Urteil: Vermieter darf Garage nicht separat kündigen

Die unteilbare Einheit von Wohnung und Garage bei gleichzeitiger Anmietung einer Immobilie hat das Amtsgericht Hanau kürzlich unterstrichen [Aktenzeichen 32 C 172/22 (12)]. Trotz zweier separat unterzeichneter Verträge, entschied das Gericht, dass eine separate Kündigung der Garagenmiete durch den Vermieter nicht zulässig ist.

Im vorliegenden Fall hatte eine Vermieterin einen Wohnungsmietvertrag und einen Garagenmietvertrag mit den Mietern abgeschlossen. Später versuchte sie, nur den Garagenmietvertrag zu kündigen. Die Mieter allerdings weigerten sich, die Garage zurückzugeben. Sie waren der Meinung waren, dass beide Objekte vertraglich verbunden seien. Die Vermieterin berief sich auf die zwei getrennten Verträge und die separate Mietzahlung als Beweis für die Unabhängigkeit der beiden Mietverträge.

Trotz der Argumente der Vermieterin wies das Amtsgericht Hanau die Klage ab. Hintergrund der Entscheidung ist wohl auch die Tatsache, dass die Mietverträge für die Wohnung und die Garage auf demselben Grundstück zeitgleich geschlossen worden sind. So sei auch nicht damit zu rechnen, dass der Mieter die Garage vor seinem Auszug nicht mehr nutzen wolle. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de
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Gärtnern: VWE-Experte gibt Tipps

Wie Formgehölze geschnitten, Tomaten ausgeizt und Rasen vertikutiert wird, erklärt der Gartenberater des Verbands Wohneigentum (VWE) Philippe Dahlmann in verschiedenen kurzen Youtube-Videos.

Darüber hinaus erhalten Interessenten auch Informationen zu weiteren Themen rund um den Artenschutz, den Klimaschutz und den nachhaltigen Umgang mit Ressourcen wie Regenwasser.

Der VWE ist ein Verbraucherschutzverband für selbstnutzende Wohneigentümer. Der Verein berät nicht nur zu Verbraucherfragen im Zusammenhang mit selbstgenutztem Wohneigentum, sondern setzt sich auch für die Artenvielfalt von Flora und Fauna ein.

Quelle und Videos: verband-wohneigentum.de/gartenberatung/on234236
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Hausbau: Das würden Bauherren anders machen

Von der Vorbereitung des Baugrundstücks über die Raumgestaltung bis hin zur Elektrik – viele Aspekte können entscheidend sein, um den Bau des eigenen Traumhauses reibungslos zu gestalten. Die Erfahrung ehemaliger Bauherren ist daher ein wertvolles Gut für zukünftige Bauherren. So können sie Fehler beim Hausbau vermeiden. Der ehemalige Bauleiter Marco Fehr hat sich die Meinungen früherer Bauherren angesehen und bietet auf seiner Seite marcofehr.ch/hausbau/ hilfreiche Einblicke und unerwartete Erkenntnisse.

So sei eine gründliche Vorbereitung des Baugrunds und das Einholen von geologischen Gutachten wichtig. Ebenso wichtig sei es, einen Architekten und Bauherrenvertreter einzubeziehen. Diese planen die Struktur sowie Raumgestaltung bzw. gewährleisten die Qualitätssicherung. Zudem sollten Bauherren genügend Elektroinstallationen wie Steckdosen und Leerrohre für spätere Ergänzungen einplanen.

Bei der Gestaltung des Innenraums sollten Bauherren höhere Decken und mehr Fensterfläche in Betracht ziehen. Raumzuschnitte sollten flexibel geplant sein, um zukünftige Veränderungen im Haushalt zu berücksichtigen. Es ist wichtig, die Sicherheit und den Komfort des Hauses durch entsprechende Ausstattungen wie Sicherheitsfenster und Schallschutzfenster zu gewährleisten. Darüber hinaus sind laut Marco Fehr eine sorgfältige Kostenplanung und ein adäquates Budget für unvorhergesehene Ausgaben entscheidend für den erfolgreichen Abschluss des Bauprojekts.

Quelle und weitere Informationen: marcofehr.ch/hausbau/
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Küche: Darauf kommt es bei der Planung an

Ein Eigenheim ist ein Spiegelbild der eigenen Vorlieben und des Lebensstils. Die Küche spielt dabei eine tragende Rolle und der Trend neigt sich aktuell zu offenen Küchenkonzepten. So sollen bis zu 90 Prozent aller Neubauten mit offenen Küchen ausgestattet. Offene Küchen sind modern, geräumig und repräsentativ. Durch fehlende Wände entsteht ein harmonischer Übergang zwischen den einzelnen Wohnbereichen. Diese fördert die Kommunikation und bietet einen großzügigen Lebensraum.

Doch auch geschlossene Küchen haben ihre Vorzüge. Sie bieten mehr Privatsphäre und Gerüche bleiben auf den Küchenbereich begrenzt. Außerdem können Haustiere bei geschlossener Türe nicht in die Küche gelangen und die Geräusche von Küchengeräten verklingen eher. Für alle, die sich nicht zwischen einer offenen und einer geschlossenen Küche entscheiden können, bietet die halboffene Küche einen Kompromiss. Für welche Küchenform sich Eigentümer oder Mieter entscheiden, hängt also von den individuellen Präferenzen ab.

Laut des Portals musterhaus.net kann es ratsam sein, für die Küchenplanung entsprechende Tools zu nutzen sowie einen Fachberater hinzuziehen. Zudem könnten Musterhäuser als Inspirationsquelle dienen, um verschiedene Küchenkonzepte genauer zu betrachten. Letztendlich sollte eine Küche Großzügigkeit, Funktionalität und Design vereinen und den Bedürfnissen der Eigentümer oder Mieter gerecht werden.

Quelle und weitere Informationen: musterhaus.net
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Hitzeprävention: Maßnahmen für kühlere Gebäude

Eine vom Umweltbundesamt in Auftrag gegebene Studie hat gezeigt, dass sich die Zeit mit Temperaturen über 26 Grad Celsius in Wohnräumen um mehr als die Hälfte und in Büros um etwa ein Viertel verlängern könnte. Dies wirke sich negativ auf den Komfort und die Gesundheit aus. Daher sei es von zunehmender Bedeutung, Gebäude vor Überhitzung zu schützen. Da die Anzahl der Hitzetage und Tropennächte steigt, reichen einzelne Maßnahmen laut Bundesumweltamt nicht mehr aus.

Um Hitzeeffekt zu mildern, seien mehrere Maßnahmen gleichzeitig erforderlich. Dazu gehören vor allem äußerer Sonnenschutz wie Jalousien und intensives nächtliches Lüften. Auch kleinere Fensterflächen, massives Mauerwerk und Decken sowie die Begrenzung elektrischer Geräte könnten zu einem kühlen Raumklima beitragen. Falls dies nicht ausreicht, können Sonnenschutzverglasung und passive Kühlung hilfreich sein.

Das Verhalten der Menschen spielt laut Umweltbundesamt ebenfalls eine wesentliche Rolle bei der Raumkühlung. Wer Sonnenschutzelemente nicht konsequent nutzt, nachts die Fenster nicht weit genug öffnet oder Elektrogeräte nicht abschaltet, riskiert hohe Innentemperaturen. Daher ist neben den technischen Maßnahmen auch eine bewusste Nutzung und Anpassung des Verhaltens erforderlich, um Innenräume angenehm kühl zu halten.

Quelle und weitere Informationen: umweltbundesamt.de
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Absicherung: Junge Generation setzt auf Immobilien

Junge Menschen verstärken ihre Bemühungen um finanzielle Absicherung und setzen zunehmend auf Aktien und Immobilien. Das geht aus einem Swiss Life-Vorsorgereport hervor. Der Vorsorgereport zeigt, dass das durchschnittliche Alter derer, die in Altersvorsorge und Sicherheit investieren, in den vergangenen zehn Jahren um 1,5 Jahre auf 35,4 Jahre gesunken ist. Auch ist die Nachfrage nach Immobilien und alternativen Investmentfonds im selben Zeitraum gestiegen.

So konnte bei der Altersgruppe der 16- bis 30-Jährigen im Bereich Investments seit 2012 ein Wachstum von 454 Prozent verzeichnet werden. Beliebt sind vor allem Aktien-, Misch- und Geldmarktfonds sowie ETF-Sparpläne. „Die junge Generation bringt eine hohe Bereitschaft für Aktien mit, sie sind mit dem Nullzins aufgewachsen und nutzen die Chancen der Kapitalmärkte. Das ist ein gutes Zeichen für die Aktienkultur in Deutschland“, so Jörg Arnold, CEO Swiss Life Deutschland.

Swiss Life verzeichnete im vergangenen Jahr ein Nachfrageplus von 54 Prozent im Bereich Immobilien und alternative Investmentfonds, insbesondere bei Frauen (+142 Prozent) und Personen mit einem Einkommen von unter 2.000 Euro/Monat (+85 Prozent) nutzten die Chance dieser Anlageform. Außerdem wurden im vergangenen Jahr 212 Prozent mehr Bausparverträge abgeschlossen als im Vorjahr. Die Bausparsumme beläuft sich auf durchschnittlich 110.000 Euro. Der Vorsorgereport basiert unter anderem auf den Daten einer Online-Umfrage mit über 2.000 Personen über 18 Jahren.

Quelle und weitere Informationen: swisslife.de
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Lockdown: Kein Entschädigungsanspruch für Frisörgeschäfte

Frisörgeschäfte, die im ersten Lockdown im Frühjahr 2020 geschlossen wurden, haben keinen Anspruch auf Entschädigung für Einnahmeausfälle haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) kürzlich entschieden (III ZR 41/22). Im vorliegenden Fall hatte eine selbstständige Friseurin geklagt. Sie forderte für die sechswöchige Schließung ihres Geschäfts im Zuge der Pandemiebekämpfung eine Entschädigung von 8.000 Euro. Das beklagte Land Baden-Württemberg hatte den Betrieb von Frisörsalons und anderen Einrichtungen vorübergehend untersagt. Die Klägerin erhielt in diesem Zeitraum eine Soforthilfe von 9.000 Euro. Diese muss sie aber zurückzahlen.

In der Berufung wurde das Urteil des Landgerichts Heilbronn bestätigt und die Revision der Klägerin abgelehnt. Laut der Rechtsprechung haben Gewerbetreibende, die aufgrund pandemiebedingter Schutzmaßnahmen wie Betriebsschließungen finanzielle Verluste erlitten, weder nach Infektionsschutzgesetz noch nach allgemeinem Polizei- und Ordnungsrecht Anspruch auf Entschädigung. Die sechswöchige Betriebsschließung wurde als angemessen erachtet, insbesondere unter Berücksichtigung der durch die Pandemie verursachten gesamtwirtschaftlichen, sozialen und sonstigen Auswirkungen.

Der BGH stellte fest, dass die Schließungen das legitime Ziel verfolgten, die öffentliche Gesundheit zu schützen und die Pandemiegefahren zu bekämpfen. Die Intensität des Eingriffs wurde durch staatliche Hilfsmaßnahmen gemildert, darunter die „Soforthilfe Corona“, die in Baden-Württemberg 245.000 Bewilligungen mit einem Gesamtvolumen von 2,1 Milliarden Euro erreichte. Schlussendlich wurde festgestellt, dass der Staat verfassungsrechtlich nicht verpflichtet ist, Ausgleichsansprüche für Belastungen zu regeln, die mit den Betriebsschließungen einhergingen.

Quelle: bundesgerichtshof.de
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Parkett: Branche kämpft mit Absatzrückgang

Die deutsche Parkettindustrie steht vor neuen Herausforderungen, auch im Hinblick auf den internationalen Handel. Laut des Verbands der Deutschen Parkettindustrie (vdp) stieg der Umsatz der Mitgliedsunternehmen in Deutschland 2022 unter anderem durch Verteuerungen in der Lieferkette zwar um 6 Prozent auf 274,4 Millionen Euro. Der Parkettabsatz sank jedoch um 11,7 Prozent auf 7,7 Millionen Quadratmeter.

„Nach den schwunghaften Renovierungsaktivitäten der Menschen in Deutschland während der Pandemie hat sich die Lage nach Kriegsbeginn in der Ukraine stark gewandelt. Im Zuge des Abschwungs in der Bauwirtschaft bekommt unsere Branche zunehmend Gegenwind zu spüren“, kommentiert vdp-Vorsitzender Michael Schmid. Darüber hinaus hat der Druck durch Importe zugenommen. Insbesondere die Parketteinfuhren aus Fernost haben deutlich zugenommen. Deutschlands Importe von Mehrschichtparkett aus China stiegen 2022 auf 9,2 Millionen Quadratmeter, ein Anstieg von rund 30 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Im Gegensatz dazu sanken die deutschen Exporte um rund 3 Prozent auf 10,1 Millionen Quadratmeter Parkett. Über 40 Prozent der deutschen Parkettexporte gingen an die benachbarten Länder Österreich, Schweiz und Frankreich.

In Anbetracht der Situation warnt der vdp vor Ungleichgewichten im internationalen Wettbewerb. „Die Vorteile des Naturprodukts Parkett kommen mit Holz aus Europa voll zum Tragen. Verbraucher sollten beim Kauf nach heimischer Ware aus unseren Landen fragen“, so Michael Schmid.

Quelle: moebelindustrie.de
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Wohnimmobilien: Investoren planen Aufstockung

Die Erwartungen der Immobilieninvestoren in Bezug auf europäische Wohnimmobilien sind hoch. Eine Studie von Savills und Savills IM zeigt, dass 42,6 Prozent der Befragten bis 2025 eine deutliche Steigerung des Anteils an Wohnimmobilien in ihrem Portfolio erwarten. Die Untersuchung basiert auf den Antworten von rund 70 Investoren, die zusammen mehr als eine Billion Euro verwalten. Aktuell machen Wohnimmobilien bei über der Hälfte der Befragten (63,2 Prozent) weniger als 25 Prozent ihres Portfolios aus. Doch bis 2025 rechnen fast 49 Prozent der Befragten mit einem Anstieg. In Summe erwarten sie einen Zuwachs ihres Wohnimmobilienvermögens um 82,4 Milliarden Euro in den nächsten drei Jahren.

Investoren konzentrieren sich dabei nicht nur auf traditionelle Mehrfamilienhäuser. Auch andere Sektoren wie das studentische Wohnen, Co-Living und Seniorenresidenzen rücken zunehmend in den Fokus. 65 Prozent der Befragten gaben an, bereits in Studentenwohnheime zu investieren. 38 Prozent investieren in Co-Living und Seniorenwohnanlagen. Bei den Investitionszielen für die kommenden drei Jahre liegen Mehrfamilienhäuser und Studentenwohnheime weiterhin an der Spitze. Das Co-Living gewinnt aber ebenfalls an Beliebtheit. So möchten 51 Prozent der Investoren bis 2025 in diesen Sektor investieren wollen – aber überwiegend weniger als 100 Millionen Euro. Allgemein ist zu sagen, dass für 77 Prozent der Investoren energieeffiziente und für 63 Prozent der Investoren klimaneutralen Gebäude von hoher Relevanz sind.

Die attraktiven Angebot-Nachfrage-Verhältnisse, demografische Veränderungen und Kapitalwertsteigerungen sind einige der Hauptgründe für die Investitionspläne in den europäischen Wohnsektor. „Wir beobachten weiterhin ein großes Interesse von Investoren an Wohnimmobilien. Der rückläufige Wohnungsneubau wird insbesondere in den Großstädten auf absehbare Zeit für einen Vermietermarkt sorgen. Wohnimmobilienkäufer können daher mit der einem vernachlässigbaren Leerstandsrisiko und steigenden Mieten rechnen. Vor allem hochwertige Objekte ohne Sanierungsrisiko stehen dabei stark im Fokus“, meint Marco Högl, Head of Residential Capital Markets von Savills Deutschland.

Quelle und weitere Informationen: savills.de
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Bauwirtschaft: 2022 mehr Wohnungen fertiggestellt als im Vorjahr

2022 wurden 1.900 Wohnungen mehr in Deutschland fertiggestellt als 2021 (+0,6 Prozent). Laut des Statistischen Bundesamtes wurden 295.300 neue Wohnungen errichtet. Allerdings bleibt das Niveau des Jahres 2020 mit 306.400 Wohnungen unerreicht. Bei 258.800 der fertiggestellten Wohnungen handelt es sich um Neubauwohnungen in Wohngebäuden.

Die Unterschiede in der Bauproduktion variierten je nach Art des Wohngebäudes. Es gab einen leichten Rückgang von 1,5 Prozent bei Einfamilienhäusern, jedoch eine deutliche Zunahme von 14,1 Prozent bei Zweifamilienhäusern. Die Anzahl der in Mehrfamilienhäuser errichteten Neubauwohnungen blieb ungefähr auf dem Vorjahresniveau (1,5 Prozent). Die Anzahl der fertiggestellten Wohnungen in Nichtwohngebäuden und Wohnheimen sank allerdings um 9,8 Prozent.

Trotz der erhöhten Bautätigkeit bestand Ende 2022 weiterhin ein Bauüberhang von 884.800 genehmigten, aber noch nicht fertiggestellten Wohnungen. Über die Hälfte der Wohnungen befanden sich allerdings bereits im Bau. Der Trend des steigenden Bauüberhangs hat sich laut des Statistischen Bundesamtes seit 2008 fortgesetzt, wenn zuletzt auch etwas abgeschwächt. Die durchschnittliche Dauer von der Baugenehmigung bis zur Fertigstellung hat sich seit 2020 um zwei Monate auf 22 Monate verlängert.

Quelle und weitere Informationen: destatis.de
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