Studie: Wissenswertes über die Zukunft der Innenstädte

Wie ist es um die Zukunft der Innenstädte bestellt? Dieser Frage gehen mehrere Verantwortliche in der „cima.monitor Deutschlandstudie Innenstadt 2022“ nach. Herausgekommen ist dabei unter anderem, dass ein bedeutender Teil der Menschen unter jetzigen Voraussetzungen nicht mehr zum Einkaufen in die Innenstädte zurückkehren wird. Besonders betroffen sind von dieser Entwicklung laut Studie Kleinstädte mit bis zu 10.000 Einwohnern.

Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten (85 Prozent) sich wünscht, dass ihnen die Innenstädte auch künftig zahlreiche Einkaufsmöglichkeiten bieten. Wichtig ist den Befragten dazu unter anderem mehr Grün in ihrer Innenstadt (85,9 Prozent) und die Möglichkeit, sich an Prozessen zur Umgestaltung ihrer Innenstadt zu beteiligen (85,2 Prozent). Laut Studie werden die Innenstädte für Besucher auch attraktiver, wenn sie sich um die Digitalisierung kümmern. Denn den Besuchern ist es beispielsweise wichtig, sich vorab über Veranstaltungen (75,5 Prozent), Einkaufsservices (73,0 Prozent) und Parkmöglichkeiten informieren zu können (66,9 Prozent).

Die Studie, die die CIMA Beratung + Management zusammen mit dem Handelsverband Deutschland, dem Deutschen Industrie- und Handelskammertag, Haus & Grund Deutschland, der HBB Hanseatischen Betreuungs- und Beteiligungsgesellschaft mbH, RKW Architektur + GmbH sowie Lenz und Johlen Rechtsanwälte Partnerschaft mbH herausgegeben hat, ist kostenlos unter cimamonitor.de/wp-content/uploads/2022/12/deutschlandstudie_innenstadt_2022.pdf abrufbar.

Quelle: cimamonitor.de
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Garten: Hochbeet selbst bauen

Möchten Häuslebauer in ihrem Garten, auf ihrer Terrasse oder auf ihrem Balkon ein Hochbeet aus Holz realisieren, finden sie dazu beim Portal „bauen.de“ Tipps. So müssen zunächst 2,5 bis 5 Zentimeter dicke Holzlatten (je nach Bedarf) für die Seitenwände sowie Kanthölzer oder Pfosten für die Stabilisierung gekauft und mit einer entsprechenden Schutzlasur versehen werden. Danach kann die Stellfläche fürs Hochbeet mit einer Schnur markiert und die Pfosten können gesetzt werden.

Zudem müssen noch weitere Schritte folgen wie zum Beispiel das Beplanken der Seiten, das Anbringen eines verzinkten Gitters zum Schutz vor Wühlmäusen und das Auslegen des Hochbeetes mit Teichfolie. Sind alle entsprechenden Schritte abgeschlossen, kann das Hochbeet mit verschiedenen Schichten befüllt werden. Den Anfang macht eine Schicht aus Baum- und Strauchschnitt, gefolgt von Ästen und Rindenmulch, Laub oder Grasschnitt, halbreifem Kompost und reifem Kompost.

Beim Bepflanzen des Hochbeetes sollten Hobby-Gärtner auf eine entsprechende Fruchtfolge achten. Während im ersten und zweiten Jahr Pflanzen wie Tomaten, Kohl und Gurken gesät werden können, sollten im dritten und vierten Jahr Mittelzehrer wie Salat, Chinakohl und Paprika folgen. Vom fünften bis siebten Jahr können dann Schwachzehrer wie Bohnen, Erbsen und Kräuter gepflanzt werden. Auf dem Portal „bauen.de“ erhalten Interessenten auch Informationen dazu, welche Pflanzen zeitgleich ins Hochbeet gepflanzt werden sollten sowie die vollständige Bauanleitung.

Quelle: bauen.de
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Immobilienkauf: Bargeld nicht mehr zulässig

Immobilien dürfen nicht mehr mit Bargeld, Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Außerdem soll zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen geschaffen werden. Die Maßnahmen sollen der Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung dienen.

Zudem sind ausländische Gesellschaften, die im Inland Immobilieneigentum erwerben, künftig nicht nur beim Neuerwerb, sondern auch beim Erwerb von Bestandsimmobilien gegenüber dem Transparenzregister mitteilungspflichtig. Entsprechende Mitteilungen müssen bis zum 31. Dezember 2023 erfolgen. Dies geht aus dem Sanktionsdurchsetzungsgesetz II (SDG II) hervor, dass der Bundestag kürzlich verabschiedet hat.

Der Immobilienverband Deutschland IVD begrüßt das SDG II. „Das Sanktionsdurchsetzungsgesetz II ist ein grundsätzlich sinnvolles Instrument, um die Wirtschaftssanktionen durchzusetzen und die Bekämpfung von Geldwäsche voranzutreiben“, so Christian Osthus, stellvertretender Bundesgeschäftsführer und Justiziar beim IVD-Bundesverband.

bundestag.de/bundesfinanzministerium.de/ivd.net/
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Ausbildung: Junge Handwerker gesucht!

Mehr Auszubildende in Handwerksberufen gewinnen – für dieses Ziel setzt sich der Deutsche Handwerkskammertag (DHTK) in Zusammenarbeit mit dem Partner Meta ein. Auf verschiedenen Social-Media-Kanälen weist der DHTK daher nun mit einem Video nun unter anderem auf die zahlreichen Berufe hin, die es im Handwerk gibt. So können sich Interessenten zum Beispiel zum Metallbauer, zur Elektromaschinenbauerin oder zum Kraftfahrzeugmechatroniker ausbilden lassen.

Laut DHTK lassen sich durch Handwerksberufe nicht nur sichtbare Veränderungen erzielen, sondern Handwerker können auch an der Klimawende mitwirken. „Durch ihre Berufswahl können junge Menschen einen Beitrag zu mehr Nachhaltigkeit leisten. Wir freuen uns sehr, dass wir das Berufsangebot des Handwerks auf unseren Social-Media-Kanälen vorstellen, wo junge Menschen sich informieren, Inhalte teilen und sich miteinander austauschen“, so Eva-Maria Kirschsieper, Direktorin für Nachhaltigkeit im Wirtschaftsraum Europa, im Nahen Osten und in Afrika (EMEA-Region) bei Meta.

Das Video können sich Interessenten bei Facebook (facebook.com/handwerk/videos/516825113436841/), Instagram (instagram.com/p/CksWJtuKEXp/) oder Twitter (twitter.com/MetaGermany/status/1589897941862735873) ansehen. Auf der Internetseite handwerk.de finden sie zudem Informationen zu den Ausbildungen in den verschiedenen Handwerksberufen, erhalten Karriere- und Bewerbungstipps und können auch einen Lehrstellen-Radar für Ausbildungs- und Praktikumsplätze nutzen.

Quelle und weitere Informationen: handwerk.de
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Analyse: Banken müssen bei Vergabe von Immobilienkrediten genauer hinsehen

Banken werden bei der Vergabe von Krediten an Häuslebauer vorsichtiger. Diese Entwicklung prognostiziert die Prüfungs- und Beratungsorganisationen EY aufgrund einer aktuellen Analyse. „Auf dem Immobilienmarkt hat sich das Blatt gewendet: Die stark gestiegenen Zinsen bremsen die Nachfrage nach Immobilienkrediten, zudem erscheinen Immobilien, deren Preise zwischen Q1 2019 und Mitte 2022 um 35 Prozent gestiegen sind, in vielen Regionen inzwischen überbewertet“, so Robert Melnyk, Leiter des Bereiches Banken und Kapitalmärkte bei EY Financial Services. Banken werden laut Robert Melnyk daher vorsichtiger bei der Kreditvergabe.

Laut EY wird in Deutschland für 2023 ein Rückgang des Immobilienkredit-Bestands um 0,1 Prozent erwartet. Ein Wachstum von 0,5 Prozent wird hingegen für die gesamte Eurozone erwartet. Außerdem habe auch die Erhöhung des sogenannten antizyklischen Kapitalpuffers Einfluss auf den Immobilienmarkt. Dieser wird ab Februar 2023 für risikogewichtete Aktiva von 0 auf 0,75 Prozent angehoben. Außerdem war eine Quote eingeführt worden, nach der der sektorale Systemrisikopuffer auf mit Wohnimmobilien besicherte Kredite 2,0 Prozent betragen soll. Banken müssen dementsprechend Eigenkapital für vergebene Immobilienkredite zurücklegen und werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) dazu abgehalten, Risiken bei der Kreditvergabe zu reduzieren.

Grund dafür ist wohl auch die Tatsache, dass davon auszugehen ist, dass einige Kreditnehmer ihre monatliche Rate künftig nicht mehr tilgen können. Laut EY wird der Anteil notleidender Kredite am gesamten Kreditvolumen 2023 in Deutschland voraussichtlich von 1,2 Prozent (Stand: Dezember 2022) auf 2,3 Prozent ansteigen. Zuletzt habe es laut EY sehr wenig Kreditausfälle gegeben. Die Prüfungs- und Beratungsorganisation führt dies unter anderem auf die Corona-Hilfsangebote zurück. Es sei nun aber eine Wirtschaftsflaute zu erwarten, die zum Beispiel zum Anstieg von Unternehmensinsolvenzen führt.

Quellen: ey.com/bafin.de
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Hausbau: VPB rät zu naturnahen Gärten

Biodiversität im Hausgarten fördern und Steinwüsten vermeiden – dass sollten Eigentümer laut dem Verband Privater Bauherren (VPB). Der VPB gibt auch einige Tipps dazu, wie dies gelingen kann. So sollten Eigentümer beispielsweise auf insektenfreundliche Hecken mit Gewächsen wie Roter Hartriegel, Feldahorn oder Hainbuche anstelle von Kirschlorbeer- und Thuja-Hecken setzen. Denn letztere seien für die „Natur fast so interessant wie eine Plastikpalme“.

Zudem sollten Eigentümer Monokulturen wie grüne Rasen vermeiden. Besser seien Blumenwiesen mit vielen unterschiedlichen Arten. Aus Liebe zu den Insekten sollten im Garten auch Wildkräuter angepflanzt werden und auf eine überflüssige Beleuchtung sollte verzichtet werden.

Darüber hinaus macht der VPB darauf aufmerksam, dass Insekten unter Laub Schutz suchen und die Laubhaufen daher liegengelassen werden sollten. Wer sich selbst nicht mit dem Gärtnern auskennt oder befassen will, kann auch Landschaftsgärtner oder Landschaftsarchitekten beauftragen. Auf keinen Fall sollten Eigentümer laut VPB eine Steinwüste mit Kies oder Schotter schaffen, denn diese könnten das örtliche Mikroklima sogar negativ beeinflussen.

Quelle: vpb.de
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Urteil: BGH entscheidet bezüglich Beweislastverteilung

Bis zum Bundesgerichtshof (BGH) hat es nun ein Fall geschafft, bei dem eine Weintraube eine entscheidende Rolle spielt (VI ZR 1283/20). Im November 2018 wollte eine Kundin in einem Einrichtungshaus in Kiel einkaufen. Dabei rutschte sie auf einer am Boden liegenden Weintraube aus, stürzte und zog sich dabei so schwere Verletzungen zu, dass ihr letztlich eine Hüftendoprothese implantiert werden musste.

Sie klagte daraufhin zunächst vor dem Landgericht und vor dem Oberlandesgericht auf Schadenersatz. Das Landgericht wies die Klage nach der Beweisaufnahme jedoch ab und auch die Berufung der Klägerin vor dem Oberlandesgericht blieb ohne Erfolg. Als Grund dafür wurde unter anderem angeführt, dass das Einrichtungshaus für das Vorhandensein glitschiger Essensreste nicht generell haften könne. Zudem könne nie ausgeschlossen werden, dass sich derartige Gefahrenstellen auf dem Boden befinden.

Das Berufungsgericht war darüber hinaus der Auffassung, dass die Klägerin erst beweisen muss, dass das Einrichtungshaus keine Sicherungsmaßnahmen getroffen habe. Diesen Beweis habe die Klägerin nicht erbracht. Die Beweislastverteilung sieht der BGH allerdings anders: Denn derjenige, der eine Gefahrenlage – gleich welcher Art – schafft, sei grundsätzlich dazu verpflichtet, Vorkehrungen zu treffen, um eine Schädigung anderer möglichst zu verhindern. Das Berufungsurteil wird daher aufgehoben und der Fall wird zur neuen Entscheidung ans Berufungsgericht zurückverwiesen.

Quelle: BGH/VI ZR 1283/20
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Polstermöbel: Das ist laut VDM zurzeit in

Bei Polstermöbeln liegen zurzeit modulare Konzepte im Trend. Darauf weist der Verband der deutschen Möbelindustrie (VDM) hin. Die Möbel weisen dabei eine besondere Flexibilität auf. So lassen sich beispielsweise Elemente neu anordnen und umgestalten. Dies ist beispielsweise bei Sofas mit mehreren versetzbaren Elementen, Stühlen mit austauschbaren Beinen oder bei Sofas möglich, die mit unterschiedlichen Stoffen bezogen werden können.

Die Möbel sollen zudem bei Umzügen nicht nur leicht mitgenommen werden können, sondern auch besonders nachhaltig sein. Laut VDM seien viele Anbieter derzeit auf der Suche nach nachwachsenden, ökologisch wertvollen Rohstoffen, die sich für den Innenraum eignen. Die Möbelform ist nicht mehr zwangsläufig klassisch gradlinig, sondern Möbel können nun auch anders geformt sei. Diese sogenannte amorphe Form findet sich zum Beispiel bei Sofas und Sitzhöckern wieder.

Bei den Stoffen ist zurzeit Bouclé in und auch Cord bleibt noch beliebt. Im Hinblick auf die Farben können unter anderem Grau-, Natur- und Erdtöne gewählt werden, wobei die Farbnuancen jetzt ein wenig heller werden. So liegen laut VDM nun die Farben Hell- und Mittelgrau sowie Offwhite und Beige im Trend. Mieter oder Eigentümer, die einen ersten Eindruck der Polstermöbel bekommen möchten, können sich unter moebelindustrie.de einige Beispielfotos anschauen.

Quelle: moebelindustrie.de
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Nachhaltigkeitsindex: Wolfsburg, Ulm und Heidelberg an der Spitze

Wolfsburg, Ulm und Heidelberg gelten als die nachhaltigsten Städte in Deutschland. Das geht aus einem Nachhaltigkeitsindex des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) Köln im Auftrag von ImmoScout24 und der Wirtschaftswoche hervor. In diesem wurde die ökonomische, ökologische und soziale Nachhaltigkeit von über 70 kreisfreien Städten in Deutschland analysiert. Dabei flossen verschiedene Faktoren in die Bewertung ein wie die Wirtschaftsstruktur, der Immobilienmarkt und die Nachhaltigkeit.

Auf den letzten drei Plätzen im Nachhaltigkeitsindex liegen die Städte Herne, Duisburg und Gelsenkirchen. Laut ImmoScout24 sorgt für die schlechten Platzierungen in Herne die schlechte Luftqualität, die geringste Ingenieursdichte und eine der höchsten Jugendarbeitslosenquoten. In Duisburg sei der Nachholbedarf insbesondere bei der Infrastruktur für Elektroladesäulen, der Luftqualität und der Beschäftigungsrate von Frauen groß. In Gelsenkirchen gebe es die höchste Jugendarbeitslosenquote und die geringste Beschäftigungsrate von Frauen.

Im Nachhaltigkeitsindex wurde beispielsweise auch der Anteil alternativer Heizenergien in Neubauten untersucht. In dieser Hinsicht überzeugen die Städte Mannheim (94 Prozent alternative Heizenergie im Neubau), Wolfsburg (92 Prozent) und Heidelberg (92 Prozent). Nachholbedarf dagegen haben die Städte Oldenburg (23 Prozent), Osnabrück (20 Prozent) und Bremerhaven (9 Prozent).

Quelle und weitere Informationen: immobilienscout24.de
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Baubranche: Verbände fordern Verbesserungen

Verbesserungen der Neubau-Rahmenbedingungen, Sonderabschreibung für bezahlbare Mietwohnungen an angespannten Wohnungsmärkten und mehr Anreize für die Wohneigentumsbildung – das fordern der Bundesverband Baustoffe, Steine und Erden, der Hauptverband der Deutschen Bauindustrie, der Zentralverband des Deutschen Baugewerbes (ZDB) und der Zentralverband des Deutschen Handwerks in ihrem Positionspapier „Konjunkturmotor Bau erhalten, Klimaschutz voranbringen“.

„Es ist […] absolut dringlich, die Neubauförderung massiv aufzustocken und degressive Abschreibungsmöglichkeiten für Investoren […] einzuführen, allein um die Mehrkosten steigender gesetzlicher Standards zu finanzieren und mehr Wucht im Wohnungsbau zu erzeugen“, meint beispielsweise Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie.

Der ZDB befürchtet durch den Ukrainekrieg eine Wirtschaftskrise in Europa und Deutschland und deutliche Auftragsrückgänge in der Baubranche. Dabei beruft sich der Verband auf Zahlen des ifo-Instituts. Demnach waren im September 2022 17 Prozent der Wohnungsbauunternehmen von Stornierungen betroffen. Die Auftragseingänge im Wohnungsbau sanken von August 2021 auf August 2022 real um 24 Prozent. Das vollständige Positionspapier können Interessenten unter zdb.de kostenlos herunterladen.

Quelle: zdb.de
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