Polstermöbel: Das ist laut VDM zurzeit in

Bei Polstermöbeln liegen zurzeit modulare Konzepte im Trend. Darauf weist der Verband der deutschen Möbelindustrie (VDM) hin. Die Möbel weisen dabei eine besondere Flexibilität auf. So lassen sich beispielsweise Elemente neu anordnen und umgestalten. Dies ist beispielsweise bei Sofas mit mehreren versetzbaren Elementen, Stühlen mit austauschbaren Beinen oder bei Sofas möglich, die mit unterschiedlichen Stoffen bezogen werden können.

Die Möbel sollen zudem bei Umzügen nicht nur leicht mitgenommen werden können, sondern auch besonders nachhaltig sein. Laut VDM seien viele Anbieter derzeit auf der Suche nach nachwachsenden, ökologisch wertvollen Rohstoffen, die sich für den Innenraum eignen. Die Möbelform ist nicht mehr zwangsläufig klassisch gradlinig, sondern Möbel können nun auch anders geformt sei. Diese sogenannte amorphe Form findet sich zum Beispiel bei Sofas und Sitzhöckern wieder.

Bei den Stoffen ist zurzeit Bouclé in und auch Cord bleibt noch beliebt. Im Hinblick auf die Farben können unter anderem Grau-, Natur- und Erdtöne gewählt werden, wobei die Farbnuancen jetzt ein wenig heller werden. So liegen laut VDM nun die Farben Hell- und Mittelgrau sowie Offwhite und Beige im Trend. Mieter oder Eigentümer, die einen ersten Eindruck der Polstermöbel bekommen möchten, können sich unter moebelindustrie.de einige Beispielfotos anschauen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Nachhaltigkeitsindex: Wolfsburg, Ulm und Heidelberg an der Spitze

Wolfsburg, Ulm und Heidelberg gelten als die nachhaltigsten Städte in Deutschland. Das geht aus einem Nachhaltigkeitsindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag von ImmoScout24 und der Wirtschaftswoche hervor. In diesem wurde die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von über 70 kreisfreien Städten in Deutschland analysiert. Dabei flossen verschiedene Faktoren in die Bewertung ein wie die Wirtschaftsstruktur, der Immobilienmarkt und die Nachhaltigkeit.

Auf den letzten drei Plätzen im Nachhaltigkeitsindex liegen die Städte Herne, Duisburg und Gelsenkirchen. Laut ImmoScout24 sorgt für die schlechten Platzierungen in Herne die schlechte Luftqualität, die geringste Ingenieursdichte und eine der höchsten Jugendarbeitslosenquoten. In Duisburg sei der Nachholbedarf insbesondere bei der Infrastruktur für Elektroladesäulen, der Luftqualität und der Beschäftigungsrate von Frauen groß. In Gelsenkirchen gebe es die höchste Jugendarbeitslosenquote und die geringste Beschäftigungsrate von Frauen.

Im Nachhaltigkeitsindex wurde beispielsweise auch der Anteil alternativer Heizenergien in Neubauten untersucht. In dieser Hinsicht überzeugen die Städte Mannheim (94 Prozent alternative Heizenergie im Neubau), Wolfsburg (92 Prozent) und Heidelberg (92 Prozent). Nachholbedarf dagegen haben die Städte Oldenburg (23 Prozent), Osnabrück (20 Prozent) und Bremerhaven (9 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Baubranche: Verbände fordern Verbesserungen

Verbesserungen der Neubau-Rahmenbedingungen, Sonderabschreibung für bezahlbare Mietwohnungen an angespannten Wohnungsmärkten und mehr Anreize für die Wohneigentumsbildung – das fordern der Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks in ihrem Positionspapier „Konjunkturmotor Bau erhalten, Klimaschutz voranbringen“.

„Es ist […] absolut dringlich, die Neubauförderung massiv aufzustocken und degressive Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren […] einzuführen, allein um die Mehrkosten steigender gesetzlicher Standards zu finanzieren und mehr Wucht im Wohnungsbau zu erzeugen“, meint beispielsweise Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Der ZDB befürchtet durch den Ukrainekrieg eine Wirtschaftskrise in Europa und Deutschland und deutliche Auftragsrückgänge in der Baubranche. Dabei beruft sich der Verband auf Zahlen des ifo-Instituts. Demnach waren im September 2022 17 Prozent der Wohnungsbauunternehmen von Stornierungen betroffen. Die Auftragseingänge im Wohnungsbau sanken von August 2021 auf August 2022 real um 24 Prozent. Das vollständige Positionspapier können Interessenten unter zdb.de kostenlos herunterladen.

Quelle: zdb.de
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Urteil: Vermieter muss Mietverhältnis bei Suizidgefahr des Mieters fortsetzen

Würde die Räumung eines psychisch kranken Mieters zu einer Suizidabsicht führen, muss der Vermieter das Mietverhältnis auf unbestimmte Zeit fortsetzen. Dies entschied nun der Bundesgerichtshof (BGH; AZ: VIII ZR 390/21). Im vorliegenden Fall wollte ein Eigentümer seiner Mieterin wegen Eigenbedarfs kündigen, um zwei Wohnungen für sich und seinen Lebenspartner zusammenlegen und diesem somit wegen orthopädischer Probleme einen barrierefreien Zugang zu ermöglichen.

Er kündigte seiner Mieterin, die bereits seit 40 Jahren in der Wohnung lebt. Diese widersprach der Kündigung daraufhin und machte Härtegründe geltend. Sie leide an schweren Depressionen bis hin zu Suizidideen. Daraufhin bot der Vermieter ihr eine andere Wohnung im Haus an. Dieses Angebot nahm die Mieterin allerdings nicht an. Daraufhin klagte er vor dem Amtsgericht auf Räumung beziehungsweise auf die hilfsweise Fortsetzung des Mietverhältnisses für ein Jahr bei Festlegung einer höheren Kaltmiete. Das Amtsgericht beziehungsweise das Berufungsgericht (Landgericht) erhöhten daraufhin zwar die zu zahlende Nettokaltmiete. Auch die Eigenbedarfskündigung wurde für wirksam erklärt, das Mietverhältnis musste der Kläger aber dennoch fortsetzen.

Grund dafür waren wohl auch die Aussagen des Lebenspartners und der behandelnden Ärztin der Mieterin. Schließlich landete der Fall vor dem BGH, der aber auch zugunsten der Mieterin entschied. Auch die Ablehnung einer Therapie oder das Ausschlagen einer Ersatzwohnung könne nicht grundsätzlich dazu führen, das Vorliegen einer Härte abzulehnen. Grund dafür ist, dass Betroffene gegebenenfalls schon krankheitsbedingt über eine fehlende Einsichtsfähigkeit verfügen. Allerdings müssen laut BGH Einzelfallentscheidungen getroffen werden.

Quelle: Bundesgerichtshof/VIII ZR 390/21
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Küchen: AMK verrät Trends

Welche Küchen 2023 im Trend liegen werden, hat kürzlich die Arbeitsgemeinschaft ‚Die Moderne Küche‘ (AMK) verraten. Beim Holz wird vor allem auf Eiche und Nussbaum sowie auf Esche und Walnuss gesetzt. Im Hinblick auf die Farben sind viele Kombinationen möglich. Neben erd-, sand- und cremefarbenen Elementen können auch die Töne „Schilf“ und „Salbei“ zum Einsatz kommen.

Besonders im Trend liegen auch Küchen, in denen ein Kontrast zwischen hellen und dunklen Farben zu erkennen ist. Dunkle Hölzer können so zum Beispiel mit hellen Oberflächen kombiniert werden oder umgekehrt. Die Struktur der Oberflächen ist zurzeit extra matt, außerdem überzeugen die Oberflächen mit Vorzügen wie einer Antifingerprint-Beschichtung.

Wer in seiner Küche für eine besonders edle Optik sorgen möchte, kann Gold-, Bronze- oder Kupfertöne wählen. Möglich sind zum Beispiel beleuchtete goldene Griffleisten, ein Nischen-Dekor in luxuriöser Bronze-Optik oder eine goldene Rückwand eines schwarzen Regalsystems. Interessenten, die sich ansehen möchte, wie ihre künftige Küche aussehen könnte, werden auf amk.de fündig.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Privatvermietung: Besondere Herausforderung durch Energiekrise

Die Energiekrise stellt besonders private Vermieter vor Herausforderungen. Dieser Auffassung ist „Haus & Grund“, der Zentralverband der Deutschen Haus-, Wohnungs- und Grundeigentümer. „Unsere Mitglieder sagen uns, dass sie den Pfad weg von fossilen Energien und zu weniger Energieverbrauch weitergehen wollen, aber zunehmend auf Hürden treffen“, so Haus-&-Grund-Präsident Kai Warnecke.

Konkret zeigt sich folgendes Problem: Aus der Mitgliederstudie „Private Vermieter in Deutschland“ des Zentralverbands geht hervor, dass rund 70 Prozent der befragten privaten Vermieter eine Gasheizung zur Wärmeversorgung ihrer vermieteten Wohnung beziehungsweise ihres vermieteten Hauses nutzen. Etwa 25 der Befragten plant in den kommenden fünf Jahren eine Erneuerung der Heizung.

Jedoch macht ihnen bei ihren Planungen ihre finanzielle Situation womöglich einen Strich durch die Rechnung. So geben rund 50 Prozent der Befragten „fehlende Rentabilität“ als Grund dafür an, keine Modernisierungsmaßnahmen an ihrem Mietobjekt durchführen zu können. Haus & Grund fordert daher einige Maßnahmen zur Verbesserung der Situation für private Vermieter, darunter dauerhaft ausgestattete und nur für private Vermieter zugängliche Fördertöpfe für die energetische Gebäudesanierung.

Quelle und weitere Informationen: hausundgrund.de
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Neubau: Energie-Plus-Häuser produzieren selbst Energie

Bauherren können mittlerweile auch sogenannte Energie-Plus-Häuser errichten lassen. Darauf weist das Portal „effizienzhaus-online.de“ hin. Bei Energie-Plus-Häusern handelt es sich um Häuser, durch die sich nicht nur Energie sparen lässt, sondern durch die auch Energie produziert werden kann.

Das Prinzip der Energie-Plus-Häuser basiert auf einer effizienteren Gebäudenutzung und damit verbundenen Energieeinsparungen einerseits und der dezentralen Produktion von Strom und Wärme andererseits. Laut effizienzhaus-online.de sind Energie-Plus-Häuser nicht energieautark, sondern können in produktionsschwachen Zeiten auch Energie aus dem Netz beziehen.

Entsprechende Häuser müssen allerdings gewisse Voraussetzungen erfüllen. So sollten sie beispielsweise gedämmt sein, über Wärmepumpen verfügen, mit einer Solaranlage ausgestattet und mit einer Lüftungsanlage versehen sein. Entscheidet sich jemand für den Bau eines solchen Hauses, gibt es Fördermöglichkeiten der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) und des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Quelle: effizienzhaus-online.de
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Urteil: Jahresentgelt von Bausparkasse unzulässig

Die BHW-Bausparkasse darf in der Ansparphase von Bausparverträgen kein Jahresentgelt verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH, AZ: XI ZR 551/21). Im vorliegenden Fall hatte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen die genannte Bausparkasse geklagt. Diese hatte von ihren Kunden mit Bausparkonto eine jährliche Gebühr von 12 Euro verlangt.

Zu Unrecht, wie der BGH entschied. Die Erhebung eines Jahresentgelts in der Ansparphase eines Bausparvertrags sei mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung unvereinbar und benachteilige die Bausparer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen. Das aktuelle Urteil aus Karlsruhe betrifft zwar nur eine Vertragsklausel der BHW-Bausparkasse, wird aber auch für andere Bausparkassen als wegweisend eingestuft. Denn auch entsprechende Vertragsklauseln anderer Bausparkassen könnten für unwirksam erklärt werden.

Laut des Verbands der privaten Bausparkassen gibt es in Deutschland rund 24 Millionen Bausparverträge und laut Verbraucherzentrale erheben „viele Bausparkassen […] in der Sparphase eine Kontogebühr“. Betroffenen Kunden rät die Verbraucherzentrale nun, die gezahlten Kontogebühren zurückverlangen – am besten per Einschreiben.

Quellen: bundesgerichtshof.de/AZ: XI ZR 551/21; vebraucherzentrale.de; bausparkassen.de
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Studie: Preiseinbrüche bei Immobilien zu erwarten

Preiseinbrüche von bis zu zehn Prozent bei Eigentumswohnungen und Eigenheimen in Deutschland – diese Entwicklung prognostiziert Studienautor Konstantin A. Kholodilin aus der Abteilung Makroökonomie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW Berlin). Gemeinsam mit seinem Kollegen Malte Rieth hat er die Entwicklungen von Miet- und Kaufpreisen in 97 deutschen Städten untersucht.

Aus der Studie geht auch hervor, dass vor allem Kaufinteressenten tiefer in die Tasche greifen müssen. So hätten sich die Preise für Einfamilien- und Reihenhäuser im vergangenen Jahrzehnt in etwa verdoppelt. Die Preise für Eigentumswohnungen seien im vergangenen Jahrzehnt um rund 150 Prozent gestiegen, die Preise für Baugrundstücke um rund 130 Prozent. Auch die Mieten stiegen im Vergleichszeitraum an, und zwar um rund 56 Prozent. Diese große Diskrepanz der Entwicklungen zwischen den Kauf- und Mietpreisen hält das DIW Berlin allerdings für bedenklich.

Denn Kapitalanleger, die ihre Immobilie durch die Vermietung refinanzieren möchten, oder Privatpersonen, die sich die Miete durch den Erwerb einer Immobilie sparen möchten, stehen nun vor einem Problem. Entwickeln sich die Mieten und Kaufpreise auseinander, könne es zudem zu sogenannten Preisblasen kommen. Dennoch dürfte der Immobilienmarkt laut DIW Berlin vergleichsweise stabil bleiben, denn auch aktuelle Entwicklungen müssten berücksichtigt werden. So kommt es zum Beispiel auch zu steigenden Immobilienpreisen, wenn nur wenige Objekte verfügbar sind, die Nachfrage nach diesen aber hoch ist.

Quelle und weitere Informationen: diw.de
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Policy Brief: Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Extremwetterereignissen für Städte

Darüber, wie sich Städte klimafest machen und besser vor Extremwettereignissen schützen können, haben sich mehr als 80 Personen aus 65 deutschen Kommunen in zwei Workshops Gedanken gemacht. In einem sogenannten Policy Brief wurden die zwölf Handlungsempfehlungen des Projekts „ExTrass – ‚Urbane Resilienz gegenüber extremen Wetterereignissen – Typologien und Transfer von Anpassungsstrategien in kleinen Großstädten und Mittelstädten‘“ nun von einem Forschungsteam der Beratungsfirma adelphi, der Universität Potsdam und des Leibniz-Instituts für Raumbezogene Sozialforschung (IRS) veröffentlicht.

Aus dem Policy Brief geht unter anderem hervor, dass rechtliche Rahmenbedingungen geschärft werden müssen. Gesetze wie das Klimaschutzgesetz des Bundes, das Wasserhaushaltsgesetz und das Bundesbodenschutzgesetz sollten daher konkretisiert werden. Zudem sei es laut der Autoren sinnvoll, Klimaanpassung durch Landesgesetze zur Pflichtaufgabe für Kommunen zu machen und die Kommunen dafür mit entsprechenden Finanzmitteln auszustatten.

Mittels eines Monitorings soll außerdem sichergestellt werden, dass festgelegte Klimaanpassungsmaßnahmen auch tatsächlich umgesetzt werden. Wurden die Klimaanpassungsmaßnahmen – wie zum Beispiel die Dachbegrünung von Neubauten – nicht umgesetzt, sollten Bußgelder verhängt werden. Auch sollte nach einiger Zeit der Erfolg der Maßnahmen geprüft werden, zum Beispiel ob die Dachbegrünung tatsächlich anwächst. Weitere Handlungsempfehlungen finden Interessenten im Policy Brief, der kostenlos unter adelphi.de/de/system/files/mediathek/bilder/_ExTrass_Policy_Brief_221114_finaleVersion_b.pdf heruntergeladen werden kann.

Quellen: idw-online.de/adelphi.de
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