Räumungsklage: Gericht unterstützt Kündigung gegen Kinobetreiber

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Filmbetreiber-GmbH (Beklagte) ein Kino im Münchener Zentrum räumen und herausgeben muss (Az. 34 O 7322/20). Die Entscheidung stützt sich auf den Pachtvertrag aus dem Jahr 1956, der 2006 auf die Beklagte übertragen wurde. Das betroffene Kino ist Teil eines Grundstücks, das von einer Bruchteilsgemeinschaft besessen wird. Dem Kläger gehören 80 Prozent des Miteigentumsanteils.

Nachdem 2019 über 90 Prozent der Personen mit Miteigentumsanteilen die Kündigung des Pachtverhältnisses genehmigt hatten, kündigte der Kläger den Vertrag zum 30. Juni 2020. Die Beklagte wies die Kündigung jedoch zurück. Zwei Mitverpächter zogen ihre Zustimmung zur Kündigung zwei Jahre später (also 2021) zurück, da ihnen angeblich nicht alle Tatsachen präsentiert wurden. Das Landgericht entschied jedoch, dass der Pachtvertrag zum festgelegten Datum wirksam beendet wurde und hob hervor, dass die Pacht ungewöhnlich niedrig war. Expertenbewertungen zeigten, dass bei einer Neuvermietung der Räume als Kino deutlich höhere Pachtbeträge hätten erzielt werden können.

Das Landgericht wies darauf hin, dass die Bruchteilseigentümer oder die Verpächtergemeinschaft das Recht haben, nur den Kinobetreiber zu wechseln, ohne das Grundstück wesentlich zu verändern. Über die denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit einer anderen Grundstücksnutzung wurde nicht entschieden. Außerdem konnte das Landgericht die späte Zurückziehung der Zustimmung von zwei Mitverpächtern nicht nachvollziehen und hielt sie damit für unbeachtlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 34 O 7322/20
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Bauverordnung: VPB warnt vor Kostenfalle für Privatleute

Vor den finanziellen Folgen einer geplanten Reform der Gefahrstoffverordnung warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Sollte die Reform wie vorgesehen umgesetzt werden, könnten private Bauherren, besonders jene ohne Expertise, für kostspielige Schadstoffüberprüfungen und -sanierungen in älteren Gebäuden allein aufkommen müssen. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB, betont: „Nicht akzeptabel ist, dass nun ausgerechnet die privaten Bauherren als Laien und schwächstes Glied in der Kette alleine für die Altlasten der vergangenen Jahrzehnte bezahlen sollen“.

Laut der geplanten Neufassung des § 5a Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sollen Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, entweder unter umfassenden Asbestschutzmaßnahmen oder durch teure Messungen von Sachverständigen durchgeführt werden, um die Freiheit von Asbestbelastung nachzuweisen. Jedoch sind Fachleute rar und die Messungen können laut VPB hohe Kosten verursachen.

Der VPB kritisiert, dass private Bauherren diese Kosten tragen sollen und betont, dass das Erkennen und die fachgerechte Beseitigung von Schadstoffen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die finanzielle Unterstützung erfordert.

Quelle: VPB
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Verbraucherschutz: BGH bestätigt Recht auf Neukundenbonus

Kunden des insolventen Energieversorgers BEV steht der zugesagte Neukundenbonus weiterhin zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (IX ZR 267/20). Im vorliegenden Fall wollte der Insolvenzverwalter den Neukundenbonus nicht mehr in vollem Umfang gewähren, nachdem das Unternehmen 2019 Insolvenz anmeldete. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Musterfeststellungsklage vor, der sich über 5.000 Personen angeschlossen hatten.

Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim vzbv, betonte die Bedeutung vertraglicher Zuverlässigkeit. Verbraucher müssten sich auf gegebene Zusagen verlassen können. „Nachträgliche einseitige Anpassungen darf es nicht geben, auch nicht nach einer Insolvenz“, so der Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen.

In den BEV-Verträgen gab es keine Bedingung, wonach der Neukundenbonus nur nach Ende der Mindestvertragslaufzeit gezahlt werden soll. Dies wurde bereits vom Oberlandesgericht München festgestellt und vom BGH bestätigt. Endrechnungen des Insolvenzverwalters müssen den Bonus unabhängig von der Laufzeit berücksichtigen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Nachforderungen reduziert werden oder komplett entfallen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quellen: vzbv.de/bundesgerichtshof.de
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Haushalt: Portal liefert Putztipps

Tipps für den Haushalt liefert das Portal „schoener-wohnen.de“. Die Mikrowelle können so zum Beispiel mithilfe einer Zitrone gereinigt werden. Dazu muss sie zunächst ausgepresst werden. Der Saft und die Schalen sollten dann mit Wasser in ein spülmaschinenfestes Gefäß gegeben und in die Mikrowelle gestellt werden. Diese wird nun für zwei Minuten auf höchster Stufe eingeschaltet. Danach sollten Putzteufel dann noch fünf Minuten warten, damit der Wasserdampf einwirken kann, bevor sie mit einem Tuch den Schmutz abwischen.

Kalkablagerungen im Badezimmer lassen sich laut des Portals mit einem Schwamm und einem Spülmaschinentab beseitigen. Zunächst wird ein Loch in den Schwamm geschnitten, in das der Spülmaschinentab dann eingefügt wird. Nachdem die Bewohner sich nun Putzhandschuhe angezogen und den Schwamm angefeuchtet haben, können sie beispielsweise die Dusche reinigen.

Mit Bunt- oder Filzstiften bemalte Tische ließen sich ebenfalls mit einfachen Mitteln wieder auf Vordermann bringen. Der Farbe von Buntstiften könne man entweder mit Radiergummi oder – wenn dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat – mit Zahnpasta zu Leibe rücken. Die Farbe von Filzstiften kann mit Deospray entfernt werden. Dazu sollte es jedoch vorab an eine unauffällige gesprüht werden. Verträgt sich das Deospray mit dem Möbelstück kann es auch auf die beschmutzte Fläche gesprüht werden, bevor es mit etwas Wasser und einem Tuch wieder entfernt wird.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Nachhaltigkeit: Revolution im Holzbau durch Robotertechnik

Einen Pavillon, der durch neue, computergestützte Methoden und robotische Fertigungsprozesse errichtet wurde, präsentierten die Wissenschaftler der Universitäten Freiburg und Stuttgart. Bei Baum des „livMatS Biomimetic Shell @ FIT“-Pavillon in Holzbauleichtbauweise ließ sich so laut der Forschenden eine erhebliche Ressourceneinsparung im Vergleich zum traditionellen Holzbau feststellen.

Die Forschenden haben in den Pavillon auch eine thermisch aktivierte Bodenplatte aus Recyclingbeton eingebaut, die für eine umweltfreundliche Heizung und Kühlung sorgt. Zudem reguliert ein aus 4D-gedruckten Materialien und bioinspiriertes Beschattungssystem die Innentemperatur des Gebäudes. Es schützt das Innere vor hohen Wärmelasten im Sommer und lässt im Winter Sonneneinstrahlung zu.

Der Pavillon ist eine Weiterentwicklung des ‚BUGA Holzpavillon 2019‘, eines temporären Bauwerkes. „Wir haben dieses Prinzip für ein dauerhaftes, geschlossenes Gebäude mit ganzjähriger Nutzung weiterentwickelt. Die Holzbauweise haben wir dahingehend optimiert, dass wir nachhaltigere Holzwerkstoffe nutzen und die Bauteile so angepasst haben, dass bei der robotischen Herstellung so wenig Verschnitt wie möglich entsteht“, erklärt Prof. Achim Menges vom Institut für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung (ICD) und Sprecher des Exzellenzclusters IntCDC der Universität Stuttgart.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/intcdc.uni-stuttgart.de
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Urteil: Länder müssen ausländische Konkurrenz im Bausektor hinnehmen

Ein Überprüfungsmechanismus für ausländische Investitionen, der den Erwerb von als strategisch eingestuften regionalen Unternehmen durch ausländische Gruppen untersagt, ist nicht mit dem Recht der Europäischen Union vereinbar. Zu dieser Auffassung kam kürzlich der Europäische Gerichtshof (EuGH, C-106/22). Im Fall vorliegenden Fall wollte die ungarischen Betonbauelemente-Herstellerin Xella Magyarország wissen, ob das ungarische Ministerium für Innovation und Technologie, ihr den Kauf der Rohstoffabbau-Firma Janes és Társa untersagen darf.

Der Minister hielt dies für notwendig. Er fürchtete, dass die Übernahme von Janes és Társa durch Xella Magyarország die langfristige Versorgungssicherheit für den Bausektor gefährden würde. Das Unternehmen Janes és Társa, das einer Dachgesellschaft mit Sitz in Bermuda, baut Kies, Sand und Ton ab. Der Gerichtshof hat jedoch entschieden, dass die Beschränkung der Niederlassungsfreiheit nicht durch das angeführte Ziel, die regionale Versorgung des Bausektors sicherzustellen, gerechtfertigt werden kann.

Das Gericht erklärte, dass die Versorgungssicherheit für den Bausektor auf lokaler Ebene nicht als ein „Grundinteresse der Gesellschaft“ im Sinne der ständigen Rechtsprechung des Gerichtshofs angesehen werden kann. Es stellte auch fest, dass die Übernahme nicht zu einer „tatsächlichen und hinreichend schweren Gefährdung“ im Sinne der Rechtsprechung des Gerichtshofs führen würde. Der vorliegende Fall ist kompliziert, da beispielsweise Xella Magyarország im Eigentum einer deutschen Gesellschaft steht. Über Dachgesellschaften und Besitzverhältnisse sind jedoch noch weitere Länder an der Betonbauelemente-Herstellerin beteiligt.

Quelle und weitere Informationen: curia.europa.eu/C-106/22
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Deko: Der „Celestial Look“

Der „Celestial Look“ ermöglicht es, den Himmel in die eigenen vier Wände zu holen. Der Look zeichnet sich durch Sternenkarten, Darstellungen von Nachthimmeln und astrologischen Symbolen aus. Diese Elemente können sowohl dezente Akzente setzen als auch als markante Hingucker dienen, und lassen sich laut des Portals „brigitte.de“ auf vielfältige Weisen in das Wohnambiente integrieren.

Für den himmlischen Look können etwa ein mit einer Sternenkarte beklebter Beistelltisch oder ein in nächtliches Blau getauchtes Möbelstück, verziert mit Darstellungen von Himmelskörpern, zum Einsatz kommen. Spiegel und Uhren, insbesondere in Gold oder Silber, fügen sich gut in diesen Stil ein und bringen einen funkelnden Glanz in den Raum. Bilder, Teppiche oder andere Dekorationen mit Himmelsmotiven können den individuellen Wohnstil abrunden und für eine Wohlfühlatmosphäre sorgen.

Vorhänge mit Sternzeichen-Designs oder Motiven von Sonne und Mond können einen einzigartigen Blickfang darstellen, ohne erdrückend zu wirken. Lampendesigns, die den Nachthimmel imitieren, tragen ebenso zur Gestaltung des Looks bei. Eine Option für eine weniger dauerhafte Veränderung könnten Überwürfe oder Kissen in passenden Designs sein. Wer mutig ist, kann sich sogar an Nachtblau als Wandfarbe versuchen und diese beispielsweise mit Mond, Sternen und Wolken versehen.

Quelle: brigitte.de
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Wohnen: Eigenheimbesitz für Zufriedenheit entscheidend

Die Zufriedenheit mit der Wohnsituation hängt maßgeblich vom Eigenheimbesitz ab. Das ist das Ergebnis einer Umfrage im Auftrag von immoverkauf24 und ImmoScout24. So geht aus der Umfrage, dass Eigenheimbesitzer im Vergleich zu Mietern glücklicher mit ihrem Zuhause sind. In diesem Zusammenhang spielt das Geschlecht ebenfalls eine Rolle: Frauen, die in einem Eigenheim leben, fühlen sich besonders zufrieden.

Unter den Befragten empfinden 38 Prozent ihre derzeitige Wohnsituation als befriedigend. Die größten Belastungen sind hohe Nebenkosten (22 Prozent), hohe Mieten (15 Prozent), Platzmangel (14 Prozent), Lärm (13 Prozent) und Schwierigkeiten mit den Nachbarn (11 Prozent). Cinja Kinnemann, Geschäftsführerin von immoverkauf24, kommentiert: „Ein Großteil der Deutschen ist derzeit unzufrieden mit ihrer aktuellen Wohnsituation. Insbesondere die gestiegenen Kosten für Heizung und Warmwasser bereiten den Menschen große Sorgen“.

Doch während nur 37 Prozent der Mieter zufrieden sind, steigt dieser Anteil auf 43 Prozent unter den Eigenheimbesitzer. Von den Frauen, die ein Eigenheim besitzen, ist fast die Hälfte (49 Prozent) zufrieden, bei den Männern sind es hingegen nur 38 Prozent. Trotzdem sind auch Eigenheimbesitzer nicht frei von Sorgen: Die Kosten für Heizung, Dämmung und andere klimabezogene Investitionen stellen die häufigsten Belastungen dar, insbesondere für Männer.

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Hausbau: Die verborgenen Kosten

Beim Hausbau können zusätzliche Kosten anfallen. Das schildert ein Paar auf der Seite „wirbaueneinhaus.info“. Das Paar war 2022 ursprünglich mit einer Kostenprognose von rund 730.000 Euro gestartet. Die tatsächlichen Ausgaben stiegen später jedoch um fast 54.000 Euro. Sie entstanden aufgrund diverser falsch kalkulierter oder unerwarteter Kosten.

So erhöhten sich die Grundschuldgebühren auf rund 1.100 Euro erhöhten. Die Bauherren hatten nicht bedacht, dass die Gebühren sich nach der Höhe der eingetragenen Grundschuld richten. Darüber hinaus mussten sie Antragsgebühren von rund 2.800 Euro begleichen, die ursprünglich nicht berücksichtigt wurden. Für die Garage kam es zu Mehrkosten von rund 2.500 Euro und für zusätzliche Ausstattungsmerkmale aufgrund individueller Wünsche und baulicher Notwendigkeiten zu Mehrkosten von rund 13.500 Euro.

Eine besonders hohe und unerwartete Kostensteigerung von rund 36.000 Euro verursachten Erdarbeiten aufgrund einer Hanglage und einer umfangreichen Anbaufläche. Die Hanglage erforderte den Einbau eines teuren Hebesystems und zusätzliche Erdarbeiten für die Garage, das Carport und die Terrasse. Immerhin bei den Vermessungsarbeiten konnte das Paar rund 1.500 Euro sparen. Das Paar möchte mit der Offenlegung der Zahlen künftigen Bauherren helfen.Quelle: wirbaueneinhaus.info
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Nachhaltigkeit: Energiegewinnung aus Abwasser

Zum Heizen und Kühlen kommt im Haus der Bayerischen Geschichte in Regensburg ein sogenanntes ThermWin-System der Firma Huber SE zum Einsatz, das Energie aus Abwasser zurückgewinnt. Das ThermWin-System funktioniert unter anderem mittels eines speziell entwickelten Abwasserwärmetauschers in Verbindung mit einer Wärmepumpe.

Die Effizienz des Systems wird durch eine vollautomatische Selbstreinigung gesteigert, die eine dauerhaft hohe und konstante Wärmeübertragungsleistung sicherstellt. Neben der erfolgreichen Implementierung in Deutschland wird das ThermWin-Verfahren auch international eingesetzt.

Im Klinikum rechts der Isar in München wird mithilfe der Technologie das zulaufende Trinkwasser erhitzt und so der Einsatz von Elektrizität reduziert. In Kanada wird das Toronto Western Hospital in Kanada durch 16 Abwasserwärmetauscher mit Energie versorgt.

Quelle und weitere Informationen: nn.de
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