Studie: MCC empfiehlt Sozialpaket

Das Mercator Research Institute on Global Commons and Climate Change (MCC) empfiehlt in einer Studie, anstelle der Mehrsteuersenkung auf Gas ein Sozialpaket zu schaffen. Bei diesem soll die einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro durch eine regelmäßige „EnergiepreispauschalePlus“ von 80 Euro monatlich für Steuerpflichtige mit einem Nettogehalt von höchstens 3.000 Euro und 40 Euro monatlich für Nicht-Steuerpflichtige ergänzt werden.

Zudem möchte der MCC, dass eine sogenannte Gaspauschale von 100 Euro monatlich an alle Haushalte mit Gasheizung gezahlt wird. Ausgezahlt werden sollen die Hilfen laut MCC über das Finanzamt, die Rentengeldkasse sowie die Kindergeldkasse. An den Entlastungen kritisiert der MCC besonders, dass diese „weder auf besonders betroffene Gas-Haushalte noch auf Bedürftige“ zugeschnitten sind und dass beispielsweise eine arme Familie mit vier Personen immer noch Mehrkosten von rund 170 Euro habe.

Der Studie liegen die Annahmen zugrunde, dass Gas von Mai 2022 bis April 2022 286 Prozent mehr kostet, Heizöl 138 Prozent, Fernwärme 118, Diesel 57, Super-Benzin 34 und Strom 31 Prozent mehr. Durch aktuell Maßnahmen würden die Bürger zwar schon entlastet, aber noch nicht genug. Ein weiteres Sozialpaket mit Pauschalzahlungen und einem zusätzlichen Volumen von knapp 30 Milliarden Euro könnte die Mehrkosten, die sich laut MCC trotz der Maßnahmen für eine Familie mit vier Personen auf 264 Euro belaufen nach MCC-Berechnungen auf 133 Euro senken.

Quelle und weitere Informationen: mcc-berlin.net
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Brandschutz: BG Bau informiert

Über den Brandschutz am Bau informiert die BG Bau kleine- und mittelständische Unternehmen aus der Bauwirtschaft mit verschiedenen Maßnahmen. Interessenten können über die Seite bgbau.de so beispielsweise die Broschüre „Betrieblicher Brandschutz in der Praxis“ für 5 Euro bestellen. Außerdem gibt es auch eine sogenannte Bausteine-App, die Tipps für ein sichereres Arbeiten gibt.

Geben Nutzer in der Bausteine-App „Brandschutz“ ein, können sie beispielsweise zehn verschiedene Merkblätter zu verschiedenen Themen einsehen. Die Themen reichen dabei von vorbeugenden Brandschutzmaßnahmen über Schutzmaßnahmen beim Einsatz von Heiz- und Flammgeräten bis hin zu Hinweisen zur Erstellung von Flucht- und Rettungswegeplänen.

Darüber hinaus bietet die BG Bau ganzjährig auch Online-Seminare zum Thema „Betrieblicher Brandschutz“ an. In 60 Minuten informieren Experten Unternehmer und Führungskräfte diesbezüglich über den neuesten Stand der Technik und darüber, was dieser konkret für verschiedene Arbeitsverfahren, Arbeitsmittel und Arbeitsplätze bedeutet. Weitere Informationen zu den nächsten Seminaren erhalten Interessenten unter seminare.bgbau.de.

Quelle: bgbau.de
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Urteil: Schäden müssen von allen Wohnungseigentümern beglichen werden

Entsteht nach einem Leitungswasserschaden aufgrund mangelhafter Leitungen in der Wohnung eines Wohnungseigentümers ein Schaden, muss dieser von allen Wohnungseigentümern gemeinschaftlich beglichen werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (BGH)/Urteil vom 16. September 2022 – V ZR 69/21 V ZR 69/21. Im vorliegenden Fall hatte eine Eigentümergemeinschaft zwar eine Gebäudeversicherung für das Sonder- und Gemeinschaftseigentum abgeschlossen. Aufgrund wiederholter Vorfälle kommt diese jedoch nur noch für 25 Prozent der Schäden auf.

Wegen des gestiegenen Selbstbehalts der Gebäudeversicherung forderte eine Klägerin nun unter anderem eine von der bisherigen Praxis abweichende Verteilung des Selbstbehalts. Die Kosten werden bislang von einer Verwalterin nach Höhe der Miteigentumsanteile unter den Eigentümern aufgeteilt. Die Klägerin wollte erreichen, dass sie nicht mehr an den Kosten beteiligt wird, die nach ihrer Ansicht ausschließlich am Sondereigentum der Beklagten entstanden sind.

Die Klägerin scheiterte vor dem BGH aktuell zwar und muss sich an den Kosten beteiligen. Jedoch hat der BGH einen Punkt ans Berufungsgericht zurückverweisen. Dieses muss nun noch darüber entscheiden, ob der Verteilungsschlüssel künftig geändert werden kann. Laut BGH müssen Wohnungseigentümergemeinschaften zwar gemeinsam Beschlüsse fassen. Im vorliegenden Fall könnte es sich aber um eine „unbillige Belastung der Klägerin“ handeln, da die Leitungswasserschäden im Bereich der Wohneinheiten und nicht in ihrer Gewerbeeinheit auftreten.

Quelle: V ZR 69/21/bundesgerichtshof.de
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Deko: Elemente mit Büchern

Wie Interessenten aus alten Büchern Deko-Artikel machen können, zeigt das Portal brigitte.de. So lässt sich aus mehreren Büchern zum Beispiel ein Beistelltisch anfertigen. Dies funktioniert, indem die Bücher gestapelt, miteinander verklebt und anschließend mit Sprühfarbe in Szene gesetzt werden.

Auch Postkarten können in ausgedienten Büchern laut brigitte.de Platz finden. Dazu werden die Seiten nach links beziehungsweise rechts gefaltet. Danach kann das Buch entweder irgendwo aufgestellt oder an die Wand gehängt werden und als Halter für Postkarten oder Fotos fungieren.

Aus einem Buch lässt sich aber auch eine Art Schatztruhe mit Verstecken basteln. Während der Einband unbeschädigt bleibt, werden auf den Seiten mithilfe eines scharfen Messers zum Beispiel Quadrate akkurat herausgetrennt. Diese bilden später kleine Verstecke. Weitere Tipps zum Basteln von Deko-Artikeln aus Büchern erhalten Interessenten auf brigitte.de.

Quelle: brigitte.de
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Property Index: München zweitteuerste Stadt in Europa

Wer in München eine Neubauwohnung kaufen möchte, muss dafür tief in die Tasche greifen. Denn München gilt diesbezüglich laut einer der Studie „11th edition of the Property Index – Overview of European Residential Markets“ der Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als zweitteuerste Stadt in ganz Europa. Während Käufer in München 10.500 Euro pro Quadratmeter aufbringen müssen, ist der Quadratmeter nur noch in Paris mit 13.462 Euro pro Quadratmeter teurer.

Doch auch in weiteren Städten zahlen Käufer extrem viel, und zwar in London (8.426 Euro/Quadratmeter), in Oslo (8.417 Euro/Quadratmeter) und in Frankfurt am Main (8.400 Euro/Quadratmeter). Auch Amsterdam liegt auf den vorderen Plätzen (7.600 Euro/Quadratmeter). Als weitere teure Städte gelten Antwerpen, Mailand, Cluij-Napoca und Barcelona.

Nur ein geringes Budget dagegen mussten Käufer in Warna und Burgas in Bulgarien aufbringen. Dort beliefen sich die Kaufpreise pro Quadratmeter auf 885 beziehungsweise 900 Euro pro Quadratmeter. Die drittgünstigste untersuchte Stadt in Europa ist laut Deloitte Niš in Serbien. Interessenten können sich die vollständige Studie unter deloitte.com herunterladen. Dort erfahren sie unter anderem auch, um wie viel teurer die Immobilien mit den Spitzenpreisen im Vergleich zum Landesdurchschnitt sind.

Quelle: deloitte.com
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Deckenbau: Studenten experimentieren in Lagerhalle

Wie können Schwingungen von extrem großen Holzdecken mit über acht Metern reduziert werden? Dieser Frage geht Patrica Hamm, Lehrende an der Fakultät Bauingenieurwesen und Projektmanagement an der Hochschule Biberach (HBC), nach. Gemeinsam mit den Masterstudenten Johannes Ruf und Valentin Knöpfle sowie dem Projektpartner, der Primin Jung Deutschland GmbH, möchte sie ein schwingungsoptimiertes Deckensystem für große Spannbreiten entwickeln.

Ihre in diesem Zusammenhang geschaffenen Konstellationen testen die Studenten in einer Lagerhalle der Max Wild GmbH in Berkheim. Unter einem zirka 150 Quadratmeter großen Deckenfeld führten sie fast 2.500 Messungen durch. Dazu brachten sie Messpunkte an der Decke an und erzeugten auf verschiedene Weisen Schwingungen im Raum, zum Beispiel durch das Joggen auf der Stelle. Jedoch waren sie mit ihren Konstellationen noch nicht zufrieden.

Daher schufen sie noch Schwingungsdämpfer und integrierten sie. „Damit konnten wir die Schwingungen der Decke deutlich reduzieren, wenn auch nicht ganz stoppen“, so Patricia Hamm. Das Deckenfeld ist nun abgebaut und die Messergebnisse werden ausgewertet. Die abschließenden Ergebnisse werden spätestens für Juni 2023 erwartet.

Quelle: hochschule-biberach.de
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Entscheidung: Anhebung des Hebesatzes ist rechtmäßig

In Neuwied müssen Grundstückseigentümer nun erheblich tiefer in die Tasche greifen. Denn das Verwaltungsgericht Koblenz entschied, dass die Stadt den Hebesatz für die Grundsteuer B von 420 v. H. auf 610 v. H. anheben darf (5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO). Dagegen hatten Eigentümer von Wohngrundstücken geklagt. Jedoch ohne Erfolg.

Die Richter aus Koblenz entschieden, dass die Grundsteueränderungsbescheide rechtmäßig sind und die Kläger nicht in ihren Rechten verletzen. Die Anhebung des Hebesatzes verstoße nicht gegen den sogenannten Gleichheitsgrundsatz, außerdem sei sie weder treuwidrig noch willkürlich erfolgt.

Stattdessen sei die Anhebung des Hebesatzes sogar gerechtfertigt, da es Haushaltsjahr 2021 der Stadt Neuwied ein Defizit von über acht Millionen Euro gegeben habe. In den vorliegenden Fällen müssen die Eigentümer nun mehrere hundert Euro mehr bezahlen als ursprünglich geplant. Hinnehmen wollen sie das allerdings nicht: Sie ziehen jetzt vor das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz.

Quelle: vgko.justiz.rlp.de/5 K 1000/21.KO & 5 K 999/21.KO
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WEG: WiE kritisiert BMJ-Pläne

Der Verein Wohnen im Eigentum kritisiert die Pläne zur Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung des Bundesjustizministeriums (BMJ) und hat elf Argumente zusammengestellt, die gegen ein solches Vorgehen sprechen. Als Argumente führt der WiE unter anderem an, dass ältere und bildungsbenachteiligte Bürger ausgegrenzt werden könnten, dass die Möglichkeit der Stimmrechtsausübung unnötig begrenzt wird und dass in das Stimmrecht der Wohnungseigentümer eingegriffen wird.

Des Weiteren führt der WiE an, dass viele Aspekte noch ungeklärt seien. So meint der Verein an: „Es ist noch ungeklärt, wie der Beschluss für eine reine Online-Versammlung rückgängig gemacht werden kann, wenn sich die reine Online-Versammlung nicht bewährt.“ Auch stellt sich der Verein die Frage, warum erneut Änderungen erforderlich sind, da die letzte WEG-Reform erst zum 1. Dezember 2020 in Kraft getreten ist.

Außerdem könnten Eigentümer schon jetzt entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder persönlich an Eigentümerversammlungen teilnehmen möchten, sofern sie dieses Vorgehen per Mehrheit beschlossen hätten. Hier müssten nur die Verwalter vor Ort sein. Durch die Einführung einer reinen Online-Eigentümerversammlung könnten die Eigentümer nicht mehr frei entscheiden, ob sie vor Ort erscheinen oder nur per Bildschirm bei der Eigentümerversammlung dabei sein möchten.

Quelle: wohnen-im-eigentum.de
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Studie: Bautätigkeit weltweit gestiegen

Die 100 größten an der Börse gelisteten Baufirmen bauen trotz Corona-Pandemie immer mehr. Das geht aus der Studie „Global Powers of Construction“ hervor, die die Deloitte GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft herausgegeben hat. Der Gesamtumsatz bei der Bautätigkeit betrug laut Deloitte 2021 1,8 Billionen US-Dollar und ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 14 Prozent gestiegen.

Deloitte weist allerdings darauf hin, dass in die Studie der Ukraine-Krieg noch nicht eingeflossen ist, der zu Lieferengpässen und Preissteigerungen führt. Auf den ersten sechs Plätzen mit dem größten Umsatz liegen Unternehmen aus China; die China State Construction Engineering Corp. Ltd. macht mit einem Jahresumsatz von 293 Milliarden Euro den Anfang. Auf Platz 7 folgt Vinci mit einem Jahresumsatz von 58 Milliarden Euro, das erste Unternehmen aus Europa (Frankreich). Als einziges deutsches Unternehmen befindet sich die Bauer AG unter den Top100, und zwar mit einem Jahresumsatz von rund 1,8 Milliarden Euro.

„Die anhaltenden Pandemiebeschränkungen, die Begleiterscheinungen der aktuellen geopolitischen Krisen und die allgemeine konjunkturelle Eintrübung wirken sich bereits aktuell auf die Entwicklung der globalen Bauindustrie aus“, sagt Michael Müller, Partner und Real Estate Leader bei Deloitte. Zugleich sieht er Entwicklungschancen in der Bauwirtschaft, unter anderem aufgrund der voranschreitenden Digitalisierung. Die Studie können Interessenten kostenlos auf deloitte.com herunterladen.

Quelle und weitere Informationen: deloitte.com
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Bauen: Mit Grundrissen in 3-D Planungsfehler vermeiden

Die Erstellung von Grundrissen in Lebensgröße auf bis zu 200 Quadratmetern bietet eine Firma aus Grünwald an. Mit speziellen Hochleistungsbeamern können die Gründer Gissou und Lucas Nummer zum Beispiel Möbel und Wände in Realgröße auf eine Fläche projizieren. Sie benötigen dazu im Vorfeld, also vor Baubeginn, von den Bauherren lediglich einen Grundriss.

Nachdem in Realgröße über Software und App auf die Fläche Möbel und Wände projiziert worden sind, werden sie mit Pappkartons nachgestellt. So können sich die Bauherren einen Eindruck von ihrem künftigen Zuhause verschaffen. Die Grundrisse in Lebensgröße sollen vor allem dazu dienen, Baufehler und Mehrkosten beim Hausbau zu verhindern.

So lässt sich bei der Begehung des Grundrisses von den Bauherren zum Beispiel herausfinden, in welche Richtung sich Türen am besten öffnen lassen sollten. Neben einem kompletten Haus können Bauherren auch ihre Küche von der Firma planen lassen. Dies geschieht an einem sogenannten Planungstisch. Weitere Informationen erhalten Interessenten auf in-lebensgroesse.de.

Quelle: www.in-lebensgroesse.de
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