Kellerumbau: Vorgaben beachten

Das Ausbauen von Kellerräumen zu Wohnzwecken kann eine Baugenehmigung erfordern. Dies betont der Verband Privater Bauherren (VPB). Denn es handelt es sich um eine sogenannte Nutzungsänderung, wenn Hausbesitzer aus ihrem Kellerabstellraum eine eigenständige Wohnung machen möchten. Diese Veränderung benötigt in den meisten Fällen eine behördliche Zustimmung.

Die jeweiligen Landesbauordnungen legen spezifische Vorgaben für solche Umbauten fest. Sie bestimmen beispielsweise die Mindesthöhe der Räume und sorgen dafür, dass ausreichend Licht und Luft vorhanden ist. Darüber hinaus sind die Brandschutzvorgaben und die Energieeinsparverordnung zu beachten.

Der VPB rät Hausbesitzern dringend, sich vorab bei der örtlichen Baubehörde über die Machbarkeit und die entsprechenden Auflagen zu erkundigen. Erst wenn alle Bedingungen und Richtlinien geklärt sind, sollte die detaillierte Planung und Finanzierung des Vorhabens erfolgen.Quelle: VPB
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Öffentlicher Raum: Gericht verbietet Geldautomaten auf Gehweg

Die Platzierung eines Geldautomaten auf einem öffentlichen Gehweg muss nicht genehmigt werden muss. Das hat Verwaltungsgericht Berlin entschieden (VG 1 K 342.18 und VG 1 K 98.19). Eine Gesellschaft, die in ganz Deutschland Geldautomaten betreibt, hatte in Prenzlauer Berg vor einem Mehrfamilienhaus einen Geldautomaten installiert. Dies war vom Bezirksamt Pankow wegen fehlender Sondernutzungserlaubnis beanstandet worden.

Trotz der Argumente, dass der Geldautomat der Bevölkerung zugutekäme und lediglich eine kleine Fläche beanspruche, betonte das Gericht, dass öffentliche Interessen Vorrang hätten.Die Befürchtung des Bezirksamts, dass Gehwege einen privaten kommerziellen Charakter erhalten könnten, wurde vom Verwaltungsgericht geteilt.

Das VG kam zur Auffassung, dass das wirtschaftliche Interesse der klagenden Gesellschaft gegenüber den öffentlichen Interessen zurückstehen müsse. Das Bezirksamt war somit im Recht, als es die Entfernung des Geldautomaten anordnete. Gegen die Entscheidung kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.

Quelle: berlin.de
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Virtual Reality: Stadtplanung der Zukunft

Die Kartografen der Ruhr-Universität Bochum verwenden Virtual Reality (eine sogenannte „Unity“-Game-Engine), um städtische Szenarien in 3D nachzubilden und mögliche bauliche Auswirkungen deutlich zu machen. Julian Keil und Marco Weißmann aus dem Team von Prof. Dr. Frank Dickmann haben dazu eine Art innovativen Laborbaukasten entwickelt, der virtuelle Nachbildungen des Verkehrs und der Umgebung ermöglicht. So können geplante Veränderungen direkt visualisiert werden, etwa wie sich Straßenverkehr verhält oder ob Konflikte zwischen Fußgängern und Autos auftreten.

Zudem wollen die Forscher mittels der Virtual Reality herausfinden, welchen Einfluss die Stadtplanung auf die Einwohner haben könnte. Anwohner einer lauten Straße könnten beispielsweise ein höheres Stresslevel aufweisen, auch wenn sie den Lärm möglicherweise nicht bewusst wahrnehmen. In VR-Simulationen erleben Probanden verschiedene Szenarien, während gleichzeitig Indikatoren wie Hautleitfähigkeit gemessen werden.

Bei den Untersuchungen wurde bereits festgestellt, dass erhöhtes Verkehrsaufkommen an einer Straße bei den Probanden Stress auslöst. Zukünftige Studien sollen weitere Messungen wie Herzfrequenz, Blutdruck und Pupillengröße einbeziehen. Die Finanzierung des 3D-Modellierungsprojekts erfolgte durch das Ministerium für Schule und Bildung Nordrhein-Westfalen.

Quelle und weitere Informationen: news.urb.de
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Konsumentenkredite: Immobilienbesitzer zahlen weniger

Immobilienbesitzerinnen genießen einen finanziellen Vorteil bei Konsumentenkrediten und zahlen weniger für diese als diejenigen ohne Wohneigentum. Sie zahlten für diese nur 6,26 Prozent Zinsen zahlten, während sich die Zinsen für andere Kreditnehmer auf 7,47 Prozent beliefen. Dies geht aus einer Untersuchung von Check24 hervor. Dr. Stefan Eckhardt von CHECK24 betont, dass Immobilienbesitzer aufgrund ihrer hohen Kreditwürdigkeit von Banken bevorzugt behandelt werden.

Das gelte auch für Modernisierungskredite. Für diese haben die Zinskosten im Vergleich zum Vorjahr um 69 Prozent zugenommen. Diese Zunahme habe dazu geführt, dass ein Kredit über 15.000 Euro für 60 Monate die Verbraucher nun monatlich 15 Euro oder insgesamt 919 Euro mehr kostet als zuvor. Dr. Stefan Eckhardt gibt auch zu bedenken, dass der aktuelle Zinsvorteil für Immobilienbesitzer gesunken ist und die Kreditvergabekriterien strenger geworden sind. Er prognostiziert jedoch, dass Banken bald günstige Kredite für ökologische Anlagen wie Wärmepumpen und Solaranlagen bereitstellen könnten.

2023 haben Immobilienbesitzer laut Check24 durchschnittlich 19.660 Euro von Banken für Immobilienmodernisierungen aufgenommen. 2022 waren es noch 22.851 Euro. Das entspricht einem Rückgang von 14 Prozent. Gründe dafür können laut Check24 gestiegene Zinsen sowie politische Unsicherheiten seien.Quelle und weitere Informationen: check24.de
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Bauen: Gewinner der DGNB Sustainability Challenge 2023

Im Rahmen der „DGNB Sustainability Challenge 2023“ hat die Deutsche Gesellschaft (DGNB) herausragende Akteure im nachhaltigen Bauen ausgezeichnet. Smarter Habitat überzeugte mit „ecoHab“, einem Baupaneel aus Popcorn. Das Unternehmen STRAMEN.TEC punktete mit einem Trockenbausystem aus Stroh.

Die Technischen Universität Berlin überzeugte mit einem nachhaltigen Mietwohnungsbau mit Holz, Ziegel und Lehm. Beteiligt hieran waren auch die ARGE ZRS Architekten und Bruno Fioretti Marquez sowie die Technischen Universität Braunschweig und die Universität Stuttgart.

Darüber hinaus vergab die DGNB zwei Publikumspreise. Einer ging erneut an STRAMEN.TEC. Der zweite Publikumspreis ging an die Innovation CARBOrefit von Carbocon. Dabei handelt es sich um eine Methode mit Carbonbeton, um schwer sanierbare Bestandsbauten und Brücken instandzuhalten.

Quelle und weitere Informationen: dgnb.de
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Räumungsklage: Gericht unterstützt Kündigung gegen Kinobetreiber

Das Landgericht München I hat entschieden, dass die Filmbetreiber-GmbH (Beklagte) ein Kino im Münchener Zentrum räumen und herausgeben muss (Az. 34 O 7322/20). Die Entscheidung stützt sich auf den Pachtvertrag aus dem Jahr 1956, der 2006 auf die Beklagte übertragen wurde. Das betroffene Kino ist Teil eines Grundstücks, das von einer Bruchteilsgemeinschaft besessen wird. Dem Kläger gehören 80 Prozent des Miteigentumsanteils.

Nachdem 2019 über 90 Prozent der Personen mit Miteigentumsanteilen die Kündigung des Pachtverhältnisses genehmigt hatten, kündigte der Kläger den Vertrag zum 30. Juni 2020. Die Beklagte wies die Kündigung jedoch zurück. Zwei Mitverpächter zogen ihre Zustimmung zur Kündigung zwei Jahre später (also 2021) zurück, da ihnen angeblich nicht alle Tatsachen präsentiert wurden. Das Landgericht entschied jedoch, dass der Pachtvertrag zum festgelegten Datum wirksam beendet wurde und hob hervor, dass die Pacht ungewöhnlich niedrig war. Expertenbewertungen zeigten, dass bei einer Neuvermietung der Räume als Kino deutlich höhere Pachtbeträge hätten erzielt werden können.

Das Landgericht wies darauf hin, dass die Bruchteilseigentümer oder die Verpächtergemeinschaft das Recht haben, nur den Kinobetreiber zu wechseln, ohne das Grundstück wesentlich zu verändern. Über die denkmalschutzrechtliche Zulässigkeit einer anderen Grundstücksnutzung wurde nicht entschieden. Außerdem konnte das Landgericht die späte Zurückziehung der Zustimmung von zwei Mitverpächtern nicht nachvollziehen und hielt sie damit für unbeachtlich. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Quelle: justiz.bayern.de/AZ: 34 O 7322/20
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Bauverordnung: VPB warnt vor Kostenfalle für Privatleute

Vor den finanziellen Folgen einer geplanten Reform der Gefahrstoffverordnung warnt der Verband Privater Bauherren (VPB). Sollte die Reform wie vorgesehen umgesetzt werden, könnten private Bauherren, besonders jene ohne Expertise, für kostspielige Schadstoffüberprüfungen und -sanierungen in älteren Gebäuden allein aufkommen müssen. Corinna Merzyn, Hauptgeschäftsführerin des VPB, betont: „Nicht akzeptabel ist, dass nun ausgerechnet die privaten Bauherren als Laien und schwächstes Glied in der Kette alleine für die Altlasten der vergangenen Jahrzehnte bezahlen sollen“.

Laut der geplanten Neufassung des § 5a Abs. 2 der Gefahrstoffverordnung sollen Arbeiten an Bestandsgebäuden, die vor dem 31. Oktober 1993 erbaut wurden, entweder unter umfassenden Asbestschutzmaßnahmen oder durch teure Messungen von Sachverständigen durchgeführt werden, um die Freiheit von Asbestbelastung nachzuweisen. Jedoch sind Fachleute rar und die Messungen können laut VPB hohe Kosten verursachen.

Der VPB kritisiert, dass private Bauherren diese Kosten tragen sollen und betont, dass das Erkennen und die fachgerechte Beseitigung von Schadstoffen eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die finanzielle Unterstützung erfordert.

Quelle: VPB
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Verbraucherschutz: BGH bestätigt Recht auf Neukundenbonus

Kunden des insolventen Energieversorgers BEV steht der zugesagte Neukundenbonus weiterhin zu. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden (IX ZR 267/20). Im vorliegenden Fall wollte der Insolvenzverwalter den Neukundenbonus nicht mehr in vollem Umfang gewähren, nachdem das Unternehmen 2019 Insolvenz anmeldete. Dagegen ging der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) mit einer Musterfeststellungsklage vor, der sich über 5.000 Personen angeschlossen hatten.

Ronny Jahn, Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen beim vzbv, betonte die Bedeutung vertraglicher Zuverlässigkeit. Verbraucher müssten sich auf gegebene Zusagen verlassen können. „Nachträgliche einseitige Anpassungen darf es nicht geben, auch nicht nach einer Insolvenz“, so der Leiter des Teams Musterfeststellungsklagen.

In den BEV-Verträgen gab es keine Bedingung, wonach der Neukundenbonus nur nach Ende der Mindestvertragslaufzeit gezahlt werden soll. Dies wurde bereits vom Oberlandesgericht München festgestellt und vom BGH bestätigt. Endrechnungen des Insolvenzverwalters müssen den Bonus unabhängig von der Laufzeit berücksichtigen. Für Kunden kann dies bedeuten, dass Nachforderungen reduziert werden oder komplett entfallen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Quellen: vzbv.de/bundesgerichtshof.de
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Haushalt: Portal liefert Putztipps

Tipps für den Haushalt liefert das Portal „schoener-wohnen.de“. Die Mikrowelle können so zum Beispiel mithilfe einer Zitrone gereinigt werden. Dazu muss sie zunächst ausgepresst werden. Der Saft und die Schalen sollten dann mit Wasser in ein spülmaschinenfestes Gefäß gegeben und in die Mikrowelle gestellt werden. Diese wird nun für zwei Minuten auf höchster Stufe eingeschaltet. Danach sollten Putzteufel dann noch fünf Minuten warten, damit der Wasserdampf einwirken kann, bevor sie mit einem Tuch den Schmutz abwischen.

Kalkablagerungen im Badezimmer lassen sich laut des Portals mit einem Schwamm und einem Spülmaschinentab beseitigen. Zunächst wird ein Loch in den Schwamm geschnitten, in das der Spülmaschinentab dann eingefügt wird. Nachdem die Bewohner sich nun Putzhandschuhe angezogen und den Schwamm angefeuchtet haben, können sie beispielsweise die Dusche reinigen.

Mit Bunt- oder Filzstiften bemalte Tische ließen sich ebenfalls mit einfachen Mitteln wieder auf Vordermann bringen. Der Farbe von Buntstiften könne man entweder mit Radiergummi oder – wenn dies nicht den gewünschten Erfolg gebracht hat – mit Zahnpasta zu Leibe rücken. Die Farbe von Filzstiften kann mit Deospray entfernt werden. Dazu sollte es jedoch vorab an eine unauffällige gesprüht werden. Verträgt sich das Deospray mit dem Möbelstück kann es auch auf die beschmutzte Fläche gesprüht werden, bevor es mit etwas Wasser und einem Tuch wieder entfernt wird.

Quelle und weitere Informationen: schoener-wohnen.de
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Nachhaltigkeit: Revolution im Holzbau durch Robotertechnik

Einen Pavillon, der durch neue, computergestützte Methoden und robotische Fertigungsprozesse errichtet wurde, präsentierten die Wissenschaftler der Universitäten Freiburg und Stuttgart. Bei Baum des „livMatS Biomimetic Shell @ FIT“-Pavillon in Holzbauleichtbauweise ließ sich so laut der Forschenden eine erhebliche Ressourceneinsparung im Vergleich zum traditionellen Holzbau feststellen.

Die Forschenden haben in den Pavillon auch eine thermisch aktivierte Bodenplatte aus Recyclingbeton eingebaut, die für eine umweltfreundliche Heizung und Kühlung sorgt. Zudem reguliert ein aus 4D-gedruckten Materialien und bioinspiriertes Beschattungssystem die Innentemperatur des Gebäudes. Es schützt das Innere vor hohen Wärmelasten im Sommer und lässt im Winter Sonneneinstrahlung zu.

Der Pavillon ist eine Weiterentwicklung des ‚BUGA Holzpavillon 2019‘, eines temporären Bauwerkes. „Wir haben dieses Prinzip für ein dauerhaftes, geschlossenes Gebäude mit ganzjähriger Nutzung weiterentwickelt. Die Holzbauweise haben wir dahingehend optimiert, dass wir nachhaltigere Holzwerkstoffe nutzen und die Bauteile so angepasst haben, dass bei der robotischen Herstellung so wenig Verschnitt wie möglich entsteht“, erklärt Prof. Achim Menges vom Institut für Computerbasiertes Entwerfen und Baufertigung (ICD) und Sprecher des Exzellenzclusters IntCDC der Universität Stuttgart.

Quelle und weitere Informationen: idw-online.de/intcdc.uni-stuttgart.de
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