Ausschreibung: Deutscher Architekturpreis

Den Deutschen Architekturpreis 2023 loben das Bundesbauministerium und die Architektenkammer aus. Noch bis Mittwoch, 29. März, 16 Uhr, können Vorschläge für beispielhafte Bauwerke oder Gebäudeensembles eingereicht werden. Diese müssen zwischen dem 1. Januar 2021 und dem 15. Januar 2023 in Deutschland errichtet worden sein. Es können auch Vorschläge für Bauwerke oder Gebäudeensembles im Ausland gemacht werden, wenn dafür überwiegend Zuwendungsmitteln der Bundesrepublik Deutschland verwendet wurden.

Der Deutsche Architekturpreis ist mit 30.000 Euro dotiert. Darüber hinaus werden weitere insgesamt 30.000 Euro vergeben – verteilt auf bis zu fünf Auszeichnungen à 4.000 Euro und bis zu fünf Anerkennungen à 2.000 Euro. Interessenten müssen für den Wettbewerb verschiedene Unterlagen beim Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung (BBR) einreichen. Zu diesen zählen mindestens ein Bewerbungsformular, ein Erläuterungsformular sowie Präsentationspläne.

Die Jury beurteilt beispielsweise die gestalterische Qualität und das Entwurfskonzept, die städtebauliche Qualität und Einbindung ins Quartier, die Klimawirksamkeit und den Umweltschutz, den Umgang mit Ressourcen und das Materialkonzept, die Qualität des energetischen Konzepts, die Funktionalität und die Nutzungsqualität, die Wirtschaftlichkeit und den Innovationsgehalt. Weitere Informationen zu den Teilnahmebedingungen erhalten Interessenten unter bbr.bund.de.

Quelle: bbr.bund.de/bmwsb.bund.de
© Fotolia

Urteil: Adlon-Erben erhalten vorerst keine Entschädigung

Die Erbengemeinschaft von Hedwig Adlon erhält vorerst keine Entschädigung für deren Hotel-Enteignung im November 1949. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin (VG 29 K 131/20). Hedwig Adlon war damals infolge des „Gesetzes zur Einziehung von Vermögenswerten der Kriegsverbrecher und Naziaktivisten“ enteignet worden.

Laut Verwaltungsgericht Berlin wurde ihr unter anderem angelastet, dass sie und ihr Mann Louis 1941 in die NSDAP eingetreten seien und das Hotel mit ihrem Einverständnis unter der Führung von Naziaktivisten gestanden habe. Die Erbengemeinschaft teilt diese Auffassung nicht und glaubt, dass ihre Verwandten damals zu Unrecht als Naziaktivistin auf die sogenannte „Liste 3“ gesetzt worden sind. Dafür gebe es neue Beweise.

Das Verwaltungsgericht sieht dies anders. Da die Beweismittel im abgeschlossenen Verwaltungsverfahren teilweise schon bekannt gewesen seien, seien sie nicht mehr „neu“. Das Urteil ist noch nichts rechtskräftig. Der Streit könnte nun in die nächste Runde gehen – die Erbengemeinschaft kündigte bereits weitere rechtliche Schritte an. Das Hotel, 1984 abgerissen und um 1997 wieder aufgebaut, zählt zu den bekanntesten Luxushotels in Deutschland.

Quellen: berlin.de/berlinjournal.biz
© Fotolia

Möbelkauf: DGM rät zum ausgiebigen Probesitzen

Zum Ausgiebigen Probesitzen von Stühlen und Polstermöbeln vor dem Kauf rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM). Kaufinteressenten sollten sich 30 Minuten oder länger Zeit für das Testen des neuen Möbelstücks nehmen. Laut DGM sollten sie dabei nicht nur den individuellen Sitzkomfort überprüfen, sondern auch die weiteren Eigenschaften des Möbelstücks genauer unter die Lupe nehmen.

Dabei spielt unter anderem das Oberflächenmaterial eine Rolle. Für den Kaufinteressenten sollte sich dieses angenehm auf der Haut anfühlen, keine störenden Geräusche verursachen und auch keine unangenehmen Gerüche verbreiten. „Am besten probiert auch die Partnerin oder der Partner beziehungsweise die ganze Familie neue Sitz- oder Polstermöbel aus, um sicherzustellen, dass etwa die Sitzhöhe, die Polsterung und die Lehnen allen späteren Nutzern eine komfortable Sitzposition ermöglichen – auch über mehrere Stunden hinweg“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Außerdem können Kaufinteressenten vor ihrer Kaufentscheidung prüfen, ob das Möbelstück über das Gütezeichen „Goldenes M“ verfügt. Dieses wird von Deutschen Gütergemeinschaft Möbel verliehen und kennzeichnet Möbelstücke, die strenge Kriterien im Hinblick auf Qualität, Sicherheit und Umweltschutz erfüllen. Ist das perfekte Möbelstück erst einmal gefunden worden, sollten die neuen Besitzer dennoch nicht allzu lange auf diesem verweilen. „Wer viel sitzen muss, sei es hinter dem Lenkrad oder vor dem Bildschirm, sollte zwischendurch genügend Pausen machen und aktiv regenerieren“, so Jochen Winning.

Quelle: moebelindustrie.de
© Photodune

Studie: Bündnis fordert „Sozialwohnungsbau-Offensive“

Zu einer gemeinsamen „Sozialwohnungsbau-Offensive“ fordert das Bündnis „Soziales Wohnen“ den Bund und die Länder auf. Ein Sondervermögen von 50 Milliarden Euro müsse der Staat bis 2025 für soziales Wohnen bereitstellen, um das Ziel von 400.000 Sozialwohnungen bis zum Ende der Legislaturperiode noch zu erreichen. 2022 seien nur 20.000 Sozialwohnungen gebaut worden.

Zudem fordert das Bündnis beim sozialen Wohnungsbau unter anderem die Absenkung der Mehrwertsteuer von 19 auf 7 Prozent. Außerdem sollen Förderanträge für den Bau von Sozialwohnungen schneller bearbeitet werden müssen, und zwar innerhalb von vier Wochen. Laut Bündnis spiele sich auf dem sozialen Wohnungsmarkt zurzeit ein Drama ab. So hätten in Deutschland mehr als 11 Millionen Mieter Anspruch auf eine Sozialwohnung.

Die Forderungen des Bündnisses beruhen auf Angaben aus der Wohnungsbaustudie des Hannoveraner Pestel-Instituts und der ARGE in Kiel. Diese hatte das Bündnis „Soziales Wohnen“, dem der Deutsche Mieterbund, die Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie, die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) sowie weitere Bündnispartner angehören, dort in Auftrag gegeben.

Quelle und weitere Informationen: mieterbund.de
© Photodune

Bauen: Aerogel Architecture Award 2023 ausgeschrieben

Für den Aerogel Architecture Award 2023 können sich Interessenten noch bis Sonntag, 30. April 2023 (23.59 Uhr), bewerben. In der Kategorie „Realisierte Lösungen“ werden international realisierte Projekte von Architekten und Bauingenieuren gesucht, bei den sogenanntes Aerogel in besonderer Weise zum Einsatz kommt. Studierende können in der Kategorie „Studentische Entwürfe“ ihre Projektideen für den Einsatz von Aerogel in der Architektur, im Bauwesen, bei der Sanierung oder bei der Denkmalpflege vorstellen.

Dabei kann es sich beispielsweise um Lösungen für eine bessere Energieeffizienz, Lösungen für Tageslichtbeleuchtung oder sonstige Lösungen für Gebäude handeln. Besonders empfohlen wird es Teilnehmenden, realisierte Sanierungsprojekte für denkmalgeschützte Gebäude einzureichen, deren Energieeffizienz mithilfe von Aerogel-Dämmstoffen verbessert wurde.

Der „Aerogel Architecture Award“ wird am Freitag, 2. Juni, von der Eidgenössischen Material- und Prüfungsanstalt (Empa) im NEST-Gebäude auf dem Empa-Campus in Dübendorf bei Zürich (Schweiz) verliehen. Dabei bekommen die Gewinner die Gelegenheit, ihr Projekt in einem zehnminütigen Vortrag vorzustellen. Der Vortrag wird auch in einem öffentlichen Live-Stream übertragen. Weitere Informationen sind unter empa.ch/web/aaa/aaa2023 erhältlich.

Quelle: idw-online./de/empa.ch/web/aaa/aaa2023
© Photodune

Urteil: Augen auf beim Grunderwerbsteuerbescheid

Eine Käuferin kauft ein unerschlossenes Grundstück von einer Gemeinde. Vertraglich verpflichtet sie sich dazu, die Erschließungskosten zu tragen. Ist das der Fall, muss sie die Grunderwerbsteuer nur auf den Kaufpreis des unerschlossenen Grundstücks zahlen, nicht aber auf den inklusive der Erschließungskosten ausgewiesenen Kaufpreis. Das teilte nun der Bundesfinanzhof (BFH) mit (Urteil vom 28. September 2022, II R 32/20) und schreibt damit seine Rechtsprechung fort.

Im vorliegenden Fall hatten eine Käuferin und ihr Mann Miteigentum an einem unerschlossenen Grundstück einer erschließungspflichtigen Gemeinde erworben. Im Vertrag wurden als Kaufpreis 102.600 Euro für den verkauften Grund festgesetzt sowie ein weiterer Teilbetrag für sämtliche Erschließungskosten. Bei der Festsetzung der Grundsteuer orientierte sich das zuständige Finanzamt nun am Gesamtbetrag.

Dagegen legte die Klägerin zunächst Einspruch beim Finanzamt ein, den dieses allerdings zurückwies. Daraufhin zog sie vor das Finanzgericht, das ihre Klage ebenfalls abwies. Sie legte Revision ein und fordert eine Herabsetzung der Grunderwerbsteuer. Schließlich seien die Erschließungskosten nicht Teil der Bemessungsgrundlage. Vom BFH bekam sie letztendlich Recht. „Die angefochtenen Bescheide sind dahin zu ändern, dass die Erschließungskosten nicht in die Bemessungsgrundlage einzubeziehen sind“, so der BFH.

Quellen: bundesfinazhof.de (Urteil vom 28. September 2022, II R 32/20)/haufe.de
© Photodune

Wohntrend: Death Cleaning

Worum es beim sogenannten „Death Cleaning“ geht, hat das Portal „schoener-wohnen.de“ aufgeschlüsselt. Der Trend soll nicht nur dabei helfen, die Wohnung oder das Haus, sondern auch das eigene Leben zu entrümpeln. Die Methode geht auf Margareta Magnusson zurück, die mit „The gentle Art of swedish death cleaning“ auch ein entsprechendes Buch zum Thema verfasst hat.

Ziel dieser Aufräummethode ist es laut schoener-wohnen.de, vor dem eigenen Tod Ordnung zu schaffen und den Angehörigen das Sortieren, Aufbewahren oder Entsorgen zu erleichtern. Sowohl große Möbelstücke als auch kleine Dokumente können beim Aufräumen bedacht werden. Behalten werden sollten nur die Dinge, die einen selbst glücklich machen.

Es geht aber nicht darum, alles wegzuschmeißen. Stattdessen können die aussortierten Möbel oder Accessoires an Personen weiterverschenkt werden, die sich darüber freuen. Die Aufräum-Routine muss zudem von Zeit zu Zeit wiederholt werden. Anders als es vermuten lässt, liegt „Death Cleaning“ eher bei jüngeren als bei älteren Personen im Trend. „Zwar bezieht sich der Trend dem Namen nach auf die Phase kurz vor dem Sterben, dennoch ist das Grundprinzip gerade bei jüngeren Menschen beliebt“, so schoener-wohnen.de-Autorin Laura Bähr.

Quelle: schoener-wohnen.de
© photodune.net

Publikation: „Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung“

Mit den Lebensbedingungen in Städten, Landkreisen und Regionen vor dem Hintergrund der Corona-Pandemie hat sich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) befasst und dazu eine entsprechende Publikation herausgebracht. Der „Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung“ widmet sich auch dem Bereich „Wohnen“. Die Autoren haben unter anderem die Entwicklung der Miet- und Immobilienpreise, die Wohnflächennachfrage nach Wohnform und Haushaltsgröße und den Neubau von Wohnungen betrachtet.

Aus dem Bericht geht unter anderem hervor, dass sich die Kaufpreise für Ein- und Zweifamilienhäuser in den sieben größten deutschen Städten zwischen 2016 und 2021 um 78 Prozent erhöht haben. Die hohen Preise in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt am Main, Hamburg, Köln, München und Stuttgart führen laut BBSR dazu, dass die Einwohner – insbesondere Familien – ins städtische Umland ziehen.

Dabei benötigen sie Wohnraum mit entsprechender Größe, wobei größere Haushalte im letzten Jahrzehnt laut BBSR stärker an Wohnfläche pro Kopf zugelegt haben als kleinere Haushalte mit einer oder zwei Personen. Außerdem werden sich „auch die pandemiebedingten Effekte des Homeoffice mit einem steigenden Bedarf an privaten Arbeitsräumen vermutlich anhand steigender Wohnflächen zeigen“, so das BBSR. Der Atlas der Stadt- und Regionalentwicklung kann unter bbsr.bund.de kostenlos gelesen und als Druckausgabe bestellt werden.

Quelle: bbsr.bund.de
© Fotolia

Baubranche: Dachdeckungsarbeiten über 20 Prozent teurer als im Vorjahr

Der Preis für Neubauwohnungen ist von November 2021 auf November 2022 um rund 17 Prozent gestiegen. Das teilte das Statistische Bundesamt (Destatis) mit. Maßgeblichen Einfluss darauf haben wohl auch die gestiegenen Preise für verschiedene Leistungen und Materialien. Laut Destatis stiegen die Preise unter anderem für Dachdeckungs- und Dichtungsarbeiten im genannten Zeitraum um 20,3 Prozent, für Betonarbeiten um 17,6 Prozent, für Rohbauarbeiten um 15,8 Prozent, für Erdarbeiten um 15,7 Prozent, für Mauerarbeiten um 13,6 Prozent und für Zimmer- und Holzbauarbeiten um 5,1 Prozent.

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie betrachtet die Entwicklungen kritisch. „Um nicht in eine finanzielle Schieflage zu geraten, mussten die Unternehmen die gestiegenen Material- und Energiepreise in der Kostenkalkulation neuer Projekte berücksichtigen“, erklärt Tim-Oliver Müller, der Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Die gestiegenen Baupreise seien allerdings ein Bumerang für den Wohnungsneubau. „Viele Projekte wurden erst einmal auf Eis gelegt oder sogar storniert. Der Auftragseingang ist in den ersten zehn Monaten 2022 um real 14 Prozent eingebrochen und der Wohnungsbau weist von allen Bausparten die höchste Stornierungsquote auf“, so Tim-Oliver Müller.

Quellen: destatis.de/bauindustrie.de
© Fotolia

Wohnen: Trends für 2023

Das Portal „brigitte.de“ hat die Wohntrends 2023 zusammengefasst und dabei folgende ausgemacht: den Eklektizismus-Trend, den Coastal-Granny-Trend, den Japandi-Trend, den Wellness-Trend, den Marmor-Trend sowie den Greenterior-Trend. Beim Eklektizismus-Trend werden unter anderem alte und neue Einrichtungsgegenstände miteinander kombiniert. Um alte Einrichtungsgegenstände ausfindig zu machen, empfiehlt brigitte.de unter anderem Flohmärkte.

Während es beim Eklektizismus-Trend wohl eher bunter zugeht, wird beim Coastal-Granny-Trend viel Wert auf neutrale Farben gelegt. Eingesetzt werden können unter anderem Leinen, maritime Accessoires sowie Töpferwaren. Bei „Japandi“ werden japanische und skandinavische Elemente vereint. Beim Wellness-Trend fürs eigene Zuhause geht es darum, sich das Badezimmer so gemütlich wie möglich zu machen. Das gelingt unter anderem durch den Einsatz von Kerzen.

Auch Marmor liegt im Trend. Neben Arbeitsplatten in der Küche können auch kleinere Details aus Marmor zum Einsatz kommen wie zum Beispiel Beistelltische oder Tabletts. Wer dem Greenterior-Trend folgen möchte, sollte im Homeoffice auf Pflanzen setzen. Das geht aus dem Home Report der Zukunftsforscherin Oona Horx-Strathern hervor. Der Home Report kann für 150 bis 175 Euro unter onlineshop.zukunftsinstitut.de bestellt werden; die auf brigttte.de ausgemachten Trends können gratis nachgelesen werden.

Quellen: brigitte.de/onlineshop.zukunftsinstitut.de
© Photodune