Recht: Keine Verkehrssicherungspflichtverletzung bei sichtbaren Unebenheiten

Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat kürzlich entschieden, dass Gaststättenbesitzer nicht für erkennbare Unebenheiten auf ihren Terrassenflächen verantwortlich gemacht werden können. Im vorliegenden Fall war ein Gast nach dem Verlassen der Toilette auf einer natursteinbelegten Terrasse gestolpert und verletzte sich dabei. Er klagte auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Doch der Gaststättenbesitzer muss nicht für die Verletzungen haften. Das OLG argumentierte, dass die Gäste ihre Bewegungen den sichtbaren Gegebenheiten anpassen sollten und nicht davon ausgehen können, dass eine rustikal wirkende Terrasse völlig eben sein sollte. Außerdem sei es dem Kläger nicht gelungen, konkret darzulegen, warum er gefallen war und die Schuld beim Eigentümer der Gaststätte lag. Insofern konnten dem Eigentümer der Gaststätte keine Schadensersatzansprüche auferlegt werden.

Die Entscheidung des OLG macht deutlich, dass Gastwirte zwar Sicherheitsvorkehrungen treffen müssen und Gefahren abwehren müssen, auf die sich die Nutzer nicht einstellen können. Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, eine völlig gefahrlose Umgebung zu gewährleisten. In diesem speziellen Fall war das Erscheinungsbild der Terrasse offensichtlich genug, um die Nutzer auf mögliche Unebenheiten hinzuweisen.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Massivholzmöbel: Schutz durch Öl, Lack oder Wachs

Massivholzmöbel sind für ihre Stabilität, Beständigkeit und Ästhetik bekannt. Allerdings hängt ihre anhaltende Schönheit stark von der richtigen Pflege der Oberflächen ab. Drei herkömmliche Methoden zur Oberflächenpflege – Lack, Öl und Wachs – bieten jeweils einzigartige Vorteile. Entscheidend ist laut der Initiative Pro Massivholz (IPM), dass die Methode sowohl dem Geschmack des Käufers als auch der geplanten Nutzung des Möbelstücks entspricht.

So versiegle die Anwendung von Lack die Poren des Massivholzes. Dadurch werden die Möbel vor äußeren Einflüssen wie verschütteten Flüssigkeiten geschützt. Durch den Lack wird die Atmungsaktivität des Holzes zwar einschränkt. Jedoch erübrigt sich eine Nachbehandlung, da die Oberfläche dauerhaft versiegelt ist.

Öl hingegen dringt tief in die Poren des Holzes ein, ohne sie vollständig zu verschließen. Dies ermöglicht dem Holz eine gewisse Atmungsaktivität und die Beibehaltung seiner natürlichen Eigenschaften, wie die Feuchtigkeitsregulierung. Zudem verstärkt Öl die natürlichen Pigmente des Holzes und betont so die Farbintensität der Möbel. Wachs bietet eine weitere natürliche Option zur Oberflächenbehandlung, die farbliche Akzente hervorhebt und zusätzlich einen erhöhten Abriebschutz bietet. Alle Behandlungsmethoden erfordern laut IPM Fachwissen und werden professionell von den Herstellern durchgeführt.

Quelle und weitere Informationen: moebelindustrie.de
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Pflegekosten: Starke Belastungen für Bewohner

Pflegebedürftige in Deutschland stehen zunehmend unter finanzieller Belastung. Das geht aus einer Untersuchung des Verbandes der Ersatzkassen (vdek) hervor. Besonders stark steigen die Kosten für Neuankömmlinge in Pflegeheimen. Deren Eigenbeteiligung ist – im Vergleich zu 2022 – durchschnittlich um monatlich 348 Euro gestiegen. Selbst für diejenigen, die schon länger in einem Pflegeheim leben, hat die finanzielle Belastung stark zugenommen. Der durchschnittliche Anstieg liegt, je nach Aufenthaltsdauer, zwischen 165 Euro und 292 Euro pro Monat.

Dieser rapide Anstieg der Eigenbeteiligung sei vor allem auf die Einführung einer Tariftreue-Regelung für Pflegepersonal zurückzuführen, die im September 2022 in Kraft trat. Die daraus resultierenden Kosten fließen direkt in den Pflegesatz ein. Angesichts der laufenden Tarifverhandlungen und der ab Juli 2023 geltenden neuen Personalbemessung in der Pflege dürfte die Eigenbeteiligung der Pflegebedürftigen laut vdek weiter steigen.

Dr. Jörg Meyers-Middendorf vom vdek-Vorstand zeigt Verständnis für die Maßnahmen zur gerechten Entlohnung des Pflegepersonals, kritisiert jedoch die zunehmende finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen. Er fordert, dass die Bundesländer die Investitionskosten für Pflegeeinrichtungen übernehmen. Eine solche Maßnahme könne die Pflegebedürftigen um durchschnittlich 477 Euro pro Monat entlasten, meint er.

Quelle: vdek.com
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Urteil: Stadt muss für Totalschaden an Auto zahlen

Wegen der vernachlässigten Pflege und Kontrolle eines Straßenbaums verurteilte das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) die Stadt kürzlich zu einer Schadenersatzzahlung von 6.500 Euro (AZ: 1 U 310/20). Im vorliegenden Fall hatte ein abgebrochener Ast einen Fiat 500 in einem Wohngebiet total beschädigt. Das OLG entschied, dass die Stadt aufgrund mangelhafter Inspektion für den entstandenen Schaden aufkommen muss.

Das Unglück ereignete sich im August 2019. Die letzte Baumkontrolle zur Überprüfung der Verkehrssicherheit durch die Stadtverwaltung erfolgte im Jahr zuvor. Das Landgericht gab der Schadensersatzklage von über 6.500 Euro statt und die Stadt Frankfurt konnte sich gegen dieses Urteil nicht erfolgreich wehren.

Bei einigen stark geschädigte Bäumen könne zwar ein jährliches Kontrollintervall festgelegt werden, so die Richter. Besondere Umstände, wie in diesem Fall, können jedoch kürzere Kontrollintervalle und besondere Untersuchungen erforderlich machen. Die Stadt habe hier nicht berücksichtigt, „dass das äußere Erscheinungsbild der Baumkrone (…) mit einer gesunden und vitalen Robinie nicht annähernd vergleichbar war“. Die Entscheidung ist endgültig und kann nicht angefochten werden.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/AZ: 1 U 310/20
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Urteil: Gericht muss neu über Betretungsrecht bei Immobilienverkauf verhandeln

Möchte ein Eigentümer seine Immobilie verkaufen oder vermieten, hat er – nach einer entsprechenden Vorankündigung – das Recht dazu, die Immobilie zu betreten. Doch kann ein Gericht das Zutrittsrecht in eine Wohnung in besonderen Fällen untersagen? Mit dieser Frage beschäftigte sich kürzlich der Bundesgerichtshof (VIII ZR 420/21, BGH), hob das Urteil des Landgerichts auf und verwies die Sache ist zur neuen Verhandlung und Entscheidung an das Berufungsgericht zurück.

Im aktuellen Fall möchte eine Eigentümerin ihre Immobilie ihre Immobilie veräußern. Diese hat sie an eine Mieterin vermietet, die unter schweren psychischen Problemen leidet. Die Mieterin wollte die Eigentümerin (ihre Vermieterin) nicht in die Wohnung lassen. Die Eigentümerin erhob dagegen Klage. Doch ihr wurde zunächst das Betretungsrecht versagt. Grund dafür war ein psychiatrisches Gutachten aus dem hervorgeht, dass „ein hohes Risiko für Handlungen mit einer erheblichen Gesundheitsgefährdung bis hin zum vollendeten Suizid bestehe“ und sich der Gesundheitszustand der Beklagten im Falle eines Betretens der Wohnung durch Dritte weiter zu verschlechtern drohe.

Der BGH wies jedoch auf einen Rechtsfehler hin. Denn das Berufungsgericht habe sich nicht mit der Möglichkeit auseinandergesetzt, dass sich das Risiko für gesundheitliche Komplikationen verringere, „wenn sich die Beklagte bei einem Betreten der Wohnung durch Vermieter, Kaufinteressenten oder Makler von einer Vertrauensperson beziehungsweise einem Rechtsanwalt vertreten lasse“.

Quelle: BGH/ VIII ZR 420/21
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Hausbau: Techniken zum Sparen

Wie nachhaltig gebaut werden kann, hat „kabeleins.de“ in einem Beitrag über nachhaltige Wohntrends festgehalten. Moderne Technologien und innovative Ansätze wie der Bau mittels Holz-Baustein-Prinzip ermöglichen es, Geld zu sparen und gleichzeitig die Umwelt zu schonen. Bei Holz-Baustein-Prinzip beispielsweise werden Holzbausteine im XXL-Format – ähnlich wie Lego – gestapelt. Ein Rohbau soll so innerhalb weniger Tage errichtet werden können.

Darüber hinaus könne zum nachhaltigen Bauen auch die Verwendung von Altpapier und Stroh als Dämmmaterial dienen oder Material aus zweiter Hand – etwa für ein selbstgebautes Hausboot. Durch Eigenleistung ließen sich zudem auch Kosten sparen. Möchten Bauherren besonders effizient sein, sollten sie sogenannte Nullenergiehäuser errichten. Diese verbrauchen nicht mehr Energie als sie produzieren.

Erheblichen Einfluss aufs Bauen und die Baukosten könnten aber auch die Grundstückwahl, die Bauunternehmerauswahl und die zukunftsorientierte Planung haben. So sind ländliche Grundstücke oft günstiger als solche in der Stadt und die Kosten für einen Bauunternehmen im Vergleich zur individuellen Planung teurer. Bauherren sollten laut kabeleins.de auch so planen, dass die Kinderzimmer gegebenfalls abgetrennt und vermietet werden können, wenn die Kinder aus dem Haus sind.

Quelle und weitere Informationen: kabeleins.de
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Klimaneutralität: IAO entwickelt Roadmap für nachhaltiges Bauen

Auf Baustellen soll künftig weniger Kohlenstoffdioxid (CO2) ausgestoßen werden. Entsprechende Maßnahmen für eine Dekarbonisierung der Baustelle bis 2045 veröffentlichte das Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation (IAO) in einer strategischen Roadmap.

Die strategische Roadmap hebt zwölf Handlungsfelder hervor, die auf dem Weg zur klimaneutralen Baustelle bis 2045 zu berücksichtigen sind. Zu diesen zählen unter anderem folgende: Politik, Wirtschaft, Bildung, Technologie, Marktdesign, Forschung und Entwicklung sowie Kommunikationstechnologien auf der Baustelle.

An der Roadmap, die Interessenten kostenlos über die Seite iao.fraunhofer.de abrufen können, waren auch der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie und der Verband Deutscher Maschinen- und Anlagenbau beteiligt.

Quelle und weitere Informationen: iao.fraunhofer.de
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Urteil: Lärm durch Hunde auf Hundespielplatz muss hingenommen werden

Lärm durch Hunde auf einem Hundespielplatz in einer Wohngegend ist zumutbar, solange er die geltenden Immissionsrichtwerte nicht überschreitet. Dies entschied das Berliner Verwaltungsgerichts (VG 24 K 148.19). Eine Anwohnerin hatte sich über Lärmbelästigung und die angebliche Nutzung außerhalb der festgelegten Öffnungszeiten auf dem Hundespielplatz beschwert, der vom Bezirksamt Lichtenberg in Fennpfuhlpark errichtet wurde und durch einen privaten Bürgerverein betrieben wird.

Das Gericht stellte fest, dass die Anwohnerin keine Schließung des Hundespielplatzes verlangen kann, da die daraus Geräusche zumutbar sind. Eine Lärmpegelmessung in der Wohnung der Klägerin ergab, dass die zulässigen Immissionsrichtwerte von 55 dB(A) tagsüber eingehalten wurden, wenn auch nur knapp. Auch die unterschiedliche Tonhöhe und Impulse des Hundegebells wurden in dieser Messung mit einem Aufschlag von 9,3 dB(A) berücksichtigt.

Die Haltung von Hunden und die damit verbundenen Auslaufgebiete gehören laut Verwaltungsgericht zum typischen Stadtbild einer Metropole. Ein Hundespielplatz sei daher sinnvoll und kann zur Begrenzung der freien Bewegung der Hunde in einem Grünbereich sogar notwendig sein. Die Einzäunung und regelmäßige Verschließung des Spielplatzes durch freiwillige Helfer des Bürgervereins wurde als ausreichende Maßnahme zur Einhaltung der Öffnungszeiten anerkannt. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle und weitere Informationen: berlin.de/VG 24 K 148.19
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Hausbau: Eigenheim mit Blick auf die Zukunft errichten

Eine vorausschauende Planung und eine flexible Nutzung von Immobilien wird in Zukunft immer wichtiger. Zum einen können Leerstände so vermieden werden. Zum anderen können so für nachhaltige Entwicklungen im Gebäudebestand gesorgt werden. Zu diesen Schlüssen kommt das Leibniz-Instituts für ökologische Raumentwicklung (IÖR).

Zwar könnten sich Interessen aufgrund neu eingeführter Förderprogramme den Traum vom Eigenheim erfüllen, sofern hohe ökologische Standards eingehalten werden. Jedoch ist laut IÖR aufgrund des demografischen Wandels ab 2030 mit Leerständen im Einfamilienhausbereich zu rechnen. Daher sei beim Bauen eine vorausschauende Planung wichtig, sowohl seitens der Fördermittelgebern als auch seitens der Bauherren.

Eine nachhaltige Lösung könnte die Planung von teilbaren Einfamilienhäusern sein, um die Wohnfläche an wechselnde Bedürfnisse anzupassen und Leerstand zu vermeiden. Weitere Forschungsergebnisse und Handlungsoptionen im Hinblick auf den demografischen Wandel und den Ressourcenverbrauch im Wohn- und Baubereich können Interessenten in der kostenlose Ausgabe 144/2022 der Reihe „Texte“ des Umweltbundesamtes (umweltbundesamt.de) nachlesen.

Quelle: ioer.de/umweltbundesamt.de
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Urteil: Längeres Auskunftsrecht für Mieter

Möchten Mieter wissen, ob für ihre Bleibe die Mietpreisbremse gilt oder nicht, können sie länger Auskunft über relevante Informationen bei ihrem Mieter verlangen. Das entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22). Der Auskunftsanspruch verjährt zwar innerhalb der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Verjährungsfrist ist laut BGH jedoch nicht der Zeitpunkt des Mietvertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt des Auskunftsverlangens des Mieters.

Im vorliegenden Fall machte eine Rechtsdienstleistungsregister eingetragene GmbH die Rechte der Mieter geltend machte. Die Mieter wohnen – gemäß der Berliner Mietenbegrenzungsverordnung vom 28. April 2015 – in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt. Im Kern forderte die GmbH für die Mieter Auskunft über bestimmte Umstände, die für die Berechnung der zulässigen Miethöhe relevant sind, Rückzahlungen überbezahlter Miete und Schadensersatz für vorgerichtliche Gerichtskosten. Die beklagten Vermieter beriefen sich auf die Verjährung des Auskunftsanspruchs.

Allerdings stellte der BGH auch klar, dass der Auskunftsanspruch – unabhängig vom Anspruch des Mieters auf Rückzahlung überbezahlter Miete – verjähren kann. Lob für diese Entscheidung kommt vom Deutschen Mieterbund. „Mieterinnen und Mieter sollten ihre Miete auf die zulässige Höhe prüfen und sich nicht scheuen, umfassend Auskunft über die Umstände zu deren Berechnung von ihrem Vermieter oder ihrer Vermieterin zu verlangen. Dieses Recht haben sie auch dann, wenn der Mietvertragsabschluss Jahre zurückliegt. Das hat der Senat heute erfreulicherweise klargestellt“, so Lukas Siebenkotten, Präsident des Deutschen Mieterbundes.

Quellen: bundesgerichtshof.de/(AZ: VIII ZR 375/21, VIII ZR 8/22, VIII ZR 60/22 und VIII ZR 125/22), mieterbund.de
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