Kissen: Schnell Akzente setzen

Kissen sorgen nicht nur für Gemütlichkeit, sondern sie dienen auch als Stimmungsmacher. Durch das Auswählen von Kissen mit lebhaften Farben oder interessanten Mustern lassen sich sofort frische Akzente setzen, ohne dass eine komplette Raumumgestaltung nötig ist. Solche einfachen Accessoires können das Erscheinungsbild signifikant beeinflussen und Pep in die Wohnung bringen.

Die Farbauswahl spielt bei der Kissenauswahl eine zentrale Rolle. Blau sorgt für eine beruhigende Atmosphäre. Kissen in dieser Farbe eignen sich somit ideal für Schlaf- oder Wohnzimmer. Grüne Kissen wirken erfrischend und passen gut Räumen mit Holzmöbeln und Pflanzen. Rot gilt als kräftige Farbe. Entsprechende Kissen werden damit schnell zum Blickfang im Raum. Gelb Kissen können ebenfalls Wunder bewirken. Die Farbe ist fröhliche und belebend.

Ein Aspekt, der bei der Kissenauswahl beachtet werden sollte, ist das Zusammenwirken dieser mit dem vorhandenen Raumkonzept. Die Kissen sollten mit der Farbgebung der Wände und Möbel abgestimmt sein. In einem bereits bunten Zimmer können schlichte Kissen für Ruhe sorgen, während bunte Kissen einem neutral gestalteten Raum genau das richtige Maß an Leben einhauchen. Durch die bewusste Auswahl und Platzierung der Kissen lässt sich eine angenehme und stilvolle Wohnatmosphäre schaffen.
© immonewsfeed

Stadtentwicklung: Immer weniger Eigenheime werden gebaut

In Deutschland werden immer weniger Eigenheime gebaut. Laut einer Studie der Deutschen Bank könnte 2050 sogar das letzte Eigenheim entstehen. Hauptgründe dafür sind steigende Baukosten und ein höheres Umweltbewusstsein. Der Trend gehe zum „grüneren Bauen“. Damit ist auch gemeint, dass eher Mehrfamilienhäuser als Zwei- und Einfamilienhäusern errichtetet werden. Sie weisen – vergleichsweise – einen niedrigeren CO2-Ausstoß und eine bessere Energieeffizienz auf.

Obwohl die Neubaurate zurückgeht, dürften besonders in ländlichen Regionen weiterhin Eigenheime gebaut werden. Die Studienautoren rechnen damit, dass die Zahl der Baugenehmigungen in Deutschland in den kommenden Jahren zwar abnehmen wird. Jedoch könnten auf langfristige Sicht jährlich 20.000 bis 40.000 Eigenheime genehmigt werden.

Eigenheime sind laut der Deutschen Bank aber immer noch eine gefragte Wohnform. Ihre Knappheit könnte die Preise weiter in die Höhe treiben. Auch die Vermietung von Eigenheimen könnte laut der Experten in vielen Städten und Metropolregionen voraussichtlich noch lukrativer werden. 2022 gab es in Deutschland 16,3 Millionen Eigenheime, in den vergangenen Jahren hat die Zahl kaum zugenommen. Es gibt sogar von einigen Städten und Gemeinden Bestrebungen, die weitere Versiegelung des Bodens zu verhindern, da diese die Klimaerwärmung beschleunigt.
© immonewsfeed

AfA: Gutachten ermöglicht gegebenenfalls Steuerminderung

Immobilienbesitzer können durch ein Restnutzungsdauergutachten gegebenenfalls ihre steuerliche Absetzung für Abnutzung (AfA) optimieren. Durch ein entsprechendes Gutachten lässt sich beweisen, dass die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie kürzer ist als die vom Finanzamt geschätzte. Dadurch besteht die Möglichkeit, die jährlichen Abschreibungsbeträge zu erhöhen und die Restnutzungsdauer zu verringern. Dadurch können Eigentümer ihre Immobilie schneller abschreiben und werden steuerlich entlastet.

Das professionelle Gutachten zum Nachweis der kürzeren Nutzungsdauer muss von einem qualifizierten Sachverständigen erstellt werden und eine realistische Einschätzung der verbleibenden Nutzungsjahre beinhalten. Hat das Finanzamt eine längere Nutzungsdauer veranschlagt, kann eine solche fundierte Einschätzung zur AfA-Verkürzung führen. Beispielsweise geht das Finanzamt für Gebäude, die vor 1925 erbaut worden sind, von einer Nutzungsdauer von 40 Jahren aus.

Die tatsächliche Nutzungsdauer einer Immobilie kann sich allerdings verkürzen. Dazu tragen verschiedene Faktoren bei wie der technische Verschleiß oder rechtliche Nutzungsbeschränkungen. Entscheiden sich Eigentümer dann, ihre Immobilie wieder zu verkaufen, können sie von dem Restnutzungsdauergutachten profitieren und durch eine Steuerminderung sparen.
© immonewsfeed

Speisekammer: Praktische Tipps für die Planung

Die Speisekammer erlebt ein Revival in modernen Küchenkonzepten, nicht nur als nostalgisches Relikt, sondern auch als praktische Lösung für die Lagerung von Lebensmitteln und Küchenutensilien. In der heutigen Zeit, in der Wohnraum effizient genutzt werden muss, bietet bei der Küchenplanung die Integration einer Speisekammer zahlreiche Vorteile. Sie kann dabei helfen, Lebensmittel optimal zu lagern und Ordnung sowie Übersichtlichkeit zu bewahren.

Bei der Planung einer Speisekammer sind einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen. Die Nähe zur Küche ist essenziell, um den Zugriff auf Vorräte zu erleichtern. Dabei kann es sich um einen Vorratsschrank direkt in der Küche handeln oder idealerweise um einen Raum, der direkt an die Küche angrenzt oder ein. Die Größe der Speisekammer sollte so gewählt werden, dass neben Lebensmitteln auch andere Haushaltsgegenstände und größere Küchenapparate Platz finden. Mindestens vier Quadratmeter sind empfehlenswert, um eine funktionale Lagerung zu ermöglichen. Zudem ist die Ausrichtung der Tür wichtig, um den verfügbaren Raum optimal nutzen zu können. Sich nach außen öffnende Türen oder Schiebetüren bieten sich hier als praktische Lösungen an.

Neben der räumlichen Planung spielen auch die Innenausstattung und die Materialwahl eine wichtige Rolle. Regale und Schranksysteme sollten flexibel und an die individuellen Bedürfnisse anpassbar sein. Hochwertige Materialien und eine durchdachte Anordnung der Lagerflächen sorgen für eine lange Nutzungsdauer und eine angenehme Atmosphäre. Bei der Speisekammer sollte auch auf eine gute Belüftung und ausreichende Beleuchtung geachtet werden, um die Qualität der gelagerten Lebensmittel zu sichern und die Benutzerfreundlichkeit zu erhöhen.
© immonewsfeed

Studie: Besser Leistbarkeit von Immobilien

Mehr als die Hälfte der befragten Immobilienkäufer und -interessenten (56 Prozent) bewerten die Möglichkeit, eine Immobilie zu erwerben, als „mittel“ bis „leicht“ erreichbar. Dies stellt eine Verbesserung um 9 Prozentpunkte im Vergleich zum Vorjahr dar, in dem weniger Befragte die Immobilienpreise als leistbar empfanden. Das geht aus einer aktuellen Studie der Interhyp-Gruppe hervor.Die Studie offenbart, dass seit der Zinswende im Jahr 2022 mehr Menschen in Deutschland den Immobilienmarkt als attraktiver betrachten. Besonders optimistisch sind dabei diejenigen, die planen, in den nächsten ein bis zwei Jahren eine Immobilie zu kaufen. Dieser Optimismus wird auch durch die erhöhten Verhandlungsspielräume am Markt gestärkt, die 54 Prozent der Befragten wahrnehmen. Das ein Anstieg von 14 Prozentpunkten gegenüber dem Vorjahr.Trotz der positiveren Einschätzung des Marktes wird in der Studie deutlich, dass viele Interessenten abwartend agieren und es an einer detaillierten Analyse der eigenen finanziellen Möglichkeiten mangelt. Nur 34 Prozent der Befragten haben ihre finanzielle Leistungsfähigkeit konkret durchgerechnet. Der Vorstandsvorsitzender der Interhyp-Gruppe Jörg Utecht betont die Wichtigkeit einer gründlichen Vorbereitung und Beratung, insbesondere beim Kauf unsanierter Bestandsimmobilien: „[…] Um selbstbewusst in Verkaufsverhandlungen gehen zu können, muss ich meine Finanzen geklärt haben und mich mit einem Sachverständigen für Sanierung beraten haben, um zu wissen, was genau gemacht werden muss und wie viel das kostet. Das ist die Basis, um anschließend erfolgreich einen Preisabschlag zu erzielen.“
© immonewsfeed

Bauabnahme: Ein wichtiger Schritt

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Meilenstein in jedem Bauprojekt, da sie den Übergang der rechtlichen Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen zum Bauherren markiert. Dieser Moment erfordert hohe Sorgfalt, denn das Übersehen von Mängeln kann gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher essenziell, dass der Bauherr die Abnahme nicht unter Druck durchführt und sich ausreichend Zeit nimmt, um alle Aspekte des Baus gründlich zu überprüfen.

Während der Abnahme sollten alle Leistungen gemäß Bauvertrag überprüft werden. Es ist üblich, dass Mängel dokumentiert und Fristen für deren Behebung gesetzt werden. In der Regel wird ein Teil der Schlusszahlung zurückgehalten, bis alle Mängel behoben sind. Dies schützt den Bauherren vor dem Risiko, für mangelhafte Leistungen zu zahlen. Es ist wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine objektive Bewertung der Bauqualität zu gewährleisten. Der Bauherr sollte darauf bestehen, dass alle relevanten Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten und klare Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung getroffen werden.

Dies ist besonders wichtig, da die Bauabnahme auch aus rechtlicher Sicht entscheidend ist. Denn nach der Bauabnahme beginnt die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Bauherr fortan für das Aufdecken und Beweisen von Mängeln verantwortlich ist. Zudem startet mit der Abnahme die fünfjährige Gewährleistungsfrist. In diese Zeit können Ansprüche wegen Baumängeln geltend gemacht werden.
© immonewsfeed

WEG: Prozesskosten dürfen auch auf erfolgreiche Kläger umgelegt werden

Prozesskosten, die in einem Beschlussklageverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, müssen auch von den siegreichen Klägern anteilig getragen werden müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (V ZR 139/23). Das Urteil basiert auf dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz von Dezember 2020. Dieses besagt, dass alle Mitglieder einer Gemeinschaft an den Verwaltungskosten beteiligt sind, einschließlich der Prozesskosten aus Beschlussklageverfahren.

In vorliegenden Fall hatten drei Wohnungseigentümerinnen aus Rostock erfolgreich gegen einen Gemeinschaftsbeschluss geklagt. Das Amtsgericht verpflichtetet die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten von rund 800 Euro pro Wohnungseigentumseinheit wurden sodann über eine Sonderumlage auf alle acht Wohnungseinheiten umgelegt, also auch auf die erfolgreichen Klägerinnen. Dagegen gingen sie mit einer Anfechtungsklage vor.

Ohne Erfolg. Der BGH bestätigte, dass die Prozesskosten zu den üblichen Verwaltungskosten zählen und somit gerecht verteilt werden müssen. Laut BGH sei allerdings „nicht von der Hand zu weisen, dass diese Kostenfolge – insbesondere in kleinen Gemeinschaften – potentielle Beschlusskläger von einer Klage abhalten kann“. Es fehle allerdings an einer planwidrigen Regelungslücke. Diese liegt nur dann vor, wenn ein Gesetzgeber eine Situation versehentlich nicht geregelt hat.
© immonewsfeed

Außenbeleuchtung: Ästhetik und Funktionalität

Die Außenbeleuchtung eines Hauses bietet ästhetische und praktische Vorteile. Durch den Einsatz von Einbau- oder Aufbauleuchten sowie Wandleuchten lassen sich beispielsweise eindrucksvolle Lichteffekte erzielen, die den Charakter des Hauses besonders hervorheben. Die Beleuchtung unter einem Vordach oder einem Dachüberstand bietet ideales Orientierungslicht, das die Umgebung sicherer macht und gleichzeitig die Wandflächen effektiv in Szene setzt.

Moderne LED-Hausbeleuchtungen passen sogar zu alten Fachwerkhäusern. Damit verschiedene Winkel ausgestrahlt werden können, gibt es Wandleuchten mit Wechsellinsen. Besonders praktisch sind Modelle mit integriertem Hausnummern-Modul, die nicht nur für Licht sorgen, sondern auch die Orientierung erleichtern.

Außenleuchten können auch mit Bewegungsmeldern erworben werden. Das Licht geht dann nur im Bedarfsfall an. Die Außenbeleuchtung dient aber nicht nur der Dekoration, sondern auch der Sicherheit. Einerseits weist sie Eigentümern oder Mietern den Weg, andererseits gilt sie Prävention gegen Einbrecher.
© immonewsfeed

Neubauten: Mit einer Ausnahme teurer als Bestandsimmobilien

In den meisten deutschen Regionen sind Neubauwohnungen deutlich teurer als Bestandsimmobilien- Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2024“ hervor. In der Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) wird deutlich, dass besonders in den bayerischen Landkreisen Miesbach und Garmisch-Partenkirchen die Preisunterschiede mit einer rechnerischen Preisdifferenz von 382.474 Euro bzw. 340.000 Euro markant sind. Hier kosten Neubauwohnungen wesentlich mehr als ältere Objekte, was vor allem auf das hohe Preisniveau in Ferienregionen zurückzuführen ist.

Die Untersuchung zeigt allerdings auch, dass die Preisunterschiede zwischen Neubauten und Bestandswohnungen regional stark variieren. S o macht in 27 deutschen Regionen das Baujahr kaum einen Unterschied im Preis macht. Die Preisdifferenzen sind beispielsweise verhältnismäßig gering in den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund, Friesland und Uelzen (Niedersachsen), dem Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz) sowie dem Landkreis Vorpommern-Greifs­wald und sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Rostock (Mecklen­burg-Vorpommern).

Nur in der Ferienregion Nordfriesland sind Bestandswohnungen im Durchschnitt teurer als Neubauten. Hier zahlen Käufer für eine 70-Quadratmeter große Eigentumswohnungen aus dem Bestand 61.818 Euro mehr als für ein Neubauobjekt. Als Gründe dafür werden angeführt, dass die begehrten Lagen bereits bebaut sind und Neubauobjekte nur noch auf nicht so ansprechenden Grundstücken errichtet werden könnten.
© immonewsfeed

Heizungsförderung: Gewerbliche Wohnungseigentümer sind an der Reihe

Ab Ende August wird es für gewerbliche Wohneigentümer möglich sein, staatliche Fördermittel für Heizungssanierungen zu beantragen. Förderanträge können bis zum 30. November 2024 für Heizungsrenovierungen eingereicht werden, die bereits seit Ende Dezember 2023 in Auftrag gegeben wurden. Die Beantragung der Fördermittel kann über das Kundenportal „Meine KfW“ erfolgen.

Die sogenannte BEG-Förderung bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Durchführung energetischer Sanierungen, sondern sie trägt auch dazu bei, die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Solche Maßnahmen machen die Immobilien nicht nur attraktiver für Mieter, sondern unterstützen auch die Erreichung von Klimazielen durch die Reduktion von CO2-Emissionen.

Die KfW bietet zusätzlich zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Details zu den spezifischen Förderprogrammen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. Die KfW weist darauf hin, dass es für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg Kulanzregelungen gibt.
© immonewsfeed