Deko: Neues Wohngefühl erzeugen

Wie lässt sich das Zuhause durch einfache Mittel optimieren? Auf diese Frage hat das Portal „schoener-wohnen.de“ Antworten gefunden. So können Eigentümer und Mieter zum Beispiel neue Knäufe an Möbeln anbringen, das Spülmittel in eine schönere Flasche umfüllen oder mit Zimmerpflanzen Akzente setzen.

Außerdem können auch Tischdecken einen Raum heller, edler oder fröhlicher wirken lassen. Werden Bilder an anderen Stellen aufhängt, erzeugt das ebenfalls ein neues Flair.

Auch durch den Kauf neuer Kissen kaufen, die Lackierung alte Möbel oder das Ersetzen alter Türklinken, kann laut des Portals „schoener-wohnen.de“ ein neuer Eindruck entstehen. Deko-Objekte können zudem gruppiert und beispielsweise auf einem Tablett als Einheit zusammengefasst werden.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Handwerk: ZDH-Präsident äußert sich zu Stimmungslage

In der deutschen Handwerksbranche herrscht eine fragile Stimmung. Das hebt Jörg Dittrich hervor, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH). Steuern, Abgaben und Dokumentationspflichten würden zu einer weltrekordverdächtigen Belastung für die Betriebe führen. Investitionen und Kreditvergaben sinken in Zeiten, in denen sie eigentlich steigen sollten. „Die Zukunftsaussichten werden in allen Bereichen schlechter“, so Jörg Dittrich.

Auch in speziellen Bereichen wie dem Sanitär-, Heizungs- und Klimasektor sei ein Rückgang des Auftragsvorlaufs zu verzeichnen. Die Diskrepanz zwischen der realen Situation und den gesteckten Transformationszielen werde immer größer.

Im Wohnungsbau und im Gewerbebau verstärke die aktuelle Verunsicherung die negative Entwicklung weiter. Nicht umgesetzte Maßnahmen und kurzfristige Entscheidungen wie die Beendigung der KfW-Förderung verschärfen die Situation. Der ZDH-Präsident rät Verbrauchern, private Investitionen jetzt zu tätigen, da aufgrund der Gesamtlage keine Preissenkungen zu erwarten seien.

Quelle und Informationen: zdh.de
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Berufswahl: Infos für angehende Bauingenieure

Der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie möchte Bauingenieurinnen und Bauingenieure gewinnen und wirbt auf der Seite „werde-bauigenieur.de“ für das Berufsbild. Laut des Hauptverbands spielen Bauingenieure eine zentrale Rolle in der Gestaltung und Entwicklung der modernen Welt. Sie sind verantwortlich für die Planung und den Bau von Infrastrukturen wie Straßen, Brücken, Schienennetzen, öffentlichen Gebäuden, sowie für Projekte im Bereich der Trinkwasser- und Schmutzwasserentsorgung.

Der Berufsalltag eines Bauingenieurs sei vielfältig und umfasse unterschiedlichste Projekte, von großen Infrastrukturvorhaben bis zu kleineren Bauwerken. Bauingenieure müssen dabei verschiedene Aspekte berücksichtigen, wie den Umfang des Projekts, die örtlichen Gegebenheiten und die Bedürfnisse der Auftraggeber. Kreativität, Fingerspitzengefühl und umfassendes technisches Wissen seien unerlässlich.

Angehende Bauingenieure sollten technisches Verständnis haben, über eine handwerkliche Begabung verfügen, mathematisch-naturwissenschaftliche Kenntnisse besitzen und mit Soft Skills wie Kommunikations- und Führungsfähigkeit überzeugen. Die ständige Weiterbildung und Anpassung an neue Herausforderungen sei entscheidend in diesem dynamischen Berufsfeld. Interessenten können sich auf der Seite werde-bauigenieur.de nicht nur über Hochschulen informieren, sondern auch in Videos einen Eindruck über das Berufsbild verschaffen.

Quelle und weitere Informationen: werde-bauingenieur.de
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Urteil: Kreuze in Dienstgebäuden dürfen bleiben

Die Kreuze in öffentlichen Gebäuden in Bayern dürfen hängen bleiben. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (AZ: BVerwG10 C 3.22). Somit ist der Freistaat Bayern nicht verpflichtet, die laut Kreuzerlass angebrachten Kreuze in seinen Dienstgebäuden zu entfernen. Die Kreuze gelten als Ausdruck der geschichtlichen und kulturellen Prägung Bayerns.

Die Kläger, Weltanschauungsgemeinschaften, hatten gegen den Kreuzerlass und dessen Umsetzung geklagt. Sie argumentierten, dies verstoße gegen die Neutralitätspflicht des Staates. Das Gericht befand jedoch, dass die Kreuze keine Grundrechtsverletzung darstellen und keinen Werbeeffekt für christliche Glaubensgemeinschaften haben.

Das Gericht erklärte, das Kreuzsymbol identifiziere den Staat nicht mit christlichen Glaubenssätzen. Vielmehr symbolisiere es die bayerische Geschichte und Kultur und stehe der Offenheit gegenüber anderen Bekenntnissen nicht im Wege. Eine Empfehlung zur Entfernung der Kreuze ist rechtlich unzulässig.

Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG10 C 3.22
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Umbau: Modernisierung eines alten Hauses

Wie gelingt es, ein Mehrfamilienhaus aus den 1920er-Jahren zu modernisieren? Das zeigt eine Bilderstrecke des Portals „schoener-wohnen.de“. Bei der Modernisierung war die besondere Herausforderung für den Architekten, dass das viergeschossige Mehrfamilienhaus mit Hanglage keinen ebenerdigen Zugang zum Garten besaß.Dieses Problem löste der Architekt mit einem Trick: eine Treppe führt nun zum Haus und mündet in eine Terrasse. Die Balkone wurden beseitigt, da diese oft nicht mehr notwendig sind, wenn der Hauptraum zum Garten geöffnet wird. Außerdem erhielt das Mehrfamilienhaus unter anderem große Glasfronten und es wurden Farbakzente gesetzt.

Im Zuge der Modernisierung bekam das Mehrfamilienhaus außerdem eine neue Dämmung. Dabei wurde bereits vorhandenes Material mit einem neuen Außenputz verkleidet. Wer mehr über die Umwandlung des Mehrfamilienhauses erfahren möchte, wird in einer Bilderstrecke auf „schoener-wohnen.de“ fündig.Quelle: schoener-wohnen.de
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Immobilientransaktionen: Wenig Kaufverträge

2022 sanken die Immobilientransaktionen in Deutschland gegenüber dem Vorjahr um 16 Prozent. Das entspricht 866.000 Transaktionen entspricht. Hervor geht das aus dem Immobilienmarktbericht Deutschland 2023, den der Arbeitskreis der Oberen Gutachterausschüsse, Zentralen Geschäftsstellen und Gutachterausschüsse heute gemeinsam mit dem Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) herausgebracht hat. Seit 2009, der ersten Veröffentlichung des Immobilienmarktberichts, wurden noch nie so wenig Kaufverträge abgeschlossen.

Der Geldumsatz reduzierte sich 2022 im Vergleich zum Vorjahr um 16 Prozent auf 301,1 Milliarden Euro. Der Rückgang war bei der Anzahl der neuen verkauften Eigentumswohnungen (-43 Prozent), der Baugrundstücke für Ein- und Zweifamilienhäuser (-32 Prozent) und der Baugrundstücke für Mehrfamilienhäuser (-27 Prozent) stärker als bei gebrauchten Immobilien. Denn die Zahl der verkauften Ein- und Zweifamilienhäuser im Bestand sank im Vergleich lediglich um 9 Prozent, der verkauften Wohnungen im Bestand um 11 Prozent und verkauften Reihenhäuser- und Doppelhaushälften um 12 Prozent.

Im Hinblick auf die Preise bleiben regionale Unterschiede bestehen. Kostete ein 600 Quadratmeter großes Baugrundstück für ein Eigenheim in München zirka 1,4 Millionen Euro, können Kaufinteressenten in den Landkreisen Hildburghausen (Thüringen) oder Mittelsachsen (Sachsen) ein gleichgroßes Grundstück schon für 12.000 Euro erwerben. Während es bei Wohnimmobilien zum Kauf zum Preisrückgang kam, stiegen die Angebotsmieten weiter – für wiedervermietetet Wohnungen im ersten Halbjahr 2023 um 7,6 Prozent im Bundesdurchschnitt.

Quellen und weitere Informationen: idw-online.de/redaktion-akoga.niedersachsen.de
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Urteil: Wohnungsdurchsuchung wegen „Adbusting“-Verdachts unangemessen

Eine Wohnungsdurchsuchung wegen eines sogenannten „Adbusting“-Verdachts ist unangemessen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfGE) gab einer entsprechenden Verfassungsbeschwerde statt (AZ: 2 BvR 1749/20). Beim „Adbusting“ werden Werbeplakate so umgestaltet, dass der ursprüngliche Sinn abgeändert oder lächerlich gemacht wird. Die betroffene Person wurde beim Austausch eines Bundeswehr-Plakats beobachtet, was zu einer Durchsuchungsanordnung führte.

Die Durchsuchung erfolgte auf Basis der Annahme, dass die Person des Diebstahls und der Sachbeschädigung verdächtig sei. Das Amts- und Landgericht sahen in der Aktion einen Anfangsverdacht für diese Straftaten. Es kam zur Wohnungsdurchsuchung. Die Beschwerdeführerin sah sich jedoch in ihrem Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung aus Art. 13 Abs. 1 GG verletzt.

Das Bundesverfassungsgericht stimmte dem zu, da die Schwere des Eingriffs nicht im Verhältnis zum verfolgten Zweck stand. Die Wahrscheinlichkeit, relevante Beweismittel zu finden, wurde als gering eingeschätzt. Deshalb war die Wohnungsdurchsuchung unangemessen.

Quelle: bundesverfassungsgericht.de/AZ: 2 BvR 1749/20
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Möbel: Wohnkomfort im Winter

In der Winterzeit gewinnt das eigene Zuhause an Bedeutung fürs Wohlbefinden. Jochen Winning, Geschäftsführer der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel (DGM), betont die Rolle der Wohnungseinrichtung für Komfort und Gemütlichkeit. Möbel wie Sofas, Sessel oder Betten könnten maßgeblich zu einer angenehmen Atmosphäre beitragen.

Der Geschäftsführer hebt hervor, dass Qualität und Funktionalität der Möbel entscheidend für das Wohlbefinden sind. Er rät zum Kauf qualitativ hochwertiger Möbel und zur regelmäßigen Pflege, um die Langlebigkeit und Ästhetik zu erhalten. Die Reinigung sollte entsprechend der Nutzungshäufigkeit erfolgen, wobei spezielle Pflegeprodukte und schonende Reinigungsmethoden empfohlen werden.

Als Orientierungshilfe für den Möbelkauf können die RAL-Gütezeichen „Goldenes M“ oder auch „Möbel Schadstoffgeprüft“ dienen, die Möbel mit geprüfter Qualität, Langlebigkeit und Umweltverträglichkeit kennzeichnen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Tinyhouses: Studierende denken sich Konzept aus

Das Architekturprojekt „Hive Home – Wohnen in der Stadt der Zukunft“ der Hochschule Koblenz erhält eine Förderung von 156.000 Euro vom Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz. Das Projekt konzentriert sich auf die Realisierung eines ökologischen Wohnkonzepts, das auf kleiner Fläche komfortables Wohnen ermöglicht. Entworfen wurde das Tinyhouse von Studierenden und basiert auf einer modularen, holzbasierten Bauweise.

„Hive Home“ zeichnet sich durch seine kompakte Gestaltung aus, da es auf die Fläche von nur 1,5 PKW-Stellplätzen passt. Das zentrale Element im Tinyhouse ist ein multifunktionales Möbelstück, das sich fürs Schlafen, Wohnen und Essen nutzen lässt. Das innovative Wohnkonzept steht im Einklang mit der Vision einer stadtverträglichen Wohnweise und einer effizienten Raumnutzung.

Es können auch mehrere Module zu größeren Wohnkomplexen zusammengefügt werden. Die erste Umsetzung des Projekts soll in Koblenz realisiert werden. Nach der Fertigstellung soll das Tinyhouse voraussichtlich 2025 zunächst in Bahnhofsnähe ausgestellt werden und später zum Campus zurückkehren, um von Studierenden bewohnt zu werden.

Quelle und weitere Informationen: https://www.hs-koblenz.de/
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Urteil: Wirtschaftsplanbeschlüsse

Bei der Anfechtung von Wirtschaftsplanbeschlüssen in Wohnungseigentümergemeinschaften muss die Beschwer eines klagenden Eigentümers weiterhin auf Basis seines Anteils am Wirtschaftsplan bestimmt werden. Das entschied der Bundesgerichtshof (AZ: V ZB 9/23). Dies gilt auch nach der Gesetzesänderung, die seit dem 1. Dezember 2020 in Kraft ist und vorschreibt, dass nur noch über Vorschüsse und Rücklagen und nicht mehr über den gesamten Wirtschaftsplan abgestimmt wird.

Der Bundesgerichtshof hob einen Beschluss des Landgerichts Köln auf, der die Berufung einer Klägerin gegen einen Beschluss ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft als unzulässig verworfen hatte. Diese Entscheidung des Landgerichts basierte auf einer fehlerhaften Bewertung der Beschwer der Klägerin, die sich gegen die Genehmigung eines Wirtschaftsplans richtete.

Der Fall wurde vom Bundesgerichtshof zur erneuten Entscheidung an das Landgericht Köln zurückverwiesen. Der BGH stellte klar, dass auch unter dem neuen Recht die Beschwer eines Wohnungseigentümers, der einen Beschluss anficht, nach seinem Anteil am Wirtschaftsplan zu bemessen ist, auch wenn der Beschluss nur die Vorschüsse betrifft.

Quelle: juris.bundesgerichtshof.de
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