Urteil: Pflichtteilstrafklausel greift nicht immer

Damit eine Pflichtteilstrafklausel in einem sogenannten Berliner Testament gültig ist, müssen Dritte tatsächliche etwas erben. Ist dies nicht der Fall, drohen ihnen keine Sanktionen. Dies entschied nun das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main (Beschluss vom 21.2.2023, 21 W 104/22).

Im vorliegenden Fall setzten sich Eheleute gegenseitig zu Alleinerben ein. Der Mann hatte aus seiner vorherigen Ehe zwei Töchter, die Frau eine Tochter. Die Töchter sollten das Erbe nach dem Tod der Eltern zu jeweils 1/3 erhalten. Ausgenommen sei „das Kind, das einen Pflichtteil beansprucht und erhalten hat“.

Nach dem Tod ihrer Mutter beantragte die Tochter der Frau einen Erbschein, der sie und eine ihrer Stiefschwestern zu je ½ als Erbinnen ausweisen sollte. Ihre andere Stiefschwester wäre ihrer Meinung nach als Erbin ausgeschlossen worden, da sie nach dem Tod ihres Vaters bereits ihren Pflichtteil geltend gemacht habe. Dieser sei aber laut der Töchter ‚gleich null‘ gewesen. Die dritte Tochter habe ihren Erbanspruch nicht verwirkt, da sie auch nichts erhalten habe, entschied das OLG.

Quelle: ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/Beschluss vom 21.2.2023, 21 W 104/22
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Massivholzmöbel: So können sie gereinigt werden

Beim Frühjahrsputzen sollten auch die Möbeloberflächen gereinigt werden. Besonders im Hinblick auf die Reinigung von Massivholzmöbeln sind allerdings ein paar Dinge zu beachten. Darauf weist die Initiative Pro Massivholz hin. „Gerade bei Massivholzflächen sollte man auf aggressive Putzmittel verzichten und Wasser nur sparsam einsetzen“, so Andreas Ruf, Geschäftsführer der Initiative Pro Massivholz (IPM).

Für die Reinigung sollte ein weiches Baumwolltuch zum Einsatz kommen. Dieses sollte vorab mit Wasser nass gemacht werden, allerdings nur, bis es nebelfeucht ist. Die Massivholzfläche kann dann mit diesem in Richtung des Faserverlaufes gereinigt werden. Bei stärkeren Verschmutzungen kann auch ein weicher Haushalts- oder Tafelschwamm – in Kombination mit Neutralseife – verwendet werden.

Von der Benutzung eines Spülschwammes rät die IPM ab – die kratzige Oberfläche könnte Schäden an den Massivholzmöbeln verursachen. Laut IPM bedarf es nach der Reinigung von Öl- oder Wachsoberflächen einer Nachbehandlung: Die Oberfläche sollte erneut mit einem geeigneten Öl oder Wachs versiegelt werden. Laut IPM ist Massivholz wohl dennoch eher pflegeleicht. Es besitzt eine antistatische Wirkung und soll Schmutz und Staub daher nicht so sehr anziehen wie andere Materialien.

Quelle: moebelindustrie.de
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Aktien: Neuer Stimmungsindikator veröffentlicht

Den „Stimmungsindikator Immobilienaktien 2023“ hat kürzlich die Hamburger Agentur für Finanz- und Unternehmenskommunikation Kirchhoff Consult AG herausgegeben. Aus dem Stimmungsindikator geht hervor, dass die Grundstimmung der Analysten mit 3,8 Punkten (H1 2023) auf einem niedrigen Niveau bleibt. Zuvor (H2 2022) lag die Grundstimmung der Analysten noch bei 4,5 Punkten, wobei die mögliche Skala eine Spannbreite von -100 bis +100 Punkten umfasst.

Die Stimmung für Wohnimmobilienaktien bei Analysten liegt bei 11,5 Punkten. Das sind 2,3 Punkte weniger als im zweiten Halbjahr 2022. Die Stimmung der Analysten im Hinblick auf Gewerbeimmobilienaktien erreicht einen Wert von 7,7 Punkten. Das sind 9,1 Punkte weniger im Vergleich zum zweiten Halbjahr 2022. Neben der Grundstimmung der Analysten wird auch die Stimmung von Unternehmensvertretern erfasst.

Ihre Grundstimmung liegt bei 11,4 Punkten (- 2,3 Punkte gegenüber H2 2022). Die Stimmung für Gewerbeimmobilienaktien liegt bei den Unternehmensvertretern bei -2,3 Punkten, im zweiten Halbjahr 2022 lag sie bei -4,5 Punkten. Die Stimmung für Wohnimmobilienaktien ist bei den Unternehmensvertretern mit 11,4 Punkten beziffert. Gegenüber dem zweiten Halbjahr 2022 mit ebenfalls 11,4 Punkten weist sie somit keinen Unterschied auf. Der vollständige Stimmungsindikator kann unter kirchhoff.de kostenlos heruntergeladen werden.

Quelle: kirchhoff.de
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Sicherheit: Neues Merkblatt „Kampfmittelfrei bauen“ erschienen

Zum Thema „Kampfmittelfrei bauen“ hat der Verein zur Förderung fairer Bedingungen am Bau vor Kurzem ein überarbeitetes Merkblatt herausgegeben. Darin werden nicht nur die Pflichten der Baubeteiligten erläutert, sondern es werden unter anderem auch Informationen zu den Verhaltensregeln beim Auffinden vom Kampfmitteln geliefert.

Im Merkblatt finden Interessenten ein Ablaufschema für kampfmittelfreies Bauen im Standardfall. Darin wird unter anderem deutlich, dass eine Kampmittelbelastung beispielsweise durch eine Archivauskunft oder eine Luftbildauswertung festgestellt werden kann. Bestätigt sich ein Kampfmittelverdacht, müssen unter anderem die Bauarbeiten sofort eingestellt werden, das Gelände muss abgesperrt und die Polizei informiert werden.

Laut Schätzungen sollen bundesweit noch 100.000 Tonnen Blindgänger im Boden liegen. Auch Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges werden diese bei Bauarbeiten immer wieder entdeckt. „Die Problematik wird uns deshalb leider noch viele Jahre begleiten. Vor diesem Hintergrund haben die Sicherheit der Beschäftigten am Bau und die Sicherheit im gesamten Baubereich höchste Priorität“, so Tim-Oliver Müller Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Merkblatt ist kostenlos abrufbar unter: kampfmittelportal.de.

Quellen: kampfmittelportal.de/bauindustrie.de
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Urteil: Beschluss für Poolbau in Eigentümergemeinschaft erforderlich

Wohnungseigentümer dürfen nicht ohne Weiteres bauliche Veränderungen vornehmen, wenn die anderen Wohnungseigentümer darüber nicht informiert wurden bzw. nicht mit diesen einverstanden sind. Aufgrund des sogenannten „Beschlusszwanges“ müssen sie notfalls im Wege einer Beschlussersetzungsklage einen Gestattungsbeschluss herbeiführen. Dies geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) hervor (V ZR 140/22).

Im vorliegenden Fall bewohnen die Eigentümer jeweils eine Doppelhaushälfte. Sie haben ein Sondernutzungsrecht an dem an die jeweilige Haushälfte anschließenden Gartenteil. Nun kam einer der Eigentümer auf die Idee, in seinem Gartenteil einen Swimmingpool zu bauen. Daraufhin klagte der andere Eigentümer auf Unterlassung und bekam vom Amts- und Landgericht Recht. Der Eigentümer, der bereits mit dem Swimmingpool-Bau begonnen hatte, legte Revision ein.

Diese wies der V. Zivilsenat des BGH jedoch ab. Denn der andere Eigentümer kann auf Unterlassung klagen, da „bauliche Veränderungen […] gemäß § 20 Abs. 1 WEG durch einen Beschluss der Wohnungseigentümer gestattet werden [müssen]“. Auch das Sondernutzungsrecht räume dem Eigentümer nicht ein, den Gartenteil grundlegend umzugestalten wie es durch den Bau eines Swimmingpools der Fall ist. 

Quelle: V ZR 140/22/bundesgerichtshof.de
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Gartenmöbel: Das sind die Trends

Vor dem Start der Gartensaison hat das Portal „schoener-wohnen.de“ die aktuellen Trends ausgemacht und zusammengefasst. Möbel aus Eichen-, Kiefern- oder Teakholz sind immer noch modern, schön und auch relativ pflegeleicht. Darüber hinaus liegen 2023 aber auch Flechtmöbel aus Rattan oder Weide im Trend.

Wer Akzente setzen möchte, zum Beispiel bei den Bezügen für die Auflagen der Gartenmöbel, sollte in diesem Jahr auf die Farbe „Rosa“ setzen. Neben den Bezügen können aber auch Kunststoffe und Lackierungen in diesem Farbton gewählt werden. Neben dem Hellen liegt aber auch das Dunkle im Trend und Auflagen in den Farbtönen „Schwarz“ und „Anthrazit“ sind ebenfalls gefragt.

Draußen muss es in der Gartensaison genauso gemütlich zugehen wie drinnen. Die Outdoormöbel sind daher nicht nur in ihrem Komfort, sondern auch in ihrer Optik mittlerweile häufig mit Indoormöbeln vergleichbar. Loungebetten, Outdoorsofas oder Hängesessel für den Bau oder das Gestell gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Quelle: schoener-wohnen.de
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Studie: Hohe Bereitschaft zu Investitionen für mehr Nachhaltigkeit

Die Deutschen haben nicht nur ein gestiegenes Umweltbewusstsein, sondern auf ihnen lastet auch ein zunehmender Kostendruck. Das geht aus der Studie „Ökologische Nachhaltigkeit als Treiber der Transformation des Wohnens in Deutschland“ hervor, die die Technische Universität Darmstadt in Kooperation mit dem Immobilienkreditvermittler baufi24.de durchgeführt hat.

Die Forschenden haben unter anderem herausgefunden, dass private Haushalte schon im Bauprozess Maßnahmen ergreifen möchten, um später umweltbewusst und kostengünstig zu wohnen. Außerdem sind über 80 Prozent der Kaufinteressenten und Eigentümer bereit dazu, die technische Gebäudeausstattung zu optimieren und in Solaranlagen, Wärmepumpen oder Stromspeicher zu investieren.

Aus der Studie geht aber auch hervor, dass ein Großteil der Befragten schon jetzt sehr viel Geld fürs Wohnen aufbringen muss. So gaben über 40 Prozent der Befragten an, dass sie fürs Wohnen mehr als ein Drittel ihres Netto-Haushaltseinkommens ausgeben. Die vollständige Studie können Interessenten unter baufi24.de/studien/oekologische-nachhaltigkeit-als-treiber lesen.

Quelle: baufi24.de
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Neu- und Umbau: Weniger Baugenehmigungen erteilt

In Deutschland ist die Zahl der Baugenehmigungen gesunken. Das geht aus Zahlen hervor, die das Statistische Bundesamt kürzlich veröffentlichte. Von 2021 auf 2022 sank die Zahl der Baugenehmigungen so um 6,9 Prozent auf 354.400 Wohnungen. Die Zahlen spiegeln sowohl die Baugenehmigungen für Neubau- als auch für Bestandswohnungen wieder.

„Die schwierige Mischung aus steigenden Zinsen, stark zulegenden Material- und Baupreisen, gestoppter Neubauförderung und sinkenden verfügbaren Einkommen hat vor allem ab der Jahresmitte 2022 den Wohnungsneubau abgewürgt“, meint Tim-Oliver Müller, Hauptgeschäftsführer des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie. Das Erreichen des politischen Neubauziels von 400.000 Wohnungen und die Schaffung von ausreichend bezahlbarem Wohnraum sei daher für lange Zeit nicht mehr möglich.

Auch im laufenden Jahr rechnet Tim Oliver-Müller mit einer schlechten Entwicklung: „Aufgrund der zu geringen Neubauförderung von 1,1 Milliarden Euro, verschärften Anforderungen an die Energieeffizienz und hohen Zinsen werden gerade Wohnungsbaugesellschaften nicht in der Lage sein, investieren zu können.“ Der Hauptgeschäftsführer geht davon aus, dass 2023 höchstens 250.000 Wohnungen fertiggestellt werden können.

Quelle: destatis.de/bauindustrie.de
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Küche: Dank guter Planung zu mehr Komfort

Eine neue Küche sollte gut geplant werden, und zwar mit der Unterstützung von Experten. Dazu rät die Arbeitsgemeinschaft Die Moderne Küche (AMK). Dadurch seien später Funktionalität, Flexibilität und Ergonomie in der Küche gegeben. Bei der Planung können unter anderem die Unterschränke bedacht werden. Durch Schubkastensysteme mit Elementen wie zum Beispiel Besteckkästen entstehen individuelle Lösungen für die Bewohner.

Auch Eckschränke schaffen Stauraum. Sie können mit ausschwenkbaren sogenannten Tablarauszügen versehen werden. So gelangen zum Beispiel ansonsten schwer erreichbare Töpfe beim Öffnen der Schranktüre direkt vor den Eckschrank. Darüber hinaus lassen sich in Hoch- und deckenhohen Vorratsschränken Lebensmittel und Utensilien unterbringen. Diese eignen sich laut AMK vor allem, wenn wenig Platz in der Küche vorhanden ist.

Außerdem können sogenannte Pocket Doors in die Küche integriert werden. Dabei handelt es sich um Einschubtüren, hinter denen sich beispielsweise ein Weinkühlschrank, aber auch ein Homeoffice-Platz verbergen lässt. Wer beim Kochen und Essen nicht auf weiteren Komfort verzichten möchte, profitiert heutzutage auch von höhenverstellbaren Kochinseln, Arbeitsplatten und Tischplatten.

Quelle und weitere Informationen: amk.de
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Handel: Kaum Großtransaktionen bei Wohnungsportfolios

2022 wurde so wenig mit Wohnungsportfolios und Wohnungen gehandelt wie zuletzt in der Finanzkrise 2009 und 2010. Das teilte kürzlich das Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) mit. Laut BBSR haben 2022 nur zwölf Portfolios mit mindestens 800 Mietwohnungen den Besitzer gewechselt und insgesamt nur 38.400 Wohneinheiten. Das geht aus einer Auswertung einer entsprechenden Datenbank zu Wohnungstransaktionen hervor.

Dabei weist das BBSR darauf hin, dass die beiden größten Transaktionen bereits zu Beginn des Jahres 2022 und auch die anderen Transaktionen überwiegend in der ersten Jahreshälfte erfolgt sind. Zudem fanden auch größere Transaktionen fast nicht statt: Nur einmal wechselte ein Portfolio mit mehr als 10.000 Wohnungen den Besitzer. Von der öffentlichen Hand, also von Bund, Ländern, Gemeinden, Sozialversicherungen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, wurde 2022 weder ein Portfolio mit mehr als 800 Einheiten gekauft noch verkauft.

„Die spürbare Zurückhaltung der Marktakteure geschieht vor dem Hintergrund der wirtschaftlichen und politischen Rahmenbedingungen am deutschen Transaktionsmarkt“, so Jonathan Franke vom BBSR. Neben der hohen Inflation und der Zinswende sorge die schwächelnde Konjunktur für geringe Verkaufsaktivitäten. „Auch der Krieg in der Ukraine und die damit verbundenen globalen Unsicherheiten führen dazu, dass die Unternehmen abwartend agieren“, sagt Jonathan Franke. Eine nennenswerte Anzahl an Großtransaktionen sei daher in diesem Jahr ebenfalls nicht zu erwarten.

Quelle: bbsr.bund.de
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