Bau: BSB warnt vor sinkender Modernisierungsbereitschaft

Vor einem deutlichen Rückgang des Interesses an Immobilienmodernisierungen unter privaten Eigentümern warnt der Bauherren-Schutzbund (BSB). Eine kürzlich durchgeführte Umfrage des BSB zeigt, dass lediglich ein Drittel der Eigentümer älterer Immobilien energetische Modernisierungsmaßnahmen plant. Besorgniserregend sei, dass 61 Prozent der Befragten keinerlei Modernisierungsabsichten für ihre Immobilien haben. „Die aktuelle Stimmung in der Bevölkerung steht im klaren Widerspruch zu den Zielen der Bundesregierung, die Modernisierungsquote in Deutschland mindestens zu verdoppeln. Die Bereitschaft der Menschen, in ihre Wohnungen und Häuser zu investieren, ist auf einem Tiefpunkt angelangt. Das gefährdet nicht nur unsere Klimaziele, sondern auch die Zukunft unserer Immobilien“, meint BSB-Geschäftsführer Florian Becker.

Staatliche Förderprogramme zur Modernisierung würde viele Eigentümer nicht effektiv erreichen; 62 Prozent der Befragten empfinden die Förderbedingungen als unzureichend. Diese negative Einschätzung habe sich laut BSB seit Anfang 2022 verschärft, was zu einem Vertrauensverlust in die Regierungspolitik geführt habe. Florian Becker appelliert an die Politik, für Planungssicherheit, passgenaue Lösungen und eine verbesserte Kommunikation zu sorgen, um einen Stimmungswandel in der Bevölkerung zu bewirken.

Ein weiteres Hindernis für Modernisierungen sei der akute Mangel an Bauunternehmen und Handwerkern. Mehr als 75 Prozent der Eigentümer sehen sich mit diesem Problem konfrontiert, besonders in städtischen Gebieten. Dieser Fachkräftemangel dämpfe zusätzlich den Modernisierungswillen. Florian Becker weist darauf hin, dass ein Auftragsrückgang im Bausektor zwar kurzfristig Kapazitäten freisetzen könnte. Dieser berge jedoch auch das Risiko, dass Unternehmen in die Kurzarbeit gehen müssen. Das sei insbesondere dann der Fall, wenn sich die Lage im Neubausektor weiterhin verschlechtere.Quelle und weitere Informationen: bsb-ev.de
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Urteil: Kein Schadenersatz für Unfall mit Garagentor

Eine Porsche-Coupé-911-Fahrerin will aus der Tiefgarage einer Wohnanlage fahren. Sie öffnet das Tor mit einem Sensorschlüssel und fährt los. Das Garagentor schließt sich unerwartet, kracht auf ihr Autodach und beschädigt dieses. Weil das Garagentor geöffnet gewesen sei und während der Ausfahrt ihren Wagen getroffen habe, sieht sie eine Verletzung der Verkehrssicherungspflicht durch die Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), der sie selbst angehört. Sie verklagt diese auf Schadenersatz.

Das Amtsgericht München weist die Klage jedoch zurück (AZ: 1290 C 17690/22 WEG). Es moniert, dass kein eindeutiger Beweis dafür vorliegt, dass die Porsche-Fahrerin (Klägerin) tatsächlich bei grünem Lichtsignal die Ausfahrt begonnen und das Tor fehlerfrei passiert hat. Ebenso sei es möglich und nach der Schilderung der Klägerin sogar wahrscheinlicher, dass sie bei sich schließendem Tor die Ausfahrtsrampe befuhr. Die Beweislast für den ordnungsgemäßen Beginn ihrer Fahrt bei grünem Lichtsignal trug die Klägerin, jedoch konnte sie diesen Beweis nicht erbringen.

Die WEG (Beklagte) betonte zudem, dass das Tor den technischen Standards entspricht und fehlerfrei funktioniert. Das Gericht entschied daraufhin, dass die Klägerin beweisfällig blieb und wies die Klage daher ab. Es erklärte zudem, dass für den Fall, dass die Klägerin bei einem roten Signal in die Rampe eingefahren sei, keine zusätzlichen Sicherheitsmaßnahmen seitens der WEG erforderlich gewesen wären. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: justiz.byern.de/AZ: 1290 C 17690/22 WEG
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Demografie: Barrierearme Wohnungen fehlen

In Deutschland leben zunehmend mehr Menschen im Alter von 65 Jahren und älter in Privathaushalten. Laut einer Mitteilung des Statistischen Bundesamtes (Destatis) wohnte 2022 in etwa 13 Millionen Haushalten mindestens eine Person dieser Altersgruppe. Das entspricht einem Anteil von 32 Prozent aller Haushalte. Vor 20 Jahren lebte in nur 29 Prozent der Haushalte mindestens eine Person ab 65 Jahren.

Über ein Drittel der älteren Menschen ab 65 Jahren lebt allein. Mit zunehmendem Alter steigt der Anteil der Alleinlebenden außerdem, vor allem in der Gruppe der über 85-Jährigen. Der Verlust des Partners oder der Partnerin ist ein häufiger Grund dafür.

Ein dringendes Problem im Zusammenhang mit dem demografischen Wandel ist der Mangel an barrierearmen Wohnungen. 2022 hatten 81 Prozent der Haushalte mit Personen ab 65 Jahren keinen stufenlosen Zugang zu ihrer Wohnung. Nur 6 Prozent der Wohnungen erfüllten alle Kriterien für barrierearmes Wohnen. Angesichts der wachsenden Zahl älterer Menschen steigt der Bedarf an altersgerechten und barrierefreien Wohnungen kontinuierlich.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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Trend: Rückgang der Immobilienpreise in Deutschland

Laut des Immobilienpreisindexes (GREIX) ist ein signifikanter Rückgang der Wohnimmobilienpreise in Deutschland im dritten Quartal 2023 zu verzeichnen. Dieser Trend ist in allen Wohnsegmenten erkennbar, mit regional unterschiedlichen Ausprägungen. Insbesondere in den großen Städten Köln und Berlin blieben die Preise relativ stabil, während in anderen Regionen teils erhebliche Preisrückgänge festgestellt wurden. Parallel dazu sank auch die Zahl der Immobilientransaktionen deutlich, was auf ein schwächelndes Marktinteresse hindeutet.

Im Detail zeigen die Daten des GREIX, dass die Preise für Eigentumswohnungen im Durchschnitt um 1,5 Prozent gesunken sind, während Einfamilienhäuser einen Rückgang von 3,2 Prozent und Mehrfamilienhäuser sogar einen Rückgang von 5,9 Prozent verzeichneten (gegenüber Q2 2023). Inflationsbereinigt fallen diese Rückgänge noch deutlicher aus (2,2 Prozent, 3,9 Prozent und 6,6 Prozent). Im Jahresvergleich zu Q3 2022 erlebten alle Wohnsegmente starke Preisrückgänge: Die Preise für Eigentumswohnungen sanken um 10,5 Prozent, die für Einfamilienhäuser um 12,1 Prozent und die für Mehrfamilienhäuser um 24 Prozent.

In den sieben größten deutschen Metropolen – mit Ausnahme von Köln, wo ein leichter Anstieg von 1,1 Prozent zu verzeichnen war – gingen die Preise für Eigentumswohnungen zurück. Düsseldorf verzeichnete dabei mit minus 6,6 Prozent den stärksten Preisrückgang. Außerhalb der Top-7-Städte zeigten sich ebenfalls Rückgänge, wobei Leipzig, Duisburg, Münster und Erfurt besonders stark betroffen waren. Positive Ausnahmen bildeten Chemnitz und Potsdam mit Preissteigerungen. Der Greix wird durch öffentliche Fördermittel finanziert. Er ist ein Projekt des von der DFG geförderten Bonn-Kölner-Exzellenzclusters ECONtribute und des Kiel-Instituts für Weltwirtschaft (IfW Kiel) in Kooperation mit den lokalen Gutachterausschüssen.

Quelle und weitere Informationen: ifw-kiel.de
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Baubranche: Gefahr durch Asbest

Die Gefahr von Asbest in der Baubranche ist weiterhin eine ernste Bedrohung für die Gesundheit. Das zeigen Zahlen auf, die Dipl.-Ing. Martin Kessel nennt, Experte der VDI-Gesellschaft „Bauen und Gebäudetechnik“. Jährlich sterben demnach in Deutschland nach offiziellen Zahlen etwa 1.600 Menschen an den Folgen von Asbest. Der Experte geht aber davon aus, dass es hierzulande jährlich sogar zirka 15.000 Menschen sind. Die Schäden durch Asbest, das in einer Vielzahl von Bauprodukten verwendet wurde, gelten schon seit 1937 als Berufskrankheit. Seine Verwendung wurde jedoch erst 1993 verboten, also vor 30 Jahren.

Trotz des Verbots ist Asbest immer noch in vielen Gebäuden vorhanden, was ein anhaltend hohes Gesundheitsrisiko darstellt. Asbestose, eine durch Asbest verursachte Krankheit, führt zu einer signifikanten Einschränkung der Lungenfunktion und erhöht das Risiko verschiedener Krebsarten. Dipl.-Ing. Martin Kessel betont, dass die Zahlen der Asbestopfer trotz des Verbots nicht zurückgegangen, sondern eher gestiegen sind. Grund dafür sei, dass ein Großteil der Baumaßnahmen in potenziell asbestbelasteten Bestandsgebäuden stattfindet.

Für die Baubranche bedeutet dies, dass umfassende Informationen, die Bewusstseinsbildung und der fachgerechte Umgang mit Asbest unerlässlich sind. Die Identifizierung von Asbestbelastungen ist oft nur durch qualifizierte Probenahme und Analyse möglich. Dabei muss stets vorsichtig vorgegangen werden, um eine Freisetzung von Fasern zu vermeiden. Dipl.-Ing. Martin Kessel findet es wichtig, das Thema Asbest ernst zu nehmen und verantwortungsvoll damit umzugehen, um die Gesundheit der Menschen in der Baubranche zu schützen.

Quelle: vdi.de
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Denkmalschutz: Streit um Photovoltaikanlage in Goslar

Ein Hauseigentümer muss die Photovoltaikanlage auf seinem denkmalgeschützten Haus in Goslar abbauen. Das hat das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht entschieden (AZ: 1 ME 15/23). Damit hat der das Niedersächsische OVG auch die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Braunschweig revidiert und die Beschwerde der Stadt Goslar gegen den Hauseigentümer stattgegeben.

Der Hauseigentümer hatte ohne die notwendige Genehmigung eine Photovoltaikanlage installiert, die einen Großteil des Daches überdeckte und nicht farblich angepasst war. Er betrachtete den von der Stadt angeordneten Abbau der Anlage als unverhältnismäßig, da das niedersächsische Denkmalschutzgesetz Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien auf Baudenkmälern zulässt. Das Verwaltungsgericht Braunschweig hatte zunächst zu seinen Gunsten entschieden. Grund dafür war, dass die Anlage möglicherweise genehmigungsfähig sei, insbesondere weil sie das äußere Erscheinungsbild des Denkmals nicht beeinträchtige.

Jedoch entschied der 1. Senat des Oberverwaltungsgerichts, dass die Anlage nicht offensichtlich genehmigungsfähig sei, insbesondere da das Haus in der UNESCO-geschützten Altstadt von Goslar liegt. Bei der Genehmigung müsse das Interesse an erneuerbaren Energien und der Denkmalschutz gegeneinander abgewogen werden müssten. Photovoltaikanlagen sollten dem Denkmalschutz Rechnung tragen, insbesondere in Bezug auf Standort und Design. Der endgültige Beschluss kann nicht angefochten werden.

Quelle: oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/AZ: 1 ME 15/23
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Sport: Radeln am Schreibtisch

Deskbikes bieten eine innovative Möglichkeit, Fitness und Arbeit im Homeoffice miteinander zu kombinieren. Diese Sportgeräte können einfach unter dem Schreibtisch platziert werden, wodurch während der Arbeit trainiert werden kann. Die Auswahl des richtigen Deskbikes hängt von verschiedenen Kriterien ab, darunter der maximalen Belastbarkeit, zusätzlichen Funktionen und der Ergonomie. Darauf weist das Portal „homeandsmart.de“ hin.

Zudem spielen die Anpassungsoptionen für Sitz und Widerstand eine Rolle, um das Training individuell zu gestalten. Einige Modelle bieten Extras wie ein klappbares Design, LCD-Displays und Funktionen wie eine Pulsmessung. Bei der Auswahl eines Deskbikes ist es außerdem wichtig, die Größe und das Gewicht in Bezug auf den vorhandenen Platz und eventuelle Lager- oder Transportanforderungen zu berücksichtigen.

So muss zum Beispiel darauf geachtet werden, ob sich das Deskbike unter einem Schreibtisch aufstellen lässt, der nicht höhenverstellbar ist. Deskbikes können nicht nur beim Abnehmen unterstützen, sondern auch bei der Prävention von Gelenkschmerzen helfen und die Durchblutung fördern.

Quelle und weitere Informationen: homeandsmart.de
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Energiesparen: Diese Änderungen gelten 2024

Ab 2024 treten Änderungen im Bereich des Energiesparens in Kraft. Darauf weist die Energieberatung der Verbraucherzentrale hin. Eine wesentliche Neuerung ist die Novelle des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Ab dem 1. Januar 2024 müssen Neubauten in Neubaugebieten Heizsysteme installieren, die mindestens zu 65 Prozent auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Für bestehende Gebäude außerhalb von Neubaugebieten oder bei einem Heizungsaustausch gelten gestaffelte Fristen bekommen die Einwohner etwas mehr Zeit – in Großstädten bis zum 30. Juni 2026 und in kleineren Gemeinden bis zum 30. Juni 2028. Die Pflicht greift allerdings schneller, wenn der Ausbau eines Wärme- oder Wasserstoffnetzes vor Ort bereits beschlossen worden ist.

Die Neuerungen im GEG beinhalten verschiedene Optionen für die Nutzung erneuerbarer Energien: Elektrisch angetriebene Wärmepumpen, Biomasseheizungen, Fernwärme, Gas- oder Ölheizungen mit einem Anteil von mindestens 65 Prozent Biomethan oder Bio-Öl sowie Kombinationen aus Gas-, Öl- oder Biomasseheizungen mit Wärmepumpen oder Solarthermieanlagen. Reine Öl- oder Gasheizungen dürfen 2024 noch eingebaut werden, müssen jedoch ab 2029 einen gewissen Anteil der Heizwärme aus Biomasse oder Wasserstoff erzeugen, der bis 2040 auf 60 Prozent ansteigt.

Die Förderungen für Heizungsaustausche und Sanierungen werden erhöht, einschließlich eines „Speedbonus“ für schnell umgesetzte Projekte und spezieller Boni für einkommensschwache Haushalte. Ab März 2024 gelten auch höhere Effizienzanforderungen für Haushaltsgeräte wie Kühlschränke und Waschmaschinen. Weitere Änderungen umfassen unter anderem die steigenden CO2-Preise, die zu höheren Kosten für Heizöl und Erdgas führen. Eine Erhöhung um 10 Euro pro Tonne CO2 erhöht den Erdgaspreis um etwa 0,2 Cent pro kWh. Weitere Änderungen finden Interessenten auf: verbraucherzentrale-energieberatung.de.

Quelle: verbraucherzentrale-energieberatung.de
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Rundfunkbeitrag: Klägerin muss trotz Unzufriedenheit zahlen

Kritik an der Programm- und Meinungsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks rechtfertigt keine Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht. Das erklärte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH, AZ: 7 BV 22.2642). Im vorliegenden Fall hatte eine Klägerin aus dem Landkreis Rosenheim zuvor die Rundfunkbeitragspflicht aufgrund angeblichen „strukturellen Versagens des öffentlich-rechtlichen Rundfunks“ infrage gestellt. Das Verwaltungsgericht München wies diese Klage in erster Instanz zurück und ließ die Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung zu.

In der Berufung betonte der BayVGH, dass der Rundfunkbeitrag gemäß der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts allein als Gegenleistung für die Rundfunkempfangsmöglichkeit erhoben wird. Das Hauptziel des Beitrags besteht darin, eine unabhängige, bedarfsgerechte Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sicherzustellen. Artikel 5 Absatz 1 Satz 2 des Grundgesetzes garantiert die Programmfreiheit, die die institutionelle Unabhängigkeit der Rundfunkanstalten schützt und sie vor externer Beeinflussung bewahrt.

Das Gericht machte weiterhin deutlich, dass die Kontrolle über die Einhaltung verfassungsmäßiger Vorgaben durch die pluralistisch besetzten Aufsichtsgremien der Rundfunkanstalten erfolgt. Einwände bezüglich der Programminhalte beeinflussen demnach nicht die Rundfunkbeitragserhebung. Betroffene haben die Möglichkeit, sich an die vorgesehenen Stellen der Rundfunkanstalten zu wenden. Gegen das Urteil kann die Klägerin binnen eines Monats beim Bundesverwaltungsgericht Beschwerde einreichen.

Quelle: vgh.bayern.de/AZ: 7 BV 22.2642
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Möbel: Portal liefert Tipps zum Selbermachen

Das Interesse am Selbermachen wächst laut des Portals brigitte.de stetig, insbesondere an DIY-Möbeln. Statt immer nur fertige Produkte zu kaufen, ziehen viele Menschen es vor, ihre eigenen Kreationen herzustellen. Dieser Trend zeige sich auf verschiedene Weise – von Upcycling alter Gegenstände über die eigene Herstellung eines Waschmittels bis zum Anbau von Lebensmitteln. Wer sich dem Do-it-yourself-Prinzip nähern möchte, kann mit kleineren Projekten beginnen. Dazu liefert das Portal einige DIY-Möbelideen.

Ein Bücherturm könne beispielsweise als Beistelltisch dienen. Alles, was dazu benötigt wird, sind aussortierte Bücher, Farbe sowie eine Heißklebepistole. Die Bücher werden übereinander geklebt, bemalt und können dann als Tisch verwendet werden. Auch lässt sich auf eigene Faust ein Couchtisch herstellen, und zwar aus einem Drahtkorb und einem Holztablett. Mit einigen Schrauben und etwas Farbe ist schnell einen neuen Tisch entstanden. Mit wenigen Kisten, einer Holzplatte und optionalen Rollen können DIY-Fans ein individuelles Regal erstellen.

Größere DIY-Möbelprojekte, insbesondere mit Paletten, bieten ebenfalls zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten. Ob Paletten-Sofas für den Garten oder Garderoben für das Wohnzimmer – der Kreativität sind kaum Grenzen gesetzt. Es gibt sogar Anleitungen für den Bau eines Bettes aus Paletten. Für diejenigen, die Inspiration suchen, bietet der Artikel weitere Tipps und Ideen.

Quelle: brigitte.de
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