Holzbaugewerbe: Trotz verhaltener Prognosen stabiles Wachstum

Das Zimmerer- und Holzbaugewerbe in Deutschland zeigt Stabilität und Wachstum, trotz rückläufiger Baugenehmigungen. Die Anzahl der Betriebe und der Beschäftigten in der Branche hat laut Verband „Das deutsche Baugewerbe“ 2022 zugenommen. Dabei konnten vor allem größere Betriebe mit 20 und mehr Mitarbeitern bemerkenswerten Zuwachs verzeichnen. Zudem wurde ein Umsatzwachstum von 1,3 Prozent erzielt. Für 2023 wird durch einen hohen Auftragsüberhang beim Bauen im Bestand eine positive Umsatzentwicklung von 4,0 Prozent erwartet.

Die bundesweite durchschnittliche Holzbauquote betrug 2022 sowohl für Wohn- als auch für Nichtwohngebäude mehr als 21 Prozent. Die Anzahl der genehmigten Wohngebäude, die hauptsächlich aus Holz errichtet wurden, stieg in Mecklenburg-Vorpommern, im Saarland und in Thüringen signifikant an. Besondere Steigerungen der Holzbauquote bei Nichtwohngebäuden wurden in Rheinland-Pfalz, Berlin und im Saarland verzeichnet.

Zukunftsfähigkeit und Modernität kennzeichnen das Zimmererhandwerk, das durch den Einsatz von Maschinen immer effizienter und witterungsunabhängiger wird. Diese Entwicklung macht das Handwerk auch für Frauen attraktiver, was sich in einem steigenden Frauenanteil widerspiegelt. Diese und weitere Informationen zur Branchenentwicklung sind im Lagebericht Zimmerer/Holzbau 2023 verfügbar, der auf der Website von Holzbau Deutschland (holzbau-deutschland.de) abrufbar ist.

Quelle: holzbau-deutschland.de
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Urteil: Freiburgs Parkgebührensatzung für Anwohner ungültig

Die Bewohnerparkgebührensatzung der Stadt Freiburg im Breisgau hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat für ungültig erklärt (AZ: BVerwG 9 CN 2.22). Das Urteil betrifft die vom 14. Dezember 2021 in Kraft getretene Satzung, die eine stufenweise Parkgebührenstruktur nach Fahrzeuglänge einführte. Auch Ermäßigungen für bestimmte Personengruppen waren vorgesehen. Das BVerwG fand jedoch, dass die Stadt hierfür keine hinreichende Rechtsgrundlage hatte.

Die Stadt Freiburg hatte sich auf die bundesrechtliche Regelung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) und die landesrechtliche Delegationsverordnung zur Erhebung von Parkgebühren gestützt. Diese ermächtigen Landesregierungen, Gebührenordnungen für das Ausstellen von Bewohnerparkausweisen zu erlassen und weiter zu übertragen. Das BVerwG urteilte, dass diese Regelungen keine angemessene Grundlage für die Satzung darstellen.

Auch der Stufentarif verstoße gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes, da die Gebührensprünge je nach Fahrzeuglänge nicht angemessen sind. Die Ermäßigung und den Erlass der Gebühren aus sozialen Gründen befand das BVerwG ebenfalls für nicht gerechtfertigt, da hierfür die gesetzliche Grundlage fehle. Die „Regelgebühr“ von 360 Euro hat das BVerwG allerdings nicht beanstandet, da diese im Verhältnis zum Wert eines nahen Parkplatzes stehe.

Quelle und weitere Informationen: bverwg.de/AZ: BVerwG 9 CN 2.22
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Barrierefreiheit: Leben trotz körperlicher Einschränkungen neu gestalten

Im Alter oder bei einer körperlichen Beeinträchtigung kann ein barrierefreies Zuhause wichtig werden, damit die Bewohner ein unabhängiges Leben führen können. Dies geht aus einem Artikel des Portals n-tv.de hervor. Gerade das Badezimmer steht dabei im Fokus der Anpassungen, da die Körperpflege von zentraler Bedeutung ist.

Unterstützung für den barrierefreien Umbau erhalten Bewohner beispielsweise von Architekten oder speziellen Kompetenzzentren. Neben älteren Bewohnern können sich dort auch jüngere Menschen beraten lassen, die die Wohnungen ihrer Eltern altersgerecht umgestalten möchten. Durch die barrierefreien Umbauten soll den Bewohner so lange wie möglich ein selbstbestimmtes Leben in ihren eigenen vier Wänden ermöglicht werden.

Das Portal weist darauf hin, dass finanzielle Unterstützung für barrierefreie Wohnraumanpassungen von Pflegekassen und Städten oder durch das persönliche Budget für schwerbehinderte Menschen bereitgestellt werden kann. Außerdem könnten auch Sozialverbände den Betroffenen weiterhelfen.

Quelle und weitere Informationen: n-tv.de
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Energieeffizienz: Hauseigentümer setzen auf Sanierung und Solartechnologie

Die Mehrheit der deutschen Hauseigentümer zeigt ein wachsendes Interesse an energieeffizientem Wohnen und plant entsprechende Sanierungsmaßnahmen. Das geht aus dem TechnikRadar 2023 der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, der Körber-Stiftung und des Zentrums für interdisziplinäre Risiko- und Innovationsforschung der Universität Stuttgart hervor. Demnach beabsichtigen rund 80 Prozent der befragten Hauseigentümer, Sanierungsmaßnahmen durchzuführen. Zudem ist die Einstellung der Deutschen zu nachhaltigem Bauen und Wohnen positiv.

So erfreuen sich Photovoltaik- und Solarthermie-Anlagen zunehmend großer Beliebtheit unter den Befragten. Rund 46 Prozent der sanierungswilligen Eigentümer tendieren zur Installation einer Photovoltaikanlage. Etwa ein Drittel (31,7) der Eigentümer überlegt, das Haus mit einer Solarthermieanlage auszustatten. Darüber hinaus gewinnen Smart-Home-Technologien seit 2018 offenbar an Bedeutung. Während vor fünf Jahren nur 8,1 Prozent der Befragten solche Geräte nutzten, sind es mittlerweile 21 Prozent der Befragten.

Trotz der zunehmenden Anerkennung von Energiesparmaßnahmen und digitaler Technologie offenbart die Studie jedoch auch, dass noch Informationsbedarf bei den Bürgern besteht. Laut Cordula Kropp, der wissenschaftlichen Projektleiterin und Soziologin am ZIRIUS, sei „viel Information über technische Möglichkeiten notwendig und viel Unterstützung bei Renovierung und energetischer Umstellung“, um das politische Ziel der nachhaltigen und klimaneutralen Gestaltung des Gebäudebestands bis 2045 zu erreichen.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/acatech.de/technikradar-2023/
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Digitalisierung: Bau- und Planungsprozesse sollen sich beschleunigen

Der Bundestag hat die „BauGB-Digitalisierungsnovelle“ verabschiedet. Durch diese soll das Bauleitplanverfahren beschleunigt und die Digitalisierung im Bauplanungsprozess gefördert werden. Durch ein schnelleres Bauen und Planen von Gebäuden sollen private und öffentliche Investitionen unkomplizierter realisiert werden können.

„Mit diesem Gesetz wird das schnellere Bauen und Planen von Wohnungen möglich. Jetzt können Wohnungen für Familien, für Studierende und für Menschen mit kleineren Einkommen endlich schneller errichtet werden,“ so Klara Geywitz, Bundesministerin für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen. Sie verwies auch auf die wichtige „Wiederaufbauklausel“. Diese erlaubt es, nach Katastrophen rasch mit dem Wiederaufbau von Häusern und lebensnotwendigen Einrichtungen zu beginnen.

Die Novelle enthält außerdem Bestimmungen, die den Bau von Wind- und Solarenergieanlagen erleichtern und die Bereitstellung von bauplanungsrechtlichen Ausnahmen und Befreiungen für soziale Einrichtungen wie Schulen und Beratungsstellen verbessern sollen.

Quelle: bmwsb.bund.de
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Arbeitsrecht: Verwaltungsgericht verbietet Sonntagsarbeit im Kundenservice

Das Verwaltungsgericht Berlin hat entschieden, dass ein ausschließlich im Internet operierender Möbelhändler in Deutschland seine Kundenservice-Mitarbeiter nicht an Sonn- und Feiertagen beschäftigen darf (AZ: VG 4 K 311/22). Der Händler führt derzeit seinen Kundenservice an Sonn- und Feiertagen hauptsächlich über Callcenter in Polen und Irland. Sein Antrag auf Genehmigung der Sonntagsarbeit für bis zu 14 Kundenservice-Mitarbeiter in Sachsen wurde abgelehnt.

Dagegen klagte der Händler. Er argumentierte unter anderem, folgendermaßen: Ein Mangel an Kundenservice an Sonntagen würde dazu führen, dass Kunden zu Konkurrenten abwandern. Dadurch würde seine Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigt.

Das Gericht wies die Klage jedoch ab und stellte fest, dass der Händler die gesetzlich zulässige Betriebszeit von 144 Stunden pro Woche nicht weitgehend ausnutzt, da seine Betriebszeit nur etwa 63 Prozent (90 Stunden) davon beträgt. Das Gericht kam auch zu dem Schluss, dass es dem Händler zumutbar ist, telefonische Auskünfte nur an Werktagen zu erteilen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de/AZ: VG 4 K 311/22
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Architektur: Arbeit zu demenzgerechtem Wohnen ausgezeichnet

Die wachsende Zahl an Demenzerkrankungen in Deutschland erfordert auch besondere Anpassungen an die Architektur. Nele Tramp, eine Absolventin der Architektur am Institut für Entwerfen und Gebäudelehre der Technischen Universität Braunschweig, hat dieses Thema in ihrer Masterarbeit „Demenzdorf Hulsberg“ behandelt und wurde mit dem Förderpreis der Architekten für Krankenhausbau und Gesundheitswesen (AKG) ausgezeichnet. Sie entwarf ein Pflegeheim, das speziell auf die Bedürfnisse von Menschen mit Demenz zugeschnitten ist und sich in Bremen, im Hulsbergviertel, unweit vom Hauptbahnhof befindet.

Nele Tramp Design konzentriert sich auf die Bekämpfung von Desorientierung, der Bereitstellung von Bewegungsraum und den Maßnahmen gegen Vereinsamung. Sie hat zwei verschiedene Wohnformen entwickelt, um den unterschiedlichen Bedürfnissen der Bewohner gerecht zu werden. Personen in frühen Stadien der Demenz können in diesen Wohnungen mit ihren Partnern oder Angehörigen leben und verschiedene Formen der ambulanten Pflege nutzen. Bei fortschreitender Krankheit werden die Bewohner in Wohngemeinschaften von sieben bis acht Personen untergebracht. Neben privaten Einzelzimmern stehen den Bewohnern auch großzügige Gemeinschaftsflächen zur Verfügung.

Die Jury lobte unter anderem die sensible Planung der Räumlichkeiten des Pflegeheims. Die Bewohner gelangen aus ihren Einzelzimmern zunächst in Gemeinschaftsbereiche, danach in Aufenthaltsräume und Therapiebereiche. Zuletzt gelangen sie in ein mit Personal besetztes Foyer. Darüber hinaus wurde die Materialauswahl und Farbgebung als positiv bewertet, da sie ein vertrautes Wohnumfeld für die Bewohner schafft.

Quelle und weitere Informationen: magazin.tu-braunschweig.de
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Wohnimmobilien: Laut Studie wertstabil und inflationssicher

Wohnimmobilien in Deutschland gelten nach wie vor als eine der stabilsten Anlagekategorien, die einen zuverlässigen Schutz gegen Inflation bieten. Das geht aus dem jüngsten ACCENTRO-Wohnkostenreport hervor. Die Untersuchung, die in Kooperation mit dem Institut der deutschen Wirtschaft Köln durchgeführt wurde, fokussierte sich auf den Inflationsschutz und die Wertstabilität deutscher Wohnimmobilien im Vergleich zu anderen europäischen Ländern und Anlageformen.

Der Wohnkostenreport zeigt auch, dass Wohneigentum in 328 von 401 Landkreisen in Deutschland kostengünstiger als das Mieten ist. Dies sei auf die Kombination aus steigenden Mieten und sinkenden Selbstnutzerkosten zurückzuführen. Wohneigentum bleibe vor allem für eigenkapitalstarke Käufer von Interesse.

Darüber hinaus geht aus dem Wohnkostenreport hervor, dass Immobilien als Anlageform im aktuellen Wirtschaftsumfeld eine überdurchschnittliche Rendite im Vergleich zu anderen Anlageklassen erzielen. Der reale Gesamtertrag (Total Return) lag zwischen 2011 und 2021 bei durchschnittlich 9,1 Prozent, die mittlere Rendite im gleichen Zeitraum bei 4,9 Prozent.

Quelle und weitere Informationen: accentro.de/wohnkostenreport
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Energiewende: Unklarheiten im GEG sorgen laut BSB für Unsicherheit

Die Uneinigkeit der Koalitionsparteien über Änderungen im Gebäudeenergiegesetz (GEG) hat das Vertrauen vieler Bürger in die Wärmewende geschwächt. Dieser Auffassung ist Florian Becker, Geschäftsführer des Bauherren-Schutzbund (BSB). Er meint, dass bei Verbrauchern Verwirrung und Unsicherheit herrscht, die nach effizienten und nachhaltigen Lösungen für ihre Immobilien suchen. Die Regierung habe bei Bauprojekten und Modernisierungen Vertrauen verspielt und der Wunsch nach Modernisierungen nehme ab. Die Verbesserung der Kommunikation und finanzielle Anreize zur Unterstützung energieeffizienter Maßnahmen seien dringend erforderlich.

Die vorliegende Einigung im GEG lässt laut Becker viele Fragen offen und stelle eine Scheinlösung dar. Ungeklärt bleibt beispielsweise, ob eine ab 2024 neu installierte, wasserstofffähige Heizung erneut ausgetauscht werden muss, wenn sie nicht mit Wasserstoff betrieben werden kann. Diese vorläufige Lösung könne zu einer Doppelbelastung für die Verbraucher führen. Des Weiteren würden die „angemessenen Übergangsfristen zur Umstellung“ von den Parteien unterschiedlich interpretiert.

Darüber hinaus sei zu bedenken, dass das GEG zukünftig an die kommunale Wärmeplanung gekoppelt wird. Diese werde jedoch nur für Kommunen mit über 10.000 Einwohnern erstellt. Dies bedeutet, dass die Austauschpflichten ab 2024 direkt für viele Teile der ländlichen Bevölkerung gelten, wo die finanzielle Belastung beim Heizungstausch besonders hoch ist. Diese Ungewissheiten im GEG erfordern laut BSB Klärung, um Vertrauen zurückzugewinnen und eine erfolgreiche Energiewende zu ermöglichen.

Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Klimaschutz: Bundesregierung mobilisiert 200 Millionen Euro für urbane Räume

Der Bund stellt 200 Millionen Euro zur Klimaanpassung in urbanen Gebieten bereit. Städte und Gemeinden können noch bis Freitag, 15. September, ihre Projekte zur gezielten Entwicklung und Modernisierung von Park-, Grün- und Freiflächen für das Bundesprogramm „Anpassung urbaner Räume an den Klimawandel“ einreichen.

Das Bundesprogramm zielt darauf ab, das städtische Klima zu verbessern und geht bereits in die vierte Runde. Seit 2020 sind aus dem Klima- und Transformationsfonds (KTF) bereits 676 Millionen Euro für mehr Klimaresilienz in Städten und Gemeinden bereitgestellt worden.

Für die Umsetzung des Programm ist das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) verantwortlich. Interessierte Städte und Gemeinden finden alle Voraussetzungen unter bbsr.bund.de/klima-raeume. Über die Förderprojekte wird voraussichtlich ab Dezember im Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages beraten.

Quelle und weitere Informationen: bmwsb.bund.de/bbsr.bund.de
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