Tinyhouses: Studierende denken sich Konzept aus

Das Architekturprojekt „Hive Home – Wohnen in der Stadt der Zukunft“ der Hochschule Koblenz erhält eine Förderung von 156.000 Euro vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Das Projekt konzentriert sich auf die Realisierung eines ökologischen Wohnkonzepts, das auf kleiner Fläche komfortables Wohnen ermöglicht. Entworfen wurde das Tinyhouse von Studierenden und basiert auf einer modularen, holzbasierten Bauweise.

„Hive Home“ zeichnet sich durch seine kompakte Gestaltung aus, da es auf die Fläche von nur 1,5 PKW-Stellplätzen passt. Das zentrale Element im Tinyhouse ist ein multifunktionales Möbelstück, das sich fürs Schlafen, Wohnen und Essen nutzen lässt. Das innovative Wohnkonzept steht im Einklang mit der Vision einer stadtverträglichen Wohnweise und einer effizienten Raumnutzung.

Es können auch mehrere Module zu größeren Wohnkomplexen zusammengefügt werden. Die erste Umsetzung des Projekts soll in Koblenz realisiert werden. Nach der Fertigstellung soll das Tinyhouse voraussichtlich 2025 zunächst in Bahnhofsnähe ausgestellt werden und später zum Campus zurückkehren, um von Studierenden bewohnt zu werden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.hs-koblenz.de/
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Wohnungsleerstand: Historischer Rückgang

Der Leerstandindex von CBRE-empirica verzeichnete Ende 2022 einen historischen Rückgang an leerstehenden Wohnungen in Deutschland. Die Leerstandsquote fiel gegenüber 2021 um etwa 53.000 Einheiten auf 554.000, was 2,5 Prozent des Gesamtbestandes entspricht. Dieser Rückgang ist der größte in der 22-jährigen Geschichte des Index.

Die Zuwanderung aus der Ukraine beeinflusste 2022 stark den Wohnungsmarkt. Die gleichmäßige Verteilung der Zuwanderung über das Land verhinderte in allen 400 Kreisen einen Anstieg des Leerstands.

Trotz einer Entspannung durch Binnenmigration ist laut des wirtschafts- und sozialwissenschaftlichen Forschungs- und Beratungsinstituts empirica bis 2025 mit weiteren Mietanstiegen zu rechnen. Die Fertigstellung neuer Wohnungen wird durch aktuelle Markteinflüsse abnehmen, was den Wohnungsmangel verschärft.

Quelle und weitere Informationen: empirica-institut.de
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BG BAU: Änderungen 2024

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG BAU) führt 2024 neue Regelungen und Services ein. Dazu gehört der 4. Gefahrtarif, der die Beitragsermittlung durch die Zuordnung von Gefahrklassen zu den Tarifstellen neu regelt. Diese Änderung betrifft Unternehmen im Bereich Fertighausbau und Fertigteilherstellung, die anderen Gewerbezweigen zugeordnet werden.

Eingeführt wird auch ein neues Meldeportal für Sozialversicherungen, das das bisherige System sv.net ersetzt. Dieses Portal dient der verschlüsselten Übermittlung von Sozialversicherungsmeldungen und erfordert eine Registrierung mit einem Elster-Unternehmenszertifikat.

Ab 2024 müssen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten elektronisch an Berufsgenossenschaften und Unfallkassen gemeldet werden. Die BG BAU stellt hierfür ein Onlineformular und das Kundenportal „meine BG BAU“ zur Verfügung. Bis Ende 2027 sind jedoch noch Meldungen per Post oder Fax möglich.Quelle und weitere Informationen: bgbau.de
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Gutachten: Günstigerer Wohnungsbau möglich?

Der GdW Bundesverband deutscher Wohnungs- und Immobilienunternehmen weist darauf hin, dass ein aktuelles Rechtsgutachten von Prof. Stefan Leupertz die Möglichkeit beleuchtet, im Bauvertragsrecht durch einfachere Standards günstiger zu bauen, ohne die Wohnqualität zu beeinträchtigen. Die derzeitigen strengen DIN-Normen führen laut GdW oft zu unnötig hohen Baukosten.

Das Gutachten empfehle gesetzliche Änderungen, um vereinfachte und kostengünstigere Bauweisen rechtssicher zu ermöglichen. Dies könnte deutlich günstigere Baupreise ermöglichen, während gleichzeitig gute Wohnstandards beibehalten werden. Der Blick ins europäische Ausland zeige, dass ein erheblicher Spielraum für solche Vereinfachungen besteht, der genutzt werden könnte.

Schließlich wird hervorgehoben, dass eine Entkopplung der werkvertraglichen Leistungsverpflichtungen von den anerkannten Regeln der Technik notwendig ist, um günstigere und dennoch qualitativ gute Standards zu ermöglichen. Interessenten, die mehr zum Thema oder über das Rechtsgutachten erfahren möchten, werden fündig unter: gdw.de.

Quelle: gdw.de
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Bauvertragsrecht: VPB stellt Broschüre zur Verfügung

Informationen zum Bauvertragsrecht stellt der Verband Privater Bauherren (VPB) in einem kostenlosen PDF-Dokument bereit. Das Bauvertragsrecht in Deutschland hat eine signifikante Reform erfahren, die seit 2018 wirksam ist. Diese Änderung stellt einen bedeutenden Schritt im Verbraucherschutz dar, insbesondere für diejenigen, die als Laien in den Bau oder Kauf einer Immobilie investieren. Laut VPB wählen über 90 Prozent der privaten Bauherren den Schlüsselfertigbau, wobei der neue Verbraucherbauvertrag eine zentrale Rolle spielt. Dieser Vertragstyp stärkt die Position der Verbraucher erheblich, indem er klare Regelungen und Schutzmaßnahmen bietet.

Die Reform des Bauvertragsrechts umfasst verschiedene Vertragstypen, darunter Bauverträge, Architekten- und Ingenieurverträge sowie Bauträgerverträge. Diese Änderungen sind besonders relevant, da der Bau oder Erwerb einer Immobilie oft die größte Investition im Leben eines Menschen darstellt. Die Broschüre des VPB bietet hierzu umfassende Informationen, um sicherzustellen, dass Verbraucher ihre Rechte und Pflichten verstehen und anwenden können.

Es ist entscheidend, dass Verbraucher sich über die neuen Regelungen im Klaren sind, um von den verbesserten Schutzmaßnahmen profitieren zu können. Die Broschüre ist interessant für alle, die in den Bau oder Kauf einer Immobilie involviert ist. Sie bietet eine solide Grundlage für eine sichere und informierte Investitionsentscheidung im Bauwesen. Unterstützt wurde die Erstellung mit Fördermitteln des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.

Quelle: vpb.de
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Blog: „Wohnen und Finanzieren“

Zu Themen wie Bauen, Kaufen, Sanieren und Finanzieren erhalten Interessenten auf dem Blog „Wohnen und Finanzieren“ Informationen. Der Blog richtet sich an Bauherren und Käufer mit Immobilienvorhaben. Sie werden durch regelmäßig aktualisierte Artikel, Ratschläge und Fallstudien auf dem Laufenden gehalten.

Das Hauptziel des Blogs ist es, den Bauherren und Käufern eine klare Orientierung in der vielschichtigen Welt der Immobilien zu bieten. Sie erhalten Antworten auf häufige Fragen und komplexe Themen werden einfach erklärt. Das umfasst beispielsweise die Funktionsweise von Baufinanzierungen, Zinsbindungsfristen und Strategien, um eine Finanzierungslösung für individuelle Anforderungen zu finden.

Zudem erhalten Interessenten Ratschläge zu Themen wie Bauvorbereitungen, Immobilienkauf, Renovierungsmethoden und Finanzierungsmöglichkeiten, um ein umfassendes Verständnis für alle Aspekte des Wohnens zu bekommen. Der Blog wird von einem Team mit Erfahrung auf den Gebieten Immobilien, Bau, Finanzen und Sanierung betrieben.

Quellen: openpr.de/wohnen-und-finanzieren.de
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Baugesetzbuch: Neue Regelungen zur Vereinfachung von Bebauungsplänen

Wichtige Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB), die wesentlich zur Rechtsklarheit bei der Aufstellung von Bebauungsplänen im Außenbereich beitragen, hat der Deutsche Bundestag beschlossen. Im Mittelpunkt steht die Einführung des Paragrafen 215a des Baugesetzbuches (BauGB), einer „Reparaturvorschrift“, die den bisherigen § 13b BauGB ersetzt. Dieser Schritt folgt auf ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts, das den § 13b für rechtswidrig erklärte. Diese Entscheidung hatte in vielen Gemeinden zu Unsicherheit geführt, insbesondere in Bezug auf laufende und fehlerhafte Planverfahren.

Mit der neuen Vorschrift des § 215a BauGB müssen Gemeinden nun eine umweltrechtliche Vorprüfung durchführen. Diese Vorprüfung dient der Feststellung möglicher erheblicher Umweltauswirkungen. Nur wenn solche Anhaltspunkte vorliegen, ist eine vollständige Umweltprüfung erforderlich. Die anderen Erleichterungen des vereinfachten Verfahrens, wie der Verzicht auf frühe öffentliche Beteiligung, bleiben bestehen. Ziel dieser Neuregelung ist es, den Mehraufwand für betroffene Gemeinden unter Berücksichtigung europarechtlicher Vorgaben möglichst gering zu halten.

Die Gesetzesänderung wird voraussichtlich am 1. Januar 2024 in Kraft treten, jedoch können sich die Gemeinden bereits im Vorfeld an den neuen Regelungen orientieren. Der § 215a BauGB löst den bisherigen § 13b BauGB ab, der aufgrund der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts und einer Vereinbarung im Koalitionsvertrag für die 20. Legislaturperiode klarstellend aufgehoben wird. Diese Anpassung stellt einen wichtigen Schritt zur Vereinfachung und Rechtsklarheit im Bereich der Bebauungspläne im Außenbereich dar.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de
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Baugenehmigungen: Rückgang im Wohnungsbau

Im September 2023 erreichte der Wohnungsbau in Deutschland einen neuen Tiefpunkt: Laut des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie fiel die Zahl der Baugenehmigungen um 29,7 Prozent auf 19.300 Wohnungen – die niedrigste Rate seit 2013. Hauptgeschäftsführer Tim-Oliver Müller äußerte sich besorgt über diesen anhaltenden Rückgang. Er betonte, dass weder politische Gipfeltreffen noch bisherige politische Initiativen eine positive Trendwende herbeigeführt haben. Er forderte daher eine entschlossenere Reaktion der Politik, um einer weiteren Verschärfung der Wohnungsnot entgegenzuwirken, besonders angesichts des ungebremsten Zuzugs nach Deutschland.

Die Situation werde durch die hohe Zahl genehmigter, aber noch nicht begonnener Bauprojekte (100.000 Wohnungen) verschärft. Investoren zögern, Bauvorhaben zu beginnen, da die gestiegenen Baukosten nicht durch die erzielbaren Mieten gedeckt werden können. Die Bauindustrie habe bereits Möglichkeiten aufgezeigt, die Mietpreise um zirka 20 Prozent zu senken – etwa durch industrielles, serielles Bauen. Der Hauptgeschäftsführer forderte Bund und Länder auf, effektive Maßnahmen zu ergreifen, um Wohnen in Deutschland wieder erschwinglich zu machen. Ohne zusätzliche Maßnahmen geht er davon aus, dass die Fertigstellungszahlen im Jahr 2025 unter die Marke von 200.000 fallen könnten.

Tim-Oliver Müller wiederholte seine Forderung nach einer landesweiten Senkung der Grunderwerbsteuer und der Vereinheitlichung der Landesbauordnungen. Er erhofft sich zudem von der Bundesregierung die baldige Umsetzung eines Zinsverbilligungsprogramms. Nur durch die Senkung der Refinanzierungskosten der Investoren sei mit einem Anspringen des Wohnungsbaumotors zu rechnen.Quelle: bauindustrie.de
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Bodenbelag: Die passende Wahl

Welcher Fußbodenbelag ist der richtige für die Wohnung oder das Haus? Dabei kommt es nicht nur auf den Raum an, in dem er verlegt wird, sondern auch auf persönliche Ansprüche sowie die Optik. In einer Bilderstrecke zeigt das Portal „schoener-wohnen.de“ verschiedene Fußbodenbeläge und schlüsselt auch die Vor- und Nachteile der verschiedenen Varianten auf.

So gilt Parkett beispielsweise als sehr langlebig und wärmedämmend. Es gibt sogar Fertigparkett mit Klickverbindungen. Parkett ist aber auch empfindlich und relativ teuer. Wer sich für eine robustere Variante entscheiden möchte, kann Bambusparkett wählen. Allerdings ist die Maserung eher unruhig und das Bambusparkett ist häufig noch teurer als normales Parkett.

Wer Fliesen haben möchte, hat zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Sie können in nahezu jedem Zimmer verlegt werden. Wegen des Halls und der Kühle sind sie jedoch nicht fürs Schlafzimmer geeignet. Einen Loft-Charme können Eigentümer mit Sichtestrich erzeugen. Dabei ist allerdings eine hohe Qualität beim Material und bei der Verlegung erforderlich. Zudem können Risse entstehen. Wer sich für weitere Fußbodenbeläge und deren Vor- und Nachteile interessiert, wird in der Bilderstrecke des Portals schoener-wohnen.de fündig.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Bau: BSB warnt vor sinkender Modernisierungsbereitschaft

Vor einem deutlichen Rückgang des Interesses an Immobilienmodernisierungen unter privaten Eigentümern warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des BSB zeigt, dass lediglich ein Drittel der Eigentümer älterer Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Besorgniserregend sei, dass 61 Prozent der Befragten keinerlei Modernisierungsabsichten für ihre Immobilien haben. „Die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung steht im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die Modernisierungsquote in Deutschland mindestens zu verdoppeln. Die Bereitschaft der Menschen, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren, ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Das gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die Zukunft unserer Immobilien“, meint BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Staatliche Förderprogramme zur Modernisierung würde viele Eigentümer nicht effektiv erreichen; 62 Prozent der Befragten empfinden die Förderbedingungen als unzureichend. Diese negative Einschätzung habe sich laut BSB seit Anfang 2022 verschärft, was zu einem Vertrauensverlust in die Regierungspolitik geführt habe. Florian Becker appelliert an die Politik, für Planungssicherheit, passgenaue Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zu sorgen, um einen Stimmungswandel in der Bevölkerung zu bewirken.

Ein weiteres Hindernis für Modernisierungen sei der akute Mangel an Bauunternehmen und Handwerkern. Mehr als 75 Prozent der Eigentümer sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, besonders in städtischen Gebieten. Dieser Fachkräftemangel dämpfe zusätzlich den Modernisierungswillen. Florian Becker weist darauf hin, dass ein Auftragsrückgang im Bausektor zwar kurzfristig Kapazitäten freisetzen könnte. Dieser berge jedoch auch das Risiko, dass Unternehmen in die Kurzarbeit gehen müssen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn sich die Lage im Neubausektor weiterhin verschlechtere.Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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