der nachhaltigen Transformation im Immobiliensektor, getrieben durch Herausforderungen wie die Energiekrise. Projektentwickler und Hausbesitzer integrierten verstärkt alternative Energielösungen, darunter Sonnenkollektoren und geothermische Systeme. Diese Veränderungen begünstigten Mietwohnkonzepte in Europa und führten zu einer steigenden Nachfrage nach umweltfreundlichen und energieeffizienten Wohnlösungen.

In Deutschland verlangsamte sich der Immobilienboom, wobei der Kaufpreisanstieg moderat blieb, während die Mieten aufgrund von Wohnungsmangel und zurückgehender Bautätigkeit stiegen. Die deutsche Wohnimmobilienlandschaft zeigte weiterhin erhebliche Unterschiede, wobei München mit 11.400 Euro pro Quadratmeter deutlich über dem Durchschnitt lag. Trotz externer Herausforderungen wie steigenden Energiekosten und erhöhten Finanzierungskosten erwarten die Experten ab 2023 eine Stabilisierung auf dem Investitionsmarkt.

Quelle: www2.deloitte.com
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Junges Wohnen: Wohnheimplätze verdoppelt

Die Anzahl der in der sozialen Wohnraumförderung geplanten Wohnheimplätze für Studierende und Auszubildende hat sich in diesem Jahr durch das Förderprogramms „Junges Wohnen“ mehr als verdoppelt. Das geht aus einer Pressemitteilung des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen hervor.

Während 2022 noch rund 2.700 neue Wohnheimplätze geplant waren, steigt die Zahl 2023 auf etwa 5.700. Bei der geplanten Modernisierung seien es dieses Jahr 3.500 Plätze im Vergleich zu 1.400 im Vorjahr.

Das Ziel des Programms ist es, jungen Menschen, besonders in Großstädten, bezahlbaren Wohnraum zu bieten. Es handelt sich dabei um ein Subprogramm des sozialen Wohnungsbaus, das sowohl Neubauten als auch Modernisierungen fördert.Das Bundesbauministerium hat 500 Millionen Euro für das Förderprogramm. Die Bundesländer sind zuständig für die Umsetzung des Programms. Das Bund-Länderprogramm „Junges Wohnen“ ist ein Teilprogramm des sozialen Wohnungsbaus.

Quelle: bmwsb.de
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Bauvorhaben: Unabhängige Experten können Interessen sichern

Private Bauherren sollten laut des Verbands Privater Bauherren (VPB) eigene, unabhängige Experten auf der Baustelle engagieren. Bei Schlüsselfertig-Projekten präsentieren Baufirmen oft Architekten als „Ihren Architekten“. Das Wort „Ihre“ können dabei jedoch irreführend sein.

Der vom Bauunternehmen vorgestellte Planer oder Architekt hat in erster Linie die Pflichten gegenüber seinem Arbeitgeber, und nicht unbedingt die Interessen des Bauherrn im Blick. Da sie oft im Dienst des Bauunternehmers stehen, können ihre Loyalitäten eher beim Unternehmen liegen. Sie sind laut VPB nicht primär dazu da, Bauherren vor potenziellen Problemen zu warnen oder sie auf Mängel hinzuweisen.

Der VPB rät daher privaten Bauherren eindringlich, unabhängige Sachverständige hinzuzuziehen. Solcher Experten können Bauherren dabei unterstützen, den Gesamtüberblick zu behalten und ihre eigenen Rechte sowie Interessen während des gesamten Bauprozesses sicherzustellen.

Quelle: VPB
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Mieterhöhungserklärung: Klarheit bei Drittmitteln unerlässlich

Vermieter müssen ihren Mieter eindeutigen Mieterhöhungserklärungen vorlegen. Dabei müssen sie auch Angaben über die Verwendung von Drittmitteln machen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (AZ: VIII ZR 416/21).

Im vorliegenden Fall hatte ein Vermieter einem Mieter zwar eine Mieterhöhungserklärung geschickt, jedoch in dieser nicht auf die Verwendung der Drittmitteln hingewiesen. Dass er für die Durchführung verschiedener Maßnahmen Mittel der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) beantragen wolle, hatte er vorab jedoch angekündigt.

Der Mieter hielt die Mieterhöhungserklärung formell für unwirksam. Seine Miete zahlt nur unter Vorbehalt und forderte die seiner Meinung nach zu viel gezahlte Miete dann zurück. Der Fall landete zunächst beim Amtsgericht Berlin-Wedding und dann beim Landgericht Berlin. Vor dem BGH bekam der Mieter Recht. Grund dafür waren unter anderem Unklarheiten in der Mieterhöhungserklärung darüber, ob der Vermieter die Drittmittel nun erhalten habe oder nicht.

Quelle und weitere Informationen: AZ: VIII ZR 416/21/juris.bundesgerichtshof.de
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Kellerumbau: Vorgaben beachten

Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung.

Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten.

Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.Quelle: VPB
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