Luftreiniger: Die Vorteile im Überblick

Moderne Luftreiniger spielen eine zunehmend wichtige Rolle in Haushalten. Sie sorgen nicht nur für frische Luft, sondern auch für mehr Hygiene. Luftreiniger sind besonders effektiv beim Entfernen von unangenehmen Gerüchen aus der Luft, aber beispielsweise auch von Allergenen, Viren und Bakterien und. Diese Eigenschaften macht sie zu einer wertvollen Ergänzung in Küchen, Schlafzimmern und sogar Fitnessräume.

Bei Luftreiniger kommen Technologien wie Hepa-Filter, Plasmafilter und UV-C-Technologien zum Einsatz, die schädliche Partikel effektiv eliminieren. Die Luftfilter machen dabei auch optisch etwas her. So gibt es zum Beispiel Deckenleuchten mit eingebauten Luftreinigern, die auch zur Raumgestaltung beitragen. Solche integrierten Lösungen sind besonders in offenen Küchen nützlich, wo Kochgerüche sich leicht in Wohnbereiche ausbreiten können.

Für Allergiker oder Personen, die besonders auf saubere Luft angewiesen sind, bieten spezielle Luftreiniger im Schlafzimmer eine enorme Erleichterung. Sie reduzieren Allergene und sorgen für eine Luftqualität, die einen ungestörten und erholsamen Schlaf fördert. Zudem lassen sich viele dieser Geräte programmieren und über Apps steuern, was eine individuelle Anpassung der Luftreinigung ermöglicht. Tragbare Modelle bieten zusätzlich die Flexibilität, da sie in verschiedenen Räumen genutzt werden können.
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Wohnen: Bessere Erschwinglichkeit von Eigentum

In einigen Teilen Deutschlands ist der Kauf von Wohnungen erschwinglicher geworden, dank gesunkener Preise und gestiegener Einkommen. Laut des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts hat sich der Annuitätenanteil im Bundesschnitt um 5,1 Prozentpunkte auf 19,4 Prozent verringert. Das zeigt, dass mehr Käufer sich Eigentum leisten können, ohne ihr Budget durch eine regelmäßige Zins- und Tilgungszahlung zu überlasten.

In 331 der 400 untersuchten Städte und Landkreise müssen Käufer weniger als 25 Prozent ihres Einkommens für den Kauf einer Wohnung aufwenden. Besonders günstig sind Regionen wie Greiz in Thüringen sowie Vogtlandkreis und Elbe-Elster in Sachsen und Brandenburg, wo der Einkommensanteil für den Wohnungserwerb besonders niedrig ist.

Diese positive Entwicklung steht jedoch im Kontrast zu teuren Gebieten wie Nordfriesland, München und Berlin, wo Käufer fast die Hälfte ihres Einkommens für den Immobilienerwerb einplanen müssen. Auch in 30 weiteren Regionen mussten Käufer bzw. Eigentümer mehr als 30 Prozent ihres Haushaltseinkommens für ihre laufende Kreditzahlung ausgeben.
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Blei: Alte Wasserleitungen müssen ausgetauscht werden

In Deutschland müssen bis 2026 alle alten Bleiwasserleitungen in Gebäuden ausgetauscht werden. Diese Maßnahme ist aufgrund der gesundheitsschädlichen Wirkung von Blei, das schon in geringsten Mengen das Nervensystem schädigen kann, dringend erforderlich. Besonders gefährdet sind Kleinkinder, da sie empfindlicher auf die toxischen Auswirkungen reagieren.

Der Austausch ist oft aufwendig, da viele dieser Rohre schwer zugänglich sind. Sie verbergen sich beispielsweise unter Fußböden oder hinter Fliesen. Die Kosten für den Austausch variieren je nach Hausgröße und Zugänglichkeit der Rohre und können bei einem mittelgroßen Haus beträchtlich sein. Fachkundige Unternehmen bieten Unterstützung bei der Planung und Durchführung der Sanierungsarbeiten.

Vorab sollte geprüft werden, ob diese in das sogenannte Installateurverzeichnis des jeweiligen Wassernetzbetreibers eingetragen sind. Nach einer neue Trinkwasserverordnung, die seit dem 1. Juni 2023 in Kraft ist, gelten strengere Regelungen in Bezug auf die Trinkwassersicherheit. Neben der Gesundheitsprävention zielt die Verordnung auch darauf ab, durch verbesserten Schutz der Wasserversorgung potenzielle Risiken frühzeitig zu erkennen und zu verhindern.
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BGH: Anpassung der Kaution-Verrechnungsfrist möglich

Vermieter können die Kaution bei Schäden künftig länger als sechs Monate einbehalten. Dies ist dann der Fall, wenn Schäden an der Mietsache aufgetreten sind und der Schadenersatzanspruch vor Ablauf der sogenannten „sechsmonatigen Verjährungsfrist“ vom Vermieter hätte geltend gemacht werden können. Der Vermieter muss die Schäden darüber hinaus beweisen können. Dies hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (III ZR 184/23).

Der BGH Allerdings setzt allerdings voraus, dass die Forderungen gleichartig sind, um eine Verrechnung zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass beispielsweise beide Forderungen in Geld bewertet werden müssen. Hintergrund ist, dass Vermieter entweder Geld zurückfordern oder dem Mieter die Möglichkeit zur Herstellung des ursprünglichen Zustandes geben können, der sogenannten Neutralresitution.

Im vorliegenden Fall stritten sich eine Vermieterin und ihr Vermieter, weil er die Kaution von 780 Euro wegen Schäden in der Wohnung einbehielt. Seinen Schadenersatzanspruch machte er jedoch erst mehr als sechs Monate später geltend. Die Mieterin ging hiergegen vor und der Fall landete zunächst beim Amts- und Landgericht und dann beim BGH. Dieser wiederum verwies den Fall zurück ans Landgericht. Der Grund: Es ist nicht klar, ob Schadenersatzansprüche bestehen oder nicht.
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Wohnungsbau: Bundesjustizminister plant Vereinfachung

Den Wohnungsbau vereinfachen möchte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP). Er hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt. Mit diesem zielt er darauf ab, den Wohnungsbau durch die Lockerung bestimmter Komfort-Standards zu vereinfachen. Diese Maßnahme soll bis zu zehn Prozent der Baukosten einsparen und betrifft Standards, die die Sicherheit des Gebäudes nicht beeinflussen. Im Entwurf wird vorgeschlagen, das Bauvertragsrecht entsprechend zu ändern.

Die Änderungen zielen darauf ab, die Erstellung von Wohnraum in Ballungszentren zu beschleunigen, indem weniger regulative Hürden den Bauprozess verlangsamen. Sie sollen nur zwischen fachkundigen Unternehmen gelten und erfordern eine vollständige Aufklärung aller Parteien über die mit den Abweichungen verbundenen Risiken. Diese Initiative wird als Reaktion auf die aktuelle Wohnungsnot und die steigenden Baukosten in deutschen Großstädten gesehen.

Das sogenannte „Gebäudetyp-E-Gesetz“, das für einfaches und experimentelles Bauen steht, ermöglicht auch den Einsatz innovativer Bautechniken und Materialien, die bisher durch rechtliche Unsicherheiten eingeschränkt waren. Der Entwurf ist Teil einer umfassenderen Bemühung der Bundesregierung, den Bau von 400.000 Wohnungen pro Jahr zu erreichen – ein Ziel, das bisher nicht erfüllt wurde.
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Wohnungsmarkt: Stabilisierung erwartet

Der deutsche Wohnungsmarkt zeigt Anzeichen einer Stabilisierung nach einer Periode von Preiskorrekturen, wie aus dem aktuellen Deutschland-Monitor der „Deutsche Bank Research“ hervorgeht. Trotz einiger Indikatoren für weitere Preisrückgänge gibt es positive Signale, die auf eine Wiederbelebung des Wohnungsmarktes hindeuten. Auch der Europace-Index, der auf Daten der über die entsprechende Plattform durchgeführten privaten Immobilienfinanzierungen basiert, steigt seit Anfang 2024 wieder an.

Die Zinsen für langfristige Hypotheken haben ihren Höhepunkt erreicht; mit sinkenden Leitzinsen könnte sich die finanzielle Belastung für Käufer verringern. Dies, zusammen mit einer hohen Inflation, die die reale Schuldenlast senkt und Mieten potenziell steigert, könnte die Wohnkosten relativieren. Der Markt wird weiterhin durch eine fundamentale Angebotsknappheit gestützt, insbesondere in urbanen Zentren, wo die Nachfrage das Angebot weiterhin übersteigt.

Die Experten von „Deutsche Bank Research“ sind vorsichtig optimistisch, dass die Bodenbildung bei den Preisen bald erreicht sein könnte, unterstützt durch regulatorische Erleichterungen und eine abnehmende regulatorische Unsicherheit am Markt. Dies könnte Investoren ermutigen, ihre Aktivitäten wieder aufzunehmen, was zu einer Belebung des Bausektors führen würde. Der Wohnimmobilienmarkt könnte somit in naher Zukunft eine Erholungsphase erleben. Die vollständige Studie finden Interessenten kostenlos auf dbresearch.de.
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Spekulationsfrist: Schummeln gilt nicht

Die zehnjährige Spekulationsfrist für Gewinne aus Immobilienverkäufen greift auch dann, wenn Familienangehörige die Immobilie nutzen. Das hat der Bundesfinanzhof klargestellt (AZ: IX R 13/23). Ein Ehepaar aus Nordrhein-Westfalen hatte versucht, die Einkommensteuer zu umgehen, indem sie ihre Schwiegermutter kostenlos in der Immobilie wohnen ließen. Das Gericht bestätigte, dass diese Nutzung nicht als Eigennutzung zählt und der Gewinn aus dem Immobilienverkauf somit steuerpflichtig ist.

Nur die Nutzung durch den Eigentümer selbst oder durch seine Kinder, für die noch Kindergeld bezogen wird, gilt als Eigennutzung. Dies bedeutet, dass andere Formen der Überlassung nicht von der Steuerpflicht ausgenommen sind. Solche Feinheiten in der Regelung sind entscheidend für die korrekte Anwendung des Gesetzes und die steuerliche Behandlung von Immobiliengeschäften.

Zum Hintergrund: Der Gewinn bleibt von der Einkommenssteuer befreit, wenn die Immobilie im Jahr des Verkaufs und in den beiden vorangegangenen Jahren vom Eigentümer selbst genutzt wurde. Diese Regelung bietet Eigentümern eine gewisse Flexibilität bei der Nutzung ihrer Immobilien, ohne die steuerlichen Vorteile bei einem Verkauf vor dem Ablauf der zehnjährigen Spekulationsfrist zu verlieren.
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Wohnen im Alter: Diese Möglichkeiten gibt’s

Bereits 20 Prozent der deutschen Bevölkerung ist über 65 Jahre alt. Dieser Trend wird sich voraussichtlich verstärken. Ab 2030 wird jeder dritte Deutsche älter als 65 Jahre alt sein. Immer mehr Ältere ziehen es vor, ihren Lebensabend in vertrauter Umgebung zu verbringen. Es gibt jedoch weitere Wohnformen für Senioren an, darunter das Wohnen in einem Mehrgenerationenhaus oder in Senioren-Wohngemeinschaften (Senioren-WGs).

In Deutschland leben fast 90 Prozent der über 80-Jährigen selbständig in ihren eigenen vier Wänden. Zwei Drittel der Pflegebedürftigen erhalten Unterstützung durch ambulante Pflegedienste. Dennoch sind nur fünf Prozent der Wohnungen dieser Altersgruppe barrierefrei, was Umbaumaßnahmen notwendig macht. Diese können oft durch finanzielle Hilfe, etwa von der Pflegekasse oder regionale Programme, unterstützt werden. Beratungsangebote zur Wohnraumanpassung sind in vielen Kommunen verfügbar und häufig kostenfrei.

Als alternative Wohnformen für ältere Menschen bieten sich Mehrgenerationenhäuser und Senioren-WGs bieten an. Diese Modelle fördern Gemeinschaft und gegenseitige Unterstützung, wobei Senioren aktiv bleiben und soziale Kontakte pflegen können. Mehrgenerationenhäuser verbinden unterschiedliche Altersgruppen unter einem Dach, was den Austausch zwischen den Generationen fördert. In Senioren-WGs teilen sich Gleichaltrige einen Haushalt. Dadurch lassen sich nicht nur Kosten sparen, sondern auch die Lebensqualität durch gemeinsame Aktivitäten und gegenseitige Unterstützung lässt sich steigern.
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Barrierefreiheit: Planung und Umsetzung im Badezimmer

Ein barrierefreies Bad kann den Alltag älterer oder eingeschränkter Menschen erheblich verbessern. Auch wenn nicht genügend Platz für eine rollstuhlgerechte Ausstattung vorhanden ist, können Anpassungen wie höhenverstellbare Waschtische und rutschfeste Fliesen große Unterschiede machen. Es ist wichtig, den Raum so zu gestalten, dass auch die Nutzung von Hilfsmitteln wie Rollstühlen möglich ist. Hierfür kann eine bodengleiche Dusche anstelle einer Badewanne eingebaut werden, um die Zugänglichkeit zu erhöhen.

Für den Umbau sollte auf die Expertise von qualifizierten Fachleuten zurückgegriffen werden, um optimale Ergebnisse zu erzielen. Die Investition in einen barrierefreien Umbau kann durch Förderprogramme wie den KfW-Kredit für altersgerechtes Umbauen unterstützt werden. Diese finanziellen Hilfen erleichtern die Umsetzung erheblich und machen den Umbau auch finanziell attraktiver.

Auch Mieter können Förderungen in Anspruch nehmen, müssen jedoch die Umbaumaßnahmen zuvor mit dem Vermieter abstimmen. Grund dafür ist, dass Veränderungen an der Bausubstanz genehmigungspflichtig sind. In den meisten Fällen sind Vermieter jedoch verpflichtet, Maßnahmen zur Barrierefreiheit zuzustimmen, solange keine schwerwiegenden Gründe dagegensprechen. Dennoch kann der Vermieter verlangen, dass die Umbauten beim Auszug wieder rückgängig gemacht werden. Dies sollte bei der Planung berücksichtigt werden.
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Untervermietung: Illegale Aufnahmen als Beweismittel unzulässig

Videoaufnahmen, die ohne Wissen der Mieter im Treppenhaus angefertigt werden, dürfen nicht als Beweismittel in Gerichtsverfahren verwendet werden. Dies stellt eine klare Verletzung des Datenschutzes und der persönlichen Rechte der Mieter dar. Das hat der Bundesgerichtshof kürzlich entschieden (AZ: VI ZR 1370/20).

Im vorliegenden Fall hatte eine Berliner Wohnungsgesellschaft eine Privatdetektivin damit beauftragt, Videokameras zu installieren und die Mieter auch vor Ort heimlich zu überwachen. Die Berliner Wohnungsgesellschaft ging davon aus, dass unerlaubte Untervermietungen stattfinden, erlangte über die Privatdetektivin entsprechende Beweise dafür, mahnte die Mieter ab und sprach die hilfsweise ordentliche Kündigung der Mieter aus und verlangte die Räumung der Wohnung.

Die Mieter weigerten sich, die Wohnung zu räumen. Außerdem forderten sie wegen der Videoaufnahmen eine Geldentschädigung. Daher landete der Fall zunächst vor dem Amtsgericht und vor dem Landgericht und schließlich beim BGH. Dieser entschied Folgendes: Trotz scheinbar eindeutiger Beweise müssen die Mieter ihre Wohnungen nicht räumen. Grund dafür ist, dass der BGH die illegal erlangten Beweise nicht verwenden darf. Allerdings haben die Mieter in diesem speziellen Fall auch keinen Anspruch auf eine Geldentschädigung.
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