Bauabnahme: Ein wichtiger Schritt

Die Bauabnahme ist ein entscheidender Meilenstein in jedem Bauprojekt, da sie den Übergang der rechtlichen Verantwortung für das Bauwerk vom Bauunternehmen zum Bauherren markiert. Dieser Moment erfordert hohe Sorgfalt, denn das Übersehen von Mängeln kann gravierende finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben. Es ist daher essenziell, dass der Bauherr die Abnahme nicht unter Druck durchführt und sich ausreichend Zeit nimmt, um alle Aspekte des Baus gründlich zu überprüfen.

Während der Abnahme sollten alle Leistungen gemäß Bauvertrag überprüft werden. Es ist üblich, dass Mängel dokumentiert und Fristen für deren Behebung gesetzt werden. In der Regel wird ein Teil der Schlusszahlung zurückgehalten, bis alle Mängel behoben sind. Dies schützt den Bauherren vor dem Risiko, für mangelhafte Leistungen zu zahlen. Es ist wichtig, einen unabhängigen Sachverständigen hinzuzuziehen, um eine objektive Bewertung der Bauqualität zu gewährleisten. Der Bauherr sollte darauf bestehen, dass alle relevanten Mängel im Abnahmeprotokoll festgehalten und klare Vereinbarungen zur Mängelbeseitigung getroffen werden.

Dies ist besonders wichtig, da die Bauabnahme auch aus rechtlicher Sicht entscheidend ist. Denn nach der Bauabnahme beginnt die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass der Bauherr fortan für das Aufdecken und Beweisen von Mängeln verantwortlich ist. Zudem startet mit der Abnahme die fünfjährige Gewährleistungsfrist. In diese Zeit können Ansprüche wegen Baumängeln geltend gemacht werden.
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WEG: Prozesskosten dürfen auch auf erfolgreiche Kläger umgelegt werden

Prozesskosten, die in einem Beschlussklageverfahren einer Wohnungseigentümergemeinschaft entstehen, müssen auch von den siegreichen Klägern anteilig getragen werden müssen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (V ZR 139/23). Das Urteil basiert auf dem reformierten Wohnungseigentumsgesetz von Dezember 2020. Dieses besagt, dass alle Mitglieder einer Gemeinschaft an den Verwaltungskosten beteiligt sind, einschließlich der Prozesskosten aus Beschlussklageverfahren.

In vorliegenden Fall hatten drei Wohnungseigentümerinnen aus Rostock erfolgreich gegen einen Gemeinschaftsbeschluss geklagt. Das Amtsgericht verpflichtetet die Wohnungseigentümergemeinschaft dazu, die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Kosten von rund 800 Euro pro Wohnungseigentumseinheit wurden sodann über eine Sonderumlage auf alle acht Wohnungseinheiten umgelegt, also auch auf die erfolgreichen Klägerinnen. Dagegen gingen sie mit einer Anfechtungsklage vor.

Ohne Erfolg. Der BGH bestätigte, dass die Prozesskosten zu den üblichen Verwaltungskosten zählen und somit gerecht verteilt werden müssen. Laut BGH sei allerdings „nicht von der Hand zu weisen, dass diese Kostenfolge – insbesondere in kleinen Gemeinschaften – potentielle Beschlusskläger von einer Klage abhalten kann“. Es fehle allerdings an einer planwidrigen Regelungslücke. Diese liegt nur dann vor, wenn ein Gesetzgeber eine Situation versehentlich nicht geregelt hat.
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Außenbeleuchtung: Ästhetik und Funktionalität

Die Außenbeleuchtung eines Hauses bietet ästhetische und praktische Vorteile. Durch den Einsatz von Einbau- oder Aufbauleuchten sowie Wandleuchten lassen sich beispielsweise eindrucksvolle Lichteffekte erzielen, die den Charakter des Hauses besonders hervorheben. Die Beleuchtung unter einem Vordach oder einem Dachüberstand bietet ideales Orientierungslicht, das die Umgebung sicherer macht und gleichzeitig die Wandflächen effektiv in Szene setzt.

Moderne LED-Hausbeleuchtungen passen sogar zu alten Fachwerkhäusern. Damit verschiedene Winkel ausgestrahlt werden können, gibt es Wandleuchten mit Wechsellinsen. Besonders praktisch sind Modelle mit integriertem Hausnummern-Modul, die nicht nur für Licht sorgen, sondern auch die Orientierung erleichtern.

Außenleuchten können auch mit Bewegungsmeldern erworben werden. Das Licht geht dann nur im Bedarfsfall an. Die Außenbeleuchtung dient aber nicht nur der Dekoration, sondern auch der Sicherheit. Einerseits weist sie Eigentümern oder Mietern den Weg, andererseits gilt sie Prävention gegen Einbrecher.
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Neubauten: Mit einer Ausnahme teurer als Bestandsimmobilien

In den meisten deutschen Regionen sind Neubauwohnungen deutlich teurer als Bestandsimmobilien- Das geht aus dem „Postbank Wohnatlas 2024“ hervor. In der Studie des Hamburgischen Weltwirtschaftsinstituts (HWWI) wird deutlich, dass besonders in den bayerischen Landkreisen Miesbach und Garmisch-Partenkirchen die Preisunterschiede mit einer rechnerischen Preisdifferenz von 382.474 Euro bzw. 340.000 Euro markant sind. Hier kosten Neubauwohnungen wesentlich mehr als ältere Objekte, was vor allem auf das hohe Preisniveau in Ferienregionen zurückzuführen ist.

Die Untersuchung zeigt allerdings auch, dass die Preisunterschiede zwischen Neubauten und Bestandswohnungen regional stark variieren. S o macht in 27 deutschen Regionen das Baujahr kaum einen Unterschied im Preis macht. Die Preisdifferenzen sind beispielsweise verhältnismäßig gering in den Landkreisen Aurich, Leer, Wittmund, Friesland und Uelzen (Niedersachsen), dem Eifelkreis Bitburg-Prüm (Rheinland-Pfalz) sowie dem Landkreis Vorpommern-Greifs­wald und sowohl im Landkreis als auch in der Stadt Rostock (Mecklen­burg-Vorpommern).

Nur in der Ferienregion Nordfriesland sind Bestandswohnungen im Durchschnitt teurer als Neubauten. Hier zahlen Käufer für eine 70-Quadratmeter große Eigentumswohnungen aus dem Bestand 61.818 Euro mehr als für ein Neubauobjekt. Als Gründe dafür werden angeführt, dass die begehrten Lagen bereits bebaut sind und Neubauobjekte nur noch auf nicht so ansprechenden Grundstücken errichtet werden könnten.
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Heizungsförderung: Gewerbliche Wohnungseigentümer sind an der Reihe

Ab Ende August wird es für gewerbliche Wohneigentümer möglich sein, staatliche Fördermittel für Heizungssanierungen zu beantragen. Förderanträge können bis zum 30. November 2024 für Heizungsrenovierungen eingereicht werden, die bereits seit Ende Dezember 2023 in Auftrag gegeben wurden. Die Beantragung der Fördermittel kann über das Kundenportal „Meine KfW“ erfolgen.

Die sogenannte BEG-Förderung bietet nicht nur finanzielle Anreize für die Durchführung energetischer Sanierungen, sondern sie trägt auch dazu bei, die Energieeffizienz der Gebäude zu erhöhen. Solche Maßnahmen machen die Immobilien nicht nur attraktiver für Mieter, sondern unterstützen auch die Erreichung von Klimazielen durch die Reduktion von CO2-Emissionen.

Die KfW bietet zusätzlich zinsgünstige Kredite für Einzelmaßnahmen bis zu 120.000 Euro pro Wohneinheit. Details zu den spezifischen Förderprogrammen sind auf der Webseite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu finden. Die KfW weist darauf hin, dass es für Betroffene des Hochwassers in Bayern und Baden-Württemberg Kulanzregelungen gibt.
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Ferienwohnungen: Stadt Lübeck verliert vor dem Verwaltungsgericht

Die Stadt Lübeck hat gegen die ungenehmigte Nutzung von Wohnraum für touristische Zwecke – besonders in der Altstadt – gekämpft, allerdings ohne Erfolg. Das Verwaltungsgericht Schleswig-Holstein entschied stattdessen zugunsten der Vermieter (A 158/20). Bei der Entscheidung berücksichtigte den sogenannten Bestandsschutz, unter dem die Nutzung als Ferienwohnung zum Zeitpunkt ihrer Entstehung legal war.

Im vorliegenden Fall hatte die Stadt Lübeck Eigentümern 2019 die Vermietung als Ferienwohnung untersagt. Dagegen haben mehrere Vermieter geklagt. Einer der Vermieter darf seine Wohnung nun wieder an Feriengäste vermieten. Außerdem laufen noch weitere Verfahren. Die Stadt Lübeck war gegen die Nutzung der Lübecker Ganghäuser vorgegangen, um den Wohnraum für die Einheimischen zu schützen. Die Stadt setzt nun auf das am 24. Mai 2024 vom Landtag Schleswig-Holstein beschlossene Wohnraumschutzgesetz. Durch diese haben Kommunen die Option, die Nutzung als Ferienwohnung zu befristen.

In einem Fall wie diesem stehen sich Interessen gegenüber. So findet der Direktor des Verbands norddeutscher Wohnungsunternehmen Andreas Breitner das Eingreifen der Behörden richtig: „Wenn die Unterbringung von Touristen dazu führt, dass Einheimische mit begrenztem Einkommen kaum mehr eine bezahlbare Wohnung finden, dann ist diese Grenze überschritten.“ Die Lübecker FDP dagegen ist auf Seiten der Eigentümer und unterstützte sie dabei „sich gegen die Untersagungsverfügungen der Verwaltung zu wehren und für den Bestandsschutz ihrer zum Teil liebevoll und mit viel Eigenleistung und finanziellem Aufwand hergerichteten Ferienwohnungen zu kämpfen“.
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Badezimmer: Strategien für eine optische Vergrößerung

Kleine Badezimmer wirken mit den richtigen Designstrategien größer und einladender. Ein zentraler Ansatz ist die Maximierung des natürlichen Lichts. Dazu sollte alles entfernt werden, was das Fenster blockieren könnte wie ein dunkler Sonnenschutz oder große Pflanzen. Helle, reflektierende Oberflächen wie Spiegel und Chromarmaturen helfen dagegegen, das Licht im Raum zu verteilen und somit das Bad größer erscheinen zu lassen.

Die Farbwahl spielt ebenfalls eine entscheidende Rolle bei der optischen Vergrößerung eines kleinen Bades. Helle Farben an Wänden und Böden schaffen ein Gefühl von Weite. Ist das Badezimmer jedoch niedrig und wenig beleuchtet, wirkt Weiß schnell trüb. In solchen Fällen kann eine dunkle Akzentwand in Grau oder Blau eine gemütliche Atmosphäre schaffen, ohne den Raum zu verkleinern. Der richtige Mix aus hellen und dunklen Tönen ist entscheidend für das Raumgefühl.

Ein weiterer Tipp zur optischen Vergrößerung kleiner Bäder ist, den Boden so frei wie möglich zu halten. Wandhängende Möbelstücke vergrößern den sichtbaren Bodenbereich und lassen das Bad geräumiger wirken. Deko sollte er sparsam verwendet werden. Ein einzelnes, auffälliges Element wie ein Designerwaschbecken oder ein spezieller Spiegel können aber als Blickfang dienen, ohne den Raum zu überladen.
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Einpersonenhaushalte: Anteil in Deutschland hoch

In Deutschland ist der Anteil der Alleinlebenden signifikant höher als in vielen anderen europäischen Ländern. 2023 lebten 20,3 Prozent der deutschen Bevölkerung in Einpersonenhaushalten. Das liegt deutlich über dem EU-Durchschnitt von 16,1 Prozent liegt. Noch weniger Alleinlebende gibt es im EU-Vergleich nur in Estland (21,5 Prozent), Dänemark (23,5 Prozent), Schweden (24,1 Prozent), Litauen (24,6 Prozent) und Finnland (25,8 Prozent).

Der Trend zu Einpersonenhaushalten hat sich laut des Statistischen Bundesamtes (Destatis) in fast allen EU-Staaten verstärkt. Zwischen 2013 und 2023 stieg der Anteil der Alleinlebenden von 14,2 Prozent auf 16,1 Prozent. Länder wie Bulgarien, Litauen und Finnland verzeichneten die größten Zuwächse. Der Anteil der Alleinlebenden in Deutschland blieb in diesem Zeitraum nahezu konstant bei rund 20 Prozent.

Insbesondere ältere Menschen in Europa leben allein. 2023 waren es in der EU 31,6 Prozent der über 65-Jährigen. Deutschland liegt mit 34,6 Prozent in dieser Altersgruppe leicht über dem Durchschnitt. In Litauen ist der Anteil mit 51 Prozent innerhalb Europas am höchsten. In der Slowakei lebten 2023 nur 11,6 Prozent der über 65-Jährigen allein, der Anteil der Alleinlebenden ist hier im EU-Vergleich am geringsten.
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Hausbau: Vor- und Nachteile von Eigenleistungen

Beim Bau eines Eigenheimes bieten sich durch die Erledigung von Arbeiten in Eigenregie erhebliche Sparpotenziale. Bauherren können etwa 15 bis 20 Prozent der Gesamtkosten einsparen, wenn sie sich stark beim Hausbau einbringen. Diese Einsparungen beziehen sich auf die Arbeitskosten, die üblicherweise 60 Prozent der Gesamtkosten ausmachen. Die Materialkosten schlagen mit zirka 40 Prozent zu Buche.

Beim Selbstbau ist jedoch Vorsicht geboten, da nicht alle Bauarbeiten in Eigenregie erledigt werden sollten. Es ist wichtig, das eigene handwerkliche Geschick realistisch zu bewerten und nur solche Aufgaben zu übernehmen, die sicher und erfolgreich selbst ausgeführt werden können. Geübte Heimwerker können auch ein bestehendes Haus kaufen und ausbauen und – abhängig vom Grad des Eigenausbaus – bis zu 50.000 Euro sparen.

Die Übernahme von Bauarbeiten erfordert auch eine zusätzliche Absicherung durch eine Versicherung. Es ist ratsam, Familienmitglieder und Freunde ebenfalls zu versichern. Das Anmelden der Helfer bei der Berufsgenossenschaft Bau kann vor unerwarteten Unfallkosten schützen und trägt dazu bei, finanzielle Risiken während des Baus zu minimieren. Insgesamt gilt: Eigenleistungen können erhebliche Einsparungen bringen, jedoch Bauherren die physischen und psychischen Belastungen nicht unterschätzen, die mit dem Selbstbau verbunden sind.
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Urteil: Mieter müssen für Überwachung der Mülltrennung zahlen

Mieter müssen für die Überwachung der korrekten Mülltrennung aufkommen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs hervor (BGH; AZ: ZR 117/21). Im besagten Fall hatte eine Wohnimmobiliengesellschaft in Berlin die Kosten für die Mülltrennung und die Rauchmelderwartung auf ihre Mieter umgelegt. Die Mieter erhoben gegen die Betriebskostenabrechnung Einspruch und forderten eine Rückzahlung.

Der BGH entschied, dass die Kosten für das sogenannte „Behältermanagement“ und die Wartung der Rauchwarnmelder rechtens als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden dürfen. Diese Kosten sind demnach gemäß § 2 Nr. 8 BetrKV als Kosten der Müllbeseitigung und für die Wartung von Rauchwarnmeldern umlagefähig.

Die Entscheidung verdeutlicht, dass Kosten, die durch gesetzlich vorgeschriebene Maßnahmen oder durch Dienstleistungen wie die Müllüberprüfung entstehen, von den Mietern getragen werden müssen. Dies gilt auch, wenn die entsprechenden Verpflichtungen erst nach Vertragsabschluss durch neue Vorschriften eingeführt wurden.
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