Wohnprojekte: Die Antwort auf moderne Herausforderungen?

Neue Wohnkonzepte gewinnen an Bedeutung, da der klassische Familienbegriff sich wandelt und die Einsamkeit zunimmt. Gemeinschaftliche Wohnprojekte, die mehr als nur ein Dach über dem Kopf bieten, könnten eine Antwort auf die Herausforderungen des modernen Wohnens sein. Diese Projekte zielen darauf ab, Räume zu schaffen, in denen Menschen nicht nur leben, sondern auch soziale und unterstützende Netzwerke bilden können.

Anne Weiss, Autorin des Buches „Der beste Platz zum Leben“, erkundet alternative Wohnformen als Reaktion auf die steigenden Herausforderungen des Wohnungsmarktes und die individuellen Bedürfnisse moderner Bewohner. Ihre Suche führte sie durch verschiedene Wohnexperimente, angefangen vom Tiny Houses bis hin zu einem Leben in einer Jurte.

Sie hat festgestellt, dass Wohnprojekte ein Gefühl der Sicherheit und Gemeinschaft bieten können. Zudem lassen sich individuelle und gemeinschaftliche Flächen effektiv kombinieren. In einem Mehrgenerationenhaus hat die Autorin erfahren, dass sich in einzelnen Wohneinheiten die Wände verschieben lassen. Dies ist zum Beispiel vorteilhaft, wenn Kinder ausziehen, und der Wohnraum verkleinert werden kann.
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Extremwetterereignisse: Fünf Städte im Fokus

Besonders fünf deutsche Städte sind stark für Extremwetterereignissen gefährdet – Frankfurt am Main, Leipzig, Saarbrücken, Dresden und Erfurt. Dies geht aus einer aktuellen Studie des Gewerbeimmobilien- und Investmentmanagementunternehmen JLL zur künftigen Entwicklung des Klimarisikos bis 2050 hervor. Die Prognosen basieren auf detaillierten Klimamodellen, die die Häufigkeit und Intensität von Naturereignissen wie Hochwasser, Hitze und Hagel bewerten.

Die Studie bewertet das Risiko für Städte mit einem Score, der die potenzielle Gefährdung durch den Klimawandel quantifiziert. Städte mit höheren Werten sind stärker gefährdet. Frankfurt am Main weist einen Score von 21,7 auf, Leipzig von 14,2, Saarbrücken von 14,1, Dresden ebenfalls von 14,1 und Erfurt von 13,8. Diese Städte stehen laut Studie somit vor großen Herausforderungen, da sie sich auf zunehmende Niederschlagsereignisse, Hitze und andere klimatische Veränderungen einstellen müssen.

Die zu erwartenden Entwicklungen bedeuten auch, dass Anpassungen in der Stadtplanung und Infrastruktur erforderlich sind. Zudem müssen sowohl die Bewohner als auch die Immobilieninvestoren sich laut JLL verstärkt Vorsorgemaßnahmen treffen, um sich an die sich ändernden Bedingungen anzupassen.
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Bauprojekte: Vorsicht vor Altlasten in ehemaligen Industriegebieten

In ehemaligen Industriegebieten, in denen Wohnraum entstehen soll, können Altlasten in den Böden eine kostspielige Herausforderung darstellen. Schwermetalle und andere Gifte machen oft eine aufwendige Bodensanierung notwendig, bevor mit dem Bau begonnen werden kann. Der Verband Privater Bauherren empfiehlt daher, die Bodenqualität bereits vor dem Grundstückskauf eingehend zu prüfen. So können später hohe Sanierungskosten vermieden werden.

Besonders wenn Zweifel an der Bodenbeschaffenheit bestehen, sollten Potenzielle Käufer vor dem Erwerb eines Grundstücks eine solche Baugrunduntersuchung durchführen lassen. In einem fachgerechten Gutachten wird das Ausmaß der Belastungen festgehalten. Es kann sich lohnen, die Kosten für die Untersuchung aufzubringen. So können mögliche Zusatzkosten für die Bodensanierung mit in die Kaufpreisverhandlungen einbezogen werden.

Ein unabhängiger Bausachverständiger kann angehende Bauherren bei der Wahl der notwendigen Untersuchungen unterstützen und sicherstellen, dass die Ergebnisse korrekt in die Kaufverträge einfließen. Dies schützt Bauherren nicht nur vor unerwarteten Zusatzkosten, sondern ermöglicht ihnen auch eine realistische Einschätzung des gesamten Bauvorhabens.
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WEG: Entscheidungen können an Verwalter delegiert werden

Wohnungseigentümer haben laut einem aktuellen BGH-Urteil (AZ: V ZR 241/23) die Möglichkeit, Entscheidungen bezüglich des gemeinschaftlichen Eigentums an einen Verwalter zu delegieren. Dies betrifft insbesondere Entscheidungen bezüglich der Ausführung von Erhaltungsmaßnahmen, die die Eigentümer bereits beschlossen haben.

Im vorliegenden Fall hatte eine Wohnungseigentümergemeinschaft den Austausch alter Fenster beschlossen. Die Entscheidung über die Auftragsvergabe delegierte sie an die Verwaltung. Einige Eigentümer reichten jedoch Anfechtungsklage ein. Sie waren der Meinung, die Übertragung der Entscheidungsbefugnis auf den Verwalter sei unzulässig. Außerdem befürchteten sie, dass das finanzielle Risiko dadurch für sie unübersehbar wird.

Solange das wirtschaftliche Risiko für die Eigentümer überschaubar bleibt, umfasst die Möglichkeit der Delegation auch größere Maßnahmen, urteilte der BGH. So wird eine effektive Verwaltung ermöglicht, ohne dass die Eigentümer bei wichtigen Entscheidungen übergangen werden. Die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums kann somit sowohl rechtskonform als auch im Sinne der Eigentümer effizient gestaltet werden.
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Wohnraumverkleinerung: Herausfordernd für „Empty Nester“

„Empty Nester“, also Personen, deren Kinder bereits ausgezogen sind, stellen die größte Gruppe mit dem Potenzial zur Wohnraumverkleinerung dar. Eine Studie der Zürcher Hochschule für Angewandte Wissenschaften (ZHAW) zeigt jedoch, dass dieses Potenzial oft ungenutzt bleibt. Obwohl 26 Prozent der Empty Nester ihr Zuhause als zu groß empfinden und 38 Prozent einen Zimmerüberschuss von mehr als zwei Zimmern haben, scheuen viele vor einer tatsächlichen Verkleinerung zurück.

Die Bereitschaft zur Wohnraumverkleinerung nimmt mit dem Alter und der Umzugsbereitschaft zwar zu, bleibt aber insgesamt gering. Für 70 Prozent der Befragten kommt eine Verkleinerung des Wohnraums nicht infrage. Diese Haltung wird oft durch die finanziellen Aspekte eines Umzugs beeinflusst, da die Neumiete für eine kleinere Wohnung häufig höher ist als die Bestandsmiete einer größeren, bereits länger bewohnten Wohnung.

Die Studie weist darauf hin, dass Empty Nester zwar ein großes Potenzial zur Verkleinerung ihres Wohnraums haben, jedoch der Druck gering ist, tatsächlich umzuziehen und zu verkleinern. Dies liegt nicht nur an finanziellen Überlegungen, sondern auch daran, dass der soziale Druck nur begrenzt vorhanden ist, Wohnraum für jüngere Familien freizumachen. „Es zeigt sich, dass die Kombination von Umzug und Verkleinerung – also zwei einschneidenden Veränderungen gleichzeitig – besonders herausfordernd ist“, so Selina Lehner, Co-Leiterin der Studie.
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Keller: Ungünstige Bodenverhältnisse erfordern Spezialkonstruktion

Auf unzuverlässigem Untergrund ist oft eine „Weiße Wanne“ erforderlich. Damit wird eine Konstruktion aus wasserundurchlässigem Beton bezeichnet, die besonders bei feuchten oder schwierigen Bodenverhältnissen eingesetzt wird. Diese Methode verhindert effektiv das Eindringen von Wasser, erfordert jedoch eine präzise Ausführung und spezielle Betonmischungen, um langfristig zuverlässig zu funktionieren. Darauf weist der Verband Privater Bauherren hin.

Häufig führe es jedoch zu zusätzlichen Kosten, wenn der Baugrund Probleme wie eine geringe Tragfähigkeit oder komplexe Bodenbeschaffenheit aufweist. Die Zusatzkosten können beispielsweise für die Stabilisierung des Grundes oder für spezielle Bauweisen anfallen, um die Struktur sicher zu gründen. Deshalb ist es wichtig, bereits vor Baubeginn eine detaillierte Analyse des Bodens durchzuführen und gegebenenfalls für die Anpassung des Bauplans zu zahlen.

Es sei ratsam, sich bei der Planung und Durchführung von Bauten auf schwierigen Grundstücken an unabhängige Bausachverständige zu wenden. Experten können eine wertvolle Beratung bieten und sicherstellen, dass alle notwendigen technischen und rechtlichen Anforderungen erfüllt sind. Sie helfen auch dabei, potenzielle zusätzliche Kosten zu identifizieren und zu minimieren, die durch unerwartete Bodenprobleme entstehen könnten.
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Entscheidung: Dürfen Vermieter einen Stichtagszuschlag erheben?

Vermieter können aufgrund der Inflation nicht einfach so höhere Mieten verlangen. Das geht aus einer Grundsatzentscheidung des Landgerichts München I hervor (AZ: 14 S 3692/24). Im vorliegenden Fall forderte die Klägerin eine Zustimmung zur Mieterhöhung, die über die Mietwerte des Mietspiegels 2023 hinausgeht. Sie begründete dies mit einer ungewöhnlichen Steigerung der ortsüblichen Vergleichsmieten seit diesem Zeitpunkt.

Tatsächlich können Gerichte in solchen Fällen einen sogenannten Stichtagszuschlag vornehmen. Im vorliegenden Fall bedeute aber „ein Anstieg nach dem Index für Nettokaltmieten in Bayern von nur wenig mehr als 3 Prozent keinen außergewöhnlichen Mietanstieg“, so das Landgericht München I. Ein ungewöhnlicher Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete ließe sich auch nicht mit einem gestiegenen Verbrauchspreisindex begründen. Dieser repräsentiert die durchschnittliche Preisentwicklung aller Waren und Dienstleistungen von Privatpersonen für Konsumzwecke.

Das Urteil gilt als richtungsweisend. Aktuell sind zahlreiche Berufungsverfahren beim Landgericht München I anhängig, in denen der Frage nachgegangen werden muss, ob der Verweis auf den Verbraucherpreisindex ausreicht, um den sogenannten Stichtagszuschlag zu begründen. Die Einführung einer „Stichtagspraxis“ könne laut der zuständigen Kammer zu erheblichen Rechtsunsicherheiten führen, die die bedeutsame Befriedungsfunktion des Mietspiegels gerade an angespannten Mietmärkten gefährden könnte.
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Maßnahmen: Vorbereitung des Zuhauses auf den Winter

Im Herbst sollten Eigentümer verschiedene Wartungsarbeiten durchführen, um ihr Zuhause winterfest zu machen. Dazu gehört das Reinigen der Dachrinnen, um Verstopfungen durch Herbstlaub zu vermeiden und Wasserschäden vorzubeugen. Zudem ist eine gründliche Kontrolle des Dachzustands ratsam, um frühzeitig Schäden zu erkennen und zu beheben.Die thermische Isolierung des Hauses sollte ebenfalls überprüft werden, um Wärmeverluste zu minimieren und Heizkosten zu senken. Der Austausch abgenutzter Dichtungen an Fenstern und Türen hilft ebenfalls, die Wärme im Haus zu halten. Zudem sollten Eigentümer das Haus auf Eintrittspforten für Nagetiere untersuchen und diese gegebenenfalls abdichten, um die ungebetenen Gäste fernzuhalten.Ebenso wichtig ist die Vorbereitung des Gartens: Das Entfernen von Laub, der Rückschnitt der Pflanzen und Düngen des Rasens tragen zu einer optimalen Überwinterung und einem gesunden Wachstum im Frühjahr bei. Das Überprüfen und Warten von Gartengeräten nach der aktiven Saison sichert deren Langlebigkeit und Einsatzbereitschaft für das nächste Jahr.
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Inklusion: Rotterdam führt im „Inclusive Cities Barometer“

Rotterdam führt als die inklusivste Stadt den Wirtschaftsraum Europa, Naher Osten und Afrika. Doch auch deutsche Städte wie Berlin, Hamburg, Frankfurt, München und Köln zeigen in der sogenannten EMEA-Region laut dem „Inclusive Cities Barometer“ von Cushman & Wakefield starke Leistungen in der sozialen, wirtschaftlichen, räumlichen und ökologischen Inklusivität.

Die Highlights der Studie zeigen, dass alle untersuchten deutschen Städte als „Social Drivers“ eingestuft werden: Sie können Vielfalt integrieren und nutzen. Das stärkt ihre wirtschaftliche Kraft und macht sie für internationale Investoren attraktiv. Frankfurt beispielsweise, bekannt als internationaler Messestandort, zieht Menschen aus der ganzen Welt an und gilt als Deutschlands Stadt der „Superdiversität“. Köln fördert durch sein Motto „Leben und leben lassen“ eine starke interkulturelle Kompetenz und Toleranz.

Berlin wird als kreativer Schmelztiegel beschrieben, der durch seine kulturelle Vielfalt und die Dynamik von fast 190 vertretenen Nationen geprägt ist. München setzt Maßstäbe in Bildung und Wirtschaft mit einem hohen Akademikeranteil und global vernetzten Business-Communities. Hamburgs pflegt mit dem Hafen Handelsbeziehungen in die ganze Welt. Die Städte sind nicht nur wirtschaftliche Zentren, sondern auch Vorreiter in der Schaffung integrativer urbaner Umgebungen.
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Grundstück: Was Bauherren wissen sollten

Die Bodenbeschaffenheit ist ein wesentlicher, oft übersehener Faktor beim Hausbau. Viele Bauherren nehmen fälschlicherweise an, dass das Bauunternehmen alle Kosten für den Aushub und die Bebaubarkeit im Pauschalpreis berücksichtigt hat. Tatsächlich sind jedoch im Preis nur die explizit vereinbarten Leistungen enthalten, was bedeutet, dass das Baugrundrisiko meist bei den Bauherren liegt.

Das Bauvertragsrecht verlangt, dass Baufirmen potenziellen Käufern eine detaillierte Baubeschreibung aushändigen. Diese sollte nicht nur die geplanten Leistungen und Kosten auflisten, sondern auch unvorhergesehene Kostenrisiken thematisieren wie die Beschaffenheit des Baugrunds. Eine gründliche Untersuchung des Bodens vor Baubeginn offenbart oft zusätzliche, kostspielige Notwendigkeiten wie Bodensanierungen oder spezielle Kellerkonstruktionen.

Eine frühzeitige Bodenuntersuchung, idealerweise vor der Vertragsunterzeichnung, ist entscheidend, um das Kostenrisiko realistisch einschätzen zu können. Sachverständige des Verbands Privater Bauherren bieten hierbei wertvolle Unterstützung, indem sie die Bodenverhältnisse präzise bewerten und so Bauherren vor unerwarteten Ausgaben schützen.
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