Einrichtung: Ideen aus dem Hotelzimmer

Unter der Überschrift „Das dürfen Sie im Hotel klauen“ hat der Tagesanzeiger Einrichtungsideen zusammengefasst. Er verrät so, wie Eigentümer oder Mieter unter anderem die Einrichtungstrends „Künstlerflair“, „Chic“, „Loungegefühl“, „Praktische Garderobe“ und „Stimmung“ in ihrem Zuhause nachahmen können.

Für das Künstlerflair im eigenen Zuhause sorgen unter anderem gemalte Fresken an der Decke. Wer es lieber chic haben möchte, kann eine helle Wandfarbe mit Möbeln in einem dunklen, warmen Holz kombinieren. Fürs Loungegefühl kann unter anderem ein Patchwork-Orientteppich sorgen. Für die praktische Garderobe empfehlen sich Möbel, die Stauraum bieten. Für Stimmung sorgen unter anderem Porträtmalereien.

Eigentümer oder Mieter, die mehr über die Einrichtungsideen aus Hotelzimmern erfahren möchten, werden auf tagesanzeiger.ch fündig. Dort erfahren sie auch, wie sie in ihrem Zuhause für mehr Spannung, mehr Farbe und einen harmonischen Mustermix sorgen können und erhalten zudem weitere Tipps zum Thema „Wohnen“.

Quelle und weitere Informationen: tagesanzeiger.ch
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Auswertung: BBSR untersucht Wiedervermietungsmieten

Die Wiedervermietungsmieten inserierter Wohnungen in Bestandsimmobilien sind 2021 um 3,5 Prozent auf durchschnittlich 9,29 Euro pro Quadratmeter gestiegen. Dies geht aus einer Auswertung des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) hervor. Das BBSR hat dabei allerdings erhebliche Unterschiede zwischen den Städten festgestellt.

Die höchsten Wiedervermietungsmieten sind in den Städten München (18,92 Euro pro Quadratmeter), Stuttgart (14,33 Euro pro Quadratmeter) und Frankfurt am Main (14,01 Euro pro Quadratmeter) zu verzeichnen. Bei den Landkreisen weisen München (15,60 Euro je Quadratmeter), Starnberg (14,20 Euro je Quadratmeter) und Fürstenfeldbruck (14,16 Euro je Quadratmeter) die höchsten Wiedervermietungsmieten auf.

In kreisfreien Großstädten wurden 2021 Wiedervermietungsmieten von durchschnittlich 10,63 Euro je Quadratmeter erfasst. Besonders in den Metropolräumen München, Stuttgart, Hamburg, entlang der nordrhein-westfälischen Rheinschiene und im Rhein-Main-Gebiet sowie im Umland der genannten Städte/Regionen werden hohe Mieten fällig. Auch am Alpenrand und in der Bodenseeregion sind die Mieten laut BBSR überdurchschnittlich hoch.

Quelle und weitere Informationen, auch zu Bestandsmieten: bbsr.bund.de
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Licht: Kosten sparen durch gute Planung

Das Portal „bauen.de“ rät Bauherren dazu, sich vor dem Hausbau Gedanken über die Beleuchtung zu machen. Dabei sollten sie Antworten auf verschiedene Fragen finden. Zu diesen zählen laut bauen.de unter anderem folgende: „Welche Räume gibt es und welches Licht wird zu welcher Tageszeit dort benötigt?“, „Welche Intensität und welche Temperatur soll das Licht haben?“ und „Wie soll das Licht gesteuert werden?“.

Dabei sollten Bauherren allerdings bedenken, dass die Anforderungen von Raum zu Raum unterschiedlich ausfallen können. Während im Flur ein helles Licht vorteilhaft sei, um Sachen schnell zu finden, kann es im Badezimmer ungemütlich wirken. Dort sind daher dimmbare Lichter eine Option, die sich nach dem individuellen Bedarf einstellen lassen. In Räumen wie Kinderzimmern oder Arbeitszimmern mit Schreibtisch ist natürliches Licht durch Fenster ratsam.

Das Portal weist darauf hin, dass nachträgliche Änderungen im Hinblick auf die Beleuchtung zwar möglich sind, teilweise aber hohe Kosten nach sich ziehen. Daher ist eine Lichtplanung im Vorfeld sinnvoll, bei der unter anderem Lampen in den Grundriss eingezeichnet werden. Worüber sich Bauherren bei der Lichtplanung vor dem Gespräch mit dem Architekten, Innenarchitekten oder Elektriker außerdem Gedanken machen können, erfahren sie auf bauen.de.

Quelle und weitere Informationen: bauen.de
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Urteil: Raummiete muss trotz coronabedingter Absage beglichen werden

Muss eine Hochzeitsfeier, für die bereits eine Location angemietet worden ist, aufgrund der Corona-Pandemie abgesagt werden, muss das Paar trotzdem die Raummiete zahlen. Dies entschied kürzlich der Bundesgerichtshof (BGH). Im vorliegenden Fall hatte ein Paar aus Nordrhein-Westfalen am 11. Dezember 2018 standesamtlich geheiratet und für den 1. Mai 2020 eine Hochzeitsfeier mit 70 Gästen geplant. Die Miete von 2.600 Euro für die Location hatte das Paar im Vorfeld entrichtet.

Gefeiert werden konnte am 1. Mai 2020 jedoch nicht, weil aufgrund der zu diesem Zeitpunkt geltenden nordrhein-westfälischen Coronaschutzverordnung Veranstaltungen sowie Zusammenkünfte und Ansammlungen im öffentlichen Raum von mehr als zwei Personen untersagt worden waren. Die Veranstalterin bot dem Paar daraufhin Alternativtermine an. Das Paar jedoch bat um Rückzahlung der Miete und erklärte zudem den Rücktritt vom Vertrag.

Der Fall landete schließlich vor dem Amtsgericht Gelsenkirchen, das die Klage des Paares abwies. Daraufhin zog das Paar vor das Landgericht Essen. Dieses entschied, dass die Veranstalterin dem Paar 1.300 Euro zurückzahlen muss. Daraufhin landete der Fall vor dem BGH. Dieser kam zu dem Schluss, dass es der Veranstalterin durch die Einschränkungen der COVID-19-Pandemie nicht unmöglich war, dem Paar „den Gebrauch der Mietsache […] zu gewähren“. Außerdem meint der BGH, dass eine Verlegung der Hochzeitsfeier für das Paar zumutbar gewesen wäre. Er weist aber auch darauf hin, dass die Entscheidung vom Einzelfall abhängt.

Quelle: BGH (AZ: XII ZR 36/21)
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Homeoffice: Studie zur Einsparung von Treibhausgasen

Durch vermehrtes Arbeiten im Homeoffice können pro Jahr bis zu 3,7 Millionen Tonnen klimaschädliche Treibhausgase eingespart werden. Das geht aus einer Studie des Öko-Instituts hervor, die die ökologischen und sozialen Auswirkungen des mobilen Arbeitens in der Pandemie beleuchtet. Dabei berücksichtigen die Forschenden auch, dass zuweilen noch Arbeitswege zurückgelegt werden müssen.

Unabhängig von der Wahl des Verkehrsmittels und bereits ab einem Tag Homeoffice pro Woche könne die Treibhausgasbilanz sinken. „Auch nach der Pandemie kann daher eine Mischung aus Büropräsenz und mobilem Arbeiten aus Umweltgesichtspunkten vorteilhaft sein und selbst im konservativsten Szenario – mit 20 Prozent Homeoffice – rund eine Million Tonnen Treibhausgase einsparen. Das entspricht etwa den Emissionen, die 370.000 Autos durchschnittlich in einem Jahr emittieren“, so Konstantin Kreye, Experte für Klimaschutz und Mobilität am Öko-Institut.

Die Forscher haben für die Studie unter anderem die verkehrsbedingten Emissionen den Emissionen durch die Ausstattung und den Betrieb von Laptops und Co. zu Hause gegenübergestellt. Das vollständige Working-Paper „Arbeiten im Homeoffice – gut für die Umwelt und die Mitarbeiter:innen?“ des Öko-Instituts können Interessenten unter oeko.de/fileadmin/oekodoc/compan-e_Homeoffice.pdf kostenlos einsehen.

Quelle: oeko.de
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Paper: Forscher untersuchen Renditenentwicklung

Immobilien in Großstädten haben in den vergangenen 150 Jahren weniger Rendite abgeworfen als Immobilien in kleineren Städten. Das geht aus dem „ECONtribute Discussion Paper No. 31“ hervor, veröffentlicht von einem Team um den Ökonom Prof. Dr. Moritz Schularick, Mitglied des Exzellenzclusters „ECONtribute: Markets & Public Policy“ an der Universität Bonn.

Das Team untersuchte nicht nur die Renditen in internationalen Metropolen wie London, New York oder Tokio, sondern auch die Entwicklung in deutschen Städten wie Berlin, Frankfurt oder Hamburg. Dabei kommen sie zum Schluss, dass die Gesamtrenditen in den untersuchten Großstädten in den vergangenen 150 Jahren durchschnittlich etwa ein Prozent weniger betrugen als im Rest des Landes.

Doch was ist der Grund dafür? Die Forschenden führen unter anderem an, dass die Mieten – in Relation zu den Kaufpreisen – außerhalb der Ballungszentren höher seien. Die Mieteinnahmen und deren konstante Entwicklung seien entscheidend für hohe Renditen. Das vollständige Paper können Interessenten unter econtribute.de kostenlos abrufen.

Quelle: econtribute.de
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Bauwirtschaft: Euroconstruct rechnet mit steigendem Bauvolumen

Laut Berechnungen der Forschergruppe Euroconstruct, der auch das ifo Institut angehört, hat die europäische Bauwirtschaft den Corona-Einbruch überwunden. So geht Euroconstruct davon aus, dass das Bauvolumen in diesem Jahr um 3,6 Prozent wachsen wird. Laut Euroconstruct war das Baumvolumen bereits 2021 um 5,6 Prozent gewachsen, 2020 allerdings um 4,7 Prozent gesunken.

Mit einem Plus von 7,1 Prozent legte der Wohnungsbau 2021 am stärksten zu. Auch der Tiefbau übertraf 2021 das Vorkrisenniveau deutlich. Der Nichtwohnhochbau hat jedoch immer noch zu kämpfen: Bereits 2020 mit einem Rückgang von 7,3 Prozent am stärksten von der Pandemie betroffen, blieb er auch 2021 hinter dem Vorkrisenniveau von 2019 zurück.

Die Forschergruppe weist auch darauf hin, dass sich die Preise für Bauleistungen 2021 in zahlreichen Ländern verteuert haben. In Deutschland betrug der Preisanstieg so beispielsweise 9,1 Prozent, in Ungarn und Italien jeweils über 10 Prozent. Im Zusammenhang mit der Preissteigerung spielen laut Euroconstruct die weltweiten Lieferengpässe von Baustoffen und Vorprodukten eine bedeutende Rolle.

Quelle und weitere Informationen: ifo.de
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Recht: Mord kein Grund zur Rückabwicklung eines Kaufvertrags

Ein Immobilienkaufvertrag kann nicht ohne Weiteres rückabgewickelt werden, wenn in der Immobilie ein Verbrechen geschehen ist und der Käufer bei der Unterzeichnung nichts davon gewusst hat. Das entschied kürzlich das Landgericht Coburg (LG Coburg, Urteil vom 06.10.2020, Aktenzeichen: 11 O 92/20). Im vorliegenden Fall hatte eine Käuferin 2018 ein Haus erworben. Die Verkäuferin hatte ihr nichts von dem Doppelmord im Jahr 1998 erzählt, der in diesem stattgefunden hatte.

Die Käuferin erfuhr erst später von dem Verbrechen und wollte den Kauf daraufhin wegen arglistiger Täuschung rückgängig machen. Das LG Coburg wies die Klage jedoch ab und führt dazu verschiedene Gründe an. Zum einen können beim Hausverkauf eine Hinweispflicht auf ein verübtes Verbrechen zwar durchaus bestehen. Der Doppelmord sei aber mehr als 20 Jahre her und die Bedeutung dieses werde für die Kaufentscheidung erfahrungsgemäß immer geringer. Zum anderen kann der Beklagten (der Verkäuferin) keine arglistige Täuschung nachgewiesen werden.

Diese kaufte das Haus selbst erst 2004, ohne zu diesem Zeitpunkt von dem Doppelmord zu wissen. Auch nachdem sie von dem Verbrechen erfahren hatte, bewohnte sie das Haus jahrelang weiterhin. Die Klägerin nahm die gegen das Urteil des LG Coburg gerichtete Berufung nach einem Hinweis des Oberlandesgerichts Bamberg zurück. Eine Rückabwicklung des Kaufvertrags erfolgte nicht.

Quelle: LG Coburg (AZ: 11 O 92/20)/justiz-bayern.de
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Modernisierung: Tool liefert groben Kostenüberblick

Welche Kosten Modernisierungsmaßnahmen verursachen, schlüsselt das Portal wohnen-magazin.de auf. Unter dem Reiter „Modernisieren“ finden Interessenten ein Tool, in dem sie noch einmal zwischen „Energetisch sanieren“ und „Wohnraum schaffen“ auswählen können. Unter „Energetisch Sanieren“ erscheinen beispielsweise angedachte Modernisierungsmaßnahmen wie „Heizung modernisieren“, „Außenwände dämmen“ und „Fenster erneuern“. Werden diese ausgewählt, erscheinen die Kosten.

Unter „Wohnraum schaffen“ erhalten Interessenten weiterhin Informationen zu den Kosten für neuen Wohnraum. Sie erfahren dort unter anderem, was der Ausbau des Kellers, der Anbau eines Wintergartens oder der Ausbau des Daches kostet. Das Portal verwendet dazu Rechner verschiedener Quellen und weist darauf hin, dass die Kosten letztendlich – zum Beispiel aufgrund von Materialunterschieden – variieren können.

Neben dem Tool erhalten Interessenten auf wohnen-magazin.de noch weitere Tipps zu Modernisierungsmaßnahmen. Es werden dort unter anderem Artikel zum Nachrüsten einer Gaube, zur Fenstersanierung und zum Dachboden-Ausbau geliefert. Darüber hinaus finden sich dort auch weitere Bau- und Einrichtungstipps.

Quelle: wohnen-magazin.de
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Umfrage: Verbraucher befürchten Belastungen durch gestiegene Energiepreise

62 Prozent der Verbraucher befürchten, dass die gestiegenen Energiepreise sie stark belasten werden. Das geht aus einer Umfrage von Kantar im Auftrag des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) hervor. Zudem wollen laut Umfrage 71 Prozent der Verbraucher nicht, dass zahlungsunfähigen Kunden mit geringem Einkommen bis Ende April 2022 der Strom oder das Gas abgestellt wird. Bei der Telefonbefragung wurden rund 1.000 Interviews geführt.

Die Verbraucherzentrale kommt zu folgendem Schluss: „Das ist ein klarer Auftrag an die Bundesregierung, endlich zu handeln. Sofortmaßnahmen wie das Aussetzen von Strom- und Gassperren sind zwingend notwendig, um einkommensschwachen Haushalten in dieser Krise beizustehen“, sagt Thomas Engelke, Teamleiter Energie und Bauen des vzbv.

Laut einer Untersuchung des vzbv bedeuten die gestiegenen Energiepreise beim Strom Folgendes: Ein Stromverbrauch von 3.500 kWh führe zu jährlichen Mehrkosten von bis zu 1.654 Euro gegenüber Bestandskunden. Gaskunden zahlen laut vzbv ebenfalls mehr. Bei einem Gasverbrauch von 20.000 kWh sei mit jährlichen Mehrkosten von bis zu 3.782 Euro zu rechnen. Die Zahlen stammen unter anderem aus Preisdatenblättern der Grundversorger der 14 bevölkerungsreichsten Städte Deutschlands über 500.000 Einwohner und eigenen Berechnungen des vzbv.de.

Quelle und weitere Informationen: vzbv.de
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