Küche: Aktuelle Farbtrends

Welche Farben in Küchen aktuell im Trend sind, verrät das Portal „freundin.de“. In seien zurzeit die Farben Weiß, Grün und Taubengrau. Nicht mehr im Trend liegen aktuell die Farben Rosa, Anthrazit und Babyblau. Das Portal nennt auch einige Gründe dafür, warum das so ist. Weiß beispielsweise wirke zeitlos, Grün strahle Frische aus und Taubengrau, auch genannt Taupe, wirke sehr einladend.

Warum Rosa out ist, erfahren Interessenten im Artikel hingegen nicht, dafür aber, warum man in der Küche nicht auf die Farben Anthrazit und Babyblau setzen sollte. Ein dunkles Anthrazit mache den Raum klein und dunkel, an der Farbe Babyblau sehe man sich zu schnell satt. Um nicht diese, sondern die Trendfarben in die Küche zu bringen, gibt es verschiedene Möglichkeiten. So können Fliesen, Schränke oder Textilien in entsprechenden Farbtönen eingesetzt werden.

Neben dem Artikel zu den aktuellen Farbtrends in Küchen finden Interessenten auf dem Portal unter anderem auch Beiträge zu Möbeln und Haushaltswaren, in die etwas mehr Geld investiert werden sollte, zu Einrichtungstipps für kleine Wohnungen sowie zu Do-it-yourself Ideen für mehr Frische in der Wohnung. Darüber hinaus werden in einem Artikel auch Tipps dazu gegeben, die Wohnungen sofort luxuriöser aussehen lassen sollen.

Quelle und weitere Informationen: freundin.de
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Handwerk: Deutsche Fliesenleger wollen Titel verteidigen

Beim PCI-Alpencup in Augsburg treten 14 Nachwuchs-Fliesenleger aus 14 Nationen von Donnerstag, 7. Juli, bis Freitag, 8. Juli, gegeneinander an. Für Deutschland werden Philip Großkopf aus Flensburg und Malte Laurich aus Vreden teilnehmen. Die beiden gewannen bereits im vergangenen Jahr den PCI-Alpencup und möchten ihre Titel nun verteidigen.

Ihr Können haben die beiden bereits bei dem Qualifikationswettbewerb im oberbayrischen Seebruck unter Beweis gestellt. Bei diesem mussten die Teilnehmer innerhalb von 22 Stunden eine Dusche mit einer konvexen, also nach außen gewölbten Seite der Vorderwand fliesen. Neben Philip Großkopf und Malte Laurich zeigte auch Yannic Schlachter sein Können, der im Oktober teil an den WorldSkills in China teilnimmt.

Er musste die Christusstatue von Rio de Janeiro wie auch die Landesflagge Brasiliens und den Länderumriss verlegen. Teammanager Andreas Beyer zog nach der Qualifikation ein positives Fazit: „Für Außenstehende waren keine Unterschiede erkennbar.“ Wettbewerben wie der PCI-Alpencup bzw. die WorldSkills dienen der Förderung des Nachwuchses bzw. des Berufsstandes. In Deutschland wird die Fliesen-Nationalmannschaft von mehr als 20 Partnerunternehmen des Zentralverbands des Deutschen Baugewerbes unterstützt.

Quelle und weitere Informationen: zdb.de
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Abwasser: Gebühren in NRW zu hoch

Ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) zur Berechnung der Abwassergebühren in der Stadt Oer-Erkenschwick hat nun Folgen für ganz Nordrhein-Westfalen. Im vorliegenden Fall hatte ein Grundstückseigentümer gegen einen Abwasserbescheid für 2017 geklagt. Laut diesem sollte er rund 600 Euro Abwassergebühren bezahlen. Das OVG kommt zum Schluss, dass der Abwasserbescheid rechtswidrig und außerdem um 18 Prozent zu hoch ausgefallen ist.

Dafür nannte das OVG mehrere Gründe: Die konkrete Berechnung von kalkulatorischen Abschreibungen und Zinsen führe zu einem Gebührenaufkommen, das die Kosten der Anlagen überschreitet. Außerdem dürfen Gebühren nur erhoben werden, soweit sie zur stetigen Er­füllung der Aufgaben der Abwasserbeseitigung erforderlich sind.

Zudem konnte der OVG auch die Berechnung des Zinssatzes von 6,52 Prozent der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen nicht nachvollziehen. Laut der Richter müsste den Berechnungen einen Zinssatz von nur 2,42 Prozent zugrunde legen. Das OVG ließ keine Revision zu. Dagegen kann die Stadt Beschwerde einlegen, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet. Unter anderem Eigentümer aus NRW, die Widerspruch gegen ihre Abwasserbescheide eingelegt haben, werden vermutlich von der Entscheidung profitieren.

Quelle: ovg.nrw.de
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Politik: Verbändeverbündnis fordert mehr Geld für seniorengerechten Umbau

Mehrere Verbände fordern von der Politik, das KfW-Zuschussprogramm „Altersgerecht umbauen“ 455-B mit einem Fördervolumen von mindestens 150 Millionen Euro jährlich im Haushaltsjahr 2022 fortzuführen. Die Verbände kritisieren, dass sich „im aktuellen Regierungsentwurf zum Bundeshaushalt 2022 finden […] keine Mittel mehr zur KfW-Zuschussförderung des altersgerechten Umbaus von Wohnhäusern und Wohnungen [finden]“. Laut der Verbände gibt es in der Zukunft einen hohen Bedarf an altersgerecht umgebauten Wohnungen.

Bis jetzt seien nur 1,5 Prozent der Wohnungen in Deutschland sind barrierefrei ausgestattet. Doch bis 2035 würden einer im Auftrag der KfW durchgeführten Studie des Instituts für Wohnen und Umwelt (IWU) zufolge rund zwei Millionen altersgerechte Wohnungen fehlen. Das Verbändebündnis fordert daher von der Politik einen stärken Einsatz im Hinblick auf das altersgerechte Wohnen, den Barriereabbau sowie die Stärkung der Mittel für das KfW-Programm.

Laut der Verbände Wohnen im Eigentum, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen, der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungsanpassung, dem Verband Wohneigentum, der Vereinigung Deutsche Sanitärwirtschaft sowie dem Zentralverband Sanitär Heizung Klima war das Budget des Förderprogramms in den vergangenen Jahren bereits nach wenigen Monaten aufgebraucht. Wohnungseigentümergemeinschaften stelle das vor besondere Schwierigkeiten, weil bis dahin kaum Eigentümerversammlungen stattfinden konnten. Viele Menschen warten seitdem auf neue Gelder, um mit Umbaumaßnahmen beginnen zu können.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Preisentwicklung: Postbank Wohnatlas liefert Prognose

Wie werden sich die Immobilienpreise bis 2035 in Deutschland entwickeln? Die Ergebnisse liefert die Studie „Postbank Wohnatlas 2022“, für die Experten des Hamburgischen Welt­Wirtschafts­Instituts (HWWI) eine Kaufpreisprognose erstellt haben. Aus der Studie geht hervor, dass Haus- und Wohnungsbesitzer aus fast der Hälfte aller 401 deutschen Landkreise und kreisfreien Städte davon ausgehen können, dass ihre Immobilie bis mindestens 2035 real an Wert gewinnt.

Allerdings werden die Immobilienpreise nicht überall weiter anziehen. So seien besonders in Ostdeutschland sinkende Kaufpreise für Immobilien zu erwarten. Ausnahme bilden hier die Städte Berlin, Potsdam, Leipzig, Jena, Erfurt und Weimar. Der Berlin Raum zählt dabei neben dem Hamburger Raum, dem süddeutschen Raum und dem Weser-Ems-Gebiet sogar zu den Standorten, an denen Haus- und Wohnungsbesitzer besonders gute Karten im Hinblick auf steigende Immobilienpreise haben.

Das prognostizierte inflationsbereinigte Preiswachstum für Deutschland können Interessenten unter anderem auf Karte sehen. Außerdem sind auch die Preisentwicklungen in den sogenannten Big7 – München, Frankfurt am Main, Köln, Stuttgart, Berlin, Düsseldorf und Hamburg – sowie die Preisentwicklungen in den zehn stärksten Regionen aufgeführt. Während bei den Top7 München mit einem Preistrend von 2,19 Prozent an der Spitze liegt, macht bei den deutschen Landkreisen und kreisfreien Städten Potsdam mit einem Preistrend von 2,20 Prozent das Rennen.

Quelle und weitere Informationen: postbank.de
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Portal: Informationen zum Hausbau

Auf dem Portal „hausberater.de“ können sich Bauherren umfassend über verschiedene Themen wie „Hausbau“, „Bauen + Modernisieren“, „Wohnen + Einrichten“, „Energie + Haustechnik“ sowie „Immobilie“ und „Ratgeber“ informieren. Zum Hausbau erhalten sie unter anderem Informationen zur Baufinanzierung, zu den Baukosten und zur Bauplanung. Unter dem Reiter Bauen + Modernisieren finden sich Artikel zu Türen, Fenstern und Wintergärten.

Im Bereich Wohnen + Einrichten erhalten Interessenten beispielsweise Tipps zum Einbruchschutz, zu Maßmöbeln oder zu Wohntrends. Wer mehr über Smart Home, Beleuchtung oder Blitzschutz erfahren möchte, wird unter dem Reiter Energie + Haustechnik fündig. Im Bereich „Immobilie“ stehen beispielsweise Artikel über Versicherungen bereit und im Ratgeber erhalten Leser Tipps zur Schädlingsbekämpfung oder zum Umzug.

Über die hausberater.de-Plattform können Interessenten beispielsweise auch nach Dienstleistern wie Gartenbauern, Einbruchschutz-Fachbetrieben oder Treppenlift-Fachbetrieben aus ihrer Region suchen, sofern sie die Arbeiten nicht selbst durchführen können oder wollen. Weitere Informationen gibt es auf hausberater.de.

Quelle: hausberater.de.
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Grundsteuerreform: Immobilieneigentümer müssen Feststellungserklärung abgeben

Immobilieneigentümer müssen zwischen Freitag, 1. Juli 2022, und Montag, 31. Oktober 2022, eine Feststellungserklärung abgeben. Grund dafür ist die Grundsteuerreform, die am 1. Januar 2025 in Kraft tritt und durch die rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden müssen. Laut Bundesfinanzministerium müssen Grundstückseigentümer von Wohngrundstücken ihrem Finanzamt Informationen zur Lage des Grundstücks, zur Grundstücksfläche, zum Bodenrichtwert, zur Gebäudeart, zur Wohnfläche sowie zum Baujahr des Gebäudes mitteilen. Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über die Steuerplattform ELSTER eingereicht werden.

Zur Grundsteuerreform kommt es, weil die bisherige Grundsteuer auf jahrzehntealten Grundstückswerten basiert. Die Grundstücke im Westen werden nach ihrem Wert im Jahr 1964 berücksichtigt, im Osten nach ihrem Wert im Jahr 1935. Anhand dieser Werte wird der Hebesatz und somit auch die Grundsteuer ermittelt. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungen der Grundstückswerte kommt es allerdings zu steuerlichen Ungleichbehandlungen von Objekten, die miteinander vergleichbar sind. Laut einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. April 2018 sind diese bisherigen Vorschriften zur Einheitsbewertung zur Bemessung der Grundsteuer daher verfassungswidrig.

Die Grundsteuer bildet für Städte und Gemeinden eine wichtige Einnahmequelle, zum Beispiel für Schul- und Straßensanierungen, den Bau von Spielplätzen und um ihren Bürgern Feuerwehr sowie Krankenhäuser vorhalten zu können. Die Höhe der Grundsteuer wird nicht einheitlich festgelegt, sondern ist von Gemeinde zu Gemeinde aufgrund des Hebesatzes unterschiedlich. Aus dem Grundsteuerranking von Haus & Grund geht hervor, dass es in den größten deutschen Städten erhebliche Unterschiede bei der Grundsteuer B gibt: Während der Hebesatz in Gütersloh 381 Prozent beträgt (Platz 1; Jahresgrundsteuer: 323 Euro), sind es in Witten 910 Prozent (Platz 100; Jahresgrundsteuer: 771 Euro pro Jahr).

Quellen: bundesverfassungsgericht.de/1 BvL 11/14, 1 BvR 889/12, 1 BvR 639/11, 1 BvL 1/15, 1 BvL 12/14/iwkoeln.de/bundesfinanzministerium.de/rsw.beck.de/mdr.de
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Kaufentscheidung: Möbel gemeinsam aussuchen

Wer ein neues Sofa, einen neuen Schrank oder einen neuen Tisch sucht, sollte zum Shoppen im Möbelhaus nach Möglichkeit Familienmitglieder oder Freunde mitnehmen. Dazu rät die Deutsche Gütegemeinschaft Möbel (DGM) aus Fürth. „Fast jeder […] hat treue Berater, die ihm Sicherheit geben, die ehrlich sind und das alltägliche Leben begleiten. Sie helfen dabei, eine gute Kaufentscheidung zu treffen“, so DGM-Geschäftsführer Jochen Winning.

Shoppen mache zusammen nicht nur mehr Spaß, sondern die Möbel können gemeinsam auch genauer unter die Lupe genommen werden. Die DGM rät dazu, die Möbel entsprechend zu testen. Beim Sofa könne so der Sitz- und Liegekomfort geprüft werden, bei Schränken sollten Türen und Schubladen mehrfach geöffnet werden und bei Tischen sollte untersucht werden, ob diese wackeln.

Die Kunden können die Wertigkeit von Möbeln laut DGM aber nicht nur persönlich prüfen, sondern auch anhand von Gütesiegeln wie dem „Goldene M“. Dieses RAL-Gütezeichen basiert laut DGM auf strengen Güte- und Prüfbestimmungen und gilt als strengster Nachweis über Möbelqualität in Europa – bei Möbeln für das Wohnzimmer, das Bad oder die Küche ebenso wie bei Büro-, Garten- oder Kinderzimmermöbeln.

Quelle und weitere Informationen: dgm-moebel.de
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Wohnbarometer: Angebotspreise für Immobilien gestiegen

Einfamilienhäuser und Eigentumswohnungen haben sich im 1. Quartal 2022 verteuert. Das geht aus dem Wohnbarometer zur Kaufpreisentwicklung in Deutschland hervor, dass von der Online-Plattform ImmoSout24 regelmäßig veröffentlicht wird. Im Wohnbarometer werden die Angebotspreise aus dem 4. Quartal 2021 mit denen aus dem 1. Quartal 2022 verglichen. Dabei werdend den Objekten verschiedene Kriterien zugrundegelegt. Das betrachtete Einfamilienhaus hat laut Immoscout 24 so beispielsweise eine Wohnfläche von 140 und einen Grundstücksanteil von 600 Quadratmetern.

Wohnungen im Bestand sind aktuell für 2.755 Euro pro Quadratmeter zu haben und haben sich im Vergleich zu Q4 2021 somit um 5,1 Prozent verteuert. Häuser im Bestand weisen aktuell Quadratmeterpreise von 2.970 Euro auf und haben sich um 4,6 Prozent verteuert. Für ein Neubauhaus zum Kauf müssen aktuell 3.512 Euro pro Quadratmeter aufgebracht werden – 4,5 Prozent mehr als noch im vergangenen Quartal. Neubauwohnungen zum Kauf sind aktuell für 4.010 Euro zu bekommen. Sie haben sich im Vergleich zum vergangenen Quartal somit um 3 Prozent verteuert.

ImmoScout24 rechnet mit einem weiteren Anstieg der Angebotskaufpreise für Wohnungen und Einfamilienhäuser (Bestand) von bis zu 14 Prozent innerhalb der nächsten 12 Monate. Auch die Preise für Neubauwohnungen werden laut ImmoScout24 voraussichtlich um 13 Prozent und die für Neubauhäuser um 12 Prozent anziehen. Die Prognose basiert auf der Annahme, dass die Nachfrage nach Immobilien auf hohem Niveau bleibt und dass der Krieg in der Ukraine mit entsprechenden Effekten auf Lieferketten sowie Bau- und Sanierungskosten kein baldiges Ende findet.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Urteil: Besichtigungen nach Kauf dürfen nicht verhindert werden

In München wurden zwei Mieter vom Amtsgericht (AG München; Aktenzeichen 474 C 4123/21) nun dazu verurteilt, aus ihrer Wohnung auszuziehen und diese an die neuen Eigentümer herauszugeben. Die Mieter bewohnten seit 2005 eine 60 Quadratmeter großen Dreizimmerwohnung in der Maxvorstadt. Als diese verkauft werden sollte, verweigerten sie Interessenten jede Besichtigung. Dennoch fanden sich Käufer – auch ohne sich die Wohnung angesehen zu haben.

Zumindest nach dem Kauf wollten sich die neuen Eigentümer ihre neu erworbene Wohnung aber doch anschauen. Sie vereinbarten innerhalb von fünf Monaten insgesamt acht Besichtigungstermine. Von diesen kam keiner zustande. Daher mahnten sie die Mieter ab und kündigten den Mietvertag danach außerordentlich. Die neuen Eigentümer (Kläger) waren der Auffassung, dass ihnen ein Besichtigungsrecht zusteht, um den Zustand der Wohnung zu bewerten zu können. Auch die finanzierende Bank müsse diese Möglichkeit haben.

Die beharrliche Weigerung stelle einen Grund für eine außerordentliche Kündigung dar. Obwohl die Mieter (die Beklagten) verschiedene Gründe wie zum Beispiel Quarantäne-Regelungen aufgrund von Corona für das Scheitern nannten, gab das AG München gab der Klage statt. Die zuständige Richterin begründete das Urteil unter andere mit dem Besichtigungsrecht aus besonderen Gründen. Zudem konnten die Beklagten ihre Verhinderungsgründe nicht beweisen, zum Beispiel anhand von Dokumenten.

Quelle: justiz.bayern.de/AG München/AZ: 474 C 4123/21
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