Hausbau: Wichtige Tipps für Bauherren (Teil 1)

Bevor der Traum vom eigenen Haus Wirklichkeit wird, sollten Bauherren sorgfältige Entscheidungen treffen und eine gründliche Planung durchführen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin und bietet eine Checkliste mit 15 wichtigen Fragen als Orientierungshilfe für die erfolgreiche Umsetzung des Bauprojekts. In einer dreiteiligen Serie fassen wir die Fragen zusammen. Heute: Punkte 1 bis 5.

Die erste Frage lautet „Wo soll das Haus stehen?“ Die Auswahl des Standorts ist laut des Portals „baumentor.de“ von entscheidender Bedeutung für das zukünftige Zuhause. Die Lage beeinflusst nicht nur die Wohnqualität, sondern auch den Wert der Immobilie. Bei der Entscheidung zwischen Stadt und Land sollten die Vor- und Nachteile sorgfältig abgewogen werden. Im zweiten Schritt müssen Bauherren klären, welchen Haustyp sie wünschen – zum Beispiel ein Einfamilienhaus, eine Doppelhaushälfte oder einen Bungalow. Außerdem müssen unter anderem auch Fragen zum Stil, der Größe sowie der Zimmeraufteilung geklärt werden. Bauherren sollten in einem dritten Schritt der Fragen nachgehen, ob sie durch den Bau einer Einliegerwohnung profieren könnten.

Auch der Energieeffizienzstandard spielt beim Hausbau eine Rolle. Laut „baumentor.de“ sollte daher bei Punkt 4 geklärt werden, welches Ausmaß das richtige ist. Das Portal rät zu Passivhäusern und Plusenergiehäusern. Diese benötigen nicht nur wenig Energie, sondern die überschüssige Energie kann auch eingespeichert werden. In einem fünften Schritt sollten Bauherren klären, ob für sie ein Fertighaus oder ein Massivhaus die bessere Wahl ist. Der Vorteil eines Fertighauses ist, dass es meist schnell beziehbar ist. Der Bau eines Massivhauses kann zwar länger dauern, dafür ist aber die Gestaltungsfreiheit größer.

Quelle: baumentor.de
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Keller: Tipps für mehr Helligkeit

Durch den Ausbau des Kellers lässt sich zusätzlicher Wohnraum schaffen. Für Tageslicht im Hobbyraum, Büro oder Gästezimmer sorgen Fenster. Der Einbau dieser ist besonders dann sinnvoll, wenn der Keller über dem Geländeniveau liegt. Die Fensterinstallation sollte idealerweise von Fachfirmen durchgeführt werden, die auch die Fenster liefern. Darauf weist das Portal „sanier.de“ hin.

Zur Maximierung des Lichteinfalls empfiehlt sich die Wahl von Fenstern mit schmalen Rahmen, Zargen und Profilen. Auch eine Vergrößerung des Lichtschachts könne mehr Helligkeit bringen. Alle Maßnahmen müssen baurechtlich zugelassen sein; eine Absicherung der Baustelle ist notwendig.

Für Räume ohne direkten Außenwandzugang können Lichtröhren eine innovative Lösung bieten. Sie leiten das Tageslicht über reflektierende Oberflächen an nahezu jeden Ort. Eine fachkundige Planung ist laut sanier.de hierbei unerlässlich, um optimale Ergebnisse zu erzielen.Quelle: sanier.de
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Pilotprojekt: Köln führt innovative Luftfilterfassade ein

Ein Pilotprojekt mit einer innovativen Textilfassade, die Stickoxide effektiv bindet, ist kürzlich in Köln gestartet. Die Textilfassade filtert schädliche Stickstoffe aus der Luft und wandelt diese in unschädliche Nitrate um, um die Luftqualität in der Innenstadt zu verbessern. Die Fassade besteht aus recycelten PET-Flaschen und Aluminium. Zudem wurde bei der Textilfassade auf Klebstoffe verzichtet, was eine spätere Wiederverwertung ermöglicht. Installiert wurde die Textilfassade in Köln an der Volkshochschule an der Cäcilienstraße, einer stark befahrenen Straße.

Wenn schädliche Stickoxide die Textilfassade erreichen, setzt unter UV-Licht die Photokatalyse ein. Durch Oxidation werden die Schadstoffe in harmlose Salze umgewandelt, die sich auf der Fassade absetzen. Bei Regenfällen werden diese Salze abgespült, können im Boden versickern oder gezielt als Regenwasser aufgefangen und zum Pflanzengießen verwendet werden. Die Luftfilterleistung der Textilfassade wird nun ein Jahr lang gemessen, um valide Daten über ihre Wirksamkeit zu sammeln.

An dem Pilotprojekt sind verschiedene Partner beteiligt: Schüco finanzierte die Herstellung und Montage der Membran mit rund 250.000 Euro, die Stiftung „Lebendige Stadt“ trägt mit 10.000 Euro die Kosten für die fortlaufende Messung und Auswertung der Ergebnisse und hat damit das Forschungszentrum Jülich beauftragt. Die Stadt Köln stellt nicht nur die Fassadenfläche zur Verfügung, sondern übernimmt auch die anfallenden Gebühren von zirka 20.000 Euro.

Quelle: stadt-koeln.de
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Hausbau: Bodenplatten verstehen

Möchten Bauherren ein Haus ohne Keller errichten, kommt eine sogenannte tragende Bodenplatte zum Einsatz. Sie dient als Fundament und schafft einen Übergang zwischen dem Erdboden und dem weiteren Bauwerk. Die tragende Bodenplatte erfüllt zudem verschiedene Funktionen: Sie verteilt beispielsweise das Gewicht des Hauses gleichmäßig auf den Untergrund und schützt vor Feuchtigkeit. Außerdem soll sie auch zur Verhinderung von Rissen im Bauwerk beitragen. Darauf weist das Portal „baumentor.de“ hin.

Ist ein Keller geplant, kommen nichttragende Varianten zum Einsatz. Diese haben im Gegensatz zu den tragenden Bodenplatten keine statische Funktion, sondern sollend das Haus nur vom Erdboden trennen. Es gibt zudem verschiedene Ausführungen wie zum Beispiel Fundamentplatten, schwimmende Bodenplatten und Punktfundamente. Fundamentplatten haben immer eine tragende Funktion und lassen sich neben Wohnhäusern auch für Wintergärten, Pavillons oder Terrassen einsetzen. Thermobodenplatten mit zusätzlicher Wärmedämmung und Isolierung werden für energieeffiziente Gebäude eingesetzt. Schwimmende Bodenplatten werden für Wohn- und Gewerbebauten verwendet. Punktfundamente eignen sich für Gebäude, an denen an vereinzelten Stellen ein hohes Gewicht auftritt.

Eine tragende Bodenplatte bietet im Vergleich zum Keller zwar viele Vorteile, darunter eine schnelle Bauzeit und Kosteneffizienz im Vergleich zum Keller. Sie ermöglicht zudem eine effiziente Wärmeisolierung und Barrierefreiheit. Die Entscheidung, ob ein Haus mit tragender Bodenplatte oder ein Haus mit nichttragender Kellerbodenplatte und Keller errichtet wird, hängt laut des Portals „baumento.de“ jedoch von individuellen Bedürfnissen ab. Für Haushalte die zusätzliche Nutzfläche benötigen, bietet ein Keller mehr Möglichkeiten.

Quelle und weitere Informationen: baumentor.de
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Barrierefreies Wohnen: Tipps vom BSB

Als barrierearm oder barrierefrei werden laut des Bauherren-Schutzbundes (BSB) lediglich zwei bis drei Prozent aller Wohnungen eingestuft. Barrierefreies Wohnen steigert laut BSB nicht nur für ältere Menschen den Wohnkomfort, sondern kommt allen Generationen zugute. Eine bodengleiche Dusche oder ein stufenloser Zugang zum Wohnbereich sind Beispiele für Maßnahmen, die den Alltag erleichtern und den Wohnwert erhöhen können. Weitere Maßnahmen hat der BSB in seinem Ratgeber „Zehn Tipps für barrierefreies Wohnen“ festgehalten.

Um beim Neubau oder Umbau barrierefreie Wohnräume zu schaffen, sei es zunächst wichtig, die Anforderungen genau zu definieren und vertraglich festzuhalten. Die Norm DIN 18040 liefere dabei eine wichtige Orientierung für barrierefreies Planen und Bauen. Stehen sowieso Sanierungen an, sollten Bauherren die Möglichkeit nutzen, auch den Abbau von Barrieren einzuplanen. Schon mit kleinen Anpassungen, wie dem Entfernen von Türschwellen oder der Installation von Haltegriffen, lassen sich Wohnungen und Häuser komfortabler gestalten. Neben baulichen Maßnahmen bieten auch technische Hilfsmittel wie elektronische Türschlösser oder Notrufsysteme laut BSB zusätzliche Sicherheit und Komfort.

Um die finanzielle Belastung zu minimieren, sollten Bauherren Fördermöglichkeiten in Anspruch nehmen. Ein Expertenrat, beispielsweise durch einen BSB-Bauherrenberater, kann zusätzlich helfen, die Planung und Umsetzung barrierefreier Wohnkonzepte zu optimieren. Alle Tipps zum barrierefreien Wohnen können Interessenten unter bsb-ev.de nachlesen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Schönheitsreparaturen: Beweislast liegt beim Mieter

Die Pflichten zur Durchführung von Schönheitsreparaturen in Mietverhältnissen hat kürzlich der Bundesgerichtshof präzisiert (BGH; VIII ZB 43/23). Im Kern geht es darum, dass die Verantwortung für Schönheitsreparaturen durch formularvertragliche Klauseln wirksam vom Vermieter auf den Mieter übertragen werden kann. Dies setzt jedoch voraus, dass die Wohnung bei Mietbeginn in einem renovierten Zustand übergeben wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, liegt die Beweislast für den Zustand der Wohnung beim Mieter.

Im vorliegenden Fall hatte eine Mieterin geklagt, die laut ihres Mietvertrags zu Schönheitsreparaturen verpflichtet war. Sie ging davon aus, dass die entsprechende Klausel unwirksam ist. Grund für die Annahme war, dass die Vermieterin ihr die Wohnung bereits unrenoviert überlassen habe. Laut BGH ist die Klausel für Mieter zwar tatsächlich unwirksam, wenn sie eine unrenovierte Wohnung anmieten, ohne einen Ausgleich dafür zu bekommen. Jedoch konnte die Mieterin dies nicht beweisen.

Der BGH betont außerdem, dass „der Mieter für den Umfang der im Laufe seiner Nutzungszeit ausgeführten Schönheitsreparaturen beweispflichtig“ sein soll. Im beschriebenen Fall muss die Mieterin die Schönheitsreparaturen daher vornehmen.Quelle und weitere Informationen: juris.bundesgerichtshof.de/AZ: VIII ZB 43/23
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Widerstandsfähigkeit: Städte- und Gemeindebund für Bunker-Bau

Den Bau neuer Schutzbunker fordert der Städte- und Gemeindebund. Die aktuelle Anzahl von 600 einsatzfähigen öffentlichen Schutzbunkern sei unzureichend, da sie nur Schutz für etwa 500.000 Personen bieten. Es sei daher notwendig, stillgelegte Bunker wieder nutzbar zu machen und neue Schutzräume zu errichten.

Angesichts der veränderten Sicherheitslage durch den russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine betont Dr. André Berghegger, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebunds (DStGB), die Notwendigkeit, die Widerstandsfähigkeit Deutschlands zu stärken. In einem Interview mit der FUNKE Mediengruppe erklärte er, dass Sicherheit nicht mehr als selbstverständlich angesehen werden kann.

Der Hauptgeschäftsführer fordert für den Schutz der Zivilbevölkerung jährliche Investitionen von mindestens einer Milliarde Euro. Um die Bevölkerung effektiv vor Gefahren zu warnen, bedarf es eines Mixes aus digitalen und analogen Warninstrumenten. Zudem müsse das Bewusstsein für die Notwendigkeit der Selbstversorgung im Katastrophenfall gestärkt werden, wofür das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe entsprechende Hinweise und Checklisten bereithält.Quelle und weitere Informationen: dstgb.de/spiegel.de
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Recycling: Bauen mit Altholz

Die Technische Universität Braunschweig (TU Braunschweig) erforscht innovative Wege, um Altholz im Bauwesen wiederzuverwenden. Ziel dieser Forschung ist es, den Holzverbrauch zu reduzieren und Holzbauteile recyclingfähig zu gestalten. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ sollen zeigen, wie Holz effizient im Stoffkreislauf gehalten werden kann.

Jährlich fallen in Deutschland laut TU Braunschweig bis zu acht Millionen Tonnen Altholz an, vor allem aus dem Bau- und Abbruchbereich. Derzeit findet jedoch nur ein geringer Teil dieses Altholzes eine neue Verwendung, zum Beispiel zur Produktion von Spanplatten oder zur Verwertung für die Energiegewinnung. Die Forschung zielt darauf ab, die Nutzung von Altholz zu optimieren und durch sogenannte Kaskadennutzung den Kohlenstoff im Holz länger zu binden. Dies soll den Rohstoff Holz nachhaltiger und ressourceneffizienter machen.

Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Entwicklung von Holztafeln, die leicht recycelbar sind und aus wenigen, unterschiedlichen Materialien bestehen. Dies würde laut TU Braunschweig nicht nur den Recyclingprozess vereinfachen, sondern auch einen Beitrag zur Aufbereitung der Baustoffe für eine Wiederverwendung im Bauwesen leisten.Um den ökologischen und nachhaltigen Recyclingkreislauf für Holzbauteile bestmöglich zu etablieren, arbeitet die TU Braunschweig mit zahlreichen Partnern zusammen. Die Projekte „Recycling for Future“ und „Recycling for Reuse“ werden mit insgesamt etwa 2,4 Millionen Euro von der Fachagentur für Nachwachsende Rohstoffe unterstützt.Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/tu-braunschweig.de/ibholz
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Auszeichnung: Pritzker-Preis geht an Riken Yamamoto

Riken Yamamoto, ein Architekt aus dem japanischen Yokohama, ist Preisträger des Pritzker-Preises 2024. Bei dem Pritzker-Preis handelt es sich um eine weltweit renommierte Auszeichnung im Bereich Architektur. Riken Yamamoto fördert durch seine Entwürfe eine harmonische Gesellschaft. Er hinterfrage konventionelle Ansichten von Freiheit und Privatsphäre und betone die Bedeutung von Gemeinschaft und gegenseitiger Unterstützung.Seine Projekte zeichnen sich durch eine sensible Integration von Kulturen, Geschichten und Generationen aus. Dadurch schafft er eine neue architektonische Sprache, die das Zusammenleben in Gemeinschaften unterstützt. Seine Werke, darunter Wohnanlagen und öffentliche Gebäude, seien geprägt von Transparenz und Durchlässigkeit. Durch die sorgfältige Gestaltung von Räumen, die zum Verweilen und zur Begegnung einladen, trage Riken Yamamoto dazu bei, dass Architektur mehr als nur eine physische Struktur ist; sie wird zu einem lebendigen Teil des sozialen Gewebes.

Riken Yamamotos Projekte reichen von privaten Residenzen bis zu großangelegten Wohnkomplexen. Laut Deutschlandfunk Kultur gilt der Pritzker-Preis als „Nobelpreis der Architektur“ und wurde 1979 vom Unternehmer Jay A. Pritzker und dessen Frau Cindy ins Leben gerufen und wird mittlerweile von der Hyatt-Stiftung vergeben. Der Pritzker-Preis ist mit 100.000 Dollar dotiert.Quellen und weitere Informationen: pritzkerprize.com/deutschlandfunk.de
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3D-Druck: Wellenförmiges Haus in Heidelberg bezogen

Ein durch 3D-Druck entstandenes Haus ist in Heidelberg kürzlich von einer Firma bezogen worden. Bei dem Haus handelt es sich laut Angaben der verantwortlichen Kraus-Gruppe um das „derzeit größte 3D-gedruckte Gebäude Europas“ und besteht aus „100 Prozent recyclebarem Material“. Es ist 54 Meter lang, 11 Meter tief und 9 Meter hoch.Die Hausfassade erinnert an Wellen. Laut Kraus-Gruppe ist das Haus innerhalb weniger Wochen entstanden; verschiedene Medien berichten von einer Bauzeit von 140 bis 170 Stunden. Der Entwurf für das 3D-Haus stammt von „Mense-Korte ingenieure+architekten“ und „SSV Architekten“. Für den 3D-Druck ist „PERI 3D“ verantwortlich.Für den 3D-Druck wurde ein spezieller Zement entwickelt. Ein Forscher der Technischen Universität Dresden gibt zu bedenken, dass der verwendete Beton aufgrund möglicher langer Transportwege noch nicht ganz so umweltfreundlich sei. Wer mehr über das Haus erfahren möchte, wird unter anderem auf kraus-heidelberg.de/referenzen/3d-druck/ fündig.Quellen: kraus-heidelberg.de/tageschau.de/swr.de
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